Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Softikuss

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 08. Mai 2017, 12:01:26 »
Ich möchte das Thema erneut auskramen. Wir drei (Deutsche) wohnen seit über 20 Jahren ununterbrochen in Frankreich in der Nähe von Sarreguemines, unser Kind geht auf eine französische Schule, haben Hausbesitz hier, zahlen Steuern und andere Abgaben in Frankreich nach der Grenzgängerregelung. Arbeiten jedoch bei deutschen Firmen.

Da wir aktuell noch immer nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben, möchte ich hier nochmal nachfragen, ob mir jemand kompetenten Rat geben kann, welche Hürden es aktuell zu überwinden gilt um eine französische Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Welche Formalitäten sind zu erledigen, welche Nachweise zu erbringen? Wie ist das mit dem Einbürgerungstest bzw Sprachtest - gibt es Schulen/Kurse hierfür? Wer hat das Ganze schon hinter sich oder kennt Personen/Firmen die uns bei diesem Vorhaben unterstützen (auch gewerbliche Angebote sind willkommen).

Viel steht hier:
https://de.ambafrance.org/Staatsburgerschaftsrecht-Die-franzosische-Staatsangehorigkeit

Doch ich hätte gerne auch ein paar persönliche Ratschläge, wenn es hier jemand gibt, der dieses Thema kennt. Wie gesagt, gerne auch gewerblich angebotene Hilfe-Danke!


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Also was hat das mit Spaß zu tun ?
Es wurde doch, wie der Anwalt so schön geschrieben hat eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie begangen.
Also bezahlen und Ende, alleine die ganzen Überlegungen sich davor zu drücken, verstehe ICH persönlich gar nicht.

Ich habe längst bezahlt, siehe weiter oben. Es ging nur darum, dass ich Euch noch informieren wollte, was der Anwalt dazu sagte: Und bei gerade mal 3 mehr-km/h und 90 Euro Strafe ist es vielleicht für den ein- oder anderen in einer ähnlichen Situation eine Überlegung ("Spaß" nicht so wörtlich nehmen) wert, sich davor zu drücken, zumal wenn das Auto (wie in meinem Fall) ein Dienstwagen ist, der (in kurzer Zeit mit diesem Kennzeichen) NIE mehr in Frankreich rumkurvt. Wie der Anwalt schon sagte, wird wegen der Halterhaftung in Frankreich und Fahrerhaftung in Deutschland die Sache i.d.R. nicht weiter verfolgt - bzw von Frankreich geht auch keine Auferlegung eines Fahrtenbuches aus. Entscheiden muss das letztendlich jeder für sich und dass Du auch (wie ich) gleich gezahlt hättest wissen wir jetzt auch  :doppeld:

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Abschliessend (zur allgemeinen Info) die (für mich kostenlose, soeben erhaltene) schriftliche Stellungnahme des Anwaltes, Fachgebiet "Verkehrsrecht" (insbes. im Ausland):

Die Bußgeldhöhe ist nach den französischen Regelungen nicht zu beanstanden. Bei dem von Ihnen genannten Verstoß handelt es sich um eine Verkehrszuwiderhandlung der vierten Verstoßkategorie, die bei Zahlung innerhalb der im Bußgeld genannten Frist 90 EUR beträgt. Ab dem 28.10.2010 erlassene französische Verwarnungsgeld- und Strafbescheide können grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden. Auch wenn im vorliegenden Fall Vollstreckungshindernisse bestehen (Firmenwagen, Fahrerermittlung/Fahrtenbuchauflage wird i.d.R. nicht weiter verfolgt; Halterhaftung), bleibt eine Vollstreckung in Frankreich, etwa bei Wiedereinreise mit gleichem Kennzeichen, möglich. Die insoweit maßgebliche Vollstreckungsverjährungsfrist beträgt drei Jahre bei Übertretungen und fünf Jahre bei Vergehen ab Rechtskraft.
 


Ich habe zwar inzwischen gezahlt (und bereue das auch nicht), wollte nur mal anmerken, dass ich in wenigen Wochen einen neuen Firmenwagen bekomme und das jetzige Kennzeichen (einer deutschen Stadt weit weg von der französischen Grenze) mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit bei Wiederzuteilung nicht im genannten Zeitraum wieder in Frankreich rumkurvt. Ich werde auch mit extrem hoher Wahrscheinlichkeit ein neues Kennzeichen haben, also von daher kann jeder in einem ähnlichen Firmenwagenfall aufgrund der hier im Thread enthalten Informationen selbst entscheiden ob der Spaß die 90 Euro wert ist oder nicht....  :eijoo: :police:

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Mir passiert es auch zum ersten Mal, nach 18 Jahren Wohnsitz in Frankreich und ich bin jeden Tag mit dem KFZ in Frankreich (und in Deutschland) unterwegs. Ist mir eine Lehre, wenn ich es auch unsinnig finde, jemand der bis zu 20 km/h im Ort zu schnell fährt ebenso zu bestrafen, wie jemand der nur wenige km/h zu schnell fährt.

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Danke nochmal für alle hilfreichen Hinweise, ich habe soeben die 90 Euro bezahlt. Übrigens, ist das Vergehen über fünf Monate her, es hat fast ein halbes Jahr gedauert bis mich das Schreiben erreicht hat. Weiß jemand was von Ver"jährungs"fristen in Frankreich bei solchen Bußgeldern?

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Der Dienstwagen kann von mir und meiner Frau genutzt werden. Wir haben beide einen Wohnsitz in Deutschland und brauchen den in Frankreich nicht anzugeben, der Bussgeldbescheid lautet ohnehin auf die in Deutschland ansässige Firma als Rechtsvertreter. Aber was ändert das an dem Fall?

Ich wundere mich lediglich, dass Frankreich bei strafbewehrten 3 km/h (!) mehr Geschwindigkeit als erlaubt Bussgelder bis fast 400 Euro eintreiben darf. Selbst 90 Euro bei 3 km/h halte ich für nicht angemessen. Ich denke aber wie ihr, und werde wohl einfach bezahlen. Der Anwalt kostet mich nichts, da ich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung habe und ich will auch lediglich eine Auskunft, von einer Klage war keine Rede.

Hier im Forum wollte ich nur wissen, ob jemand ähnliches erlebt hat und wie er/sie sich daraufhin verhalten hat.

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Das Auto ist ein ausschliesslich von mir genutzter, in Deutschland zugelassener Firmenwagen. Meine Firma wurde mit in Amtsdeutsch verfassten Formularen angeschrieben und hat mir die Schreiben weitergeleitet. Ich selbst habe einen Wohnsitz in Deutschland und Frankreich (Hauptwohnsitz). Habe einen deutschen Führerschein.

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Uns wird zur Last gelegt (nach Toleranzabzug) mit 53 km/h statt den erlaubten 50km/h innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankreich gefahren zu sein.

Das Bussgeld hierfür soll 90 Euro betragen, wenn wir schnell zahlen. Lassen wir uns Zeit steigt die Geldbuße bis 375 Euro. Ich prüfe gerade die Rechtmäßigkeit mit einem auf ausländischem Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Ich denke, dass viele Leser hier im Forum, die im benachbarten Frankreich wohnen, nicht wissen, welch hohe Geldstrafen 3km/h über der erlaubten Geschwindigkeit nach sich ziehen kann. Oder hat jemand bereits ähnliches erlebt? Was ratet ihr mir in meinem konkreten Fall - schnell die 90 Euro zahlen?

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 04. September 2007, 12:14:09 »
Ich spreche so gut wie kein Französisch, daher sind franz. Behörden für mich sehr schwierig. Daher meine Idee im Internet nach der Information zu suchen, wo ich dann hier gelandet bin...

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 04. September 2007, 11:30:38 »
Das in Frankreich dass Territorialprinzip ist mir klar (siehe meine bisherigen Postings); So ist es auch in USA. Allerdings hat Frankreich im Vergleich zur USA nicht nur das Territorialprinzip, sondern weitere Vorraussetzungen, sonst kann ich mir nicht erklären,  warum ein Kind das in Frankreich geboren wird nicht sofort (ab Geburt) Franzose ist, wenn die Eltern keine Franzosen sind. Oder umgekehrt wenn die Eltern (oder ein Elternteil) Franzose ist das Territorialprinzip bereits ab Geburt greift. Ich muss das alles noch genauer recherchieren, insbesondere welche Vor- und Nachteile es hat. Wenn noch jemand was dazu weiß, freue ich mich über jegliche weitere Nachrichten.

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. September 2007, 21:32:29 »
Das verstehe ich nicht. Ich dachte Frankreich hat kein Abstammungsprinzip (wie Deutschland) sondern wie USA das Territorialprinzip. Und beim Abstammungsprinzip, wird dann nicht nach der Staatsangehörigkeit des Vaters VOR dem der Mutter geschaut (so ist es in Deutschland). So gesehen, wäre es ja wohl auch bei einer Geburt in Deutschland für Deine Kinder möglich gewesen, die französische Staatsangehörigkeit und die deutsche zu besitzen.

Meine Ausgangsfrage ist mir leider noch immer nicht klar. Ich frage mal anders:

Macht es einen Unterschied hinsichtlich der doppelten Staatsbürgerschaft D+F ob das Kind in Frankreich geboren ist oder nicht (wenn es da lebt)...

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. September 2007, 18:40:13 »
Dieter, sind Deine Kinder in F geboren und seit wann haben sie denn die französische Staatsbürgerschaft? Wie alt sind sie?

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Behörden / Re: Doppelte Staatsbürgerschaft
« am: 03. September 2007, 15:51:13 »
Zwei Poster - zwei gegensätzliche Antworten. Was stimmt denn nun, bekommt das Kind deutscher Eltern mit der Geburt in Frankreich nun die französische Staatsbürgerschaft ab Geburt oder nicht? Und spielt es eine Rolle, ob ein Elternteil Franzose ist oder nicht? Bei der Geburt eines Kindes deutscher Eltern in USA (hat ebenfalls wie Frankreich Territorialprinzip) ist das Kind von Geburt an Deutsch und Amerikanisch (das steht fest). Wer weiss wie das in Frankreich ist? Unsere Nachbarn (Vater Franzose, Mutter Deutsche) haben Kinder die in D geboren und beide Pässe haben, aber wie das nun wirklich ist mit der Staatsbürgerschaft konnten uns die Nachbarn uns auch nicht sagen, zumal wir beide Deutsche sind und nicht wie bei den Nachbarn ein Elternteil Franzose und unser Kind möglicherweise in Frankreich geboren wird. Wer weiss mehr?

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto von USA nach F
« am: 03. September 2007, 15:29:46 »
Es geht um den Mercedes ML und nicht um eine exotische Ami-Kiste, die ML werden alle in USA gebaut und aufgrund des derzeitigen Eu/$ Kurses derzeit rund 40% preiswerter als in Europa. Da wir mehrere Fahrzeuge in einem Container importieren wollen überlegen wir jetzt wie wir das am besten handhaben sollen. Die Fahrzeuge werden in F zugelassen, vielleicht wäre es dann besser sie an einem französischen Hafen statt über D zu importieren. Ich muss mal sehen, wo ich mich da wegen entsprechender Auskünfte hin wenden kann, wenn hier jemand ist der sowas schonmal gemacht hat, bin ich wirklich für jegliche Tipps dankbar...

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Behörden / Re: jetzt wirds ernst-wer kann mir helfen?
« am: 03. September 2007, 14:33:51 »
Hallo Natalie,
wir wohnen seit 1996 in Frankreich und zwar in Woustviller bei Sarreguemines. Wo genau bist du denn hingezogen? Wenn es hier in der Nähe ist, können wir Dir vielleicht weitere (eigene) Erfahrungen mitteilen...

Salut,
Ute & Markus

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