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Steuern / Französisch-Sprachkurs bei Steuer absetzbar
« am: 18. Mai 2008, 11:40:45 »
Hallo zusammen
weiß jemand, ob ich einen Französisch-Sprachkurs bei der Steuer absetzen darf, oder ist das schon in den Abzügen (10% bzw. 20% mit drin) ... Falls man es absetzen kann wäre es super wenn mir jemand sagen könnte wo genau ich das eintragen muss....
Vielen Dank schon mal!!
Liebe Grüße
onjaanja
weiß jemand, ob ich einen Französisch-Sprachkurs bei der Steuer absetzen darf, oder ist das schon in den Abzügen (10% bzw. 20% mit drin) ... Falls man es absetzen kann wäre es super wenn mir jemand sagen könnte wo genau ich das eintragen muss....
Vielen Dank schon mal!!
Liebe Grüße
onjaanja
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Steuern / Re: Wo genau wird Unterhaltszahlung in Steuererklärung eingetragen
« am: 18. Mai 2008, 11:34:04 »
Hallo pifolog,
vielen Dank schon mal für die Info...
ja, das minderjährige Kind sowie die beiden volljährigen Kinder leben bei der Mama. Werden die beiden volljährigen kinder denn in 2042 eingetragen unter Punkt 6 unter GI und GJ ... und nur das minderjährige Kind in 2042c ...?
Bekomme ich das Formular 2042c auf dem Finanzamt oder wo muß ich mir das besorgen...??
Vielen lieben Dank.
LG
onjaanja
vielen Dank schon mal für die Info...
ja, das minderjährige Kind sowie die beiden volljährigen Kinder leben bei der Mama. Werden die beiden volljährigen kinder denn in 2042 eingetragen unter Punkt 6 unter GI und GJ ... und nur das minderjährige Kind in 2042c ...?
Bekomme ich das Formular 2042c auf dem Finanzamt oder wo muß ich mir das besorgen...??
Vielen lieben Dank.
LG
onjaanja
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Steuern / Wo genau wird Unterhaltszahlung in Steuererklärung eingetragen
« am: 17. Mai 2008, 13:19:55 »
Hallo zusammen,
bin mir jetzt nicht 100% sicher wo genau wir die Unterhaltszahlungen für die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe in der Steuererklärung eintragen sollen...
Es handelt sich hierbei um Unterhaltszahlungen für drei Kinder, zwei Kinder sind bereits Volljährig, und ein Kind minderjährig.
Kind 1: Student
Kind 2: Auszubildenter
Kind 3: Schüler
Normalerweise dachte ich unter Punkt 6 unter GI und GJ die beiden volljährigen Kinder ...? ... aber wo das minderjährige Kind...?
Als Nachweis der Unterhaltszahlungen lassen wir uns von den beiden volljährigen Kindern und der Mutter des minderjährigen Kindes jeweils eine Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Unterhaltes unterschreiben, müßte doch hoffentlich ausreichen....
Wäre nett, wenn uns jemand sagen kann wo genau die Betraäge für die beiden volljährigen Kinder und wo für das minderjährige Kind eingetragen werden...
Vielen lieben DANK!
bin mir jetzt nicht 100% sicher wo genau wir die Unterhaltszahlungen für die Kinder meines Mannes aus 1. Ehe in der Steuererklärung eintragen sollen...
Es handelt sich hierbei um Unterhaltszahlungen für drei Kinder, zwei Kinder sind bereits Volljährig, und ein Kind minderjährig.
Kind 1: Student
Kind 2: Auszubildenter
Kind 3: Schüler
Normalerweise dachte ich unter Punkt 6 unter GI und GJ die beiden volljährigen Kinder ...? ... aber wo das minderjährige Kind...?
Als Nachweis der Unterhaltszahlungen lassen wir uns von den beiden volljährigen Kindern und der Mutter des minderjährigen Kindes jeweils eine Bescheinigung über die Höhe des monatlichen Unterhaltes unterschreiben, müßte doch hoffentlich ausreichen....
Wäre nett, wenn uns jemand sagen kann wo genau die Betraäge für die beiden volljährigen Kinder und wo für das minderjährige Kind eingetragen werden...
Vielen lieben DANK!
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Sonstiges / Französisch Kurs in Saarbrücken
« am: 14. April 2008, 12:11:40 »
Hallo,
anbei eine INFO zu einem Französisch Sprachkurs falls Interesse besteht, ich besuche den Kurs und kann ihn wirklich nur weiterempfehlen! Die Kursleiterin ist französische Muttersprachlerin.
Im Vordergrund steht in erster Linie die mündliche Kommunikation um Alltagssituationen in Frankreich bewältigen zu können.
Die Kursgebühr richtet sich nach der Teilnehmerzahl: 5 Teilnehmer 8,50 Euro pro 1 1/2 Stunde / 6 Teilnehmer 7,50 Euro pro 1 1/2 Stunde ... usw...
Termin: Donnerstags, 17:30 Uhr - 19:00 Uhr (Fortgeschrittene) oder
Donnerstags, 19:00 Uhr - 20.30 Uhr (Mittelstufe)
Die Teilnahme ist unverbindlich, denn der erste Kursabend zählt als Schnupperstunde.
Für weitere Info's könnt ihr Euch gerne an mich wenden....
Liebe Grüsse
Anja
anbei eine INFO zu einem Französisch Sprachkurs falls Interesse besteht, ich besuche den Kurs und kann ihn wirklich nur weiterempfehlen! Die Kursleiterin ist französische Muttersprachlerin.
Im Vordergrund steht in erster Linie die mündliche Kommunikation um Alltagssituationen in Frankreich bewältigen zu können.
Die Kursgebühr richtet sich nach der Teilnehmerzahl: 5 Teilnehmer 8,50 Euro pro 1 1/2 Stunde / 6 Teilnehmer 7,50 Euro pro 1 1/2 Stunde ... usw...
Termin: Donnerstags, 17:30 Uhr - 19:00 Uhr (Fortgeschrittene) oder
Donnerstags, 19:00 Uhr - 20.30 Uhr (Mittelstufe)
Die Teilnahme ist unverbindlich, denn der erste Kursabend zählt als Schnupperstunde.
Für weitere Info's könnt ihr Euch gerne an mich wenden....
Liebe Grüsse
Anja
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Behörden / Re: In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 19. März 2008, 21:22:56 »
was meinst DU denn was mir schlimmstenfalls passieren kann, wenn ich jetzt nicht alles ordnungsgemäss einschicke..., ich dachte dann käme eine Aufforderung evtl. das fehlende Dokument nachzureichen, oder ...??
LG
LG
96
Behörden / Re: In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 19. März 2008, 20:58:45 »
Hallo prifolog,
Mein Problem ist ja mit dem Urlaub, dass ich meinen Originalführerschein ungern vor meinem Urlaub aus der Hand geben wollte und dann evtl. in Österreich mit der Polizei Probleme bekomme
Also dachte ich mir ich rufe bei der Polizei in Forbach an, schildere denen die Situation mit meinem Urlaub und bitte sie das Ganze direkt nach meinem Urlaub beantragen zu dürfen....
Gesagt getan... ich habe dann am Montag auf der Polizei in Forbach angerufen, die haben mich dann an eine andere Dienststelle verwiesen, die waren dann auch nicht verantwortlich und haben mich an die sous préfecture Forbach verwiesen, die konnten mir aber auch nicht weiterhelfen und haben mich dann an die Préfecture Metz verwiesen, die haben gemeint sie können mir nicht 100% versichern dass es keine Probleme geben würde wenn ich die Frist von 14 tagen überschreite, aber normalerweise müsste es schon gehen....
Das war natürlich eine super Auskunft, ich war genau so schla wie vorher.
Jetzt schicke ich morgen meine Unterlagen per Einschreiben an die Préfecture nach Metz, mit folgenden Unterlagen:
- Formular ausgefüllt
- Kopie Reisepass
- 2 Passbilder
- Rechnungskopie
- KOPIE meines Führerscheins, mit einer "Beglaubigung" von unserer MAIRIE
Ich denke mein guter Wille ist dann ersichtlich und ich habe das ganze in der 14-tägigen Frist beantragt, wenn ich aus Unwissenheit ;)etzt was falsch gemacht habe. werden Sie mich anschreiben und ggf. die entsprechenden Unterlagen nachfordern....
Meiner Meinung nach müsste es aber doch mit einer Farbkopie des Führerscheins und einer Beglaubigung durch die Mairie doch auch gehen, Sie können mich ja dann auffordern, nach Erhalt meines F-Führerscheins meinen "alten" EU Führerschein auf der Polizei in Forbach abzugeben...., schlimmstenfalls muss ich das Original nachreichen, aber dadurch habe ich dann zeit gewonnen und bin wieder zurück....
Was meinst DU dazu...
Vielen lieben Dank nochmal für Deine Bemühungen
Liebe grüsse
Anja
Übrigens die Auskunft die mir die Polizei in Forbach geben konnte, war, dass ich für dieses "Vergehen" 4 Punkte bekomme, Hammer, was...?
Mein Problem ist ja mit dem Urlaub, dass ich meinen Originalführerschein ungern vor meinem Urlaub aus der Hand geben wollte und dann evtl. in Österreich mit der Polizei Probleme bekomme
Also dachte ich mir ich rufe bei der Polizei in Forbach an, schildere denen die Situation mit meinem Urlaub und bitte sie das Ganze direkt nach meinem Urlaub beantragen zu dürfen....
Gesagt getan... ich habe dann am Montag auf der Polizei in Forbach angerufen, die haben mich dann an eine andere Dienststelle verwiesen, die waren dann auch nicht verantwortlich und haben mich an die sous préfecture Forbach verwiesen, die konnten mir aber auch nicht weiterhelfen und haben mich dann an die Préfecture Metz verwiesen, die haben gemeint sie können mir nicht 100% versichern dass es keine Probleme geben würde wenn ich die Frist von 14 tagen überschreite, aber normalerweise müsste es schon gehen....
Das war natürlich eine super Auskunft, ich war genau so schla wie vorher.
Jetzt schicke ich morgen meine Unterlagen per Einschreiben an die Préfecture nach Metz, mit folgenden Unterlagen:
- Formular ausgefüllt
- Kopie Reisepass
- 2 Passbilder
- Rechnungskopie
- KOPIE meines Führerscheins, mit einer "Beglaubigung" von unserer MAIRIE
Ich denke mein guter Wille ist dann ersichtlich und ich habe das ganze in der 14-tägigen Frist beantragt, wenn ich aus Unwissenheit ;)etzt was falsch gemacht habe. werden Sie mich anschreiben und ggf. die entsprechenden Unterlagen nachfordern....
Meiner Meinung nach müsste es aber doch mit einer Farbkopie des Führerscheins und einer Beglaubigung durch die Mairie doch auch gehen, Sie können mich ja dann auffordern, nach Erhalt meines F-Führerscheins meinen "alten" EU Führerschein auf der Polizei in Forbach abzugeben...., schlimmstenfalls muss ich das Original nachreichen, aber dadurch habe ich dann zeit gewonnen und bin wieder zurück....
Was meinst DU dazu...

Vielen lieben Dank nochmal für Deine Bemühungen
Liebe grüsse
Anja
Übrigens die Auskunft die mir die Polizei in Forbach geben konnte, war, dass ich für dieses "Vergehen" 4 Punkte bekomme, Hammer, was...?
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Behörden / Re: Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 12:16:05 »
Hallo Sascha,
vielen Dank für Deine Antwort....!
3 Jahre...?? Das ist aber ganz schön hart...!
Kann man das auch irgendwo nachlesen...?
LG
ANJA
vielen Dank für Deine Antwort....!
3 Jahre...?? Das ist aber ganz schön hart...!
Kann man das auch irgendwo nachlesen...?
LG
ANJA
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Behörden / Punktesystem in Frankreich
« am: 17. März 2008, 10:11:43 »
Hallo,
zu meinem "Vergehen" (Stopschild "überfahren" ) habe ich ja jetzt schon einiges geschrieben und auch viel Hilfe bekommen. Vielen Dank hierfür!
Jetzt hat mir der nette (grrr) Polizist gesagt, ich bekäme für dieses "Vergehen" 4 Punkte, genauso als ob ich über eine rote Ampel
gefahren wäre, das ist doch echt ganz schön hart, stimmt das tatsächlich...

Gibt es eigentlich einen LINK oder Info's für welche Verkehrsdelikte es wieviel Punkte und wieviel Bussgelder gibt....?
Vielen lieben Dank mal wieder....
Liebe Grüsse
ANJA
100
Behörden / Re: In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 16. März 2008, 11:42:24 »
Hallo prifolog,
Du bist wirklich spitze, dass DU Dir soviel Mühe mit mir gibst. Vielen, vielen Dank!
Meinst DU, dass der mündliche Hinweis des Polizisten dass ich meinen Führerschein umschreiben muss ausreicht, oder bekommt man da normalerweise ein offizielles Schreiben mit Angabe eines Termines bis zu dem ich das alles erledigt haben muss. Wie bereits geschrieben, wir fahren am Freitag nach Österreich in Skiurlaub (mit dem Auto) und ich möchte natürlich auch Auto fahren, wenn ich allerdings keinen "richtigen" Führerschein habe, denke ich wird das bei einer Kontrolle, nur Probleme mit sich bringen... Daher würde ich das Ganze eigenltich gerne erst nach unserem Urlaub (also ab 01. April) in die Wege leiten, das wären dann allerdings von der mündlichen Aufforderung bis zu diesem Termin fast 3 Wochen bis ich das alles in die Wege leite....
Vielleicht sollte ich mal auf der Polizeistelle Forbach anrufen und fragen ob es möglich ist das alles ab dem 01. April zu machen.... Oder hast DU eine andere Idee....??
Bekomme ich dann eigentlich einen Französischen EU Führerschein (Scheckkartenformat) oder nochmal den Lappen, hatte ja bereits das Scheckkartenformat....
Danke, Danke, Danke....
LG
Anja
Du bist wirklich spitze, dass DU Dir soviel Mühe mit mir gibst. Vielen, vielen Dank!
Meinst DU, dass der mündliche Hinweis des Polizisten dass ich meinen Führerschein umschreiben muss ausreicht, oder bekommt man da normalerweise ein offizielles Schreiben mit Angabe eines Termines bis zu dem ich das alles erledigt haben muss. Wie bereits geschrieben, wir fahren am Freitag nach Österreich in Skiurlaub (mit dem Auto) und ich möchte natürlich auch Auto fahren, wenn ich allerdings keinen "richtigen" Führerschein habe, denke ich wird das bei einer Kontrolle, nur Probleme mit sich bringen... Daher würde ich das Ganze eigenltich gerne erst nach unserem Urlaub (also ab 01. April) in die Wege leiten, das wären dann allerdings von der mündlichen Aufforderung bis zu diesem Termin fast 3 Wochen bis ich das alles in die Wege leite....
Vielleicht sollte ich mal auf der Polizeistelle Forbach anrufen und fragen ob es möglich ist das alles ab dem 01. April zu machen.... Oder hast DU eine andere Idee....??
Bekomme ich dann eigentlich einen Französischen EU Führerschein (Scheckkartenformat) oder nochmal den Lappen, hatte ja bereits das Scheckkartenformat....
Danke, Danke, Danke....
LG
Anja
101
Behörden / Re: In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 15. März 2008, 14:24:06 »
Hallo prifolog,
vielen Dank nochmal,
meinst DU eigentlich dass ich auch von dem EU Führerschein eine Übersetzung benötige oder evtl. nur für den "normalen rosanen"
Desweiteren habe ich ein Problem die Öffnungszeiten der sous prefecture in Forbach zu finden, ich finde nur Seite wo die Telefonnummer und Adresse angegeben ist, aber nicht die Öffnungszeiten....
Muss ich eigentlich nur auf die Prefecture nach Forbach um die Formulare zu holen... oder wird ddort noch was anderes gemacht....?
Muss ich die Unterlagen alle an die Prefecture Metz schicken oder wird das alles über die Prefecture Forbach abgewickelt... oder ist in dem Formular von Forbach die Adresse der Prefecture Metz....
Gibt es evtl. auch die Möglichkeit das Formulas aus dem Internet 'runterzuziehen...dann könnte ich mir den Weg nach Forbach sparen und könnte gleich alles an Metz schicken....
Abschließend wollte ich noch fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die mir einen vorläufigen "Schein" oder sonstwas ausstellen der mich berechtigt in Deutschland etc zu fahren, fahre nämlich doch jeden Tag alleine den Weg zur Arbeit nach Deutschland....
Sorry, für die vielen (dummen) Fragen, aber der Polizist war gestern so ehrfürchtig und gnadenlos, dass ich doch Angst habe jetzt eine Frist zu überschreiten und richtig Ärger zu bekommen....
Vielen, vielen DANK.
LG
ANAJ
vielen Dank nochmal,
meinst DU eigentlich dass ich auch von dem EU Führerschein eine Übersetzung benötige oder evtl. nur für den "normalen rosanen"

Desweiteren habe ich ein Problem die Öffnungszeiten der sous prefecture in Forbach zu finden, ich finde nur Seite wo die Telefonnummer und Adresse angegeben ist, aber nicht die Öffnungszeiten....
Muss ich eigentlich nur auf die Prefecture nach Forbach um die Formulare zu holen... oder wird ddort noch was anderes gemacht....?
Muss ich die Unterlagen alle an die Prefecture Metz schicken oder wird das alles über die Prefecture Forbach abgewickelt... oder ist in dem Formular von Forbach die Adresse der Prefecture Metz....
Gibt es evtl. auch die Möglichkeit das Formulas aus dem Internet 'runterzuziehen...dann könnte ich mir den Weg nach Forbach sparen und könnte gleich alles an Metz schicken....
Abschließend wollte ich noch fragen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass die mir einen vorläufigen "Schein" oder sonstwas ausstellen der mich berechtigt in Deutschland etc zu fahren, fahre nämlich doch jeden Tag alleine den Weg zur Arbeit nach Deutschland....
Sorry, für die vielen (dummen) Fragen, aber der Polizist war gestern so ehrfürchtig und gnadenlos, dass ich doch Angst habe jetzt eine Frist zu überschreiten und richtig Ärger zu bekommen....
Vielen, vielen DANK.
LG
ANAJ
102
Behörden / Übersetzung von deutschem Führerschein
« am: 15. März 2008, 08:47:38 »
Hallo,
habe ja unten schon von meinem "Problem" geschrieben dass ich meinen Führerschein umschreiben lassen muss, jetzt wurde mir gesagt bzw. geschrieben dass ich ausser dem ausgefüllten Formular und den zwei Passbildern noch zusätzlich eine Übersetzung meines deutschen EU Führerscheins benötige.... Wer kann mir sagen wo ich dafür hin muss um solch eine Übersetzung zu bekommen.
Für mich ist die Sous-prefecture Forbach zuständig....
Vielen Dank.
LG
Anja
habe ja unten schon von meinem "Problem" geschrieben dass ich meinen Führerschein umschreiben lassen muss, jetzt wurde mir gesagt bzw. geschrieben dass ich ausser dem ausgefüllten Formular und den zwei Passbildern noch zusätzlich eine Übersetzung meines deutschen EU Führerscheins benötige.... Wer kann mir sagen wo ich dafür hin muss um solch eine Übersetzung zu bekommen.
Für mich ist die Sous-prefecture Forbach zuständig....
Vielen Dank.
LG
Anja
103
Behörden / Re: In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 15. März 2008, 08:44:00 »
Hallo zusammen,
Hallo pifolog,
zuerst einmal danke für Deine Antwort (pifolog).
Ich habe jetzt noch das zusätzliche Problem, dass wir am Donnerstag in Urlaub fahren und ich meinen Führerschein noch brauche, allerdings hat mir der Polizist gesagt, dass ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen müsste.... Jetzt weiss ich nicht wie ich das am besten mache... ich möchte nicht ohne meinen originalen Führerschein rum fahren....
Ich stelle mal noch die Frage woher ich eine Übersetzung meines Führerscheins bekomme, extra als Thema ein, da es ansonsten hier vielleicht untergeht, ich wollte nämlich schon direkt alle benötigten Unterlagen auf die Prefecture mitholen können....
Vielen DANK.
LG
ANJA
Hallo pifolog,
zuerst einmal danke für Deine Antwort (pifolog).
Ich habe jetzt noch das zusätzliche Problem, dass wir am Donnerstag in Urlaub fahren und ich meinen Führerschein noch brauche, allerdings hat mir der Polizist gesagt, dass ich das innerhalb von 14 Tagen erledigen müsste.... Jetzt weiss ich nicht wie ich das am besten mache... ich möchte nicht ohne meinen originalen Führerschein rum fahren....
Ich stelle mal noch die Frage woher ich eine Übersetzung meines Führerscheins bekomme, extra als Thema ein, da es ansonsten hier vielleicht untergeht, ich wollte nämlich schon direkt alle benötigten Unterlagen auf die Prefecture mitholen können....
Vielen DANK.
LG
ANJA
104
Behörden / In Deutschland ausgestellter EU Führerschein in Französischen umschreiben...?
« am: 14. März 2008, 17:39:47 »
Hallo zusammen,
ich hatte das "Glück" heute in eine Polizeikontrolle zu kommen und zwar weil ich nicht lange genug an einem Stop-Schild stehen geblieben bin ;-(( Der Polizist hat zwar gemeint ein kurzes Stehenbleiben wäre zu erkennen gewesen, hätte aber nicht für ein Stopschild ausgereicht....
Kosten 90 Euro und ich muss jetzt innerhalb von zwei Wochen (ansonsten ordentliche Geldstrafe) meinen Führerschein in einen Französischen Führerschein umschreiben lassen.... Hierzu müsste ich auf die Sous-prefecture in Forbach, kann mir hier bitte jemand schnellst möglich Auskunft geben welche Unterlagen ich hierzu mitbringen muss ( bitte auf Deutsch...), damit das ganze schnellst möglich geht, muss ich meinen Deutschen bzw. EU Führerschein dann dort lassen oder bekomme ich den wieder mit, zumindest bis ich meinen neuen französischen Ausweis habe... Hat dieser franz. Führerschein irgendwelche Nachteile für mich...
Wie läuft das eigentlich mit dem "Punktekonto" in Frankreich, hat da jemand irgendwelche Info's...?
Bekomme ich eigentlich jetzt schon für mein o.g. "Vergehen" Punkte in F oder erst wenn ich den franz. Führerschein habe...
Vielen lieben Dank für Eure Hilfen...
ich hatte das "Glück" heute in eine Polizeikontrolle zu kommen und zwar weil ich nicht lange genug an einem Stop-Schild stehen geblieben bin ;-(( Der Polizist hat zwar gemeint ein kurzes Stehenbleiben wäre zu erkennen gewesen, hätte aber nicht für ein Stopschild ausgereicht....
Kosten 90 Euro und ich muss jetzt innerhalb von zwei Wochen (ansonsten ordentliche Geldstrafe) meinen Führerschein in einen Französischen Führerschein umschreiben lassen.... Hierzu müsste ich auf die Sous-prefecture in Forbach, kann mir hier bitte jemand schnellst möglich Auskunft geben welche Unterlagen ich hierzu mitbringen muss ( bitte auf Deutsch...), damit das ganze schnellst möglich geht, muss ich meinen Deutschen bzw. EU Führerschein dann dort lassen oder bekomme ich den wieder mit, zumindest bis ich meinen neuen französischen Ausweis habe... Hat dieser franz. Führerschein irgendwelche Nachteile für mich...
Wie läuft das eigentlich mit dem "Punktekonto" in Frankreich, hat da jemand irgendwelche Info's...?
Bekomme ich eigentlich jetzt schon für mein o.g. "Vergehen" Punkte in F oder erst wenn ich den franz. Führerschein habe...
Vielen lieben Dank für Eure Hilfen...
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Steuern / Steuererklärung für 2007
« am: 14. März 2008, 09:09:28 »
Hallo,
gibt es schon einen Termin (und die Formulare) bis wann die Steuererklärung für 2007 in F gemacht sein muss...
Vielen Dank.
LG
onjaanja
gibt es schon einen Termin (und die Formulare) bis wann die Steuererklärung für 2007 in F gemacht sein muss...
Vielen Dank.
LG
onjaanja