Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - jauno

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Steuern / Re: Welche Steuerklasse im öffentlichen Dienst
« am: 21. Mai 2025, 18:53:43 »
Genau hinterfragen, wie die Gesellschaftsform des Arbeitgebers ist. Es ist nicht relevant, welchen Tarifvertrag du hast, z. B. TV Öffentlicher Dienst heißt nicht, du bist im Öffentlichen Dienst. Bei Krankenhäusern sind kommunale Klinken als gemeinnützige GmbH z. B.nicht ö. D. Recht kompklex das Thema.

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Steuern / Re: Kosten für Zahnkronen in Frankreich absetzbar?
« am: 21. Mai 2025, 18:44:35 »
Generell gilt, dass man bei der déclaration des revenus zwei Optionen bei der Absetzung hat:
1. 10% pauschal. Dann muss man überhaupt nichts nachweisen.
2. Andernfalls muss alles nachgewiesen werden und lohnt sich nur, wenn es 10% der zu versteuernden Summe übersteigt.
Zahnkronen sind nicht absetzbar. Da muss man sich eine mutuelle nehmen.

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Steuern / Re: Grenzgänger ja oder nein?
« am: 21. Mai 2025, 18:39:22 »
Ich kenne nur den Fall, dass man Grenzgänger ist, wenn die Firma ihren Sitz auch im Grenzgebiet ist. Arbeitet man dann außerhalb des Grenzgebiets (z.B. in anderen Niederlassungen), dann fängt man an die grenzgängerschädlichen Tage zu zählen.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an die PAMINA wenden.
VG
Sabine
Firmensitz innerhalb des Grenzradius ist tw. inkorrekt.
Man muss mind. 45 Tage/Jahr im Grenzgebiet arbeiten und jeden Tag an den Wohnsitz zurückkehren. Der Sitz der Firma ist dabei nicht relevant.
Bei télétravaii gibt es spezielle Vorschriften.
Wie gesagt, an PAMINA wenden.

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Ich wohne im Elsass, habe als beamteter Lehrer in Deutschland gearbeitet und bin seit 2015 pensoniert. Jetzt soll ich die CSG, CRDS und CASA (ungefähr 10%) auf meine deutsche Pension bezahlen. Vielleicht liegt es daran, dass ich auch eine kleine franz. Rente beziehe.
Der letzte Satz ist das Problem. Sobald man als Rentner im Wohnsitzland eine Rente aus diesem Lande - hier F - bezieht, ist man dort automatisch beitragspflichtig bei der CPAM krankenversichert. Privat kann man natürlich nebenher machen was man will. Zahlen muss man trotzdem. Ich bin in der gleichen Situation und werde aus diesem Grunde auf die Minirente aus Frankreich verzichten.

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Versicherungen / Erfahrungsberichte Autounfall in Deutschland
« am: 28. September 2023, 19:03:21 »
Guten Abend.
Hat jemand schon einmal einen Autounfall in Deutschland gehabt wo er offensichtlich nicht schuld war, der Gegner jedoch behauptete, er sei ebenfalls nicht schuld?
Wie läuft Procedere ab? Wie lange dauert das alles?  Kann man da irgendwie selbst aktiv werden?
Habe gerade eine solche Situation. Polizei war da, aber ich bekomme als vom Gegner Beschuldigter keine Auskunft. Meine Versiherung hat alles an sich gezogen. Keine Ahnung, was die da gerade machen.
Kann mich jemand aufklären?
Gruß
Nobi

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Aktuelles aus Frankreich / Loi Montagne
« am: 12. April 2023, 17:18:47 »
Das loi montagne schreibt seit 2021 in gewissen Gemeinden Frankreichs in der Wintersaison (1.11. - 31.3.) eine adäquate Bereifung vor.
Bisher wurde das nicht sanktioniert, für 2023/24 ist jedoch eine verbalisation von 135€ und ggf. points vorgesehen, jedoch noch nicht in Kraft.
Vorgeschrieben sind in dieser Periode Winterreifen bzw. 3PMFS-Reifen (Schneeflockensymbol mit 3 Gipfeln). M&S-Reifen alleine genügen nicht mehr. Ohne diese Bereifung ist das Mitführen von mind. 2 Schneeketten erforderlich. Sommerreifen + Schneeketten (auch textile) sind demnach erlaubt.

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Hallo allerseits.
Hat jemand von euch in letzter Zeit ein BMW-Motorrad zugelassen und kann mir eine Kopie des CoC schicken?
Hintergrund: bei ANTS verweigert man mir die Zulassung mit der Begründung, das CoC von BMW Deutschland sei inkomplett, BMW behauptet das Gegenteil. Daher würde mich interessieren, wie die CoCs, die ja bei der Zulassung in F zwingend vorgeschrieben sind, für BMW Maschinen dieses Zeitruams (ca 2000-2004) aussehen.
Ich lege meine COC mal anbei.
Vielen Dank

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Zur Info: bei der en ligne immatriculation bei ANTS wird immer noch ein quitus als Dokument gefordert, die Eingabe der Referenznummer war nicht vorgesehen. Ich habe die Email mit der Referenznummer eingescant und mitgeschickt. Das haben sie wohl akzeptiert.

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Hat funktioniert, aber:
hat jemand schon eine CG online beantragt nur mit der Referenznummer des quitus fiscal? Auf der ANTS-Seite wird der quitus als Dokument verlangt, obwohl in der email der Behörde stand, ich benötige lediglich die Referenznummer. Klappt bei mir nicht.

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Versicherungen / Re: Kfz-Versicherungen
« am: 03. September 2022, 20:09:01 »
Das stimmt, 50% Bonus ist das Maximum in Frankreich bei den KFZ-Versicherungen. Allerdings gibt es den Zusatz, dass ab einer gewissen ancienneté 1 Schaden frei ist, er sich also nicht negativ auf den Rabatt auswirkt. Für Zugzügler: die deutschen Schadensfreihaeitsrabatte werden von den franz. Versicherern anerkannt und bis 50% angerechnet. Der jährliche Preis steigt, weil die Versicherungssteuer jedes Jahr steigt. Es gibt auch comparateurs im Internet, mit denen man sich die besten Anbieter heraussuchen kann

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Hallo Grenzgänger und Motorradfahrer.

Die technische Kontrolle für Motorräder wurde vom conseil d'état ab dem 1.10.2022 beschlossen, nicht zuletzt auch aufgrund des Drucks von Seiten der EU. Dies ist nun von der Regierungsmehrheit - vorerst - außer Kraft gesetzt worden. Wann und wie eine CT für motos kommen wird, ist ungewiss. Die Regierung ist mit der FFMC (association des motards) im Gespäch. Hier geht es vor allem um die Reduktion und die automatische Kontrolle der sonoren Emissionen, sprich zu laute Abgasanlagen. Allerdings hat der conseil d'état bereits angekündigt, 2023 einen neuen Vorstoß im Hinblick auf die 2-jährliche CT für motos einzuleiten. Lassen wir uns überraschen, was kommen wird.

Ab 1.7.2022 ist eine neue Helmverordnung für Motorradfahrer gemäß der EU Norm 22.05 in Kraft. Wichtig ist hierbei vor allem die Pflicht, dass auf allen Helmen aller Mitfahrer ab sofort 4 homologisierte Reflexstreifen an genau festgelegten Positionen angebracht werden müssen. Bei Kontrolle drohen 135 € amende und 3 points. (ob das alle unsere deutschen Zweiradkollegen wissen, die mal kurz über die Grenze fahren?)
La surface de chaque élément doit être de 18 cm2 minimum, on doit pouvoir y inscrire un cercle de 4 cm de diamètre OU un rectangle de 12,50 cm2 et 2 cm de large minimum de surface pleinement rétro réfléchissante.
Vorgeschrieben ist die Farbe Weiß, aber da streiten sich noch die Geister.
La couleur de jour n'est pas officiellement réglementée et de ce fait, le réfléchissant noir n'est pas officiellement homologué à ce jour.

Gruß an alle Grenzgänger-Biker,
Nob


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Ich brauche einen quitus fiscale (Dep 67). Die hier im Thread angegebene Website ist abr nicht erreichbar. Der Hyperlink zum Formular ist ebenso tot. Ist das Procedere immer noch so, wie beschrieben? Hat jemand einen quitus fiscale in den letzten 2-3 Wochen beantragt?
lg Nobi

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Hallo Grenzgänger.
Ich möchte meine einbehaltene Quellensteuer aus Dividendenzahlungen aus Deutschland zurückfordern
Hat jemand schon einmal vom einem Broker einbehaltene Kapitalertragssteuer aus Dividenden vom deutschen Finanzamt zurückgefordert?
Da gibt es ja ein Formular im Internet. Dort wird folgendes gefordert:
Bestätigung der Steuerbehörde des Ansässigkeitsstaates / dass der Antragsteller zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge (IX. Spalte d) den
unter I. angegebenen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hatte und daher nach dem maßgeblichen Abkommen abkommensberechtigt ist

Was habt ihr da eingereicht und in welcher Sprache? Gibt es da ein allgemein gültiges EU-Formular? Wird eine Becheinigung in franz. Sprache von den deutschen Finanzbehördern anerkannt? Muss man die übersetzen lassen?
Dankbar für Tips,
Norbert

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Hallo,

unsere Tochter wohnt jetzt während des Studiums auch in Deutschland und wird nebenbei auch dort arbeiten.  Das Gehalt wird sie jetzt wohl in Deutschland versteuern müssen?

Sofern sie in D gemeldet ist, ja. Es gibt allerdings Freigrenzen.

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Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 31. Juli 2020, 16:51:36 »
Zu den öffentlichen Krankenhäusern in diesem Sinne gehören auch die von öffentlich-rechtlichen Institutionen beherrschten Krankenhäuser in privatrechtlicher Gesellschaftsform, insbesondere also die „kommunale Krankenhaus GmbH“ Fn.57."
Bei uns jedenfalls nicht was die Besteuerung angeht. Wir haben keinen Träger, sondern einen Aufsichtsrat, der aus Kreis und Stadt besteht. Wir wirtschaften selbständig, Defizite werden nicht ausgeglichen. So dürfte es auch bei den meisten Krankenhäusern in Form einer GmbH sein. Wir werden weiterhin als Grenzgänger besteuert.

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