Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - onjaanja

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Sonstiges / Re: Regelung bzgl. Nachtruhe in Frankreich...?
« am: 09. September 2011, 15:39:53 »
Hallo VeuveCliqout,

hast Du irgendwelche Info's , Links etc wo ich die Nachtruhezeiten von Schoeneck nachlesen kann...
oder muß ich da zur Mairie...

LG

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Sonstiges / Re: Regelung bzgl. Nachtruhe in Frankreich...?
« am: 08. September 2011, 15:22:25 »
Sorry, das wußte ich nicht
Schoeneck....!!

Dankeschön...!

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Sonstiges / Regelung bzgl. Nachtruhe in Frankreich...?
« am: 08. September 2011, 10:44:54 »
Hallo,

weiß jemand, ob es irgendeine Regelung bzgl. der Nachtruhe in Frankreich gibt.

Problem:
Bei uns gegenüber steht ein Flaschencontainer (Altglascontainer) der ca. alle 3 Wochen geleert wird und die Firma die
das macht kommt immer morgens vor 6 Uhr... das ganze Procedere dauert dann bestimmt 10 Minuten, bis der LKW in der richtigen Position steht, beim Rückwärstsfahren dann ständig lautes gepiepse, Motorenlaufen und wer bis dorthin noch nicht wachgeworden ist fällt spätestens beim tatäschlichen entleeren der Container (reinfallen der Flaschen) aus dem Bett...
Auf der Mairie habe ich schon versucht ob die evtl. veranlassen können, daß die Firma (Veolia) nicht vor 07:30 Uhr kommt, aber leider konnten oder wollten die auch nichts erreichen, mit dem Fahrer haben wir ebenfalls schon mal gesprochen aber der hat gemeint wenn keine andere Anweisung von seiner Firma kommt fährt er seine Tour so, daß er mittags um 15 Uhr Feierabend machen kann...

Wäre nett wenn da vielleicht irgendjemand Info's etc. hätte...

Dankeschön!

LG
onjaanja

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Hallo kembser,

vielen Dank nochmal dass Du Dich wieder so um mich bemühst  :doppeld: Echt nett...
... nur passt dieser Betrag der uns da im letzten Jahr abgezpgen wurde nicht ins Verhältnis zu unseren Gehältern... Mein Mann verdient ca. das 2,5 fache von mir... aber von dem ermitteltem Steuerbetrag werden dann doch fast 80% abgezogen...??

Lg
onjaanja

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Vielen Dank Eric.

... das ist dann wahrsch. weil mein Mann Beamter ist und in D steuerpflichtig ist, der wird zuerst draufgerechnet und dann wieder was abgezogen... hätte nur mal gerne nachvollzogen wie dieser Betrag errechnet wird....

LG
onjaanja

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Steuern / Was bedeutet: Crédit d'impot sur revenue étrangers?
« am: 31. Mai 2011, 15:48:24 »
Hallo zusammen,

das müsste jetzt meine letzte Frage sein...
was bedeutet eigentlich die Position Crédit d'impot sur revenue étrangers in dem Steuerbescheid...
Nach Abzug aller angegebenen Positionen , also Impot total avamt imputations, wird nochmals ein Betrag abgezogen aber ich komme nicht drauf was dafür die Grundlage etc. ist, kann mir da jemand bitte weiterhelfen... würde den Bescheid nämlich mal gerne nachrechnen und verstehen...

Vielen lieben Dank.

LG
onjaanja

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Steuern / Steuererklärung: Déduction 10% und Abattement 20%
« am: 30. Mai 2011, 13:02:11 »
Hallo,

ich hätte mal noch eine Frage, da ich jetzt nicht sicher bin ob wir da nicht evtl. einen Fehler gemacht haben...

In den letzten 3 Jahren haben wir immer noch die Unterhaltszahlungen die mein Mann für seine Kinder aus 1. Ehe gezahlt hat mitangegeben (mit entspr. Nachweisen, Banküberweisung etc..) wurden auch immer entsprechend berücksichtigt (Minderung des zu versteuernden Einkommen's...
Bei dieser Steuererklärung können wir allerdings nur noch einen kleinen Betrag als Unterhaltszahlung angeben, wegen tlw. eigenem Einkommen der Kinder.
Jetzt handelt es sich in userem Fall um 1.000 Euro Unterhaltszahlungen... die wir auch in der entsprechenden Spalte eingetragen haben...

In den Jahren davor wo die Kinder kein eigenes Einkommen hatten, war das natürlich um ein Vielfaches höher... Mir ist aber jetzt aufgefallen, seit wir den Unterhalt der KInder angegeben hatten, wurde von unseren Nettogehältern nur noch die 10% Déduction abgezogen, die 20% blieben aussen vor, wahrscheinlich weil die tatsächl. Unterhaltszahlungen höher als die 20% gewesen sind... was ja dann auch in unserem Interesse war...

Weiss jemand wie jetzt verfahren wird wenn wir in diesem Jahr den niedrigen Unterhaltsbetrag von 1.000 Euro angegeben haben, damit aber wesentlich schlechter "fahren" würden wie wenn die 20% Abattement genommen würden...

Nimmt das FA dann automatisch die 20% oder kann es sein, dass die jetzt aussen vor bleiben, weilwir die 1.000 Euro eingetragen haben...? Danke für Eure Hilfe. LG onjaanja


V

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Vielen Dank für Eure Antworten...
LG

69
 :winkerwinker:
Hallo Kembser,

vielen Dank, das könnte tatsächlich so sein, rechne es direkt heute mittag mal durch....

Liebe Grüße
onjaanja

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Hallo zusammen,

ich würde mal gerne ausrechnen was ungefähr an Steuern für mich/uns anfallen wird, hierzu habe ich auch das klasse Rechenbeispiel im Wiki gefunden, "Einkommensteuer Standard-Berechnung für Grenzgänger manuell" das ich auch denke zu verstehen... jetzt ist bei uns allerdings die Besonderheit dass mein Beamter ist und daher in D steuerpflichtig...
Für die Progressionstabelle wird zwar sein Einkommen mit eingerechnet aber irgendwie wird das dann doch nur auf mein Gehalt gerechnet.
Es wäre echt genial wenn mir jemand mal ein Rechenbeispiel für unseren Fall machen könnte, angenommen das bereinigte (nach 10% Abzug) Einkommen meines Mannes wären 38.000 Euro und mein Einkommen 18.000 Euro, Parts 2,5 (1 Kind)

Kann mir hier jemand vorrechnen was in diesem Beispiel an Steuern zu zahlen wären...??

Vielen Dank.

Liebe Grüsse
onjaanja

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Rund um's Kind / Änderung der Schulreform in Frankreich...???
« am: 26. Mai 2011, 10:19:35 »
Hallo,

ich habe mal vor einiger Zeit folgenden Bericht bzgl. evtl. Änderung der Schulreform in Frankreich gelesen, aber jetzt schon länger nichts mehr davon gehört... gibt es jemand der hierzu etwas aktuellers weiss?


Auszug aus einem Focus Bericht:Lange Unterrichtstage, lange Ferien – das ist die Regel in Frankreich, die sich demnächst ändern soll. Die französische Regierung will den Unterricht neu ordnen und orientiert sich dabei an einem deutschen Modell, das hierzulande längst nicht mehr Standard ist.
Französische Schüler haben eine Viertagewoche, zwei Monate Sommerferien und zugleich die zweithöchste Anzahl an Schulstunden in Europa. Nur Schüler in Griechenland müssen noch mehr Unterrichtsstunden leisten. Nach Angaben der Organisation für Entwicklung und Zusammenarbeit gehen 15-jährige Franzosen 144 Tage im Jahr zur Schule, sitzen dort aber mehr als 1100 Schulstunden ab. Deutsche Schüler hingegen haben im Schnitt an 188 Tagen im Jahr Schule, aber nur knapp 900 Schulstunden. Um die Schüler zu entlasten, orientieren sich französische Bildungspolitiker an einem deutschen Modell: intensiver Unterricht am Vormittag, Kunst und Sport am Nachmittag.

Ziel der Reform ist nicht unbedingt, die Stundenzahl zu verringern. „Es gibt viel zu lernen und keinen Grund, Unterricht zu streichen. Die Stunden müssen besser verteilt werden“, sagt Gilles Moindrot vom Lehrerverband. „Vielleicht ist es nötig, zur Fünftagewoche zurückzukehren, vielleicht werden die Sommerferien gekürzt – wichtig ist, dass wir über alle Möglichkeiten nachdenken.“ Eine von Bildungsminister Luc Chatel im Juni eingesetzte Kommission soll mit allen Betroffenen sprechen und Mitte Mai 2011 Vorschläge machen, wie der Schulrhythmus verbessert werden kann.


Lg

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Steuern / Unterhalt für Kind in Ausildung mit eigenem Wohnsitz
« am: 26. Mai 2011, 09:20:27 »
Hallo zusammen,

es ist mittlerweile kurz vor Toreschluss, aber ich habe was gelesen und das könnte mir evtl. doch noch eine Steuerminderung bringen daher wäre ich froh wenn mir da kurzfristig weitergeholfen werden könnte...

Tochter ist 19 Jahre, Azubi, 400,- Euro netto Einkommen, da sie einen eigenen Wohnsitz (in D) hat hat sie lt. Deutschen unterhaltsrecht einen Anspruch auf 640,- Euro Unterhalt, d.h. die 240 Euro /Monat stocke ich daher auf.

Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Kindern unter 21 Jahren, auch wenn sie einen eigenen Wohnsitz haben, die Möglichkeit gibt 0,5 Part bei unserer Steuererklärung anzusetzen oder aber einen Pauschalbetrag von 5.753,- Euro ... wie dieser Betrag zu stande kommt weiss ich jetzt nicht, würden 480,- Euro/Monat entsprechen...

Kann mir das jemand bestätigen die 0,5 Parts wären ja nicht schlecht...

Vielen lieben Dank.

Gruss
onjaanja

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Steuern / Re: Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 13:49:09 »
Vielen Dank schon mal...

die Zahlungen sind ja eigentlich schon belegt (Kontoauszüge bei Steuererkl beigefügt), ich denke das steht auch nicht zur Frage mehr beim FA, sondern die wollen nachgewiesen haben, daß die Höhe gerechtfertigt ist bzw. war...

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Steuern / Was zählt als offiz. Nachweis Unterhaltszahlung
« am: 14. August 2010, 12:59:53 »
Hallo zusammen,

ich habe bereits gestern mal wegen diesem Thema gepostet, aber vielleicht habe ich da etwas zuviel gefragt, daß keiner wußte was ich eigentlich will  :o

Daher versuche ich es jetzt zuerst einma mit dieser Sache wo ich gar nicht weiß wie ich da am besten vorgehe...,
Thema: Kindesunterhalt an meine 3 Kinder aus 1. Ehe für 2007 bis 2009 (2 volljährig, 1 minderjährig)
also das FA verlangt offizielle Nachweise (Urteil etc.) woraus hervorgeht, daß die von mir gezahlte Höhe des Kindesunterhaltes auch so wie von mir angegeben rechtens war...

Mein Problem: es gibt hierüber kein Gerichtsurteil etc., sondern ich habe die Höhe gezahlt wie sie lt. meinem Einkommen gemäß Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist, das ist ja der Maßstab für die Unterhaltshöhe ...
Was soll ich da jetzt einreichen...?

Wäre super, wenn mir da jemand einen Tipp geben könnte....

Vielen lieben Dank!

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Steuern / Nachweise über Unterhlatszahlungen
« am: 12. August 2010, 10:35:30 »
Hallo,

gestern haben wir ein Schreiben vom franz. Finanzamt bekommen, daß sie folgende Nachweise über die Unterhaltszahlungen von 2007, 2008 und 2009 an meine Kinder aus 1. Ehe wollen:

- gerichtliche Urteile
- Bescheinigungen über Schulzeiten
- Mittel der Kinder

Bei den Unterhaltszahlungen handelt es sich um ein minderjähriges Kind, 1 volljähriges Kind in Ausbildung, 1 volljähriges Kind (Studium)

Gerichtliche Urteile gibt es keine über die Unterhaltszahlungen, ich habe immer gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt, was ja auch der Maßstab hierfür ist,
reicht es dann aus wenn ich die jeweilige aktuelle Düsseldorfer Tabelle aus den o.g. Jahren beifüge...?


1. minderjähriges Kind
- Schulbescheinigung für minderjähriges Kind... kann man diese im Nachhinein noch von der damals besuchten Schule bekommen?
- Von August 2008 bis August 2009 hatte minderjährige Tochter keinen Ausbidungsplatz gefunden, war also 1 Jahr zu Hause ohne Verdienst, aber was für einen Nachweis soll ich hierfür liefern
- Von August 2009 bis Dezember 2009 kann man ja evtl den Ausbildungsvertrag einreichen

2. volljährig (Ausbildung)
- welchen Nachweis?
AUsbildungsvertrag?

3. volljährig Studium
- reicht hier ein Nachweis über die Immatrikulation aus...?

Wie weise ich nach, daß kein Einkommen...?

Habt ihr eine Ahnung wieso jetzt die letzten 3 Jahre nochmal aufgerollt werden...?
Wäre doch einfacher gewesen wenn jedes Jahr die erforderlichen Unterlagen direkt angefordert worden wären...

 
Vielen Dank für Eure Hilfe

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