Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - onjaanja

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Steuern / Re: Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 15:38:56 »
Hallo Saarbrücker,

Das sind die Einkunftsgrenzen für "Grenzpendler"

- Die inländischen Einkünfte, die in Deutschland versteuert werden, müssen mindestens 90 % der Gesamteinkünfte betragen (relative Grenze).
Oder
- Die ausländischen Einkünfte, die nicht in Deutschland versteuert werden, dürfen einen bestimmten Höchstbetrag nicht übersteigen (absolute Grenze), und zwar
- bis 2007: 6 136 EUR bzw. 12 272 EUR bei verheirateten EU/EWR-Bürgern mit Wohnsitz im EU/EWR-Ausland.
- ab 2008: den steuerlichen Grundfreibetrag (§ 1 Abs. 3 EStG 2008, geändert durch das Jahressteuergesetz 2008). Der Grundfreibetrag beträgt
- in 2008: 7 664 EUR bzw. 15 328 EUR,
- in 2009: 7 834 EUR bzw. 15 668 EUR,
- ab 2010: 8 004 EUR bzw. 16 008 EUR.

Da wir verheiratet sind spielt mein Einkommen beim deutschen Finanzamt ebenfalls eine Rolle, das sind zusätzlich ausländische Einkünfte innerhalb der Ehe, sind diese höher als die o.a. Grenze verliert der in Deutschland steuerpflichtige seine Steuerklasse 3 und wird in Steuerklasse 1 versteuert...
Daß mein Mann in Steuerklasse III besteuert wird, hast DU evtl falsch rum gelesen....
Er hätte Anspruch in 2010 in Steuerklasse III zu kommen wenn ich unter den besagten 16.008 Euro bleiben würde...

Daher steht meine Frage auch immer noch und ich wäre sehr froh wenn mir da jemand sagen könnte um was alles ich mein Bruttoeinkommen bereinigen darf um evtl. auf diesen Betrag von 16.008 Euro zu kommen...

Dankeschön für Eure Hilfe

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Steuern / Einkommensgrenze von 12.272 Euro auf 16.004 Euro erhöht
« am: 19. November 2009, 07:12:45 »
Hallo,

mein Mann ist Beamter und daher in Deutschland steuerpflichtig und ich als Angestellte (Teilzeit) in Frankreich.
Die ganze Zeit war es ja so gewesen, daß wenn mein Einkommen - ich glaube nach Abzug der sozialen Abgaben - über 12.272 Euro ist, bekommt mein Mann dadruch in Deutschland nicht mehr die Steuerklasse III sondern er wurde wieder in Steuerklasse I eingestuft...
Als mein Mann gestern auf dem Finanzamt in Deutschland war hat ihn der Finanzbeamte informiert daß diese Einkommensgrenze jetzt auf 16.004 Euro erhöht wurde... Ich habe jetzt mal hier im Forum gesucht aber noch keine Info's darüber gefunden, kann mir das jemand bestätigen und wer weiß genau wie mein Bruttoeinkommen bereinigt werden darf um evtl. auf 16.004 Euro zu kommen...
1. Dürfen tatsäch. die ca. 21 % soziale Abgaben abgezogen werden
2. evtl. Werbungskosten etc...?

Vielen herzlichen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

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Hallo Pero,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, sehr nett!

300 mal doof parken ist vielleicht 1-2 mal zuviel  :D, nee Spaß beiseite, klar hast Du recht daß man zu seinem Mist stehen sollte, aber ich würde halt schon gerne wissen ob das evtl. in Zukunft dann immer so gehandhabt wird daß die Strafzettel dann tatsächlich nach Frankreich kommen... Kommen die Deutschen eigentlich so einfach an meine franz. Adresse?

Es war ja schon ein netter Vorteil, daß man als mal parken durfte ohne Geld in die Parkuhr zu werfen oder so, zumal wir armen Grenzgänger -"Franzosen" ja wirklich ggü. den Deutschen bei kleinen Vergehen so richtig hart bestraft werden, da lachen die Deutschen nur drüber...  (z.B. nich lange genug am Stopschild halten 4 Punkte und 90 Euro, 3 Kmh zu schnell 1 Punkt und 90 Euro..., )

LG


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Hallo,

ich habe vor ca. 3 Wochen in Saarbrücken (Saarland) etwas blöd auf einem Bürgersteig geparkt, und habe natürlich als ich zurückkam ein Knöllchen gehabt, das ich allerdings - wie bisher immer - ignoriert habe... Allerdings habe ich jetzt mit der Post diesen Strafzettel nach Hause geschickt bekommen, es geht um 15 Euro...  :police:


Wird jetzt tatsächlich bei diesen Beträgen ins Ausland ebenfalls vollzogen, ich habe im Forum gelesen, daß das im Dezember '08 hier im Forum schon mal kurz ein Thema war, dann hat es allerdings am Ende des Threads gehiesen, daß lt. einer Meldung im Radio oder so, das nur kurzfirsitg gewesen sein soll....

Weiß hier jemand was genaueres und was passiert mir wenn ich nicht zahle???

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe...

Liebe Grüße
Onjaanja

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Steuern / Re: Familienquotient
« am: 24. August 2009, 12:12:57 »
Hallo Eric,

vielen Dank für Deine Antwort, den Unterhalt habe ich entsprechend angegeben, ich dachte nur daß sich evtl. der Quotient auch ändern würde, wäre ja nicht schlecht gewesen  ^-^

Liebe Grüße

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Steuern / Familienquotient
« am: 24. August 2009, 11:33:14 »
Hallo,

ich hab da mal noch eine Frage, ich habe aus erster Ehe 3 Kinder (2 volljährige, 1 minderjährige) für die ich im letzten Jahr auch alle noch Unterhalt zahlen mußte (Ausbildung, Studium, Schüler)...
Ich bin nochmal verheiratet und habe aus dieser Ehe ein Kind...

Jetzt bin ich nicht sicher, für die franz. Steuererklärung haben wir einen Quotient von 2,5 (Ehepaar und gemeinsames Kind)... Dürfte ich auch meine Kinder aus erster Ehe für den Familienquotient angeben, oder zumindest das minderjährige Kind, die Kinder wohnen allerdings nicht bei mir...

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.

Sonnige Grüße
Onjaanja

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Vielen Dank für Eure Antworten....

3 Fragen hätte ich noch, falls ihr mir da auch antworten geben könntet wäre supi:

1. Luna1: existiert dann auch ein Foto, wenn das mit so einer Laserpistole gemacht wurde, sprich kann man den Fahrer erkennen?

2. Wer weiß wie es ist, wenn nicht mein Mann sondern ein Bekannter mit Wohnsitz in D mit dem Auto meines Mannes gefahren ist...?

3. Wenn ich jetzt diesen Punkt kassieren sollte, beginnt dann die Zeit meines Punktekonto's wieder von vorne zu laufen, ich habe vor 1 1/2 Jahren 4 Punkte für zu kurzes Halten am Stopschild bekommen und war froh jetzt schon die Hälfte der Zeit überstanden zu haben, läuft das jetzt wieder von vorn...

Vielen Dank ihr Lieben!!

LG
onjaanja

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Hallo 963,

vielen Dank mal wieder, Du bist ein Schatz daß Du mir so lieb weiterhilfst, stimmt die 2. Seite habe ich mir noch gar nicht angesehen...

Nochmal zu meinem Hauptproblem bzgl. der Punkte:
das Schreiben ist an meinen Mann gekommen, da das Auto auf ihn angemeldet ist, angenommen ich bin gefahren bekäme ich ja die Punkte da ich ja ebenfalls in F wohne,
aber wenn ein Dritter gefahren ist der in D wohnt wie läuft das denn dann mit den Punkten...?

Kann das denn dann evtl. noch andere "Nachteile" für die andere Person haben, ausser daß sie die 90 Euro zahlen muß...
Oder kann es evtl. sein, daß die Person wenn Wohnsitz in D mehr als 90 Euro zahlen muß... , kann es dann evtl. auch in D zu einem Punkteabzug kommen... ??


Vielen herzlichen Dank!

84
Hallo 963,

vielen Dank schon mal für die Punktetabelle, hab gegoogelt aber nicht gefunden! Super...!
also gibt es normalerweise 1 Punkt... wäre nur noch zu klären wie das ist, wenn ich nicht selbst gefahren bin sondern meine
Schwägerin mit Wohnsitz in D...


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Hallo zusammen,

ich habe gerade ein Schreiben bekommen, daß ich vor 2 Wochen in der Rue nationale in Forbach zu schnell gefahren sei,  62km/h anstatt 50km/h. Ich habe mich echt gewundert habe weder Poilizei noch Blitzer dort gesehen...

Zahlen, wenn ich innerhalb 15 Tage erledige, muß ich 90 Euro, aber da steht auch noch was von Punkteabzug, bekommt man für dieses Vergehen tatsächl. Punkte abgezogen, falls ja wer weiß wieviel?
Wie ist das eigentlich wenn ein Deutscher meinen Wagen gefahren hat..., daß die Strafe bezhalt werden muß ist klar, aber wie wäre das wenn es tatsächl. für dieses Vergehen Punkte geben sollte, mit den Punkten, die können mir doch keine Punkte für ein Vergehen abziehen das ich gar nicht begangen habe, oder  ;)

Ich hatte vor 1 Jahr das "Pech" wegen zu kurzem Anhalten an einem Stop-Schild bereits 4 Punkte zu kassieren, und bin eigentlich auch glücklich daß ich davon jetzt schon 1 Jahr überstanden habe, wenn jetzt wegen dem o.g. "Vergehen" wieder was dazu kommt beinngt dann die eit wieder von vorne zu laufen...

Vielen Dank für Eure Hilfen!

LG
onjaanja

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Sonstiges / Re: Grenzgänger - Schule in Deutschland ???
« am: 10. Dezember 2008, 18:47:34 »
Hallo Markus,

vielen lieben Dank für Deine nette aufbauende Antwort..., das hört sich ja wirklich alles gut an..., aber ich weiß nicht wann die Kinder neben der Schule die ja doch bis 16 Uhr geht noch die Zeit finden sollen Deutsch - schreiben - zu lernen, vom Sprechen her habe ich absolut keine Bedenken, da wir weiterhin mit ihr in unserer Muttersprache reden sollen, aber in der dritten Klasse bekommen sie in der école primaire erst Deutsch dazu, und das was sie dort dann schreiben ist wirklich nicht gerade ein besonderes Niveau, ungefähr zu vergleichen mit dem was die Kinder in Deutschland an Französisch Unterricht haben... leider leider haben wir keine bilinguale Schule bei uns im Wohnort, einen Wohnort weiter gibt es die aber die nehmen nur die Kinder aus ihrem Ort...

Aber wir überdenken das alles noch..., wiegen Vor und evtl. Nachteile ab..., mir würde es ja schon gut gefallen wenn unsere Tochter bei uns im Ort in die Schule gehen würde und dann auch Freunde hier hätte....

Liebe Grüße
onjaanja

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Sonstiges / Grenzgänger - Schule in Deutschland ???
« am: 09. Dezember 2008, 14:03:55 »
Hallo,

ich habe schon mal vor über einem Jahr eine ähnliche Frage bzgl. diesem Thema gestellt, vielleicht hat ja mittlerweile jemand schon Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben...

Also wir wohnen in Frankreich, Tochter 4 Jahre geht in die école maternelle, sind aber momentan hin und hergerissen ob sie in Frankreich oder in Deutschland zur Schule gehen soll..., man will ja das Beste für das Kind und wahrscheinlich entscheiden wir uns am Ende vielleicht doch falsch... Ich tendiere eigentlich mehr dazu die Tochter in Deutschland zur Schule gehen zu lassen, da ihre Muttersprache nun mal Deutsch ist und es mir sehr wichtig ist daß sie mal ihre Muttersprache auch 100% schreiben und nicht nur sprechen kann... und das würde in einer französischen Schule leider auf der Strecke bleiben, bilinguale école primaire haben wir bei uns im Ort leider nicht....

Nun meine Frage, vielleicht hat ja jemand eine ähnliche Konstellation:
Mein Mann zahlt in D steuern, da Beamter, würde das ausreichen um der Schulgeldpflicht aus dem Wege zu gehen, Dieter12 hat mir ja mal vor ca. 1 Jahr auf diese Frage geantwortet, daß er der Meinung ist, daß das gerade egal ist wo wir Steuern zahlen, fakt für die Gemeinde wo wir unser Kind anmelden wollen, wäre daß wir dort nicht als Bürger zählen und der Gemeinde somit keinen finanziellen Vorteil bringen, hat hier jemand Erfahrungen ob das tatsächlich so ist...

Und eine Frage in die andere Richtung, kann mir jemand meine "Ängste" nehmen, daß das Kind nicht ausreichend Deutsch in Schrift lernen könnte....
Die kleine plabbert mittlerweile schon einiges auf Französisch und es wäre schade wenn das komplett verloren gehen würde wenn sie in D zur Schule geht, den Vorteil der zweisprachigkeit hätte ich ja schon gerne...


Bin für alle Anregungen offen....

Vielen lieben Dank für Tipps...

Liebe grüße
onjaanja


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Behörden / Neuer Reisepass mit Fingerabdruck
« am: 10. November 2008, 15:28:30 »
Hallo,

wenn ich mir einen neuen Reisepass ausstellen lassen muß (alter läuft demnächst ab) muß ich dann tatsächlich persönlich auf das Generalkonsulat nach Straßburg fahren, gibt es da keine Alternative, evtl. eine andere Stelle die den Fingerabdruck machen und einscannen....

Hat hier schon jemand Erfahrung??

Vielen Dank für eine Info.

Liebe Grüße
onjaanja

89
Steuern / Zuschuss Solaranlage
« am: 06. September 2008, 11:53:47 »
Hallo zusammen,

ich habe zwar schon vor einiger Zeit eine ähnliche Frage gestellt, aber richtig schlau sind wir immer noch nicht und da das Thema jetzt bei uns "akut" wird frage ich mal nochmal nach, vielleicht hat ja mittlerweile jemand von Euch Erfahrungen gesammelt und kann uns da jetzt weiterhelfen...

Wir wollen jetzt einen neuen Heizkessel und eine Solaranlage installieren lassen. Nach mehreren Angeboten werden wir doch eine deutsche Firma beauftragen, die berechnen uns auch nur ein MWST-Satz von 5,5%.

Jetzt unsere Frage, lt. Angebot soll uns das ganze 16.500 Euro kosten (Material und Arbeitsstunden), gibt es jetzt auf diesen kompletten Wert die staatliche Förderung von 50% oder nur auf einen Teil....
Desweiteren gibt es doch noch einen Zuschuss von der Kommune, wovon hängt der ab

Wir wären EUCH sehr dankbar wenn uns da jemand weiterhelfen könnte, da wir überall was anderes erzählt bekommen..., ist ja doch schon ein Unterschied ob es auf die Gesamtsumme 50% gibt oder nur auf einen Teil....

Vielen Dank für Eure Hilfen...

LG
onjaanja

90
Steuern / Re: Französisch-Sprachkurs bei Steuer absetzbar
« am: 29. Mai 2008, 12:18:23 »
Hallo,

Danke, für die Info...
Das Buch, ist aber wahrsch. nur in Französisch,oder ist das zweisprachig....?

LG


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