Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - l'Alsacien

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Vorstellungen / mannick stellt sich vor :)
« am: 26. Juni 2007, 20:35:27 »
Zitat von: mannick
Bonjour,

ich bin Marie-Annick, 24 Jahre aus (jetzt) Hagenau (F). Ich bin Halbfranzösin (Mutter geb. in Brest), und bin jetzt kürzlich ins Elsaß gezogen (zum Freund meiner Mutter). Dazu werde ich in einem anderen Thread gleich ein paar Fragen stellen ^^
Ich arbeite in Ludwigshafen, und als ich erfuhr dass ich auch dort noch als "grenzgänger" gelte, bin ich über dieses Forum gestolpert, und freue mich, hier "Gleichgesinnte" zu treffen und neue Kontakte zu knüpfen :)

Grüße
Marie
Das ist ja'n Ding. Ich wohne auch in Hagenau und arbeite in Ludwigshafen. Unmöglich, die Freistellung von der deutschen Einkommenssteuer zu bekommen, und ich habe wirklich alles versucht. Ich habe sogar an den Rheinland-Pfälzischen Finanzminister geschrieben, der lehnt ausdrücklich jede Sonderregelung ab. Den bzw. das Finanzamt in Ludwigshafen würde ich gerne mal mit Deinem "Sonderabkommen" konfrontieren.

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Steuern / Arbeitsplatzwechsel
« am: 20. März 2007, 00:23:09 »
Zitat von: Deutzose
Hallo Leute,

bei mir steht evtl. ein Arbeitsplatzwechsel an. Hierzu folgende Frage an euch.

Der Firmensitz der Firma selbst ist in Düsseldorf aber die Niedelassung bei der ich dann wäre ist in Karlsruhe.

Wie stehts mit dem Grenzgängerstatus??

Hat einer von euch schon Erfahrung oder besser konkretes Wissen.

Gruß
Uwe
Grenzgängerstatus ist kein Problem, wenn Du Dein Büro in Karlsruhe hast.

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Steuern / Dienstwagenversteuerung
« am: 20. März 2007, 00:20:33 »
Ich habe stets den Begriff "avantages en nature" benutzt.
Die Frage ist in der Tat recht kompliziert. Bei Dienstwagen, die auch unbegrenzt zur privaten Nutzung zur Verfügung stehen, gibt es in Frankreich mittlerweile auch die 1%-Regel (1% vom Listenneupreis wird auf das Bruttomonatsgehalt aufgeschlagen). In der Praxis rechnet man in Frankreich mit 12% auf das Jahresbrutto.
Für die 0,03%-Regel für jeden Entfernungskilolmeter der Strecke Wohnsitz - Dienstsitz gibt es in Frankreich m.W. keine Entsprechung, allerdings muss man ggf. die privat gefahrenen Kilometer einschliesslich des Arbeitsweges als geldwerten Vorteil versteuern. In der Praxis habe ich es so geregelt, dass mein deutscher Arbeitgeber auch zur Bestimmung des in Frankreich zu versteuernden Einkommens komplett die deutschen Regelungen (1% und 0,03 %) angewendet hat. Das sollte eigentlich keine Probleme verursachen.

mfG

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Steuern / Grenzgänger mit mehr als 30 km Weg?
« am: 20. März 2007, 00:05:42 »
Zitat von: Marco
Die Regeln sind relativ eindeutig, und darin heisst es dass es maximal 30 km auf beiden Seiten sein dürfen. Marco
Das stimmt nicht. Auf französischer Seite darf es die Gesamtheit der Départements 57, 67 und 68 sein. Lediglich auf der deutschen Seite gilt eine Zone von etwa 30 km Luftlinie ab Grenze (plus das gesamte Saarland).

mfG

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Zitat von: BigZautzel
Hallo,
wir verkaufen unsere Wohnung und haben bisher unser Darlehen bei der LBS laufen. Jetzt haben wir ein Haus im Elsass entdeckt und stellen uns die Frage, ob es besser sei, die Vorfälligkeitszinsen der Sparkasse auszuzahlen und bei einer französischen Bank einen neuen Kredit aufzunehmen. Außerdem wollte ich mich noch vergewissern ob 10 % tatsächlich langen, um alle Nebenkosten von Notar (keine Maklercourtage), etc. zu decken.
Vielleicht war von euch jemand schon einmal in der gleichen Situation und kann mir weiterhelfen.
Ich wäre sehr dankbar,
liebe Grüße:-)
Wir sind auch gerade auf Haussuche, deshalb kann ich Dir auch ein paar Tipps geben:
Zinsen sind nach unserer Erfahrung in Frankreich deutlich niedriger als in Deutschland und ausserdem kann man den Zins über die gesamte Laufzeit festschreiben. Auf jeden Fall solltest Du die Möglichkeit verhandeln, den Kredit auch früger tilgen zu können.
In Frankreich gibt es eine Vorschrift, wonach die monatliche Rate für den Kredit 30 % des Nettoeinkommens nicht überschreiten darf.

Nebenkosten setzen sich aus 4,89 % Grunderwerbssteuer und etwa 1 % Notargebühren zusammen. Wenn Du mit 6 bis max. 7 % rechnest bist Du auf der sicheren Seite. Häuser, die max. 5 Jahre alt sind, sind grunderwerbssteuerfrei.

mfG

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Behörden / Kindergeld, Familienkasse Offenburg
« am: 19. März 2007, 23:19:46 »
Als Aussenstehender möchte ich mir zu den von Dir geschilderten Vorgängen kein Urteil erlauben.
Allerdings habe ich persönlich mit der Familienkasse Offenburg nur die allerbesten Erfahrungen gemacht. Sowohl, was inhaltliche Fragen als auch was Service und Freundlichkeit angeht. Insofern haben mich Deine Schilderungen schon überrascht.

mfG

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Es gibt in Frankreich konkrete Pläne, die ESt ab 01.01.2009 an der Quelle einzubehalten. Dies könnte bedeuten, dass 2009 fiskalisch zu einem weissen Jahr, einer "année blanche" wird.
Im Klartext: Zum 01.01.2009 wird die Einkommenssteuer direkt an der Quelle einbehalten, und um den Bürgern keine zu hohen Belastungen zuzumuten, entfallen die eigentlich im Jahr 2009 fälligen Einkomenssteuerzahlungen für das Einkommen aus 2008.
Details müssen noch geregelt werden, um z.B. zu verhindern, dass Selbständige oder Personen mit stark schwankenden Einkommen, z.B. aufgrund hoher variabler Anteile wie Bonuszahlungen, ihr Einkommen 2008 künstlich aufblähen und im Gegenzug das von 2009 kleinrechnen.

http://www.lefigaro.fr/eco/20061219.FIG000000068_impots_ne_sera_pas_une_annee_blanche.html

mfG

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Dieses Dokument könnte, ob der wiederholt auftretenden Fragen zu diesem Themenkreis, von allgemeinem Interesse sein:

http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/008,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Noch eine Anmerkung: Das deutsche Grenzgebiet umfasst in BW und RP eine Zone von etwa 30 km Luftlinie entlang der Grenze plus das gesamte Saarland. Im Zweifelsfall muss beim zuständigen Finanzamt nachgefragt werden, ob sich die betreffende Gemeinde auf der entsprechenden Liste befindet oder nicht. Das französische Grenzgebiet umfasst die Départements Moselle (57), Bas Rhin (67) und Haut Rhin (68) in ihrer Gesamtheit.

mfG

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Behörden / Abmeldung französischer PKW
« am: 17. März 2007, 12:51:04 »
Zitat von: Fossibär
Hi,
als ich mein Auto bei der Sous-Prefecture "abmelden" wollte, haben die mich dort überhaupt nicht verstanden. In Frankreich behält jedes Fahrzeug seine KFZ-Nr. für sein ganzes "Leben".
Das stimmt (noch) nicht ganz. Erst mit der Umstellung auf das neue, nationale System zum 01.01.2008 wird dies der Fall sein. Derzeit behält ein Fahrzeug seine Nummer nur, wenn es im selben Département bleibt.

mfG

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Vorstellungen / Vorstellung
« am: 17. März 2007, 11:18:16 »
Hallo zusammen,
Hier kurz mein persönlicher deutsch-französischer Hintergrund:
1985         Schüleraustausch mit einem Collège in der Bretagne
1992-1993 Studium der Wirtschaftswissenschaften in Le Mans
1993-1997 Diverse Praktika in franz. Unternehmen im Grossraum Toulouse, Dauer insgesamt ca. ein Jahr
1996-1998 Studium in Toulouse, Abschluss: D.E.S.S. in Internationalem Management
1998-2001 Pendeln zwischen Stuttgart und Toulouse; unbeschränkt steuerpflichtig in D, aber doppelte Haushaltsführung
2002-2004 Expatriate in den Regionen Lorraine und Champagne-Ardenne, unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2004         Hochzeit mit einer Französin in den französischen Ardennen
2005-2007 Grenzgänger zwischen Elsass und Karlsruhe; unbeschränkt steuerpflichtig in F, Sozialabgaben werden in D abgezogen
2005         Geburt unseres ersten Sohnes, der die doppelte Staatsangehörigkeit besitzt
ab 2007     Grenzgänger zwischen Elsass und Vorderpfalz ausserhalb der Grenzzone (Steuern und Abgaben zahle ich leider in Deutschland)

Ich würde mich selbst als frankophil bezeichnen und behaupte von mir, dass ich mich, was Frankreich im allgemeinen und französische Verwaltung, Steuerrecht und den Grenzgängerstatus im besonderen betrifft, sehr gut auskenne und hoffe, dass ich ab sofort dem ein oder anderen mit Rat und Tat weiterhelfen kann.

mfG

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