Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sab

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Technik / Re: Callcenter-Anrufe stoppen?
« am: 11. Januar 2010, 18:31:19 »
Man kann sich bei der France Telecom und anderen Telefonanbietern in die sogenannte "liste orange" eintragen lassen. Damit taucht man zwar weiterhin in den Telefonbüchern auf, aber kommerzielle Callcenter-Unternehmen dürfen die Nummern auf dieser Liste nicht mehr nutzen. Tun sie es dennoch, machen sie sich strafbar. Damit unterbindet man zumindest die Anrufe der seriösen Callcenter-Unternehmen (die unseriösen scheren sich da natürlich einen Dreck drum). Es gibt außerdem noch eine "liste rouge" (auch kein Eintrag im Telefonbuch mehr) und "liste chamois", "liste robinson" u.s.w.   Bei SFR ist man wohl schon automatisch in einer "liste anti-prospection" vermerkt.

Bei hartnäckigen illegalen "Cold Calls" hilft wohl nur ein modernes Telefon, das automatisch alle Anrufe (ohne Anrufer-Kennung) auf den Anrufbeantworter umleitet. Oder den Stecker ziehen :(.  Vorbeugend sollte man die Telefonnummer so selten wie möglich an Unternehmen (bspw. bei Gewinnspielen, Bestellungen, etc) herausgeben. Wenn die Nummer erstmal bei den Adresshändlern in den Systemen ist, hat man schlechte Karten, die da wieder herauszubekommen.

Links:
http://boutique.orange.fr/ESHOP_mx_orange/?tp=F&ref=1224&IDCible=1&type=3&donnee_appel=ORESH&id=304561261271909
http://telephone-fixe.sfr.fr/questions-reponses/#a26
http://www.cnil.fr/la-cnil/actu-cnil/article/article//les-listes-dopposition/

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Technik / Re: Internet_Verbindungs - Ungereimtheiten
« am: 29. Juni 2009, 10:30:24 »
Dein vorgeschlagerner DNS Server steht ja in San Fransico. Wie kommst du ausgerechnet auf einen so weit entfernten?

Der Anbieter hat zwar seinen Firmensitz in SF, aber die eigentlichen DNS-Server stehen auf der ganzen Welt verteilt. Europäische Anfragen werden beispielsweise von einem Server in London beantwortet. (Kann man übrigens schön sehen, wenn man "tracert 208.67.222.222" auf der Windows-Kommandozeile eingibt). Ansonsten war es einfach der "erstbeste", den ich gefunden habe. Die DNS-Server anderer Provider sind manchmal für externe Nutzer gesperrt und da wollte ich nicht lange 'rumprobieren.


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Technik / Re: Internet_Verbindungs - Ungereimtheiten
« am: 24. Juni 2009, 20:05:25 »
Hallo,

bin zwar kein Freebox-Nutzer (habe 'ne alte CegetelNeufSFRbox), aber diese Art der Probleme müssen nicht unbedingt mit Free zusammenhängen, das kann auch allgemein an einer schlechten Telefonleitung liegen. Falls wirklich nur DNS Ärger macht, dann vielleicht mal einen anderen externen DNS-Server ausprobieren, beispielsweise http://www.opendns.com/ (208.67.222.222 und 208.67.220.220). Die nutze ich auch öfters, weil der DNS-Server von NeufSFR auch gerne mal ein verlängertes Mittagspäuschen macht.

Auf http://www.degrouptest.com/ kann man durch Eingabe der Telefonnummer 'rausfinden, was zumindest theoretisch an Bandbreite möglich wäre. In der Praxis muss man da aber in der Regel ca 10-20% abziehen.

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Steuern / Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« am: 17. Juni 2009, 11:03:17 »
Auswirkungen auf die Steuer-Berechnung hat die Angabe nicht. "Rein rechtlich" bringt es wohl eine Absicherung für den Fall der Fälle, wenn die Steuerfahndung mal die Finanzen genauer unter die Lupe nehmen sollte und dabei undeklarierte Konten im Ausland entdeckt -- dann kann rein formell eine Strafgebühr bis neuerdings 1500 Euro drohen. Warum der Staat diese Information in Ergänzung zur Deklaration der Zinseinkünfte haben will, weiß ich auch nicht, aber ich nehme an, dass es da primär um die Aufdeckung von Geld-Transfers in Steueroasen o.ä. geht. Man muss halt ein Häkchen bei den Feldern TT und/oder UU machen, wenn man eine Lebensversicherung und/oder Konten außerhalb Frankreichs besitzt. Wenn man Konten außerhalb Frankreichs hat, muss man außerdem für jedes Konto noch das Formular 3916 ausfüllen. Mein Steuerberater hat das seinerzeit bei meiner ersten Erklärung in den 90ern(?) so gemacht und ich habe es beibehalten.
Ich wüsste nicht, warum Grenzpendler (also Angestellte im deutschen ÖD) davon ausgenommen sein sollten. Verpflichtet zur Angabe sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Frankreich haben.
http://www.impots.gouv.fr/portal/deploiement/p1/fichedescriptiveformulaire_4554/fichedescriptiveformulaire_4554.pdf

Gruß,
   Sascha.

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Steuern / Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung?
« am: 11. Juni 2009, 11:59:11 »
Hi Marco

meinst Du die Felder "TT" und "UU"? Die gibt's schon seit vielen Jahren. Nur dieses Jahr poppte zum ersten Mal bei der Online-Erklärung eine Warnmeldung auf, die mit 1500 Euro Strafe drohte, falls man Konten im Ausland nicht angibt. Könnte mit Anti-Geldwäsche-Bestimmungen zusammenhängen. Man muss dann übrigens auch das Formular 3916 ausfüllen (für jedes Konto im Ausland).

Gruß,
Sascha.

6
Hallo,

Es hängt davon ab, wo man wieder 'rausfahren will:
 Will man mehr als die "halbe Runde" durch (also im Endeffekt nach links), muss man vor (oder direkt bei) der Einfahrt in den Kreisel erst links blinken und dann kurz vor der Ausfahrt wieder rechts blinken.
 Will man gleich die nächste Ausfahrt wieder 'raus, muss man vor (oder direkt bei) der Einfahrt in den Kreisel nur rechts blinken.
 Will man geradeaus, dann erst kurz vor der Ausfahrt rechts blinken.

Ein ähnliches Thema zum Blinken in Frankreich gab es auch hier: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/auto-fuehrerschein-motorrad-fortbewegung/blinken-in-frankreich-im-moment-wird-kontrolliert-t1347.0.html

Eine Grafik stellt das Blinken im Kreisel schön dar:



Gruß,
  Sascha.

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Steuern / Re: Saarland komplett Grenzgebiet?
« am: 22. April 2009, 10:15:10 »
Zitat
Diese Seite habe ich auch gefunden, aber es muß doch irgendwo verbindlich, also in einem Abkommen geregelt sein.

Ach, das auf den Seiten von buergerdienste-saar.de verlinkte Bundessteuerblatt des Bundesministerium für Finanzen ist eigentlich recht "verbindlich", das sollte jedem Finanzbeamten in Deutschland als Beleg genügen ;-).

"I. Zum Grenzgebiet im Sinne von Artikel 13 Absatz 5 Buchstabe c DBA-Frankreich – 30-Kilometer-Zone – (gilt nur für französische Grenzgänger) gehören auf deutscher Seite die nachfolgend aufgeführten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie alle Städte und Gemeinden des Saarlandes (aus Vereinfachungsgründen nicht einzeln aufgeführt). " (BStBl. 1996 I S. 645)

Gruß,
  Sascha.


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Veranstaltungen / Stammtische / EURES - European Job Days 2008
« am: 05. September 2008, 14:11:28 »
Darüber bin ich gerade gestolpert:

Zitat
Im Rahmen der European Job Days 2008 veranstaltet die Arbeitsagentur des Saarlandes zusammen mit EURES am 25.09 von 9.00-14.00 Uhr in der Innenhalle der Arbeitsagentur Saarbrücken, Hafenstraße 18, eine Jobbörse + Infotag. Diese Veranstaltung richtet sich sowohl an alle mobilen Grenzgänger als auch an alle Studenten und Absolventen der Universität des Saarlandes, die sich für einen Job im benachbarten Frankreich oder Luxemburg interessieren.

Des Weiteren besteht die einmalige Gelegenheit sich von den Experten der deutsch-französischen Krankenkassen, Familienkassen, Finanzamt, Rentenkassen etc. über die Arbeits-und Lebensbedingungen im Saar-Lor-Lux-Gebiet beraten zu lassen. Besonders interessant für Studenten, die Auslandserfahrung machen möchten, ist die Anwesenheit des Frankreichzentrums, das Praktika vermittelt. Das Motto der Veranstaltung lautet: Arbeit ohne Grenzen.

Mehr Informationen dort: http://www.crd-eures-lorraine.eu/site/_de_actualites_detail.php?id_actualite=179
http://crd-eures-lorraine.eu/site/medias/_pdf/Actualites/Flyer_jobdays08.pdf

Ähnliche Veranstaltungen finden auch am 10.9. in Nancy, am 22.09. in Karlsruhe, 23.09. in Bitburg, 24.09. in Longwy, 26.09 in Thionville und am 01.10. in Arlon statt.

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Steuern / Re: Keine Ahnung wie das heisst :)
« am: 05. September 2008, 13:01:18 »
Hallo,

damit dürfte "prime pour l'emploi" gemeint sein. Ist eine Art Ausgleich für Geringverdiener. Wenn man in einem Jahr mehr als 3.743 EUR aber weniger als 17.451 EUR verdient hat und in der Steuererklärung das entsprechende Häkchen gemacht hat (dort wo man auch angeben konnte, wieviele Stunden man im Jahr gearbeitet hat), bekommt man jetzt im Herbst etwa zeitgleich zum Steuerbescheid automatisch einen Scheck vom Finanzamt (oder eine Reduzierung des zu zahlenden Steuerbetrags im Steuerbescheid). Wie hoch dieser Betrag ist, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr Details dort: http://vosdroits.service-public.fr/F2882.xhtml

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Technik / Re: télévision numérique terrestre
« am: 13. August 2008, 19:01:55 »
Ebenso wuerde mich interessieren, ob man mit den Emfpaengern das deutsche DVB-T ebenso reinkriegt, also ob die beiden Systeme kompatibel und mit einem Geraet empfangbar sind.

Ja, sie sind kompatibel. Ich habe bisher erst eine Schnell&Einfach-Lösung, indem ich einen 30-Euro-USB-Stick (mit mickriger 12cm-Zimmer-Antenne) an einen Linux-PC angeschlossen habe. In der Region Forbach/Stiring-Wendel empfange ich problemlos ARD, ZDF, SR, BR, HR, SWR-RP, WDR, Phoenix, 3sat, Kika, ZDFinfokanal, France 2, France 3, France 5, Arte France, Arte Deutschland und LCP.

Schlechten Empfang habe ich bei M6, W9, NT1.

Keinen Empfang habe ich bei SaarTV, Tele 5, OVC, TF1, NRJ12, LCI, Eurosport France, TMC, Paris Premiere, TF6, AB1, Direct 8, BFM TV, iTELE, Virgin17, Gulli, France 4, CANAL+/SPORT/CINEMA, TPS Star, Canal J, PLANETE. Vielleicht müsste ich da wirklich mal eine "richtige" Antenne ranhängen, aber viele der letztgenannten Kanäle sind eh PayTV, also verschlüsselt.

Details zu den verfügbaren Kanälen in der Wikipedia.

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Hallo Sylvia

In Frankreich gilt an Kreuzungen ebenso wie in Deutschland grundsätzlich das "Rechts-vor-Links"-Prinzip, es sei denn es ist durch Verkehrszeichen anders geregelt. Wenn also gar keine Schilder direkt an der jeweiligen Kreuzung stehen, dann hatte die Autofahrerin, die von rechts kam, Vorfahrt. Gerade zur Verkehrsberuhigung wird vielerorts zunehmend auch an vermeintlichen "Hauptstraßen" die  "Rechts-vor-Links"-Regelung auf diese Weise realisiert. Auch in "meiner" Gemeinde gibt es ein paar Straßen, da wechselt die Vorfahrtsregelung von einer Kreuzung zur nächsten. Das ist aber in Deutschland nicht anders.

Eine Auflistung der Schilder, die in Frankreich die Vorfahrt regeln, findet man u.a. in der Wikipedia.


Sascha.

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Steuern / Re: Steuererklärung online
« am: 06. Mai 2008, 14:33:23 »
Und die Belege/Nachweise?
Wird darauf im Zuge der Arbeitsvereinfachung verzichtet?
Oder sendet Ihr die separat?
Oder nur auf Anforderung des CDI?

Letzteres. Ich mache die Steuererklärung schon seit einigen Jahren online (seit es angeboten wird). Aber erst im vorletzten Jahr kam dann ein paar Monate nach der Online-Erklärung eine schriftliche Nachfrage, ich möchte doch bitte bestimmte Belege für das betreffende Jahr nachreichen, was ich dann auch tat. Seitdem habe ich nix mehr von denen gehört oder gelesen, für meine Steuererklärung im letzten Jahr wurden keine Belege nachgefordert.

Ich vermute, dass die Finanzbehörden prinzipiell den Angaben in den Steuererklärungen vertrauen, aber jedes Jahr per Zufallverfahren bestimmte Bürger zu einer Stichproben-Überprüfung heranziehen und Belege einfordern.

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Behörden / Re: Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 13:50:25 »
3 Jahre...?? Das ist aber ganz schön hart...!
Kann man das auch irgendwo nachlesen...?

Steht in dem Flyer drin, den ich oben verlinkt habe:

          "Vous retrouvez automatiquement la totalité     
            de vos points si vous ne commettez pas d’in-
            fraction entraînant un retrait de points pen-   
            dant les trois années qui suivent le dernier     
            retrait de points."


Alternativ kann man auch alle zwei Jahre einen speziellen kostenpflichtigen Fahrkurs machen und sich damit wieder vier Punkte gutschreiben lassen.

Gruß,
 Sascha.

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Behörden / Re: Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 12:13:50 »
Jetzt hat mir der nette (grrr) Polizist gesagt, ich bekäme für dieses "Vergehen" 4 Punkte, genauso als ob ich über eine rote Ampel
gefahren wäre, das ist doch echt ganz schön hart, stimmt das tatsächlich...??? Wer kann mir sagen nach welcher Zeit die Punkte in Frankreich verfallen... 

Jepp, das mit den vier Punkten stimmt. Drei Jahre nach dem letzten Verstoß wird das Punktekonto wieder auf die vollen 12 Punkte zurückgesetzt. Wenn man alle 12 Punkte aufgebraucht hat, verliert man die Fahrerlaubnis.

Zitat
Gibt es eigentlich einen LINK oder Info's für welche Verkehrsdelikte es wieviel Punkte und wieviel Bussgelder gibt....?

Auf securite-routiere.gouv.fr gibt es einige Informationen aus erster Hand, u.a. auch eine Zusammenfassung des französischen Punktesystems als Flyer (PDF).


Gruß,
   Sascha.

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Sonstiges / Re: Promillegrenze in Frankreich?
« am: 21. Februar 2008, 15:01:14 »
Zitat
lt. ADAC sind es 0,5 Promille

Genau. Hier noch der offizielle Wortlaut:

"il est interdit de conduire avec un taux d'alcool égal ou supérieur à 0,5 gramme par litre de sang, soit 0,25 mg d'alcool par litre d'air expiré.

[..]

Si votre taux d'alcool est compris entre 0,5 et 0,8 gramme par litre de sang  : vous risquez une amende forfaitaire de 135 Euros et la perte de six points du permis de conduire.

[..]

Si votre taux d'alcool est supérieur à 0,8 gramme par litre de sang : vous risquez d'être puni de 2 ans d'emprisonnement et de 4 500 euros d'amende. Ce délit donne lieu à la perte de six points du permis de conduire.
"

http://www.securiteroutiere.equipement.gouv.fr/infos-ref/regles/l-alcool-au-volant.html

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