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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« am: 31. Mai 2013, 09:49:15 »Nur mal noch zur Info;
Wie kommt der D-Käufer zu seinem Fahrzeugbrief den er für die Zulassung in D benötigt?
Danke
Hallo,
in dem der Käufer mit den Unterlagen, die BAD911 genannt hat zur Zulassungsstelle geht.
Außerdem muss er vorher in DE TÜV gemacht haben.
Einen "normalen" TÜV, wenn er die CoC-Papiere des Autos der Zulassungsstelle vorlegen kann oder eine Komplettabnahme durch den TÜV, wenn er die CoC-Papiere nicht hat. (Kostet ein paar Euro mehr)
Daher der Tip:
Bei der Anmeldung des Autos nie die Original-CoC-Papiere abgeben, sondern nur eine gute Kopie

LG
Sabine
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Steuern / Re: Haus erben
« am: 27. Mai 2013, 19:18:08 »Hi Sabine,
is ja 'n Ding! Verstehe ich das richtig? Du musst also Mieteinkünfte in Deutschland UND Frankreich versteuern? Bedeutet: Dein Gehalt UND Mieteinkünfte (Deutschland) werden in Frankreich versteuert und nur die Mieteinkünfte zusätzlich auch noch in Deutschland?
Wird da eigentlich vom frz. Finanzamt auf die für Mieteinkünfte gezahlten Steuern (in Deutschland) ein Crédit gegeben?
Wäre hochinteressant zu wissen, das betrifft nämlich einen lieben Menschen in meiner Nachbarschaft (der bisher davon wohl noch nichts wusste). Und deshalb wäre es von großem Interesse, auch noch zu wissen: Seit WANN?
Danke mal im Voraus für eine "Aufklärung"
lg Gabrielle
Hallo Gabrielle,
ich hatte die Einkünfte schon vor meinem Umzug nach Frankreich - die Mietwohnung lag nicht im Einzugsbereich meines Wohnfinanzamtes.
Aber nach dem Umzug nach Frankreich, bekam ich vom Finanzamt, in dem die Mietwohnung liegt, die Aufforderung eine Steuererklärung zu machen. (Vereinfachte Form)
Dieser Aufforderung komme ich jetzt einmal jährlich nach, muss aber keine Steuern bezahlen, sondern bekomme immer meine Soli-Beiträge zurück.
Die Mieteinkünfte deklariere ich auf den französischen Formularen, als bereits verteuert (ouvre droit à un crédit d'impot - Für Rechtschreibung keine Garantie ) - Doppelt zahlen tue ich also nicht.
Entsprechender Paragraph der Steuergesetzgebung müsste dieser hier sein:
§ 49 EStG Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind ...
....Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21), soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1 bis 5 gehören, wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung verwertet werden;
....
LG
Sabine
78
Steuern / Re: Haus erben
« am: 27. Mai 2013, 13:59:27 »...Mieteinnahmen müssen - bei Rentenzahlungen aus Deutschland, dann auch in Deutschland versteuert werden. Bis dahin (Rente) musst du die Mieteinnahmen in Frankreich versteuern....
lg Gabrielle
Hallo Gabrielle,
da muss ich Dir widersprechen: Ich bekomme Gehalt und keine Rente aus Deutschland und muss/darf diese in Frankreich versteuern.
Für die Mieteinkünfte aus Deutschland muss ich aber heute schon eine Steuererklärung in DE abgeben - darauf besteht das deutsche Finanzamt.
Ist also unabhängig vom Rentenstatus.
LG
Sabine
79
Steuern / Re: Haus erben
« am: 26. Mai 2013, 15:17:11 »
Wenn man in D steuerpflichtige Einkünfte hat und keinen Wohnsitz in D, dann ist man dort beschränkt steuerpflichtig. Das "beschränkt" hört sich besser an als es ist. Denn tatsächlich werden nur die Abzugsmöglichkeiten beschränkt - sprich bestimmte Pauschbeträge fallen weg. Der Steuern werden dadurch höher als es für einen Steuerpflichtig mit deutschem Wohnsitz wäre.
Das stimmt nicht immer. Wenn ich mich richtig erinnere, fallen als Rentner für die gesamten Einkünfte die Steuern an, wenn man im Ausland lebt, aber mit Wohnsitz im Deutschland erst ab einem bestimmten Betrag - da stimmt obige Einschätzung.
Bei Einkünften aus Vermietung oder Verpachtung gibt es aber so was nicht. Solange die Einkünfte unter dem normalen Satz liegen, ab dem erst Steuern auf Einkünfte aller Art anfallen, muss man auch in Deutschland als im Ausland lebender Besitzer keine Steuern zahlen.
Es geht hierbei auch nur um das in DE erzielte Einkommen, das in Frankreich zählt dazu nicht.
Wo die Grenze liegt, weiß ich leider nicht - ich zahle für meine Mieteinahmen auf jeden Fall nix - sind aber auch nicht so viele

LG
Sabine
80
Steuern / Re: Bereits Versteuerte Einkünfte. Wo angeben
« am: 19. Mai 2013, 21:37:01 »
Habe mal in einer alten Mail gesucht und gefunden:
Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.
Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.
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Steuern / Re: steuerpflichtige Sachbezüge
« am: 17. Mai 2013, 11:30:16 »
Hallo,
nein, die sind meines Wissens in Frankreich nicht zu versteuern.
Auf meiner Entgeldbescheinigung wird dieser Wert separat aufgeführt und den ziehe ich dann vom Brutto erstmal ab.
Gruß
Sabine
nein, die sind meines Wissens in Frankreich nicht zu versteuern.
Auf meiner Entgeldbescheinigung wird dieser Wert separat aufgeführt und den ziehe ich dann vom Brutto erstmal ab.
Gruß
Sabine
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Steuern / Re: Wohnen in F ... Mieteinnahmen in D
« am: 14. Mai 2013, 14:53:13 »
Hallo,
Formular Déclaration des revenus fonciers - Formular 2044 Numero cerfa 10334*17
Formular Déclaration des revenus fonciers - Formular 2044 Numero cerfa 10334*17
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Steuern / Re: Konto in Deutschland und wohnen in Frankreich ... Zinsbesteuerung ?
« am: 21. April 2013, 15:38:39 »
Da ich gerade meine Steuererklärung gemacht habe (wie die Dame auf dem Finanzamt in Wissembourg es mir mal erklärt hat)
Bei Dividenden:
Nettoerträge (also minus Kapitalertragssteuer und Soli) * 0,177 gehört in Feld AB
Ins Feld TR gehören die Nettoerträge plus oben ausgerechneter Wert AB.
Ins Feld TS gehören Spareinkünfte (in DE nicht besteuert, da nicht steuerpflichtig)
Ins Feld CA kann man alle anfallenden Kosten wie Depotgebühren eintragen.
Felder AB, TR und TS gibt es im rosa und blauen Formular, Feld CA nur im blauen.
Mitschicken musst Du nix, aber aufheben für Nachfragen
Bei Dividenden:
Nettoerträge (also minus Kapitalertragssteuer und Soli) * 0,177 gehört in Feld AB
Ins Feld TR gehören die Nettoerträge plus oben ausgerechneter Wert AB.
Ins Feld TS gehören Spareinkünfte (in DE nicht besteuert, da nicht steuerpflichtig)
Ins Feld CA kann man alle anfallenden Kosten wie Depotgebühren eintragen.
Felder AB, TR und TS gibt es im rosa und blauen Formular, Feld CA nur im blauen.
Mitschicken musst Du nix, aber aufheben für Nachfragen
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Steuern / Re: Abzüge Steuererklärung 2012
« am: 10. April 2013, 10:37:36 »
Geht Zinsen Kredit inzwischen immer?
Ich dachte, das gilt nur für Neubau bei einem gewissen Baujahr, oder?
LG
Sabine
Ich dachte, das gilt nur für Neubau bei einem gewissen Baujahr, oder?
LG
Sabine
85
Technik / Re: welcher tarif bei orange ?
« am: 31. März 2013, 17:00:27 »Nein gibt es bei Orange nicht
Stimmt nicht. Geht auch ohne Telefonie. Man muss nur fragen.
LG
Sabine
86
Technik / Re: welcher tarif bei orange ?
« am: 31. März 2013, 10:46:15 »
Wir hatten bis vor kurzem nur Internet von Orange: 21 € im Monat + 3 € Liveboxmiete.
Das ist m.E. der günstigste Tarif bei Orange.
LG
Sabine
Das ist m.E. der günstigste Tarif bei Orange.
LG
Sabine
87
Technik / Re: Livebox 2 VPN Zugang
« am: 27. März 2013, 19:04:44 »
Hallo Michael,
leider nein. VPN-Zugang habe ich nur über den Geschäfts-Laptop aufs Firmennetz, aber das ist dort konfiguriert und nicht auf meiner Livebox.
LG
Sabine
leider nein. VPN-Zugang habe ich nur über den Geschäfts-Laptop aufs Firmennetz, aber das ist dort konfiguriert und nicht auf meiner Livebox.
LG
Sabine
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Technik / Re: Livebox und Telefonkonferenznummern
« am: 27. März 2013, 19:03:10 »Ihr könnt das gegentesten, indem Ihr z. Bsp. aus dem Ausland mit dem VOIP-Telefon Eure deutsche Handymailbox anruft und dort die PIN eingibt. Auch das wird nicht funktionieren. Wenn Ihr dasselbe vom Handy aus tut, wird es vermutlich gehen.
Hallo Banjo,
da die Mobilnummern nicht im Forfait drin sind, will ich das jetzt nicht probieren. Aber wahrscheinlich ginge auch das nicht.
Ich wunder mich nur, warum das bei Dori klappt.
Der Mobilfunkbetreiber weist alle Vorwürfe von sich und der Telefonkonferenzanbieter sagt, dass das auch über VoiP funktionieren müsste.
Lustig ist nur, dass ich nach zwei Pin-Eingabeversuchen die Meldung bekomme, dass ich drei Fehlversuche hatte und nochmal anrufen müsse

LG
Sabine
89
Technik / Re: Livebox und Telefonkonferenznummern
« am: 27. März 2013, 18:59:08 »Hallo Sabine,
mit PIN und Rautetaste.
Es funktioniert auch die Stummschaltung in der ich das Sternchen brauche...
Gruß Dori
Hallo Dori,
das freut mich für Dich. Nur was ist bei Dir anders als bei mir? Welche Livebox hast Du denn?
LG
Sabine
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Technik / Re: Livebox und Telefonkonferenznummern
« am: 26. März 2013, 17:53:35 »Da würde ich evtl. nochmal nachfragen.
Haben auch Internettelfonie über Orange und ich kann mich problemlos bei der Telefonkoferenz einwählen.
Mit oder ohne PIN für die Telko?
Gruß
Sabine