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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Deutscher vs. französischer Führerschein
« am: 20. November 2012, 20:43:13 »
Also der Anwalt hat das gesagt was Ralph bzw. ich schon richtig erkannt haben. Das Fahrverbot gilt nur für Deutschland, aber ohne Führerschein könnte es bei einer Kontrolle problematisch werden.
Wenn ich das machen würde, hätte das auch keinen Nutzen. Ist halt blöd wenn man täglich nur unter einem Kilometer in Frankreich zurücklegen muss.
Ansonsten werde ich meinen Weihnachtsurlaub halt ein wenig verlängern.
wenn du deinen FS momentan noch hast kannst du ihn ja noch umschreiben
Wenn ich das machen würde, hätte das auch keinen Nutzen. Ist halt blöd wenn man täglich nur unter einem Kilometer in Frankreich zurücklegen muss.
Ansonsten werde ich meinen Weihnachtsurlaub halt ein wenig verlängern.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Deutscher vs. französischer Führerschein
« am: 18. November 2012, 18:58:34 »
@banjo
Ob du mir das glaubst oder nicht ist mir relativ egal. Ich gebe nur das wieder was mir der Beamte damals gesagt hat.
Ich werde diesbezüglich mal morgen meinen Anwalt kontaktieren und dann hier nochmals Bescheid geben.
Ob du mir das glaubst oder nicht ist mir relativ egal. Ich gebe nur das wieder was mir der Beamte damals gesagt hat.
Ich werde diesbezüglich mal morgen meinen Anwalt kontaktieren und dann hier nochmals Bescheid geben.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Deutscher vs. französischer Führerschein
« am: 18. November 2012, 14:48:57 »[...]
Die Frage, ob Du in F ohne FS fahren kannst, ist nicht ernst gemeint, oder?
Wenn Du ohne FS fährst , dann fährst Du in diesem Moment auch ohne Versicherungsschutz. Was, wenn Du ein Kind anfährst?
Mann mann mann...
Warum soll diese Frage nicht ernst gemeint sein? Die Beamten vom Videowagen haben mir da aber was anderes erzählt. Die sagten mir das ich trotzdem in Frankreich fahren kann.
Verliert man also auch den Versicherungsschutz, wenn man z.B. den Führerschein zu Hause vergißt? Ist mir persönlich schon öfters passiert.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Deutscher vs. französischer Führerschein
« am: 18. November 2012, 10:57:52 »
Guten Tag,
da mir wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in D mit dem in Deutschland zugelassenem Firmenwagen der deutsche Führerschein entzogen wird, hätte ich diesbezüglich mal einige Fragen:
Wie hätte sich die Sache verhalten, wenn ich einen französischen Führschein hätte? Einen französischen Führerschein kann die deutsche Behörde doch nicht einziehen, oder sehe ich das falsch? Wird da in Frankreich Amtshilfe geleistet? Das Fahrverbot gilt ja eigentlich nur in dem Land in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung etc. begangen worden ist, also könnte ich mit ´nem französischen Führerschein zumindest in Frankreich fahren. Wie verhält es sich wenn ich ohne Führerschein in Frankreich von der Polizei angehalten werde?
Ich weiß das sind einige recht spezielle Fragen, vielleicht weiß aber der ein oder andere hier Bescheid.
Gruß Waylon57
da mir wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in D mit dem in Deutschland zugelassenem Firmenwagen der deutsche Führerschein entzogen wird, hätte ich diesbezüglich mal einige Fragen:
Wie hätte sich die Sache verhalten, wenn ich einen französischen Führschein hätte? Einen französischen Führerschein kann die deutsche Behörde doch nicht einziehen, oder sehe ich das falsch? Wird da in Frankreich Amtshilfe geleistet? Das Fahrverbot gilt ja eigentlich nur in dem Land in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung etc. begangen worden ist, also könnte ich mit ´nem französischen Führerschein zumindest in Frankreich fahren. Wie verhält es sich wenn ich ohne Führerschein in Frankreich von der Polizei angehalten werde?
Ich weiß das sind einige recht spezielle Fragen, vielleicht weiß aber der ein oder andere hier Bescheid.
Gruß Waylon57
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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 18. November 2012, 10:39:34 »Diese Freistellungsbescheinigung habe ich vom D Finanzamt nicht bekommen.
Ich glaube das Finanzamt macht das direkt Online mit meinem Arbeitgeber (schätze so 1.000 Grenzgänger).
Ich werde mal in der PA nächste Woche nachfragen, wie das bei uns läuft.
Ob ich von denen Input bekomme, wenn ich den Wisch wieder bringen muss.
Grüße
Die Freistellungsbescheinigung bekommt auch nur dein Arbeitgeber, von daher solltest du dich nicht wundern, dass dir der Wisch nicht vorliegt.

In Unternehmen wo viele Grenzgänger arbeiten, könnte ich mir schon vorstellen, dass dort in der Personalabteilung bekannt ist wie mit diesem Thema umzugehen ist und die Arbeitnehmer rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wenn die Freistellungsbescheinigung abläuft.
Das das in meinem Unternehmen nicht der Fall ist, hat man mir eine Kopie der Freistellungsbescheinigung geschickt und ich kümmere mich selbst um die Verlängerung.
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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 17. November 2012, 09:09:52 »Hi,
wo steht auf der Grenzgängerbescheinigung denn das Gültigkeitsdatum?
Ich konnte noch nix finden.
Grüße
Das Datum steht nicht auf der Grenzgängerbescheinigung, sondern auf der Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 20:35:56 »Kann es vielleicht sein, das das die verschiedenen Finanzämter unterschiedlich handhaben?
Ich weiß auch von Fällen, wo das deutsche Finanzamt die Freistellungsbescheinigung bis auf Widerruf oder Veränderung der Voraussetzungen ausgestellt hat.
So steht´s bei mir:
Zitat
Diese Bescheinigung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren. Sie gilt ab dem 01.01.2012, solange der/die oben beschriebene Arbeitnehmer Grenzgägner im Sinne des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens ist, jedoch längstens bis zum 31.12.2012.
Ausgestellt vom Finanzamt Köln-Altstadt.
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Steuern / Re: Grenzgängerbescheinigung
« am: 15. November 2012, 20:22:15 »
Das mit den drei Jahren kommt schon hin, meine Freistellungsbescheinigung gilt noch bis 31.12.2014 und ist ab 01.01.2012 gültig.
Ich kümmere mich immer selbst darum, da ich ja auch eine Kopie der Freistellungsbescheinigung habe.
Ich kümmere mich immer selbst darum, da ich ja auch eine Kopie der Freistellungsbescheinigung habe.
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Rund um's Kind / Re: Wohnen in DE, verheiratet, ein Grenzgänger - Kindergeldantrag
« am: 08. November 2012, 19:49:42 »
Wenn man weiß was man denen alles schicken muß, dann geht das in Offenburg ziemlich fix. Die Bewilligung das Kindergeld ist mir, drei Wochen nach der Antragstellung, letzte Woche ins Haus geflattert.
Was ist den das Formular E411? Sowas wollte man von mir noch nie und ich habe in den letzten drei Jahren für unsere Tochter schon drei Anträge gestellt.
Was ist den das Formular E411? Sowas wollte man von mir noch nie und ich habe in den letzten drei Jahren für unsere Tochter schon drei Anträge gestellt.
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Sonstiges / Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« am: 01. Oktober 2012, 18:37:23 »
Schau dir mal diesen Thread an, dort habe ich alles erklärt:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeiten/polizeiliches-fuehrungszeugnis-t1817.0.html
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/arbeiten/polizeiliches-fuehrungszeugnis-t1817.0.html
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Marktplatz - Biete und Suche / Re: Suchen eine Wohnung in St. Wendel od. Forbach od. Schöneck
« am: 16. September 2012, 19:37:13 »[...]
ich verstehe nicht warum da St. Wendel steht?
[...]
St(iring) Wendel

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Wohnen / Re: Konsulat in Strasbourg schließt
« am: 03. September 2012, 19:10:30 »
Dann werde ich wohl 2020 einen Kurzurlaub in Paris machen müßen, auch nicht schlecht.

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Wird ( und wann ) der Spritpreis gesenkt ?!?
« am: 02. September 2012, 19:37:29 »
Spritpreise im Überblick:
http://www.prix-carburants.economie.gouv.fr/
In Forbach ist´s ein wenig teurer.
http://www.prix-carburants.economie.gouv.fr/
In Forbach ist´s ein wenig teurer.
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Arbeiten / Re: Polizeiliches Führungszeugnis
« am: 06. August 2012, 18:58:59 »
@luna1:
Bei dem von mir geschilderten Prozedere, kannst du alles bequem vom heimischen PC aus erledigen. Das Führungszeugnis wird dir auch innerhalb von maximal zwei Wochen zugeschickt. Einfacher geht´s nicht.
Bei dem von mir geschilderten Prozedere, kannst du alles bequem vom heimischen PC aus erledigen. Das Führungszeugnis wird dir auch innerhalb von maximal zwei Wochen zugeschickt. Einfacher geht´s nicht.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kind auf dem Beifahrersitz?
« am: 16. Juli 2012, 20:43:59 »hallo Stephan,
einerseits stimmt dies schon und ist ok. Doch aus eigener Erfahrung, wo bleibt die Sicherheit, wenn Mann/Frau allein mit dem Kind unterwegs ist, das Kind hinter dem FahrerInnensitz sitzt,nur eingeschränkte Kontrollblicke möglich sind. Auf diesem Platz ist das nur möglich wenn mindestens 2 Personen mit dem Kind unterwegs sind.
meint die grenzgängerin
Wenn nur ein Kind mitfährt, sollte dieses generell hinter dem Beifahrer sitzen. Persönlich habe ich nämlich keine Lust darauf mein Kind, wenn am Straßenrand geparkt wird, auf der Straße auszuladen.