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Nachrichten - soso

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@soso:

Die Argumentation ist die, dass es bei einem in D bestehenden sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis eine Versicherungspflicht gibt, in der GKV oder in der PKV. Grenzgänger in der GKV müssen keine Versicherungssteuer zahlen, Grenzgänger in der PKV sollen aber. Hier liegt eine Ungleichbehandlung vor, die geregelt werden muss. Da es eine Pflichtversicherung ist, kann es sich der Grenzgänger im Gegensatz zu BU, RV und Sachversicherungen eben gerade *nicht* aussuchen, insb. kann er keine franz. KV abschliessen.

Ich finde den Ansatz, dass der PKV-Anteil, der bei gleichem Gehalt dem der GKV entspräche, steuerfrei zu stellen als gerecht. Ich hoffe, alle PKVs machen es so.
Hi Dirk,

bin absolut deiner Meinung, daß es am fairsten wäre, wenn sie den Anteil der PKV, den die GKV kosten würde steuerfrei stellen.

Mir geht's auch eher um das was&wie&drum herum. So bestimmen über die zu zahlenden Steuern halt nicht die Versicherungsunternehmen, sondern Staaten. In diesem Fall wird das wohl der Staat am Wohnsitz = Frankreich sein (So waren eben die letzten Entscheidungen des EuGH) Insofern macht es meiner Meinung halt irgendwie wenig Sinn, sich über die Versicherungsunternehmen zu echauffieren und am besten gar zu erwarten, daß die für einen die Steuern zahlen. Die Versicherungen denke ich mal können in dem Fall nix wirklich für, haben nur den Ärger und sind darüber hianus auch nur beschränkt der Ansprechpartner. (Ist in etwa so, wie wenn ich den Autohändler zutexte, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß es TVA gibt)

Auch macht es ehrlichgesagt genauso wenig Sinn, ausgerechnet damit argumentieren zu wollen, das Steuer immer am Arbeitsort zu zahlen sind. Gerade Grenzgänger wissen doch genau, daß Steuer eben nicht zwangsläufig da zu zahlen ist, wo sie 'entsteht' (ich sag nur Lohnsteuer). Und auch das obige Schreiben vom Ministerium sagt im übrigen so ziemlich genau und dazu eindeutig, das eben D eigentlich nicht zuständig ist und es nur weil etwas in D Pflicht ist (Krankenverischerung), eben noch lange nicht Pflicht ist, das die Steuer in Deutschland dafür zu bezahlen ist (oder eben nicht).
 
Also gegen die Versicherung kämpfen (die wohl recht wenig für Steuern kann) und auch noch dafür zu streiten, daß deutsche Steuer zuständig sei (obwohl das mehr oder weniger eindeutig auch durch EuGH Urteile anders geklärt ist) - das ist irgendwie wie gegen Windmühlen kämpfen. Denke mal, wenn, dann wird das in Frankreich entschieden. Also müßte man sich dahin wenden, damit die wenigstens den Anteil in Höhe GKV-Satz steuerfrei stellen wie es sicher fair wäre. Das es diese Überlegung wohl immerhin gibt - zeigt der Beitrag von hank.      


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...
Die Tatsache, dass Sie in Deutschland aufgrund europarechtlicher Vorschriften(VO 883/2004 EG) sozialversicherungspflichtig sind, hat nichts mit der Besteuerung von Versicherungsverträgen in Frankreich zu tun. Das sind zwei voneinander zu trennende Rechtskreise, die verschiedenen Verordnungen und Richtlinien unterliegen.

Die Bestimmungen zur Erhebung von Steuern und Abgaben auf Versicherungsverträge sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich geregelt. In zahlreichen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes unterliegen Kranken- und Pflegeversicherungen der dortigen Steuerpflicht.

Versicherungsnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem dieser Länder haben, müssen diese Steuern beziehungsweise Abgaben auch für ihre deutschen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen entrichten. Betroffen sind Tarife der  Voll-, Beihilfe-, Zusatz-, Pflege und Auslandsreiseversicherung. Steuerliche Abgaben entstehen deshalb nicht generell bei Zahlung jeder Versicherungsprämie, sondern sind davon abhängig, ob die bestimmte Versicherungsart in dem jeweiligen Mitgliedstaat besteuert wird.
 Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in Deutschland beispielsweise steuerfrei, in Frankreich werden sie mit Sätzen zwischen 7% und 14 % besteuert.
Unseres Wissens werden Versicherungen im Rahmen eines gesetzlichen Systems der sozialen Sicherheit sowie Rentenversicherungen von den „Versicherungsrichtlinien“ nicht erfasst und demnach nicht im Wohnsitzstaat besteuert. Welche privaten Versicherungen in Frankreich noch der Steuer unterliegen, können Sie der anhängenden Broschüre entnehmen.

Was das von Ihnen genannte Urteil vom 21.02.2013 C-243/11  angeht, so konkretisiert es die Voraussetzungen zur Besteuerung von Lebensversicherungsverträgen. Demnach hat der Staat das Besteuerungsrecht, in dem der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und aktuell seine Versicherungsbeiträge zahlt. Dabei ist es unerheblich, dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag in einem anderen Land abgeschlossen hat, in dem die Beiträge zunächst steuerfrei gewesen sind.

Da sich bei privaten Krankenversicherungsverträgen die gleiche steuerrechtliche Fragenstellung ergibt, wird diese Entscheidung hierfür herangezogen(!).

...


Ich habe nun auch Antwort eines Juristen der Taskforce Grenzgänger erhalten. Auch hier besteht die Meinung, dass alle Bestandteile, die zur Pflichtversicherung gehören nicht besteuert werden. Von daher dürfte es wirklich nur um ein paar Euros gehen, solange die Versicherung keinen Mist macht.......

Also weiß jetzt nicht wie du zu dem Schluß kommst? Für meine Verhältnisse steht da - eigentlich ziemlich eindeutig (und gleich mehrmals), daß bei privaten Kranken+Pflegeversicherungen der Staat am Wohnort (und nicht der am Arbeitsort) zuständig ist und die Besteuerung bestimmt. Einmal direkt und beim 2. Mal direkt mit dem Verweis auf das von dir angeführte EuGH Urteil - aber halt genau mit dem umgekehrten Schluß: Daß es eben sehr wohl auch für private Krankenversicherung herangezogen werden kann.
Mit den von ihm genannten "Versicherungen im Rahmen eines gesetzlichen Systems" denke ich sind ziemlich sicher eben die gesetzliche(!) Krankenversicherungen, gesetzliche Unfallversicherung(Berufsgenossenschaften), Arbeitslosenversicherung ... gemeint. Die PKV zählt eher nicht zur gesetzlichen Krankenversicherung ;-) - (PKV eher als Befreiungsmöglichkeit um gerade nicht bei der GKV sein zu müssen ;)).
Die reine Argumentation - ich muß in D zahlen, also kann was Steuer angeht sowieso nur D zuständig sein find ich -mit Verlaub- ausgerechnet von einem Grenzgänger öhhem etwas skurril. Bei Lohnsteuer nimmst du sicher gerne genau das für dich in Anspruch, daß die Steuer eben ein "anderer Rechtskreis"(wie es im obigen Brief erwähnt) ist und eben die Bezahlung nach  deutschen Gesetzen, Tarifverträgen, Arbeitsvertrag etc. geht, aber die Besteuerung nach (den viel günstigeren) Regeln an deinem Wohnort erfolgt. Ich hoffe, du fühlst dich als Grenzgänger da irgendwie auch "ungleich behandelt und diskriminiert" oder?  :zwinkern::pfeif:
Aber zurück: EuGH hat in letzter Zeit diverse Mal entschieden, daß der Wohnsitz (dortige Staat) für die Besteuerung zuständig ist. (Frankreich ist doch gerade erst krachend mit ihren 2012 erhobenen Sozialabgaben auf den plus-value genau aus diesem Grund vorm EuGH gescheitert).
- Meine persönliche Meinung: Denke mal, das Frankreich nach den blauen Augen, die es sich vorm EuGH damit geholt hat, jetzt dann wohl im Umkehrschluß auf die Besteuerung am Wohnort besteht und auch nach den ganzen Urteilen der letzten Zeit ziemlich sicher dafür zuständig ist. Und jeder Versicherungskonzern, egal wo er sitzt, die Steuer am Wohnort des Versicherungsnehmers abführen muß. Denke mal Standardprozedere und wird bei jeder anderen Versicherung wohl auch so gemacht (Wenn es nicht so wär mit Wohnort - könnte jede Versicherung ja einfach in Luxemburg,Irland sonstwo eine Filiale aufmachen und Steuersparangebote  =D). Das die Allianz da einfach nur in die eigene Tasche Steuer kassiert wie hier irgendwo geschrieben ist daher einfach nur Blödsinn. Eine ganz andere und sicher berechtigte Frage, ob der Anteil (in Höhe der gesetzliche KV) nicht steuerfrei bleibt?! Interessante Frage und gut möglich. Aber wenn nicht, dann wäre eben Frankreich zuständig => und Rechtsmittel heißen dann recours =D - also muß man vor ein französiches Gericht (am Wohnort!) ziehen und gegen den franz.Staat klagen. Viel Erfolg wie auch immer! :pfeif: :doppeld:


PS: Abschließend noch - würde ich wenigstens den Namen/Ministerium usw. aus deinem Post rausnehmen. Nicht jeder möchte gerne seine persönlich geschrieben Briefe/und Namen im Internet wiederfinden.  ;)



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Behörden / Re: Pfefferspray Waffenschein?
« am: 15. November 2015, 23:02:30 »
welche "Tiere" wilst Du denn abwehren?  :pfeif:
Naja als gesetzestreuer Bürger will man in D selbstvertsändlich Tiere abwehren!  :pfeif: :police: - denn nur dazu ist Pfefferspray erlaubt. Wenn du von der Pozelei in D kontrolliert wirst, die finden Pfefferspray und du sagst das ist zur Abwehr von bösen Mitbürger, dann gibt es richtig Ärger - weil das ist verboten! Also Pfefferspray hat man in D nur und höchstens zur Abwehr von Tieren dabei!!  :angel:

Ansonsten bei Pfefferspray auf Windrichtung achten ist nicht die dümmste Idee - wohldem der das kann. Deshalb -pers Meinung sinnvoller - Pfefferspray in Gelform (ist vom Wind unabhängiger und landet in Tropfenform im gesicht und auf kleidung des Angreifers ... ich meine natürlich Fell des angreifenden Tieres. :angel: Und am besten Extincteurform (damit man sich nicht im Eifer des Gefechts das Zeug direkt selber ins Gesicht spritzt  :winkerwinker:).

@dirk Gendarmerie ist sicher guter Ansprechpartner. Aber würde da nicht mit meinem Döschen hinmarschieren - nicht das man da am Ende noch ohne Döschen und dafür mit einem frischen PV rauskommt. Vielleicht Ausdruck von dem, was man gerne kaufen würde und fragen ob ok oder was ok ... - die werden einem dann schon sagen.

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Behörden / Re: Pfefferspray Waffenschein?
« am: 13. November 2015, 10:17:35 »
Das mit der Unterscheidung <=100ml gilt noch, die Unterscheidung mit der Konzentration unter 2% ist wohl weggefallen.  :-\  Gilt jetzt wohl alles (CS &Pfefferspray) grundsätzlich als Waffe Catégorie D.
Besitz erlaubt, mitführen nicht.  :rolleyes:


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... dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt...

Was ist bei doppelter Staatsangehörigkeit ( D/F) ??
Stimmt!
...und was bei Drittstaatsangehörigkeit (der Italiener der in D arbeitet und in F wohnen willt)?
Was bei Staatenlose?  usw....

Sorry, hatte mich nur auf wohl 95% der Diskutierende hier beschränkt  :pfeif:

Aber auch für diesen Fall ist im DBA gesorgt:  
Untersatz [dd] "Gehört die Person beiden oder keinem der Vertragsstaaten an, so werden die zuständigem Behörden der Vertragsstaaten die Frage im beiderseitigen Einvernehmen lösen"

Damit ist das eher vorteilhafte DBA raus und die Finanzbehörden entscheiden das selber - Zu unser aller Wohl  :lach:. Wie im übrigen bei den meisten Steuern (im DBA ist vieles nicht geregelt)!!! Nur ein besonders schönes teures Beispiel Erbschaftssteuer: Der französische Staat sagt, wer in F wohnt muß für seine gesamte Erbschaft (Ausnahme asuländische Immobilien) in F Erbschaftssteuer bezahlen, der deutsche Staat dagegen geht auf Staatsbürgerhat die Grundregel, wer "Deutscher" ist muß -egal wo er wohnt- seine gesamte Erbschaft in D versteuern. Also was nun, wenn der reiche Erbonkel aus Amerika einem in F ansässigen  Deutschen 1 Mio vermacht  hat? =D .  

Wie auch immer:
- Grundprinzip: man ist zunächst mal in beiden Länder steuerpflichtig - muß also eigentlich 2x zahlen.  
- Problem: Glücklicherweise gibt's da die EU und die verbietet Nachteil nur wegen Bezug zu anderem EU-Land.
- Simple Lösung: man kann die im anderen Land gezahlte Steuer in Abzug bringen.  
- Ergebnis: wie & wo man zahlt is mehr oder weniger egal - es kommt dabei praktischerweise auf alle Fälle am Ende die Steuer des Landes mit der höhere Steuer raus. Honi soit qui mal y pense :zwinkern:

So zumindest das Prinzip. Gibt aber auch noch eine ziemliche Zahl von Spezialfälle - da muß man sich dann irgendwie mit dem FAs einigen. (Ich mach z.Bsp. 1 EkSteuerklärung in D für die deutschen Einnahmen und eine in F für die franz.Einnahmen, zahl auf beide Seiten meinen Teil (und ansonsten wird jeweils die andere bei der Progression berücksichtigt)). Wie man es auch immer wendet, man kann wenigstens darauf betrauen, daß man nicht zu wenig bezahlt  =D (Das DBA ist einfach ein Übrigbleibsel aus einer fernen Zeit. Das würde heute keiner mehr so abschließen  :pfeif:)    

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Also  (Weiß jetzt nicht was das mit den erwähnten Meldevoschriften zu tun hat) aber stimmt schon, Doppelbesteuerungsabkommen geht vielleicht nicht ganz so einfach vom Tisch zu wischen wie es FA Ka macht (Arbeit in D, einen Wohnsitz in D => kein Auslandsbezug mehr). Dafür sagt es aber einigermaßen klar:

§2 Abs.1 Nr. 4 b / aa.:
Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine Wohnstätte verfügt [So weit klar, Also wer nur ausschließlich in F wohnt ziemlich eindeutig] . Verfügt sie in beiden Vertragsstaaten über eine Wohnstätte, so gilt sie in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren witschaftlichen und persönlichen Beziehungen hat. [ Sobald man in D nicht nur die Arbeit, sondern noch einen Wohnsitz hat, schlägt das Pendel als Deutscher schon mal schwer Richtung D. Keine Ahnung wie die FAs die Wohnsitze gegeneinander, die Arbeit usw kalkulieren, aber zu beweisen, daß man Lebensmittelpunkt in F hat (D Whg+Arbeit F Whg (naja kann man bewisen, daß man eher französich spricht/ mehr französische Freunde hat, die familiären Beziehungen in F sind und nicht in D usw. ) Wie auch immer, wird warscheinlich auf Status: 'Aufenthalt in beiden Staaten rauslaufen'.

Aber dafür gibt's dann »tatataaaa« Untersatz cc: Hat die Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in beiden oder keinem der Vertragsstaaten, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt.[ Spätestens dann haben sie Einen   :-\ ]


Also meine pers.Meinung: Entweder keinen Wohnsitz in D und damit unbestreitbar 1.Teil oder es wird mit ziemlicher Sicherheit nüx oder bestenfalls eine ziemliche Dose Würmer, die man sich da öffnet! :lach:

Für Libea, die am jetzigen Wohnort lebt, dort seit längerem ihren Lebensmittelpunkt hat, ein eigenes Haus, entsprechend die Freunde, dazu jedes Wochenende da leben will, die wirtschaftlichen Beziehungen(Arbeit) in D ist und auch bleibt ... In Frankreich zunächst einziges Pfund eine neue Mietwhg - also deinen Optimismus möcht ich haben pifo! ;)

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Na irgendwie ging es in deinem Beitrag schon um meinen wenn ich mir die Zitate ansehe, die du davon auseinander nimmst und meine Aussagen als Unsinn hinstellst, also nächstes mal erst schön richtig durchlesen. Dann weißt du vielleicht auch, wer auf einem "dünnen Brett" steht mit seinen Aussagen.
 *Ironie off* :doppeld: :winkerwinker:
Geht's noch? Auch wenn du jetzt schon zum  2. (oder ist's gar das 3.Mal?) versuchst, da irgendwas verschiedene Beiträge und dein Hausverkauf in der Diskussion zu vermengen und in den Vordergrund zu schieben, geht und ging es alleine um die Frage von LIBEA mit dem "Wohnen am Wochenende" und in dem Zusammenhang, um deinen (einen!!!) Beitrag (Nr.23: "Es wird auch euch niemand danach fragen, ob ihr noch ein Haus in D habt, wüsste nicht wieso."). Also nichts mit  'Mehrzahl' Zitate!!! War dafür aber dein ganzer vollständige totale gesamte Beitrag. Also auch nix mit 'auseinandergenommen'. Dafür aber wenigstens noch immer ziemlicher Unsinn. Fast so wie das jetzt vermengen wollen....

In Diesem!   :cool:

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Das stimmt alles. Wenn ich mir allerdings die viele 'Briefkastenwohnsitze' in unserer Gegend anschaue, kann ich keinen großen Eifer des dt. Fiscus erkennen, solchen Dingen nachzugehen.
Stimmt schon und insbesondere die 180 Tage Regel ist seit Schengen ja nahezu unmöglich zu überprüfen. :pfeif: Also wohl auch die Chance damit durchzukommen.... Nur erwischen lassen darf man sich halt nicht. :police: Kann sich jeder selbst ausrechnen, um welche Summen es geht, wenn der Staat für bis zu 10 Jahre die Einkommensteuer nachfordert. Und welchen Ehrgeiz die Behörde bei diesen Summen entwickelt  =D Den dt.Fiskus würd ich nicht unterschätzen, bei disen Summen steht man mit 1 Bein im Gefängnis und 'der Teufel ist ja bekanntlich'n eichhörnchen' :pfeif:
(Im Fall der Fragestellerin ist allerdings sowas von eindeutig ein Wohnsitz in D vorhanden)

soso, irgendwas hast du an meinem Beitrag nicht verstanden. Ich bin nach F gezogen und habe in D nicht mehr gewohnt. Man kann ja nichts dafür, dass es manchmal ein bisschen dauert bis man einen Käufer hat. Deswegen muss man trotzdem woanders hinziehen dürfen. Was soll das damit zu tun haben, ob man Grenzgänger ist oder wo man tatsächlich wohnt?
Alice, irgendwie ging es in meinem Beitrag auch nicht um deinen Umzug, sondern um die Idee der Fragestellerin, offiziell seinen Wohnsitz ins steuersparende F zu verlegen und dann munter weiter (wenn auch nur am Wochenende) im eigenen Wohnhaus in D weiterzuwohnen.
Wird keiner was sagen, wenn ein Haus zum Verkauf/zur Vermietung auch einige Zeit leersteht. Wenn es länger dauert, muß man eben auf Nachfrage die ernsthafte Verkaufs-/Vermietungsabsicht nachweisen können. (Also Maklerauftrag/Anzeigenschaltung und ernsthaft = 'nicht die Gartenhütte für 2Mio anbieten' :zwinkern: . Wie alles in D ist auch das Nachweisen ziemlich genau geregelt: http://www.finanztip.de/vermietungsabsicht-langer-leerstand/ ).




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Es wird auch euch niemand danach fragen, ob ihr noch ein Haus in D habt, wüsste nicht wieso.

Wow, wie kommt man auf das dünne Brett? nur so als Bsp. zum "wüsste nicht wieso": Stichwort Zweitwohnsitzsteuer. Wenn es so einfach wäre, sich einfach abmelden und weiter da (zeitweise) wohnen, wäre die Steuer ja schlicht lächerlich und würde wohl jeder machen.
Zweitwohnsitz ist nichts, was man nur nach eigener Lust und Laune erklären kann!
Gibt gerade wegen dem Streit um diese Zweitwohnsitzsteuer bei Ferienwohnungen eine Menge Gerichtsurteile, die eigentlich alle damit enden, daß man diese selbst bei regelmäßig Vermietung FeWo zahlen muß, also Zweitwohnsitz hat, sobald man darin einige Tage/Woche verbingt/verbringen kann. Mehr Info: auch zum obigen -Benutzung nur am Wochende- : http://www.unterkunft.de/faq/ist-ein-ferienhaus-ein-zweitwohnsitz.html

Also ist dieses 'Wochenenddomizil' mit Sicherheit Zweitwohnsitz und völlig egal, ob angemeldet oder nicht. Vielleicht kann man (einige Zeit) unterm Radar segeln, wenn man sich nicht anmeldet. Aber es braucht nur den bösen Nachbarn(der vielleicht über die Steuervermeidung in F sauer ist  :pfeif:) oder z.Bsp. die Wasserabrechnung (ich sage nur regelmäßiger Verbrauch im 'leerstehenden' Haus), die praktischerweise oft von der gleichen Gemeindeverwaltung erstellt wird :pfeif:, die wiederum ja Zuschüsse je nach Einwohnerzahl bekommt und auch ohne Zweitwohnsitzsteuer hinter jedem Ew her ist, wie der Teufel hinter der arm Seel.  ;)

Im Falle Auslandserstwohnsitz kommt's dann allerdings knüppeldick. Die empfindlichen Strafen, die laut Meldegesetz auf Nichtanmeldung stehen, dürften da dann eher noch das kleinere Übel sein. Es ist leider genau so, wie Dirk es gepostet hat - der erste Wohnsitz in D wird eigentlich immer als Erstwohnsitz gewertet. Wenn also rauskommt, daß man noch einen solchen Wohnsitz in D hat, wird man sicher die gesamte Einkommensteuer +Zinsen eben dann auch noch in D nachzahlen dürfen (ich glaube nicht das F die einem dann zurückerstattet) und ansonsten sicher ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung an die Backe kriegen.  

Das "da wird schon niemand fragen" kann sich ganz schnell zu einem richtig teuren Desaster entwickeln!

Ähm mal so nebenbei. Was hat der Thread nun gebracht? Wussten wir doch vorher schon alles.  =D
Alles, aber eben nicht Alle  =D
  

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Sonstiges / Re: Impressumspflicht in Frankreich?
« am: 23. Oktober 2015, 21:33:55 »
Wenns dich wirklich interessiert suche ich dir die Texte raus, in denen es explizit um Blogs geht, diese richten sich nämlich i.d.R. nicht nur an das private Umfeld sondern sind öffentlich. Wenns nur ums Recht haben geht, mach ich mir die Mühe des Googelns aber nicht ;-), das schaffst du selber.
Nene laß mal! Wer ernsthaft behauptet, das die 100tsde von privaten Blogs über den Bau der eigenen 4 Wände, Haul, Bastel und diese ganzen Hedophotoblogs nicht privat sind, nur weil sie in tagebuchform(=blog) kommen...   :rolleyes:

Laß mal gut sein!  :winkerwinker:

Ansonsten - Impressum rein und gut is  ;)

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Sonstiges / Re: Impressumspflicht in Frankreich?
« am: 22. Oktober 2015, 21:36:25 »
Von der Impressumspflicht in D sind nur rein private Seiten ausgenommen.
Ebend genau! Warum das jetzt ausgerechnet bei Blogs nicht gelten sollte? - Das Gesetz, wo steht "blogs sind von dem 'private seite..' ausgenommen" würde ich gerne sehen  :pfeif:  =D


Zu deinem Link: Dass ein entrepreneur ein Impressum in F braucht, wusste ich auch. In dem Link sehe ich nichts zu einem Blog oder übersehe ich da was? :Hands: :winkerwinker:
Das hat nix wirklich mit "entrepreneur" zu tun - es geht um das  "Tous les sites internet édités à titre professionnel" auf der oben verlinkten Seite!!! Tut mit leid, aber genau so 'unpräzise' ohne Erwähnung Blog steht es halt im Gesetz (Genauer gesagt, daß nur »personnes éditant à titre non professionnel ...«  als Einzige von der Impressumpflicht ausgenommen sind. ( LCEN / Article 6 / III / 2)

Find's eigentlich recht eindeutig - aber guckstu du halt am besten selber: http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000801164
'Professionelle' dürfen sich im übrigen dann auch gerne noch mit der CNIL rumschlagen, an die man unter bestimmten Voraussetzungen deklarieren muß.  =D

 :winkerwinker: :winkerwinker: :winkerwinker:

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Sonstiges / Re: Impressumspflicht in Frankreich?
« am: 22. Oktober 2015, 13:23:47 »
..sondern einen persönlichen Blog auf einer Facebook-Seite. In D muss man da ja ein Impressum haben.

Nein, muß man in D eigentlich nicht solange man damit kein(!) Geld verdient (egal welcher welcher Art - also auch keinerlei Einnahmen durch Werbebanner, Werbegeschenke die man bespricht usw....)

In Frankreich ist es ziemlich das Gleiche: Sobald man irgendwie Geld verdient ...

aber guckstu hier:
https://www.service-public.fr/professionnels-entreprises/vosdroits/F31228



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Technik / Re: Satelliten TNT
« am: 18. September 2015, 12:22:41 »
Ja ja mein gutster so ist es halt nun einmal und es gibt heute eben nichts mehr umsonst. Das mit der so genannten Zwangsabgabe für die TNT Karte sehe ich genau so und hier in Frankreich ist das halt so eine Sache mit den angeblichen freien Sendern. Nur die von Dir genannten Preise sind für mich nicht nachvollziehbar, den hier bei uns in F. kostet so eine TNT Karte 15 Euro ( Gültigkeit 4 Jahre ) und von daher ist der von Dir genannte Preis doch weit überzogen.

Tja, mein AllerAllerGutster...
- TNTSAT wird auch nicht von irgendwelchen öffentlichen Senders betrieben, sondern ist ein privates Angebot vom PayTVbetreiber Canalsat (besser bekannt als Canal+). Die übernehmen nur die ÖffiSender ;)
- Und 3,90€ pro Jahr(!) liegen doch noch im Rahmen - denke mal denen geht es eher darum, dass man die Sender aus Lizenzgründen nicht kostenlos für 500Mio Europäaer ausstrahlen kann (sonst müßten die bei jedem Spielfilm jede Menge extra Lizenzgebühren zahlen - die öffentliche Sender (soweit sie nicht eh TPS/Canalsat gehören werden sicher sagen, ihr dürft das Prg. benutzen, aber Lizenzen ist eure Sache).  Die 16€ dürfte warscheinlich gerade so Herstellung,Verpackung,Versand+Verwaltungskosten decken.
- selbstverständlich geht die Karte auch mit anderen Sat-Receiver (müssen halt die Verschlüsselung Viacces(?) können). Das zusammen mit Receiver zu kaufen ist halt einfach die bequeme Art - da weiß man, dass es funzt.
- im übrigen als kleiner Tip: "bei uns in Frankreich": TNT ist einfach nur der französische Name für DVB-T  "Télévision numérique terrestre" = "DigitalVideoBroadcasting-terrestrial". Also digitales Fernsehen. Analoges Fernsehen gibt es seit Jahren nicht mehr (Astra hat die schon lange ausgeknipst).
- und wenn wir dabei sind: "GEZ" gibt's natürlich auch in Frankreich mein allerallerGutster. Wie Ralph schon sagt, muß man französisch können(naja logisch) und dazu halt wissen, wo schauen. Kleiner Tip: Fängt mit "redevance"(wie auch sonst) an, kommt gerne in DINA5- oder 'feinsten' dunkelblauen Plastik-Umschläge ins Haus und um den Einzug kümmern sich die 'öffentlichen Schätzchen'
- also digital ist eh schon alles! Leider ist digital etwas heikel was genaue Schüsselstellung angeht. Und wie Ralph sagte, -nochmals- weil es irgendwie nicht richtig angekommen ist: Probleme können sehr wohl von der Position der Satschüssel kommen! Dass "die" deutschen Sender funktionieren sagt nur aus, dass grob die Ausrichtung stimmt.* Da oben ist bei 19,2°E nicht einer, sondern einige AstraSatelliten und manche Transponder sind stärker und andere schlechter (Bei uns z.Bsp. gingen Tele5+RussiaToday erst nach einigem Feineinstellung und Austausch gegen bessere LNB.
Wir haben allerdings kein TNTSAT - weil wir nur wenige km vom Sendemast entfernt wohnen. Wie du sagtst gibt's bei TNT(Antenne) zwar "nur" irgendwas ~21 Sender - aber was sind's bei TNTSAT? Dann halt 25 (die 5 mehr werden sicher genauso gruschtelig sein). Ok, dafür gibt's dann jiippie 24x TV3 Regional - wo 'doooohhh' dann 90% der Zeit das Gleiche läuft und man bei den anderen 10% dann Kartoffeln in der Auvergne beim diesjährigen Wachsen zuschauen darf.  

*Edit: Das Gleiche gilt auch für's Antennenkabel, wenn der Sender bei der Satschüssel schon auf dem letzten Loch pfeift und das Koaxkabel nicht super perfekt und mit 10 Verbinder verlegt ist.... Auf der anderen Seite, wenn's bisher ging, dürfte eher der Wind ...  :zwinkern:

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Wohnen / Re: Multiflux - neue Mülltrennung
« am: 10. September 2015, 23:46:54 »
http://www.paysdebitche.fr/upload/64fed_redotation_sept2015.jpg

jetzt steht da aber kein Schweyen dabei!
Weil jeweils der aktuelle Monat steht und im Sep vielleicht gar keine Ausgabe in Schweyen ? ... :pfeif:

Alternativ - wie wärs mit etwas selber aktiv werden und auf die Mairie schlappen?  :zwinkern:

oder hier anmelden: http://www.sydeme.fr/site/permanences_notification.php

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Wohnen / Re: Multiflux - neue Mülltrennung
« am: 10. September 2015, 17:32:52 »
Frage an euch :) :pfeif:

Gibt es eine Seite wo man sehen kann wann die Ausgabe der Müllbeutel in den einzelnen Dörfern ist?

Danke

Guckstu hier:
http://www.paysdebitche.fr/rubrique.php?id_rubrique=155

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