Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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1
Hallo zusammen,
ich hatte vor etwa zwei Monaten die Bundespolizei an der Grenze genau zu dem Thema befragt und auch den Paragrafen dabei.
Antwort war: sie würden den Führerschein bei einem unter 17jährigen einziehen, sie kennen den Paragrafen nicht.
Ich hatte sie darum gebeten, sich schlau zu machen, ist aber wohl dann nicht passiert.
Der absehbare Ärger ist genau der Grund, warum unser Sohn warten soll, bis er 18 ist, bevor er rüber fährt. Solange muss er halt seine 125er nehmen.

Gruß
Sabine

2
Bei mir kam jetzt nach 8 Monaten die Info, dass mein Führerscheinantrag zurückgewiesen sei, weil das Bild nicht den Anforderungen entspräche - ich müsse einen neuen Antrag stellen....

3
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 07. Dezember 2024, 17:54:59 »
Hallo Kembser,

die haben wahrscheinlich schon eine automatisierte Antwort  :lach:

VG
Sabine

4
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 06. Dezember 2024, 17:52:48 »
Mein Sohn hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr angeschrieben und folgende Antwort erhalten:

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir bitten um Verständnis, dass es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gemäß § 14 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien grundsätzlich nicht gestattet ist, Rechtsauskünfte, die eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, zu erteilen. Zudem obliegt der Vollzug der Bundesgesetze nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes den Bundesländern. Dies vorausgeschickt möchten wir grundsätzlich das Folgende bemerken:

Wer im Besitz eines gültigen EU/EWR-Führerscheins ist, der sie im Ausstellungsstaat berechtigt, ohne Begleitung ein Kfz zu führen und es sich hierbei nicht um einen Lernführerschein oder anderweitig vorläufig ausgestellten Führerschein handelt, können Sie damit auch in Deutschland im Alter von 17 Jahren ein Kfz ohne Begleitung führen. Wir verweisen hierzu auf den Ihnen bereits bekannten Auszug in § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__29.html .

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Tel.: 030 – 2008 – 3060
Fax: 030 – 2008 – 1920
E-Mail: buergerinfo@bmdv.bund.de
Internet: www.bmdv.bund.de

5
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 27. November 2024, 20:21:50 »

Das ist schon der richtige Paragraph:
1) Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 haben......
(3) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse,
....
1a.
die das nach § 10 Absatz 1 für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben und deren Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist,
....

Und dann unter Paragraph 10 steht, dass man 18 Jahre alt sein muss.

Nach nochmaligen Lesen gebe ich Dir Recht, das "und" im 1a weist darauf hin, dass man trotzdem fahren darf.


VG
Sabine



....

6
Also mein Tauschantrag von April wurde heute ‚auf unbestimmte Zeit‘ verschoben:

Votre demande en ligne de permis de conduire no ‚xxx‘ a été mise en attente.

En effet, une contrainte de date nécessaire à l’obtention du titre n’est pas respectée.

Votre dossier sera automatiquement repris par les services de l’Etat une fois cette date échue


Was die wohl einem damit sagen wollen?
Ich habe jetzt nach 5 Monaten die Info bekommen, dass sie noch dran wären und sich melden würden...
Hilft jetzt auch nicht wirklich weiter.

VG
Sabine

7
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 22. November 2024, 08:29:16 »
Ich stand vor der selben Frage und habe den Gesetzestext in Deutschland rausgesucht. Hier steht explizit, dass man 18 Jahre alt sein muss, um mit dem B-Führerschein Auto zu fahren.
Ausnahme ist nur, wenn man die Kennziffer für begleitetes Fahren eingetragen hat, dann darf man begleitet auch unter 18 fahren. Diese Eintragung bekommt man aber auf seinem französischen Führerschein ja nicht.

8
Steuern / Re: Grenzgänger ja oder nein?
« am: 17. Oktober 2024, 18:19:08 »
Hallo Margit,
es wundert mich, dass du im ersten Fall eine Grenzgängerbescheinigung erhalten hast, mit 100% Homeoffice in Frankreich wärst du ja in F sozialversicherungspflichtig gewesen?
Ich kenne nur den Fall, dass man Grenzgänger ist, wenn die Firma ihren Sitz auch im Grenzgebiet ist. Arbeitet man dann außerhalb des Grenzgebiets (z.B. in anderen Niederlassungen), dann fängt man an die grenzgängerschädlichen Tage zu zählen.
Ich würde mich an deiner Stelle mal an die PAMINA wenden.
VG
Sabine

9
Hatte ich auch. Die Fotografin hatte mich darauf aber hingewiesen. Die Nummer geht nur einmal.
Beim zweiten Antrag habe ich dann eins der Fotos ausgeschnitten, das Formular ausgefüllt, Foto aufgeklebt und unterschrieben und dann per Post gesendet.

10
Update: hat natürlich so nicht geklappt.
Den Verlust kann man so schon deklarieren, man bekommt auf dem Weg aber keinen neuen Führerschein. Begründung: Duplikate würden sie nicht ausstellen.
Man möge die Umtauschprozedur verwenden.
Dort muss man aber eine Kopie des Führerscheins hochladen, den ich leider vor dem Verlust nicht gemacht habe...habe ich so entsprechend an der Stelle dann kommuniziert.
Mal schauen, wie das weitergeht...

Also Tipp @all: fotografiert Euren Führerschein, solange Ihr in noch habt :)

VG
Sabine

11
So, war auf der Polizei, die wollen das nicht (mehr) wissen und haben mich auf
https://permisdeconduire.ants.gouv.fr/
verwiesen.
Dort deklariert man den Verlust und beantragt in einem Schritt einen neuen Führerschein.
Abgefragt wird die Führerscheinnummer, das ausstellende Land, wann und wo man ihn verloren hat.
Hochladen muss man einen Ausweis, einen Wohnsitznachweis, die Nummer für das biometrische Foto und die Unterschrift, die man von einer ANTS-zertifizierten Fotostelle bekommen hat.
Ich habe dann auch noch das Schreiben der ausstellenden Behörde und meine Übersetzung hinzugefügt.
Jetzt warten wir mal ab, was passiert...

VG
Sabine

12
Hallo zusammen,
ich kann meinen rosa Führerschein nicht mehr finden, muss also einen neuen beantragen.
Beim Landratsamt Karlsruhe nachgefragt, da bekam ich jetzt nur eine nette Info, wann ich meinen FS Klasse 3 damals bekommen habe und dass ich in Frankreich einen neuen beantragen müsse.
Zum Thema "perte du permis de conduire" finde ich nur die Kombination französischer Führerschein und Wohnsitz in Frankreich oder im Ausland. Anders rum: Ausländischer (deutscher) Führerschein und französischer Wohnsitzt leider nicht.
Hatte das schon jemand oder sonst eine Idee, wo und wie ich in Frankreich einen neuen Führerschein bekommen kann?

VG
Sabine

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Rund um's Kind / Re: Entbindung von der frz Schulpflicht
« am: 03. Juni 2024, 11:35:56 »
Hallo,
wir haben damals die Bestätigung der deutschen Schule bei der alten französischen Schule vorgelegt und in einem Schreiben damit abgemeldet.
LG
Sabine

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Steuern / Re: Kosten der Depotführung
« am: 27. Mai 2024, 14:45:44 »
Das würde mich auch interessieren...

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Steuern / Re: Steuererklärung: Spenden/Tagesgeldzinsen
« am: 27. Mai 2024, 14:45:07 »
Das Formular 2042 muss aktiv sein.
Aktiviert bekommt man es durch direkte Auswahl oder indem man am Anfang der Steuerklärung eingibt, dass man z.B. das Feld 7UF ausfüllen möchte.

LG
Sabine

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