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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 20. Mai 2025, 18:37:10 »
Heute gab es einen Artikel zu dem Thema im L‘Alsace. Fazit: Man darf mit 17 in Deutschland fahren…
https://www.lalsace.fr/societe/2025/05/20/oui-un-francais-de-17-ans-peut-conduire-en-allemagne
https://www.lalsace.fr/societe/2025/05/20/oui-un-francais-de-17-ans-peut-conduire-en-allemagne
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 16. April 2025, 18:43:09 »
Hallo zusammen,
mein Sohn fuhr neulich zusammen mit Freunden nach Deutschland. Der Fahrer hatte einen französischen Führerschein, war aber noch 17.
Die Bundespolizei hielt die Jungs an, kontrollierte sie und stellte fest, dass der Fahrer noch keine 18 ist. Es gab daraufhin ein langes Hin und Her. Mein Sohn hatte die Antwort vom Bundesverkehrsministerium und den Paragraphen dabei, aber die Bundespolizei wollte sich nicht überzeugen lassen. Dann wurde die baden-württembergische Polizei dazugerufen, auch die waren überzeugt, dass man mit 17 in Deutschland nicht fahren darf.
Nach fast eineinhalb Stunden klärte sich der Sachverhalt, die Jungs durften weiterfahren.
Als Antwort auf einen Brief von mir haben sich mittlerweile Bundespolizei und Polizei BW gemeldet und sich entschuldigt. Sie werden beiden dafür sorgen, dass die - offenbar völlig unbekannte Information - an alle Dienststellen in Grenznähe weitergegeben wird.
Viele Grüße,
der Kembser
mein Sohn fuhr neulich zusammen mit Freunden nach Deutschland. Der Fahrer hatte einen französischen Führerschein, war aber noch 17.
Die Bundespolizei hielt die Jungs an, kontrollierte sie und stellte fest, dass der Fahrer noch keine 18 ist. Es gab daraufhin ein langes Hin und Her. Mein Sohn hatte die Antwort vom Bundesverkehrsministerium und den Paragraphen dabei, aber die Bundespolizei wollte sich nicht überzeugen lassen. Dann wurde die baden-württembergische Polizei dazugerufen, auch die waren überzeugt, dass man mit 17 in Deutschland nicht fahren darf.
Nach fast eineinhalb Stunden klärte sich der Sachverhalt, die Jungs durften weiterfahren.
Als Antwort auf einen Brief von mir haben sich mittlerweile Bundespolizei und Polizei BW gemeldet und sich entschuldigt. Sie werden beiden dafür sorgen, dass die - offenbar völlig unbekannte Information - an alle Dienststellen in Grenznähe weitergegeben wird.
Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« am: 27. März 2025, 11:29:26 »
Du musst das erweiterte Formular 2042 C bei der Steuererklärung auswählen. Da gibt es diese beiden Felder.
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« am: 26. März 2025, 20:09:01 »
Naja, Dieter schreibt ja, dass er mal in F gearbeitet hat. Ich nehme mal an, von damals hat er eine CV. Die dürfte allerdings längst ungültig geworden sein.
@Dieter12: Bei der Steuererklärung gibt es zwei Felder, die du ankreuzen müsstest:
8RP (absence de regime obligatoire français d’assurance maladie) sowie
8SH (affiliation régime assurance maladie EEE RU Suisse)
Eigentlich sollte das Finanzamt dann wissen, dass du nicht in Frankreich versichert bist, und sollten dir keine CSG CRDS usw. abziehen. Eigentlich…
@Dieter12: Bei der Steuererklärung gibt es zwei Felder, die du ankreuzen müsstest:
8RP (absence de regime obligatoire français d’assurance maladie) sowie
8SH (affiliation régime assurance maladie EEE RU Suisse)
Eigentlich sollte das Finanzamt dann wissen, dass du nicht in Frankreich versichert bist, und sollten dir keine CSG CRDS usw. abziehen. Eigentlich…

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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« am: 26. März 2025, 09:25:34 »
Na das hört sich doch schon mal gut an.
Ich finde es übrigens interessant, dass du überhaupt eine Carte Vitale hast, wenn du in der deutschen PKV bist. Wie geht das?
Ich finde es übrigens interessant, dass du überhaupt eine Carte Vitale hast, wenn du in der deutschen PKV bist. Wie geht das?
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« am: 23. März 2025, 20:07:44 »
Das ist dann in der Tat merkwürdig, denn wenn man im Ausland krankenversichert ist, muss man eigentlich keine CSG / CRDS zahlen.
Vielleicht musst du mal direkt zum Finanzamt in Mulhouse und dort nachfragen, warum sie dir das berechnen.
Vielleicht musst du mal direkt zum Finanzamt in Mulhouse und dort nachfragen, warum sie dir das berechnen.
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Steuern / Re: CSG, CRDS und CASA auf Beamtenpension in Frankreich (suite)
« am: 22. März 2025, 10:19:26 »
Hallo Dieter,
Ich arbeite zwar in der Schweiz, aber der örtliche Grenzgängerverein in Saint-Louis weist immer wieder auf die Problematik hin. Wenn man auch nur eine minimale französische Rente erhält, muss man auf die gesamten, also auch die ausländischen Renten, CSG usw. bezahlen. Bis vor kurzem waren diese Abgaben auf die Höhe der französischen Rente begrenzt, aber das hat das Finanzministerium jetzt gekippt.
Der Grenzgängerverein ist in dieser Sache sehr aktiv, bis hin zur EU, aber bisher noch ohne Erfolg.
Grundsätzlich raten sie momentan dazu, auf kleine französische Renten lieber zu verzichten, um diese Problematik zu vermeiden.
Viele Grüße,
der Kembser
Ich arbeite zwar in der Schweiz, aber der örtliche Grenzgängerverein in Saint-Louis weist immer wieder auf die Problematik hin. Wenn man auch nur eine minimale französische Rente erhält, muss man auf die gesamten, also auch die ausländischen Renten, CSG usw. bezahlen. Bis vor kurzem waren diese Abgaben auf die Höhe der französischen Rente begrenzt, aber das hat das Finanzministerium jetzt gekippt.
Der Grenzgängerverein ist in dieser Sache sehr aktiv, bis hin zur EU, aber bisher noch ohne Erfolg.
Grundsätzlich raten sie momentan dazu, auf kleine französische Renten lieber zu verzichten, um diese Problematik zu vermeiden.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« am: 17. Dezember 2024, 08:24:41 »
Der französische Führerschein sieht so aus:
https://acidmoto.ch/cms/content/news/2013/08/27/nouveau-permis-conduire-europeen-arrive-securise-unifie-pratique
Viele Grüsse,
der Kembser
https://acidmoto.ch/cms/content/news/2013/08/27/nouveau-permis-conduire-europeen-arrive-securise-unifie-pratique
Viele Grüsse,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« am: 10. Dezember 2024, 13:54:44 »
Hallo Moni
Dazu kann ich folgendes sagen:
1. Das ist ganz normal. Auch auf dem deutschen EU-Führerschein ist ein D (siehe hier: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Muster/muster_node.html ) Es bleibt halt ein nationaler Führerschein mit EU-weit geregelten Klassen.
2. Also mein Foto ist nicht verblichen.
3. Komisch. Also das Foto ist schon mehrfach zu sehen, das ist ein Sicherheitsmerkmal. Bei mir kann man aber immer noch lesen, was drunter steht. Man muss den Führerschein ein bisschen bewegen.
4. Laut dieser Seite hier wird in französischen Führerscheinen grundsätzlich nur der Geburtsname angegeben: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2695#:~:text=Suite%20%C3%A0%20un%20mariage,permis%20en%20cas%20de%20mariage.
Viele Grüße,
der Kembser
Dazu kann ich folgendes sagen:
1. Das ist ganz normal. Auch auf dem deutschen EU-Führerschein ist ein D (siehe hier: https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFER/FE_Klassen/Muster/muster_node.html ) Es bleibt halt ein nationaler Führerschein mit EU-weit geregelten Klassen.
2. Also mein Foto ist nicht verblichen.
3. Komisch. Also das Foto ist schon mehrfach zu sehen, das ist ein Sicherheitsmerkmal. Bei mir kann man aber immer noch lesen, was drunter steht. Man muss den Führerschein ein bisschen bewegen.
4. Laut dieser Seite hier wird in französischen Führerscheinen grundsätzlich nur der Geburtsname angegeben: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F2695#:~:text=Suite%20%C3%A0%20un%20mariage,permis%20en%20cas%20de%20mariage.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 06. Dezember 2024, 21:21:46 »
Hallo Sabine
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
Exakt die gleiche Mail habe ich auch bekommen. Wortwörtlich.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 28. November 2024, 12:35:53 »
Danke Sabine, dann siehst du es genauso.
Ich habe mittlerweile noch andere Institutionen angeschrieben, auch den ADAC. Niemand antwortet. Irgendwie scheint niemand dieses Thema zu interessieren oder keiner will eine klare Aussage machen.
Aber mittlerweile sehe ich es eigentlich so, dass der zitierte Paragraph doch recht eindeutig ist. Es ist nur komisch, dass man hierzu keine klaren Aussagen auf den einschlägigen Seiten (Infobest, Konsulat usw.) findet, denn nicht jeder wird in den Tiefen der Gesetze rumsuchen.
Viele Grüsse,
der Kembser
Ich habe mittlerweile noch andere Institutionen angeschrieben, auch den ADAC. Niemand antwortet. Irgendwie scheint niemand dieses Thema zu interessieren oder keiner will eine klare Aussage machen.
Aber mittlerweile sehe ich es eigentlich so, dass der zitierte Paragraph doch recht eindeutig ist. Es ist nur komisch, dass man hierzu keine klaren Aussagen auf den einschlägigen Seiten (Infobest, Konsulat usw.) findet, denn nicht jeder wird in den Tiefen der Gesetze rumsuchen.
Viele Grüsse,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 22. November 2024, 17:19:36 »
Hallo Sabine,
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
kannst du mir sagen, welchen Paragraphen du da genau meinst? Das würde mich sehr interessieren! Denn der oben genannte §29 der Fahrerlaubnisverordnung sagt (meiner Meinung nach) etwas anderes.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 11. November 2024, 08:25:33 »Unterm Strich würde ich mich deiner Annahme anschließen @kembser und davon ausgehen, dass man mit einem in Frankreich gemachten EU Führerschein, bei dem man mit 17 fahren kann, auch innerhalb der EU zu fahren kann. Der Gesetzestext lässt eigentlich auch keine andere Meinung zu.
Also zumindest in Deutschland, denn es ist ja ein deutscher Gesetzestext. Bei meinen Recherchen habe ich einen Artikel bezüglich Spanien gelesen. Da kann man wohl nicht fahren, da dort die Gesetzeslage auf jeden Fall ein Mindestalter von 18 Jahren vorsieht.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Führerschein mit 17
« am: 10. November 2024, 09:37:11 »
Hallo zusammen,
Unser Sohn wird demnächst 17 und wird dann hier in Frankreich seine Führerscheinprüfung ablegen. Seit Anfang 2024 darf man ja in Frankreich schon mit 17 alleine Auto fahren. Nun haben wir uns gefragt, ob man damit dann auch in Deutschland fahren darf.
Es wäre ja zu erwarten, dass sich irgendjemand Gedanken darüber gemacht hat. Immerhin gilt diese Regelung ja nun schon seit mehr als 10 Monaten. Ganz offenkundig scheint das aber nicht der Fall zu sein... Ich habe im Internet gesucht, aber hierzu gibt es nirgendwo klare Aussagen. Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass man mit 17 einen ganz normalen EU-Führerschein bekommt. In der Fahrschule wurde gesagt, dass man ins Ausland fahren dürfte. Ich wollte aber sicher gehen, dazu ist mir das ganze zu heikel.
Daraufhin habe ich mal ans Generalkonsulat in Straßburg geschrieben. Die haben aber keine Ahnung und meinten, ich solle mich an eine grenznahe Führerscheinstelle wenden. Also habe ich nach Karlsruhe, Freiburg und Lörrach geschrieben. Nur Lörrach hat mir geantwortet: Nach deren Informationen wäre das eine rein französische Regelung und man könne damit nicht in Deutschland fahren, aber sie warten noch (im Oktober!!!) auf genauere Anweisungen des Ministeriums.
Dann habe ich ans Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die haben auf §29 der Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Danach dürfte er in Deutschland fahren.
Nun habe ich zwei gegensätzliche Aussagen. Das ist mir ein bisschen zu vage. Angenommen, er würde in Deutschland fahren, es kommt zu einem Unfall und die Polizei stellt fest, dass er noch keine 18 ist. Dann würde es vielleicht heißen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was natürlich nicht gut wäre, und außerdem könnte dann die Versicherung Probleme machen.
Andererseits würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis den o.g. Paragraphen auch so verstehen, dass man mit dem Führerschein in Deutschland fahren darf:
"(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,"
Zwar ist das Mindestalter (18) nicht erreicht, aber es handelt sich ja um einen EU-Führerschein. Und im Satz steht UND, also müssten beide Bedingungen erfüllt sein, damit die Berechtigung nicht gilt.
Ich habe noch an Infobest und an die deutsch-französische Verbraucherzentrale in Kehl geschrieben, aber beide konnten mir auch keine Auskunft geben.
Ist jemand von euch mit der gleichen Frage konfrontiert und hat vielleicht eine rechtssichere Auskunft erhalten?
Vielen Dank und liebe Grüße,
der Kembser
Unser Sohn wird demnächst 17 und wird dann hier in Frankreich seine Führerscheinprüfung ablegen. Seit Anfang 2024 darf man ja in Frankreich schon mit 17 alleine Auto fahren. Nun haben wir uns gefragt, ob man damit dann auch in Deutschland fahren darf.
Es wäre ja zu erwarten, dass sich irgendjemand Gedanken darüber gemacht hat. Immerhin gilt diese Regelung ja nun schon seit mehr als 10 Monaten. Ganz offenkundig scheint das aber nicht der Fall zu sein... Ich habe im Internet gesucht, aber hierzu gibt es nirgendwo klare Aussagen. Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass man mit 17 einen ganz normalen EU-Führerschein bekommt. In der Fahrschule wurde gesagt, dass man ins Ausland fahren dürfte. Ich wollte aber sicher gehen, dazu ist mir das ganze zu heikel.
Daraufhin habe ich mal ans Generalkonsulat in Straßburg geschrieben. Die haben aber keine Ahnung und meinten, ich solle mich an eine grenznahe Führerscheinstelle wenden. Also habe ich nach Karlsruhe, Freiburg und Lörrach geschrieben. Nur Lörrach hat mir geantwortet: Nach deren Informationen wäre das eine rein französische Regelung und man könne damit nicht in Deutschland fahren, aber sie warten noch (im Oktober!!!) auf genauere Anweisungen des Ministeriums.
Dann habe ich ans Bundesverkehrsministerium geschrieben. Die haben auf §29 der Fahrerlaubnisverordnung verwiesen. Danach dürfte er in Deutschland fahren.
Nun habe ich zwei gegensätzliche Aussagen. Das ist mir ein bisschen zu vage. Angenommen, er würde in Deutschland fahren, es kommt zu einem Unfall und die Polizei stellt fest, dass er noch keine 18 ist. Dann würde es vielleicht heißen: "Fahren ohne Fahrerlaubnis", was natürlich nicht gut wäre, und außerdem könnte dann die Versicherung Probleme machen.
Andererseits würde ich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis den o.g. Paragraphen auch so verstehen, dass man mit dem Führerschein in Deutschland fahren darf:
"(1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben. [...]
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, [...]
1a. die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,"
Zwar ist das Mindestalter (18) nicht erreicht, aber es handelt sich ja um einen EU-Führerschein. Und im Satz steht UND, also müssten beide Bedingungen erfüllt sein, damit die Berechtigung nicht gilt.
Ich habe noch an Infobest und an die deutsch-französische Verbraucherzentrale in Kehl geschrieben, aber beide konnten mir auch keine Auskunft geben.
Ist jemand von euch mit der gleichen Frage konfrontiert und hat vielleicht eine rechtssichere Auskunft erhalten?
Vielen Dank und liebe Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Umtausch des deutschen EU-Karten FS in den französischen Führerschein
« am: 06. November 2024, 07:44:14 »
Wie ich ja bereits in dem anderen Thread zu diesem Thema geschrieben habe: Bei mir hat es letztes Jahr gerade mal zwei Monate gedauert. Warum die Bearbeitungszeiten so unterschiedlich sind, ist mir aber auch nicht klar...