Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Radbert

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Steuern / Re: In F wohnen, in D erben und verkaufen
« am: 04. Februar 2022, 19:28:09 »
Ja, das mit der Erbschaftsteuer in F ist ne üble Sache....und wahrscheinlich kaum zu umgehen. Was ich noch rausfinden muss: ich zahle die Steuer und hab dann das Haus Dann verkaufe ich das Ding und bekomme Geld...ist dann ja im Grunde Einkommen aus einem Verkauf und zu besteuern oder gelten die das miteinander ab solange ich nicht mehr bekomme als vermutet bzw. wegen zwischenzeitlicher Renovierungen etc. ?

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Steuern / In F wohnen, in D erben und verkaufen
« am: 04. Februar 2022, 16:26:25 »
Hallo in die Runde,
folgende Situation: wohne in F (Lothringen) und erbe in D ein Haus, das ich verkaufen werde im gleichen Jahr (2022 falls die Ämter mal wach werden). Frage: muss ich das in F versteuern oder ist das über eine evtl. Erbschaftssteuer abgegolten? Soweit ich weiß, müssten nur Steuern nach dem Verkauf gezahlt werden falls damit ein Gewinn verbunden ist. Bei solchen Beträgen an den Behörden vorbei führt eh kein Weg....will nur vermeiden unnötig doppelt oder falsch zu bezahlen.... Danke schon mal!

PS: die Trickkiste wäre natürlich: erben nach D ziehen, verkaufen und wieder nach F ziehen wenige Monate später....da <400.000 fällt in D keine Steuer an, Gewinn gäbe es auch hier nicht, wäre aber vom Papierkram her ordentlich action...ggf. aber lohnenswert.

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 05. Februar 2021, 21:18:46 »
Na toll: ab morgen Maskenpflicht in ganz Moselle sur la voie publique
https://www.moselle.gouv.fr/Actualites/Port-du-masque-obligatoire-sur-l-ensemble-du-departement-de-la-Moselle-a-compter-du-6-fevrier-2021

Zum Kotzen....sorry.

Was ich nicht finden konnte: auch beim Sport wie Laufen; Biken, Reiten, .... also Individualsport meine ich damit.
Falls da jemand was liest...gerne her damit....auf den Medienseiten (Rep.Lorrain, France3 regional etc. habe ich auch nix gefunden....)

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 10. Juli 2020, 14:42:38 »
Hallo, das Bundesfinanzministerium hat es am 3.4. veröffentlicht Dort steht, dass die Ausnahmeregelung bis auf Widerruf gilt.
Solange hier :https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/allgemeine_informationen.html
also nix anderes steht, sollte das noch gelten. In einer nicht offiziellen Erklärung war auch zu lesen, dass es jeweils monatlich verlängert wird.

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Zum ersten Teil wirst Du hier fündig werden.
Das mit dem Auto ist komplexer. Voiture de fonction und impots googeln bringt ein paar Hinweise, im "guide pratique" vom Finanzamt gibt es auch ein paar Hinweise dazu. Es kommt ein wenig auf die Art des Dienstwagens an: Du zahlst nix selbst, Du zahlst Sprit und Versicherung, das Auto gehört Dir oder ist geleast.....
Mit der neuen Erklärung kommt noch eins dazu: Im Feld AJ wird der Betrag normalerweise eingetragen, mitterlweile (also seit 2020) muss man da den geldwerten Vorteil angeben und den Anteil "retenu de la source" zu diesem Betrag. Das wird bei Einkünften aus Deutschland nicht gelingen (es sei denn Du rechnest das selber aus, wie hoch der Betrag wäre). Da dieser geldwerte Vorteil aber ja auf der Bescheinigung des Arbeitgebers steht, kannst Du ihn aber einfacher weiter unten in das Feld der Einkünfte aus dem Ausland draufschlagen. Er zählt nämlich voll zum versteuernden Einkommen. Achtung noch: nicht den genauen Betrag sondern 40-60% davon. Das hängt wie o.g. von der Art des Firmenwagens ab, die Tabellen dazu sind einfach zu finden.


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Hallo,
ich hatte das am Anfang falsch gemacht und wurde vom Finanzamt geprüft. Musste dann Urteile etc. vorlegen, aus denen hervorging, dass ich tatsächlich Unterhalt zahlen muss. Die Höhe des Unterhalts nach Düsseldorfer Tabelle habe ich denen dann erläutert, Kopie der Schreiben auf Deutsch hatte genügt. Hatte noch einen Termin beim Amt in Forbach deswegen. Sehr freundlich, kompetent beraten worden und danach war alles okay- ohne Strafe etc., aber eine Nachzahlung meinerseits, da meine Version der Angabe für mich ein Vorteil war. Wie gesagt: war ein Versehen.
Seither trage ich die Höhe des Unterhalts im Feld 6GP ein und gebe auf einem Zusatzfeld in der Erklärung Name und Anschrift des Kindes an.
Man gibt es NICHT vorne auf der Erklärung bei den Unterhaltsberechtigten an (Zumindest nicht in meinem Fall: geschieden, Kind lebt in D im Haushalt der Mutter).

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Steuern / Re: Steuererklärung
« am: 27. Mai 2020, 15:39:21 »
Hallo zusammen,
was ist eigentlich mit den Zahlungen, die man überweist als Grenzgänger? Trägt man die irgendwo ein?
Also Arbeit in D, Wohnen in F, monatliche Überweisung an Finanzamt => eintragen wie prelevement de la source?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 19. Mai 2020, 20:51:22 »
Also als Deutscher in F wohnend, in D arbeitend: von F nach D: Ausweis und als Grund Familie, zurück nach F als Grund Familie und Heimkehr zum ersten Wohnsitz.
Einkäufe hinten im Auto, von hinten nicht sichtbar.
Bisher waren alle Kontrollen nett, fair, höflich....ins Auto kucken wollte noch nie einer :-)

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Behörden / Re: Corona Lockerungen ab 11. Mai.2020
« am: 09. Mai 2020, 14:01:35 »
Frage an die Runde: ab Montag hat man ja wieder einen Bewegungsradius von 100km, Rad fahren auf der Straße macht dann als Sport wieder Sinn....man braucht keinen besonderen Grund für raus in diesem Radius...Weiß jemand wie das dann ist wenn man mit dem Rad über die Grenze fährt? Mal angenommen, dass die Grenze zum Saarland seitens D geöffnet wird: zurück nach F wenn man da wohnt, müsste doch dann auch gehen. Was meint ihr? Hab keine Lust das gegen Gebühr zu testen ;-)

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 19:06:13 »
Also mich kotzt dieser Anti-Franzosen-Shitstorm mittlerweile auch an. Wäre das RKI auch für D zuständig, müssten ja auch innerdeutsche Grenzen geschlossen werden nach BAWÜ, NRW,Bayern,.....was ein Sch... Aber nun gut. Hier in Moselle fangen sie jetzt auch an am Rad zu drehen und verbieten alles Mögliche....das mit dem Passierschein hat in meinen Augen schon ein bisschen was von Retourkutsche. Aber gut, halt noch ein Zettel mehr....in den Kontrollen bisher war es mit den Polizisten immer easy und freundlich....auch wenn mal nicht alles soooo konform war. Kann nicht klagen also, aber es nervt halt.

Mal noch interessehalber: wenn jemand bei Lebensgefährt(e/in) wohnt und daher keine Rechnung auf eigenen Namen hat für Tel., EDF o.ä.....geht dann immer noch diese Erklärung des Wohnungsinhabers+Kopie der Ausweise+Nachweis durch bspw. Tel.-Rechnung? Hat da jemand in diesen irrsinnigen Zeiten mal Erfahrung damit gesammelt?

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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. März 2020, 23:41:11 »
@Dragonvamp: aus eigener Erfahrung weiß ich es nicht. Aber eine Freundin bringt ihren Junior regelmäßig über die Grenze zu den Großeltern und holt ihn mit dem französischen Zettel in der Tasche auch wieder ab. Bisher stressfrei. Kids alleine unterwegs werden an der Grenze auch schon mal abgewiesen. So ging es zumindest der 16jährigen Tochter einer Kollegin bei dem Versuch von D nach F über die Grenze zu kommen ohne Unterlagen dabei ( das war aber auch am ersten oder zweiten Tag des ganzen Zirkus).

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Steuern / Re: Corona und Verletzungstage (HomeOffice)
« am: 25. März 2020, 19:12:52 »
Hallo,
neu hier und immer vorsichtig mit (steuer)rechtlichen Dingen....da hat man schnell was Falsches geraten.
In Bezug auf Steuern und Soziales betrachtet man den Corona-Kram wohl als höhere Gewalt und will diesen Zeitraum wohl ausnehmen aus der 45-Tage-Regel. Wichtig dabei  ist aber wohl dass Home Office auch in der Grenzregion stattfand und nicht außerhalb.
https://www.frontaliers-grandest.eu/fr/salaries/france-allemagne/droit-du-travail-1/coronavirus-covid-19-1


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 25. März 2020, 19:06:22 »
Danke Saarbrücker. Das hatte ich auch so gelesen/verstanden. Vielleicht denke ich zu kompliziert: das franz. Dokument gilt nur auf franz. Territorium...ob es bei der Einreise auch gilt als Grund ist mir nicht ganz klar. Ich vermute ja, weil den Franzosen das ja eigentlich egal ist ob ich hinter der Grenze 1 oder 1000km gefahren bin. Wenn also jemand Erfahrungswerte hat...gerne her damit. In meinem Bekanntenkreis hier ist noch keiner mit dt. Kennzeichen bei der Einreise nach F kontrolliert worden ...

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