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Versicherungen / Re: Studium gehobener Verwaltungsdienst Landesbehôrde/KV in Frankreich ?
« am: 17. September 2020, 18:35:48 »
Hey
vielen Dank.
Ja die PKV ist neu und weiss Bescheid über den Wohnsitz in Frankreich.
Wir werden die PKV nochmal darauf ansprechen.
vielen Dank.
Ja die PKV ist neu und weiss Bescheid über den Wohnsitz in Frankreich.
Wir werden die PKV nochmal darauf ansprechen.
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Versicherungen / Studium gehobener Verwaltungsdienst Landesbehôrde/KV in Frankreich ?
« am: 13. September 2020, 11:32:12 »
Hallo, meine Tochter hat zum 01.09.2020 Studium bei einer Stadtverwaltung angefangen und ist jetzt privat versichert. Darf sie dann in Frankreich noch zum Arzt ? Weiss jemand wie das dann mit der französischen Krankenzusatzversicherung läuft ? Unsere CPAM in Mulhouse ist leider nicht immer auf dem laufenden und wenn man nicht gezielt frägt, bekommt man die falsche Antwort. DANKE für Rückmeldungen
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Steuern / Re: Direktversicherung eintragen???
« am: 11. Juni 2020, 14:22:31 »
Hallo,
ich hab mal vor drei Jahren beim frz Finanzamt angerufen, wegen meiner deutschen Direktversicherung.
Die Dame hat mir gesagt, dass ich diese eintragen soll.
Seiter trage ich diese unter charges 6RT PERP et assimilés ein.
ohne Angaben von Vertragsdaten.
Bis jetzt kamen noch nie Rückfragen dazu.
ich hab mal vor drei Jahren beim frz Finanzamt angerufen, wegen meiner deutschen Direktversicherung.
Die Dame hat mir gesagt, dass ich diese eintragen soll.
Seiter trage ich diese unter charges 6RT PERP et assimilés ein.
ohne Angaben von Vertragsdaten.
Bis jetzt kamen noch nie Rückfragen dazu.
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Steuern / Re: Steuererklärung gemeinsam ausfüllen
« am: 11. Juni 2020, 13:34:49 »
Hallo,
tolle Idee.
Bin dabei
tolle Idee.
Bin dabei
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Gesundheitswesen / Re: KV bei Grenzgänger: Französin, arbeitet in Deutschland
« am: 09. Juni 2020, 21:07:26 »
Hallo,
als französischer Grenzgänger nach Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Der Arbeitnehmer sucht sich eine deutsche Krankenkasse aus, bei der er versichert sein will.
Diese stellt dem Arbeitnehmer das Formular S1 für die CPAM aus und gibt auch eine Krankenversicherungskarte aus.
Der Arbeitnehmer hat die Wahl in Frankreich mit der carte vitale oder in Deutschland mit der Krankenversicherungskarte zum Arzt zu gehen.
Schönen Abend zusammen
als französischer Grenzgänger nach Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht in Deutschland.
Der Arbeitnehmer sucht sich eine deutsche Krankenkasse aus, bei der er versichert sein will.
Diese stellt dem Arbeitnehmer das Formular S1 für die CPAM aus und gibt auch eine Krankenversicherungskarte aus.
Der Arbeitnehmer hat die Wahl in Frankreich mit der carte vitale oder in Deutschland mit der Krankenversicherungskarte zum Arzt zu gehen.
Schönen Abend zusammen
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