Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.
Seiten: 1
1
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« am: 16. August 2020, 07:48:24 »
Hallo Ralph,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Infoseite hatte ich auch schon gefunden. Aber bei ANTS hörte der Spaß dann auf.
Die Idee, das über Freunde oder Nachbarn zu machen, ist gut. Die werde ich mal im Hinterkopf behalten.
Sollte ich mit einem in Deutschland gekauften Auto kommen (und ich bin da ehrlich: da geht’s vor allem ums Geld, ein Franzose wird’s sowieso), dann scheint mir das über die Agence aber angenehmer. Mit allen Papieren einmal hin, WW-Kennzeichen bekommen und wenn es so weit ist dann auch die endgültigen.
Lässt sich die französische Versicherung dann auch in der Agence abschließen oder geht das ggf. schon vorher?
Sagt die immatriculation auf meinen Namen eigentlich schon etwas darüber aus, wer das Auto fahren darf oder ist es wie in Deutschland, dass das eine Frage der Versicherung ist. Was hat es dann mit dem co-Titulaire auf sich, für den man die immatriculation auch machen kann?
vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Infoseite hatte ich auch schon gefunden. Aber bei ANTS hörte der Spaß dann auf.
Die Idee, das über Freunde oder Nachbarn zu machen, ist gut. Die werde ich mal im Hinterkopf behalten.
Sollte ich mit einem in Deutschland gekauften Auto kommen (und ich bin da ehrlich: da geht’s vor allem ums Geld, ein Franzose wird’s sowieso), dann scheint mir das über die Agence aber angenehmer. Mit allen Papieren einmal hin, WW-Kennzeichen bekommen und wenn es so weit ist dann auch die endgültigen.
Lässt sich die französische Versicherung dann auch in der Agence abschließen oder geht das ggf. schon vorher?
Sagt die immatriculation auf meinen Namen eigentlich schon etwas darüber aus, wer das Auto fahren darf oder ist es wie in Deutschland, dass das eine Frage der Versicherung ist. Was hat es dann mit dem co-Titulaire auf sich, für den man die immatriculation auch machen kann?
2
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Regelungen immatriculation Importautos ( Bas-Rhin)
« am: 16. August 2020, 00:29:07 »Habe mir jetzt WW plaques machen lassen. 15 Minuten beim agent allerdings happige 127 € incl. plaques.
Ich habe meine aktualisierte Anleitung als PDF nochmals angefügt.
Mein agent wirbt auch damit, dass man die endgültige CG unter 30 Minuten bekommt. Ich vermute, das gilt nur für Fahrzeuge, die in F gekauft worden sind. Diese 4-5 Wochen Wartezeit sind ja schon enorm und es wäre eine Sauerei, wenn das für agences nicht gilt, nur für Privatpersonen. Oder trifft das nur für Importfahrzeuge zu? Weiß jemand was?
Salutations
Norbert
Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum, auf das ich bei meiner mittlerweile schon verzweifelten Recherche gestoßen bin. Ich hoffe, es ist in Ordnung, dass ich diesen alten Thread noch einmal nach oben hole. Aber das, was hier diskutiert wurde, passt perfekt zu meinem Anliegen.
Ich bin zwar kein klassischer Grenzgänger, meine Familie besitzt aber seit 45 Jahren ein Ferienhaus im Drôme provençale. Wir gar nicht mal mehr so jungen Kinder würden nun gerne vor Ort dauerhaft ein Auto stationieren, um nicht jedes Mal 1.000 Kilometer pro Strecke auf der Autobahn zu verbringen, sondern gemütlich und umweltfreundlich mit Thalys und TGV anreisen zu können und dabei flexibel zu sein.
Mein spezieller Anlass, mich nun endlich drum zu kümmern, ist eine Elternzeit ab April 2021. Für 6-8 Wochen kommt es halt nicht wirklich in Frage, sich ein Auto zu mieten. Hier in der Großstadt in Deutschland habe und brauche ich keines. Auf dem Land in Frankreich ist das was anders.
Obwohl ich sehr gut französisch spreche und auch mit Behördenseiten auf französisch gut klarkomme, bin ich an meine Grenzen gestoßen, was die Zulassung eines aus Deutschland importierten Gebrauchtwagens betrifft. Teilweise schienen mir die Informationen auch widersprüchlich.
Deshalb hilft mir die Zusammenstellung von jauno schon einmal sehr. Die härteste Nuss, die ich bisher zu knacken hatte, ist die Registrierung bei France Connect. Ist die für Menschen ohne dauerhaften Wohnsitz in Frankreich überhaupt möglich? Hier wurde ja schon gesagt, dass das nur mit einer französischen Sozialversicherungsnummer ginge. Die habe ich ganz sicher nicht. Auch die anderen Zugangswege schienen mir versperrt. Ich habe zwar einen Mobilfunkvertrag, aber bei Bouygues und nicht bei Orange. Über impots.gouv.fr kam ich mit der Steuernummer der taxes foncieres auch nicht weiter, ohne mich vor Ort zu präsentieren. Für die Identifizierung über La Poste braucht es einen französischen Ausweis. Gibts da irgendeinen Weg?
Ein justificatif de domicile für das Haus wäre kein Problem. Ginge es denn auch mit einem
Nachweis eines deutschen Wohnsitzes? Das hielte ich für klüger, weil man mich die meiste Zeit des Jahres halt unter dieser Adresse zu packen kriegte.
Was tun, wenn es keinen Zugang zu France Connect für mich gibt? Ich könnte die immatriculation bei einem professionnel habilité machen, also in einer Agence. Ich habe aber gelesen, dass das nur mit schon in Frankreich zugelassenen Autos geht. Stimmt das?
Ich würde auch, wenngleich es weniger Charme hätte, mit einem deutschen Kennzeichen dauerhaft fahren und das Auto bei Bedarf grenznah nach Deutschland zum TÜV fahren. Aber das ist ja nicht erlaubt, wenn das Auto dauerhaft in Frankreich bleiben soll.
Letzte Frage: Wenn ich genau weiß, was ich zu tun habe und ca. 6-8 Wochen vor Ort bin, gibt es dann eine realistische Chance, in dieser Zeit alles über die Bühne zu bringen?
Entschuldigt den Roman. Ich freue mich auf Eure Antworten.
Bonne nuit!
Seiten: 1