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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 10. August 2016, 15:32:02 »
@ Andy
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden.
Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt.
Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als relevant für die Beurteilung der Steurpficht, nicht jedoch der Einsatzort an einer entfernteren Niederlassung.
LG Norbert
Sofern der Firmensitz eurer beiden Arbeitgeber sich innerhalb der Grenzgängerzone befindet, wird die DBA-Änderung euch beide nicht betreffen und ihr werdet beide in F steuerpflichtig werden.
Kirchliche Krankenhäuser werden wie private behandelt.
Bei grossen Konzernen, die Filialen haben gilt m. W. jedoch der Hauptsitz als relevant für die Beurteilung der Steurpficht, nicht jedoch der Einsatzort an einer entfernteren Niederlassung.
LG Norbert
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 01. Juli 2016, 10:07:07 »franz. Beamte die in Deutschland wohnen und in Frankreich arbeiten müssen seit dem 1.1.2016 auch in Frankreich versteuern und nicht mehr in Deutschland. Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....
Gruss Cocci
Allerdings steht in Art. 14 des Zusatzabkommens folgendes:
In Abweichung von Art. 14. (1) Satz 1 enthält Art. 14. (1) Satz 2 eine Ausnahme dieses Kassenstaatsprinzips. Hat der Empfänger des Gehalts die Staatsangehörigkeit seines Wohnstaates, ohne auch die des Kassenstaates zu haben, so findet das Kassenstaatsprinzip keine Anwendung und das Gehalt wird im Wohnsitzland versteuert.
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 01. Juli 2016, 09:53:37 »Damit sind diese auch auch schlechter gestellt....Warum schlechter gestellt?
Gruss Cocci
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Wohnen / Re: Wohnungsauszug, was sind meine Pflichten.
« am: 04. Juni 2016, 22:41:49 »Hallo,
wir ziehen bald aus unserer französischen Wohnung aus und zurück in die Heimat.
Meine Frage ist: Wie muss ich die Wohnung hinterlassen?
Vielen Dank.
In Frankreich gibt es den sog. état des lieux.
Das ist ein seit 2007 gesetzlich vorgeschriebenes standardisiertes Protokoll, das auch bei deinem Einzug (wenn nach 2007) ausgefüllt wurde, entweder vom Makler oder vom Vermieter mit dir zusammen und von beiden Parteien unterzeichnet.
Nur die darin enthaltenen Punkte werden beim Auszug abgeglichen.
Du musst nur deine Kopie des état des lieux vom Einzug hervorholen, dann siehst du alles.
Von pauschalen Renovierungen bei Auszug ist mir nichts bekannt. Wurde bei meinen Mietwohnungen in Frankreich nie gefordert.
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Behörden / Re: Personalausweis
« am: 04. Juni 2016, 20:20:51 »...., wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Ein solcher wichtiger Grund liegt z. B. dann vor, wenn die antragstellende Person geltend macht, dass der Weg zur zuständigen Passbehörde erheblich weiter ist als zur unzuständigen Passbehörde.
Der o. g. Passus ist aus der Reisepassverordnung (Ja es gibt für jeden Firlefanz eine eigene Verordnung - warum weiß niemand !) . In der Personalausweisverordnung steht was anders.
Wortlaut http://m.konsularinfo.diplo.de/: So können sich im Notfall Deutsche mit Wohnsitz im Ausland weiterhin auch an jede inländische Personalausweisbehörde wenden. Nur im Notfall im Inland beim PA, beim RP auch langer Weg !!
Was solch ein Notfall ist, ist nicht definiert. Wahrscheinlich liegt das im Ermessen der jeweiligen Behörde. Das mit Behördenbetonköpfen ewig lang zu diskutieren eventuell noch über Amtsbeschwerde ist müßig. Dann fahre ich eben nach Strasbourg und zahle 30 € mehr. Basta. Vive l'Europe unie !
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Behörden / Personalausweis
« am: 02. Juni 2016, 23:06:31 »
Hat jemand in den letzen 2 Jahren einen deutschen Personalausweis beantragt/verlängert?
Dies ist ja jetzt nun auch für Auslandsdeutsche möglich. Zuständig ist primär das jeweilige Konsulat im Ausland. Kostet das doppelte wie in D und ist für Grenzgänger meist auch mehr Zeitaufwand.
Allerdings sind auch in wichtigen Fällen nicht zuständige Behörden (= die Bürgermeisterämter) in Deutschland berechtigt, einen Personalausweis auszustellen.
Ich war bei einem Amt gleich hinter der Grenze. Die waren nicht bereit, das zu tun. Ein wichtiger Fall sei nur Mord, Totschlag oder sonstige Absurditäten.
Kann jemand aus seiner Erfahrung etwas berichten. Hat jemand ab 2014 seinen Personalausweis über ein deutsches Amt bekommen und wenn ja mit welcher Begründung?
Dies ist ja jetzt nun auch für Auslandsdeutsche möglich. Zuständig ist primär das jeweilige Konsulat im Ausland. Kostet das doppelte wie in D und ist für Grenzgänger meist auch mehr Zeitaufwand.
Allerdings sind auch in wichtigen Fällen nicht zuständige Behörden (= die Bürgermeisterämter) in Deutschland berechtigt, einen Personalausweis auszustellen.
Ich war bei einem Amt gleich hinter der Grenze. Die waren nicht bereit, das zu tun. Ein wichtiger Fall sei nur Mord, Totschlag oder sonstige Absurditäten.
Kann jemand aus seiner Erfahrung etwas berichten. Hat jemand ab 2014 seinen Personalausweis über ein deutsches Amt bekommen und wenn ja mit welcher Begründung?
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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 02. Juni 2016, 22:35:37 »
Ich bin mittlerweile dabei die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Frage an Edgard: Hast du sie mittlerweile erhalten. Kannst du über den Verlauf etwas berichten.
Im dép. Bas-Rhin gibt es seit 1.12.2015 eine zentrale Anlaufstelle zur Einbürgerung
http://www.bas-rhin.gouv.fr/Politiques-publiques/Delivrance-des-titres/Acquisition-de-la-nationalite-francaise
Alles wird nun über diese Stelle abgewickelt. Dort kann man auch einsehen, was man an Dokumenten benötigt und was die Voraussetzungen für eine naturalisation sind. Übrigens: Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft danach behalten! Auskunft Innenministerium. Ganz wichtig!
Als allererstes ist jedoch Voraussetzung eine Sprachprüfung Niveau > B1 z. B. TCF ANF - ohne die geht nix.
Diese kann man monatlich z. B. in Strasbourg bei Accueil Alliance Francaise ablegen. Habe ich gemacht.
http://www.afstrasbourg.eu/fr/nos-cours/examens-et-cours-de-preparation
Kostet 110 €
Weiterhin benötigt man allherhand Dokumente: Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis aus Deutschland, Einkommensnachweise der letzen 3 Jahre, Nachweis der residence, declaration d'impôt der letzen 3 Jahre und noch vieles mehr. Aber man benötigt keinen titre de séjour als EU-Bürger (Auskunft préfecture).
Wenn die Nachweise in Deutsch sind, dann übersetzt von einem traducteur assermenté.
Wie das bei internationalen Urkunden ist, die ja i. d. R. bereits Französisch integriert haben, wollte oder konnte mir bisher niemand auf der préfecture beantworten. Ich werde sie unübersetzt einschicken.
Also viel Papierkram, viel Aufwand und einiges an Kosten (ich schätze ca 500 €)
Ich bin gerade dabei den Parcours zu durchlaufen und werde weiter posten, wie es verläuft.
Wer gleiches beabsichtigt oder schon hinter sich hat und mit Tips dienen kann ist aufgefordert, dies hier zu posten
Fragen von Naturalisationswilligen gerne auch hier an mich.
A+
Norbert
Frage an Edgard: Hast du sie mittlerweile erhalten. Kannst du über den Verlauf etwas berichten.
Im dép. Bas-Rhin gibt es seit 1.12.2015 eine zentrale Anlaufstelle zur Einbürgerung
http://www.bas-rhin.gouv.fr/Politiques-publiques/Delivrance-des-titres/Acquisition-de-la-nationalite-francaise
Alles wird nun über diese Stelle abgewickelt. Dort kann man auch einsehen, was man an Dokumenten benötigt und was die Voraussetzungen für eine naturalisation sind. Übrigens: Man kann die deutsche Staatsbürgerschaft danach behalten! Auskunft Innenministerium. Ganz wichtig!
Als allererstes ist jedoch Voraussetzung eine Sprachprüfung Niveau > B1 z. B. TCF ANF - ohne die geht nix.
Diese kann man monatlich z. B. in Strasbourg bei Accueil Alliance Francaise ablegen. Habe ich gemacht.
http://www.afstrasbourg.eu/fr/nos-cours/examens-et-cours-de-preparation
Kostet 110 €
Weiterhin benötigt man allherhand Dokumente: Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnis aus Deutschland, Einkommensnachweise der letzen 3 Jahre, Nachweis der residence, declaration d'impôt der letzen 3 Jahre und noch vieles mehr. Aber man benötigt keinen titre de séjour als EU-Bürger (Auskunft préfecture).
Wenn die Nachweise in Deutsch sind, dann übersetzt von einem traducteur assermenté.
Wie das bei internationalen Urkunden ist, die ja i. d. R. bereits Französisch integriert haben, wollte oder konnte mir bisher niemand auf der préfecture beantworten. Ich werde sie unübersetzt einschicken.
Also viel Papierkram, viel Aufwand und einiges an Kosten (ich schätze ca 500 €)
Ich bin gerade dabei den Parcours zu durchlaufen und werde weiter posten, wie es verläuft.
Wer gleiches beabsichtigt oder schon hinter sich hat und mit Tips dienen kann ist aufgefordert, dies hier zu posten
Fragen von Naturalisationswilligen gerne auch hier an mich.
A+
Norbert
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 21. Mai 2016, 22:56:19 »
Also ich war bei der Infoveranstaltung in Kehl am 27.4. Seitdem ist hier nichts mehr darüber gepostet worden.
Daher informativ mein Fazit dazu:
Erste und wichtigste Botschaft: Wen es trifft, der hat Pech gehabt und muss ab jetzt in D versteuern. LEIDER.
Es gibt wohl die Möglichkeit eines Erlasses der Steuer in Härtefällen in Monaten der Doppelbesteuerung. Zu stellen beim zuständigen FA in D.
Klagen gegen das DBA sind jedoch nach Angaben der dort anwesenden Experten nicht zielführend, denn diese würden erst in vielen Jahren entschieden und sind nicht sehr erfolgversprechend, denn dieses Abkommen ist bilateral zw. F und D geschlossen worden. Solche bilateralen (Steuer)-abkommen sind EU-Konform und legalisiert. Alle EU-Staaten könne dies gegenseitig tun. Die Besteuerung in Frankreich für uns deutsche Grenzgänger, beschäftigt in Krankenhäusern war quasi bis dato nur ein Geschenk Deutschlands an Frankreich, welches jetzt zurückgenommen wurde.
Schwebend ist nur noch die Einordnung gewisser Häuser in die Kategorie nicht gewinnerzielend. Dagegen können jedoch nur die Träger der Kliniken, nicht wir Betroffenen klagen. Hier steht wohl in gewissen Fällen noch eine endgültige Entscheidung (=Durchführungsverordnug für die Ämter) auf höherer Ebene aus. Z. b. bei uns im Klinikum Landau GmbH, Land RLP. Bisher gibt es hier noch keine Entscheidung.
Einziger Ausweg aus dem Dilemma für die Betroffenen ist meiner Meinung nur die Beantragung der franz. Staatsbürgerschaft unter Aufgabe der deutschen - wem es das Wert ist. Denn französische Grenzgänger versteuern immer in Frankreich. Bis zur nächsten Revision des DBA. Aber bis dahin werden sicherlich mind. 10 Jahre - eher dopplet so viele - ins Land gehen.
Grüße
Norbert
Daher informativ mein Fazit dazu:
Erste und wichtigste Botschaft: Wen es trifft, der hat Pech gehabt und muss ab jetzt in D versteuern. LEIDER.
Es gibt wohl die Möglichkeit eines Erlasses der Steuer in Härtefällen in Monaten der Doppelbesteuerung. Zu stellen beim zuständigen FA in D.
Klagen gegen das DBA sind jedoch nach Angaben der dort anwesenden Experten nicht zielführend, denn diese würden erst in vielen Jahren entschieden und sind nicht sehr erfolgversprechend, denn dieses Abkommen ist bilateral zw. F und D geschlossen worden. Solche bilateralen (Steuer)-abkommen sind EU-Konform und legalisiert. Alle EU-Staaten könne dies gegenseitig tun. Die Besteuerung in Frankreich für uns deutsche Grenzgänger, beschäftigt in Krankenhäusern war quasi bis dato nur ein Geschenk Deutschlands an Frankreich, welches jetzt zurückgenommen wurde.
Schwebend ist nur noch die Einordnung gewisser Häuser in die Kategorie nicht gewinnerzielend. Dagegen können jedoch nur die Träger der Kliniken, nicht wir Betroffenen klagen. Hier steht wohl in gewissen Fällen noch eine endgültige Entscheidung (=Durchführungsverordnug für die Ämter) auf höherer Ebene aus. Z. b. bei uns im Klinikum Landau GmbH, Land RLP. Bisher gibt es hier noch keine Entscheidung.
Einziger Ausweg aus dem Dilemma für die Betroffenen ist meiner Meinung nur die Beantragung der franz. Staatsbürgerschaft unter Aufgabe der deutschen - wem es das Wert ist. Denn französische Grenzgänger versteuern immer in Frankreich. Bis zur nächsten Revision des DBA. Aber bis dahin werden sicherlich mind. 10 Jahre - eher dopplet so viele - ins Land gehen.
Grüße
Norbert
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 10. April 2016, 19:05:34 »Sie arbeitet bei der SHG (Saarland Heilstätten gGmbH), ist ein öffentlich-rechtlicher Träger.Ich arbeite auch in einem Klinikverbund, der GmbH ist. Ich bin kein Jurist o. ä. und kann nicht beurteilen, was das <g> für Unterschiede macht. Jedenfalls ist bei uns das letzte Wort seitens des FA noch nicht gesprochen. Ich denke, dieser ganze Trägerwirrwarr, öffentliche-rechtlicher Träger oder nicht, (g)GmbH, gewinnorientiert older nicht ist ein noch nicht beackertes Feld. Hier scheinen die Entscheidungen der FÄ im Einzelfall zu divergieren, d. h. die Sache ist nicht gegessen und könnte ein Fall für die Gerichte werden.
Wir sollten daher hier die weiteren Entwicklungen posten, um in dieser Sache vernetzt zu bleiben.
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Steuern / Re: Einkommensteuer - Année blanche - wer hat's verstanden?
« am: 29. März 2016, 21:15:13 »Das ist das, was ich nicht verstehe: wann und wie werden die für 2017 nicht bezahlten Steuern eingefordert?
Gruß
moni
Erst schaut man, wieviel Mehreinnahmen es durch höheres Steueraufkommen gibt und dann wird die Steuer sachte angehoben, sodass es über ein paar Jahre gesehen zum Ausgleich von 2017 kommt, ohne dass es dem einzelnen Steuerzahler weh tut. Und die Mehrverschuldung gibt es ja zur Zeit zum Nulltarif. Daher ein guter Zeitpunkt. Nur so ist es mathematisch möglich.
Und danach freut sich Frankfreich, da die Steuerhöhung natürlich nicht wieder zurückgenommen wird. Im Übrigen freuen sich auch die Sozialisten. Denn das fällt nicht mehr in ihre Amtszeit.

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Steuern / Re: Einkommensteuer - Année blanche - wer hat's verstanden?
« am: 29. März 2016, 20:01:02 »Bonjour!
Hat jemand verstanden wie das genau mit dem Wechsel der Einkommensteuerzahlung im Jahr 2018?
Ab 1.1.2018 sollen die Steuern an der Quelle erhoben werden.
2017 soll eine année blanche werden, in dem die Steuern nach dem alten System nicht erhoben werden, um eine doppelte Steuerbelastung 2018 zu vermeiden.
Gesagt wird aber: l'année blanche n'est pas une année sans impôts.
Der Staat wird also versuchen, das entgangene Steuerjahr wieder reinzuholen. Entweder über eine Steuererhöhung oder - was ja der Zweck der Aktion war - über den Effekt, dass durch die Quellensteuer weniger Steuerpflichtige durch das System schlüpfen bzw. falsch deklarieren können und somit das Gesamtsteueraufkommen höher sein wird.
Das zu berechnen, wird aber erst 2019 möglich sein.
Für uns Grenzgänger ändert sich wohl nichts, da eine Erhebung an der Quelle nicht möglich ist. Entwerder werden wir weiter nach dem alten System (d. h. retrospektiv) versteuern oder wir machen das année blanche mit und bekommen eine monatliche Fixsumme, die am Jahresende ähnlich wie in Deutschland in einem Ausgleichsverfahren mit dem crédit d'impôt verrechnet wird.
Von eventuellen Steuererhöhungen wären wir aber natürlich auch betroffen.
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 29. März 2016, 13:04:55 »Hallo.Es wäre hilfreich zu wissen welche Rechtsform (AG, GmbH, öffentlich rechtlich) das Krankenhaus hat und wer der Träger ist (Konzern, Kirche, Stadt, Kreis). Dass im ganzen Saarland ausser Uni HOM kein KKH betroffen ist wundert mich allerdings. Gibt da kein einziges Stadt. Bzw Kreis KKH?
Meine Freundin arbeitet ebenfalls im Saarland als Krankenschwester. Sie hat nun auf der Verwaltung nachgefragt, ihr Krankenhaus wäre von der Regelung nicht betroffen.
Sie hat auch beim Finanzamt nachgefragt, die sagen im Saarland wäre an Krankenhäusern nur die Uniklinik Homburg betroffen.
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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 28. März 2016, 17:46:36 »
Wollte mich an den Thread anhängen und folgendes fragen:
Ich bin Grenzgänger und will die franz. Staatsbürgerschaft beantragen (bin nicht verheiratet mit einer Französin!)
In den aktuellen Anforderungen an die naturalisation steht folgendes:
... résider en France de manière habituelle et continue depuis cinq ans, avec votre famille si vous avez un conjoint et/ou des enfants mineurs, et y avoir la source principale de vos revenus pendant cette période (revenus professionnels, revenus mobiliers ou immobiliers, etc.).
Hat irgendwer den Prozess in letzter Zeit (als Grenzgänger) durchlaufen und kann mir sagen, ob eine Tätigkeit als Grenzgänger ein Problem darstellt (bei imposition in F natürlich)?
Ich bin Grenzgänger und will die franz. Staatsbürgerschaft beantragen (bin nicht verheiratet mit einer Französin!)
In den aktuellen Anforderungen an die naturalisation steht folgendes:
... résider en France de manière habituelle et continue depuis cinq ans, avec votre famille si vous avez un conjoint et/ou des enfants mineurs, et y avoir la source principale de vos revenus pendant cette période (revenus professionnels, revenus mobiliers ou immobiliers, etc.).
Hat irgendwer den Prozess in letzter Zeit (als Grenzgänger) durchlaufen und kann mir sagen, ob eine Tätigkeit als Grenzgänger ein Problem darstellt (bei imposition in F natürlich)?
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Steuern / Re: Lohnsteuer im öffentlichen Dienst in D zahlen
« am: 16. März 2016, 21:22:21 »
Momentan scheint die Lage für deutsche Grenzgänger in Frankreich, die in deutschen Krankenhäusern arbeiten recht unübersichtlich zu sein. Viele fragen sich, gilt die noch gültige Befreiungsbescheinigungen oder muss man aktiv werden? Bekommt man irgendwann eine Nachzahlungsaufforderung und zahlt dann doppelt Steuern? Und: bekommt man bereits doppelt bezahlten Steuern in F wieder zurückerstattet?
Es wurde in Artikel 14 des Zusatzabkommens folgender neuer Zusatzpassus augenommen:
Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Universitäten üben keine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit im Sinne des vorstehenden Satzes aus.“
Bei Krankenhäusern ist die Situation meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig und auch wohl bis dato auch noch nicht geregelt.
Krankenhäuser finanzieren sich primär aus Einkünften der Krankenversicherungen, nicht aus Steuermitteln. Und wir dort Beschäftigte zahlen ja unsere KKV-Beiträge schließlich in D. Auch werden die Löhne außer bei Unikliniken und Landeskrankenäusern nicht vom Staat also nicht aus Steuermitteln gezahlt.
Die primäre Frage ist: was ist ein öffentliches Krankenhaus und was nicht?
Ganz außen vor sind sicherlich Konzerne wie Asklepios, Sana etc. Das sind AGs, die zahlen Dividende und sind in keiner Weise steuerfinanziert. Hier greift der Artikel sicher nicht.
Anders ist es bei staatlichen Einrichtungen (Landeskrankenhäusern, Unis). Hier werden alle Investitionen und auch rote Zahlen aus Steuergeldern getätigt.
Eine Zwitterform nehmen halbprivatisierte Einrichtungen in GmbH-Form ein. Hier werden Defizite nicht von der öffentlichen Hand ausgeglichen. Die Einrichtung muss also im betriebswirtschaftlichen Sinn Gewinne erzielen, um Investitionen tätigen zu können.
Noch komplizierter ist es bei größeren Bauvorhaben. In Rheinland-Pfalz werden Bauvorhaben vom Land lediglich bezuschußt. Die Einrichtung muss selbst einen Teil der Investion durch Einsparungen sprich Gewinne finanzieren. Die Frage ist nur, wie legt der Gesetzgeber das nun aus? Als überwiegend steuerfinanzierte Einrichtung oder gewinnorientiert?
In Ba-Wü ist die Sache noch differenzierter. Durch die geringeren Casemixpunkte müssen die besagten Krankenhäuser hier keine Eigenmittel zuschießen. Sind also hinsichtlich Bauinvstition voll staatsfinanziert.
Ergo: bei diesem Passus wurde geschlampt. Die Sachlage ist völlig unklar, da hoch uneinheitlich. Sie wird eventuell irgendwann genauer geregelt werden. Wann ist unklar. Im Klärungsfall irgendwann werden einige Grenzgänger saftige Steuernachzahlungsforderungen aus Deutschland erhalten, die aber bereits fleißig impots in F gezahlt haben. Klagen dagegen (in F wie auch in D) sind langwierig und kosten Geld. Und EuGH-Urteile dauern auch Jahre.
Ich kann daher nur jedem deutschen Grenzgänger, der in einem deutschen Krankenhaus beschäftigt ist und dessen Steuersituation in der Luft hängt raten, die französische Staatsbügerschaft zu beantragen. Hier ist die Regelung in diesem Fall klar. Dann ist man in Frankreich steuerpflichtig.
Zielführend in unserem Forum wäre es
wenn möglichst viele Betroffene (d.h. in deutschen Krankenhäusern beschäftigte deutsche Grenzgänger) posten, wie ihre momentane Siuation ist.
Habt ihr bereits Infos vom deutschen Finanzamt/eurer Personalabteilung erhalten?
Welchen Träger und welche Rechtsform hat eure Einrichtung?
In welchem BuLa befindet sie sich?
Es wurde in Artikel 14 des Zusatzabkommens folgender neuer Zusatzpassus augenommen:
Einrichtungen wie öffentliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen und Universitäten üben keine auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit im Sinne des vorstehenden Satzes aus.“
Bei Krankenhäusern ist die Situation meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig und auch wohl bis dato auch noch nicht geregelt.
Krankenhäuser finanzieren sich primär aus Einkünften der Krankenversicherungen, nicht aus Steuermitteln. Und wir dort Beschäftigte zahlen ja unsere KKV-Beiträge schließlich in D. Auch werden die Löhne außer bei Unikliniken und Landeskrankenäusern nicht vom Staat also nicht aus Steuermitteln gezahlt.
Die primäre Frage ist: was ist ein öffentliches Krankenhaus und was nicht?
Ganz außen vor sind sicherlich Konzerne wie Asklepios, Sana etc. Das sind AGs, die zahlen Dividende und sind in keiner Weise steuerfinanziert. Hier greift der Artikel sicher nicht.
Anders ist es bei staatlichen Einrichtungen (Landeskrankenhäusern, Unis). Hier werden alle Investitionen und auch rote Zahlen aus Steuergeldern getätigt.
Eine Zwitterform nehmen halbprivatisierte Einrichtungen in GmbH-Form ein. Hier werden Defizite nicht von der öffentlichen Hand ausgeglichen. Die Einrichtung muss also im betriebswirtschaftlichen Sinn Gewinne erzielen, um Investitionen tätigen zu können.
Noch komplizierter ist es bei größeren Bauvorhaben. In Rheinland-Pfalz werden Bauvorhaben vom Land lediglich bezuschußt. Die Einrichtung muss selbst einen Teil der Investion durch Einsparungen sprich Gewinne finanzieren. Die Frage ist nur, wie legt der Gesetzgeber das nun aus? Als überwiegend steuerfinanzierte Einrichtung oder gewinnorientiert?
In Ba-Wü ist die Sache noch differenzierter. Durch die geringeren Casemixpunkte müssen die besagten Krankenhäuser hier keine Eigenmittel zuschießen. Sind also hinsichtlich Bauinvstition voll staatsfinanziert.
Ergo: bei diesem Passus wurde geschlampt. Die Sachlage ist völlig unklar, da hoch uneinheitlich. Sie wird eventuell irgendwann genauer geregelt werden. Wann ist unklar. Im Klärungsfall irgendwann werden einige Grenzgänger saftige Steuernachzahlungsforderungen aus Deutschland erhalten, die aber bereits fleißig impots in F gezahlt haben. Klagen dagegen (in F wie auch in D) sind langwierig und kosten Geld. Und EuGH-Urteile dauern auch Jahre.
Ich kann daher nur jedem deutschen Grenzgänger, der in einem deutschen Krankenhaus beschäftigt ist und dessen Steuersituation in der Luft hängt raten, die französische Staatsbügerschaft zu beantragen. Hier ist die Regelung in diesem Fall klar. Dann ist man in Frankreich steuerpflichtig.
Zielführend in unserem Forum wäre es
wenn möglichst viele Betroffene (d.h. in deutschen Krankenhäusern beschäftigte deutsche Grenzgänger) posten, wie ihre momentane Siuation ist.
Habt ihr bereits Infos vom deutschen Finanzamt/eurer Personalabteilung erhalten?
Welchen Träger und welche Rechtsform hat eure Einrichtung?
In welchem BuLa befindet sie sich?
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Sonstiges / Re: Silvesterböller
« am: 31. Dezember 2015, 19:15:19 »
Falls ihr Silvesterfeuerwerk einführen wollt, dann jederzeit gerne und ohne Gefahr der Strafverfolgung über die gemeinsamen Grenzübergänge in der Südpfalz. Dort kontrolliert niemand die Einfuhr. Die Verkaufsstelle am PENNY Schweigen steht 50 m von der Grenze, jedoch dort nie ein Gendarm. Warum dann überhaupt dieses Feuerwerksverbot? Bei uns in Wissembourg wird jedes Jahr geballert was das Zeug hält. Die zuständigen Behörden wissen das und tolerieren das wohl offensichtlich auch.