Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Janis

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Steuern / Re: Meldepflicht fuer Versicherungsnehmer
« am: 03. Juli 2017, 14:18:55 »
Ja, das würde mich auch interessieren. Hat schon jemand eine Antwort, wie verfahren werden muss?

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Hallo,

kann mir jemand einen Anwalt in der Region Creutzwald - St. Avold empfehlen, der mich vertreten kann und deutsch und französisch spricht? Ich war zu schnell und sie haben meinen Führerschein (F) einbehalten.
Ich soll ihn zwar nach zwei Monaten wieder bekommen, aber ich muss auch zum Gericht nach Metz.

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Behörden / Re: dt. Personalausweis
« am: 09. Februar 2012, 13:02:43 »
hallo zusammen

es gibt ja auch noch die Möglichkeit, Titre de Séjour ausstellen zu lassen. Ist sehr praktisch und wird überall anerkannt.
Aber auch da lustige Erfahrung:
2006 hat man uns auf der Mairie in Porcelette alles fertig gemacht und 6 Monate später hatten wir die Ausweise im Briefkasten.
im August 2011 brauchten wir Neue und sind wieder auf die Mairie. Wieder alles fertig gemacht, aber nix bekommen. Nach mehrmaligen Nachfragen haben wir dann im Januar 2012 alles zurück bekommen mit dem Hinweis, dass Titre de Séjour nur noch auf der SP in Forbach ausgestellt würden.
Also dort angerufen und alles incl. adressierter Rückumschläge hingeschickt. Es kostet übrigens nichts.
Mal abwarten, wie lange es jetzt dauert.

Liebe Grüße

Janis

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Hallo zusammen,

zu diesem Thema aus brandaktueller eigener Erfahrung folgende Ergänzung:

Fakt:
deutscher Führerschein
Wohnsitz in Frankreich
Firmenfahrzeug mit deutscher Zulassung

mein Vergehen in D:
zu geringer Abstand auf der Autobahn

In die Firma kommt die Anfrage über den Fahrer, die natürlich dort beantwortet wird.
Zu mir nach hause kommt der Anhörbogen, den ich auf Anraten des Anwalts nicht beachte.
Irgendwann kommen zwei nette Polizisten in die Firma und wollen den Fahrer ermitteln, da ich ja nicht reagiert habe.
Dies gelingt natürlich, da die Bilder recht gut gelungen sind.
Als nächstes kommt dann der Bussgeldbescheid mit Fahrverbot und Geldstrafe zu mir nach Hause, übrigens per Einschreiben, was man sich beim Anhörbogen spart.
Ab jetzt wird der Anwalt tätig. Er legt Einspruch ein, um Zeit zu gewinnen, denn als Deutscher mit deutschem Führerschein muss ich diesen bei der Bussgeldstelle hinterlegen, definitiv, und kann nirgends mehr fahren.
Also habe ich den französischen Führerschein beantragt und auch nach 6 Wochen bekommen. Hinweis dazu: neben den hier im Forum und im Internet zu findenden Infos über die erforderlichen Unterlagen, benötigt man unbedingt einen adressierten und frankierten Rückumschlag.
Neben weiteren Verzögerungensspielchen des Anwalts wurde das Fahrverbot dann auf einen Monat reduziert und da ich unbescholten bin, habe ich 4 Wochen Zeit, dieses Fahrverbot anzutreten.
Nun muss man wissen, dass ein Fahrverbot immer von dem Antrittstag bis zum gleichen Tag des Folgemonats gilt. Das heißt, trete ich am 20.Januar an, endet es am 19.Februar um 24.00 Uhr. Mann sollte daher das Fahrverbot immer auf kurze Monate legen, oder wie es unsere Taktik war, es im Februar beginnen zu lassen, da dies der kürzeste Monat ist und somit das Fahrverbot nur 28, bzw. 29 Tage dauert.
Ich bin dann hin zur Bussgeldstelle und habe am 01.02. das Fahrverbot eintragen lassen. Dazu wird ein Aufkleber im Führerschein angebracht, auf dem der Zeitraum vermerkt ist. Gleichzeitig werden die Daten zentral abgestellt, sodass jeder Polizist dies im Zentralrechner abrufen kann.
Den Aufkleber habe ich natürlich sofort wieder entfernt, denn wenn ich in Deutschland nicht fahren darf, brauche ich ja auch keinen Aufkleber und wer weiß, ob sich dieser tatsächlich wieder rückstandsfrei entfernen lässt.
Jetzt könnte man natürlich spekulieren und hoffen, dass man bei einer Routinekontrolle Fahrzeugpapiere und Führerschein zeigt und der Polizist keine Veranlassung sieht, den Zentralcomputer zu befragen, ob da was vorliegt.
Wenn er so handelt, klappt es natürlich. Wenn er aber nachsieht und feststellt, dass ein Fahrverbot vorliegt, darf er den französischen Führerschein sicherstellen. Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis droht dann auch noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung, da der Aufkleber für den eingetragenen Zeitraum ein Bestandteil der Fahrerlaubnis geworden ist. Der Führerschein wird dann mit allen Informationen zur Straftat zurück zur Verkehrsbehörde nach Frankreich geschickt. Was dann sowohl in D und F droht, kann sich jeder selbst ausmalen.
Ich hoffe, ich konnte zu diesem Thema ein paar nützliche Informationen beisteuern.

Viele Grüße

Janis


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Hallo Martina

wäre supi, wenn das so wäre. Kann das jemand bestätigen?


Grüße

Janis

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Rund um's Kind / Erziehungsurlaub/Elterngeld auch in F ?
« am: 21. August 2009, 21:26:56 »
Hallo zusammen

nach vielem Lesen habe ich doch noch keine Antwort gefunden.
Also von vorne:
WIr wohnen in F und arbeiten Beide in D.
Gibt es in F auch eine Art Erziehungsurlaub mit finanzieller Unterstützung?
Konkret möchte ich als Vater die Betreuung unseres Kindes übernehmen und mich entsprechend beurlauben lassen bei meinem Arbeitgeber in D.
Ist das möglich und wenn ja, kann ich irgendwo die finanzielle Unterstützung ausrechnen?
Danke für eure Hilfe.

Janis

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