Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - schwald

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Hallo,
danke für die Antworten.
Wie geschrieben wurde das Vergehen in Deutschland begangen.

Hier die Auskunft des BVMI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin) !!
"Ihre Frau muss ihre Fahrerlaubnis in Frankreich neu erwerben, wenn sie dort dauerhaft ihren Wohnsitz hat. Die Staatsangehörigkeit ist hierbei nicht von Bedeutung.
Bei der Beantragung wird dort vermutlich von den französischen Behörden beim Kraftfahrt-Bundesamt - KBA nachgefragt, ob Eintragungen bzw. eine Sperre vorliegt. Wenn dann in Frankreich der Führerschein neu erteilt wird, ist er auch hier anzuerkennen. Wir gehen davon aus, dass in Frankreich die dort geltenden Maßnahmen getroffen werden."

Und noch eine schriftliche Aussage der deutschen Führerscheinstelle:
"...da Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich besitzen, sind auch die frz. Behörden für die Neuerteilung Ihrer Fahrerlaubnis zuständig. Nach der Erteilung der frz. Fahrerlaubnis müssen Sie dann hinterher einen Antrag stellen, mit dieser frz. Fahrerlaubnis auch in Deutschland Kfz. führen zu dürfen."

Zur Erinnerung:
Auf der gleichen FSst. hat mir eine Dame gesagt, meine Frau müsse in D eine MPU machen und erhält dann den deutschen FS wieder!!

Ich finde, es ist wirklich erschütternd, wie wenig die Behörden (D und F!!) einem helfen können. Nichts als Verwirrung!!
Vielleicht wende ich mich mal an die EU....

Oder kann einer von euch mir evtl. weiterhelfen, weil er diese Situation schon einmal selbst durchgemacht hat?
Danke.
Gruß
Frank

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Hallo,
viele Grüße an alle hier im Forum von einem Neuling!
Ich benötige dringend Hilfe, da anscheinend keine Behörde so richtig Bescheid weiß!!
Wir haben ein ähnliches Problem, besser gesagt meine Frau:

Wir sind Deutsche und wohnen in Frankreich, direkt an der Grenze zu D.
Meine Frau hat im Jan. 2013 bei einer Alkoholkontrolle in D bei 1,81 oo/o ihren dt. FS entzogen bekommen. Es war ein deutscher, rosa FS.
Die deutsche Behörde hat ihr eine 10monatige Sperrfrist ab März 2013 und Bußgeld auferlegt.
Originaltext:
"Die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf Ihnen für die Dauer von
10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen."

Nach einer ersten tel. Auskunft der deutschen Führerscheinstelle muss meine Frau in F einen neuen FS beantragen, weil der eingezogene D nicht mehr herausgegeben wird.
Dann waren wir auf der Prefecture in F und dort sagte man uns, dass meine Frau keinen FS in Frankreich bekommen kann, weil er in D eingezogen wurde und keine Fahrerlaubnis bestünde. Sie müsse den FS evtl. in F komplett neu machen...

Ich war gestern persönlich auf der dt. FSst. und die haben mir jetzt "plötzlich" wieder was anderes gesagt:
Meine Frau muss in D eine MPU machen und dann erhält sie die dt. Fahrerlaubnis UND den dt. FS zurück!!!
Damit kann sie dann in F den franz. FS erhalten / umschreiben (oder auch nicht...).
Wenn Sie in F einen neuen FS macht, würde die Fahrerlaubnis immer noch nicht in D gelten und nur durch eine positive MPU wiedererlangt werden.
Selbst ein Betroffener, der kein Deutsch spricht, müsse in diesem Falle eine deutsche MPU machen (mit einem vereidigten Übersetzer!)
Ist das wirklich so?
Bekommt meine Frau ihren alten FS zurück oder gleich einen neuen EU-FS?

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass je nach Bundesland die FSst. die Fahrerlaubnis für im Ausland lebende Betroffene auf einfachen Antrag erteilen würde.
Dazu gibt es scheinbar auch Gerichtsurteile. Kennt jemand solche FSst. und evtl. Ansprechpartner?

Ansonsten: HILFE!! Kennt sich jemand mit dieser Thematik aus? Was ist zu tun? Muss meine Frau evtl. zur deutschen MPU? Im deutschen Strafbefehl steht davon nichts. Was wäre, wenn sie in F den FS neu macht? Darf sie damit überhaupt in D fahren?
Danke für jede Hilfe!!
Gruß
Frank

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