Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Technik / Livebox und Telefonkonferenznummern
« am: 25. März 2013, 18:29:38 »
Hallo,

wir haben uns Internettelefonie bei Orange besorgt, weil wir uns öfter in Telefonkonferenzen schalten müssen.
Die Konferenznummern lassen sich auch gut aufrufen und das Menü kommt, aber die Systeme akzeptieren grundsätzlich nicht die nachfolgend notwendigen PIN-Nummern (Abschluß mit Raute). Mit dem Festnetz ist das kein Problem.
Kennt jemand das Problem und hat eine Lösung? Bei der Assistance Technique meinten sie nur, das wäre wohl ein Problem des Servers, dass der Einwahlen über Internettelefonie nicht zulässt, kann ich mir jetzt aber nicht wirklich vorstellen..

LG
Sabine

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Hi,
also keine Ahnung wie du das gemacht hast, vielleicht haben sich ja auch die Gesetze geändert.
Viel leicht hast du auch nur Glück gehabt.

Ich hatte die Masche auch versucht, habe dann ein Schreiben mit folgendem Text erhalten:
"Die hiermit angeforderten Angaben bzw. Belege werden aufgrund der §§ 90,93,97 und 149 ff. Abgabenordung erbeten."
Darin wird ausdrücklich erklärt dass du alles offenlegen musst.

Grüße

Ja, genau so klang das :)
Habe jetzt nochmal in unsere Unterlagen geschaut. Widersprochen haben wir mit folgende Unterlagen
- Abmeldebestätigung aus Deutschland
- Anmeldebestätigung in Frankreich
- Kopie des Reisepasses  aus der der Wohnsitz in Frankreich hervorgeht
- Bescheinigung des französischen Finanzamtes, aus dem hervorgeht, dass der Wohnsitz in Frankreich besteht und wir damit der französischen Besteuerung als Grenzgänger im Sinne des Artikels 13 Absatz 5 des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen ab dem Zeitpunkt des Umzugs unterliegen und somit es die deutsche Steuer nichts mehr angeht, was wir danach im Jahr noch verdient haben. Wir haben später noch den Steuerbescheid aus Frankreich nachgereicht. Aus DE haben wir einen Großteil der einbehaltenen Lohnsteuer auf jeden Fall so zurückbekommen.

LG
Sabine
 

93

Nochmal ganz ausführlich, am Beispiel von Törtchen:
Ein Jahr = 12 Monate davon 8 Monate in Deutschland und 4 Monate in Frankreich.
Deutsche Steuer für die 8 Monate
= Jahresgehalt (12 Monate) hieraus Errechnung des Steuersatzes -> höherer Steuersatz wir auf das Gehalt der 8 Monate angewandt = Ersparnis "NULL"


wir haben im Jahr des Umzugs auch nur die 8 Monate Gehalt angegeben und nicht die 12 Monate, wenn ich mich recht erinnere. Das Finanzamt wollte zwar alle Einkünfte, wir haben aber Widerspruch eingelegt und dann ging es auf einmal doch.
Ist allerdings auch schon ein paar Jährchen her.

Gruß
Sabine

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Obwohl wir als Grenzgänger bekannt waren, kam im ersten Jahr nach unserem Zuzug nicht automatisch die Formulare.
Die kann man aber auch bei der Mairie dann holen.
Ja, Du bist auch im ersten Jahr steuerpflichtig, ist dann aber weniger, weil das Einkommen ja nur für den Teil des Jahres gilt, den Du auch in Frankreich gewohnt hast.

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Wohnen / Re: Bauliche Veränderungen
« am: 15. März 2013, 18:45:27 »
Das hängt davon ab, wo Du wohnst....
Bei uns auf der Mairie gibt es eine Architektensprechstunde, wo man genau so was fragen kann.
Also frag vielleicht am Besten auf der Mairie mal nach.

Gruß
Sabine

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Rund um's Kind / Re: Kinderbetreuung
« am: 15. März 2013, 14:58:11 »
Hallo,

wie Kembser oben bereits geschrieben hat:

Die Ecole maternelle ist kostenlos.

Ich schließe mich meinen Vorredner an und will nur noch hinzufügen:
- Im Moment ist mittwochs keine "Ecole Maternelle", das ändert sich vielleicht noch irgendwann, wenn es nach H. Hollande geht
- Es sind viele Ferien, insofern brauchen wir auch noch eine Tagesmutter
- Über Mittag gibt es nicht überall Betreuung (die ist bei uns kostenpflichtig) - da sollte man sich vorher erkundigen

Gruß
Sabine

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Wohnen / Re: Kosten für Hausverkauf
« am: 11. März 2013, 19:16:10 »
Die Notarkosten für den Hausverkauf übernimmt der Käufer. Bleibt noch die Ablösung der Grundschuld, das waren bei uns schon ein paar Hunderter. Ich an Deiner Stelle würde wegen dieser Kosten den Notar fragen. Sonst haben wir beim Verkauf nichts bezahlt.

Gruß
Sabine

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Ah! Das demande de derogation scolaire kenne ich. Das mussten wir auch ausfüllen, weil unser Kind in einer anderen Gemeinde zur Schule gehen sollte. Wir haben das nur einmal ausgefüllt und beide Bürgermeister und die neue Schuleiterin hat unterschrieben, dann kam nix mehr. Allerdings sind wir nach 2 Jahren auch in die entsprechende andere Gemeinde umgezogen.

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Steuern / Re: Sozialversichungsbeiträge fehlen????
« am: 08. März 2013, 10:22:13 »
Hallo Eliott,

hast Du keine monatlichen Abrechnungen? Da stehen doch die Details drauf.
Und meist gibt es auch eine Spalte mit der Aufsummierung.
Ich nehme dann immer die Dezemberabrechnung für die Steuer, da der Jahres-Auszug meines Arbeitgebers leider auch nicht taugt.
(Es stehen dort die vom AG bezahlten Sozialabgaben drauf und nicht die vom AN bezahlten und die sind ja seit einigen Jahren nicht mehr gleich)

Gruß
Sabine

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Wohnen / Re: Stromkosten 3-Personen-Haushalt
« am: 04. März 2013, 19:06:27 »
Bei uns ist alles elektrisch: Wasser und Heizung inklusive. Wir zahlen Ca. 1200 Euro im Jahr.

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Steuern / Re: Dienstwagen in D - wie versteuern?
« am: 03. März 2013, 16:37:30 »
wie im anderen Thread bereits geschrieben: wir versteuern wie unsere Kollegen in Frankreich das in Ihrer Firma vorgegeben bekommen:
Bruttolistpreis - Rabatt (den wir als Firmenangehörige bekommen würden), davon 1%, minus eventuelle Zuzahlungen.
Dafür keine KM-Versteuerung aber auch kein geltend machen der Entfernungs-KM

Gruß
Sabine

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Also hier gehen einige Nachbarskinder in die deutsche Schule, aber ob die Eltern um Erlaubnis gefragt haben? - Keine Ahnung.
Die Kinder waren vorher in Frankreich in der Maternelle und Primaire und haben erst nach dem 1. Jahr College gewechselt - also bekannt waren sie in Frankreich daher schon.

Ich lasse das mal auf mich zukommen, aber erst, wenn es in der französischen Schule garnicht klappen sollte.

Gruß
Sabine

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Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 28. Februar 2013, 18:51:24 »
In DE werden normalerweise auch die Entfernungskilometer berücksichtigt und auf jeden Fall der Bruttolistpreis des Autos wobei in Fr ein niedrigerer reelerer Preis angesetzt werden kann.

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Steuern / Re: Weis jemand, was man raus hat?
« am: 27. Februar 2013, 18:21:04 »
Eigentlich zählt nicht der geldwerte Vorteil, der in DE ausgewiesen wird, zum Gehalt dazu, sondern 1% des Anschaffungspreises des Dienstwagens, abzüglich eventuell der Zuzahlung, die man zum DW dazu gibt.
So rechnet zumindest ein französischer Arbeitgeber, den ich kenne.

Gruß
Sabine

105
Behörden / Re: Adressänderung
« am: 08. Februar 2013, 13:41:34 »
Interessant ist Punkt 5: hat das schon mal einer gemacht? Ich nie....

nö, ich auch nicht

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