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Steuern / Re: Wie lange Widerspruchsfrist für Steuererklärung
« am: 03. September 2012, 15:39:45 »
XY:
natürlich franz. Steuerbescheid
banjo:
o.k. dann rufe ich mal an...
Danke Euch
natürlich franz. Steuerbescheid
banjo:
o.k. dann rufe ich mal an...
Danke Euch
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Steuern / Wie lange Widerspruchsfrist für Steuererklärung
« am: 03. September 2012, 14:11:15 »
Hallo,
ich bin mir nicht sicher, aber irgendwie denke ich, dass bei meiner Steuererklärung eine Position die sich für mich steuermindernd auswirkt nicht berücksichtigt wurde..., jetzt wurde mir lt. Datum der Steuerbescheid am 06.08. zugestellt. Wie lange habe ich die Möglichkeit sollte was nicht korrekt sein zu widersprechen, bekomme nämlich jetzt nicht vor Donnerstag einen Termin bei meiner Bank um mir da weiterhelfen zu lassen....
Wenn es nur 4 Wochen wären, wäre das zu knapp....
Kennt sich da evtl. jemand aus...?
Vielen Dank.
lg
Onjaanja
ich bin mir nicht sicher, aber irgendwie denke ich, dass bei meiner Steuererklärung eine Position die sich für mich steuermindernd auswirkt nicht berücksichtigt wurde..., jetzt wurde mir lt. Datum der Steuerbescheid am 06.08. zugestellt. Wie lange habe ich die Möglichkeit sollte was nicht korrekt sein zu widersprechen, bekomme nämlich jetzt nicht vor Donnerstag einen Termin bei meiner Bank um mir da weiterhelfen zu lassen....
Wenn es nur 4 Wochen wären, wäre das zu knapp....
Kennt sich da evtl. jemand aus...?
Vielen Dank.
lg
Onjaanja
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Steuern / Re: Komme mit meinem Steuerbescheid nicht so richtig klar
« am: 02. September 2012, 22:04:57 »
ok. werde ich versuchen....
Danke
Danke
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Steuern / Komme mit meinem Steuerbescheid nicht so richtig klar
« am: 02. September 2012, 14:37:43 »
Hallo zusammen,
irgendwie komme ich mit meinem Steuerbescheid in diesem Jahr nicht so richtig klar, vielleicht kann mir ja jemadn weiterhelfen...
Ist der Gesamtbetrag den ich für das Jahr 2011 an Steuern nachzahlen muss, der Betrag unter folgender Position:
Impot net
Total de votre imposition nette à recouvrer
falls ja, wie kann es sein, dass trotz dass mein Revenu fiscal de référence 5.500 Euro weniger als im Vorjahr ist trotzdem der von mir zu zahlenden Steuer-Betrag
höher ist...
die Taux dìmposition ist bei mir auch von 1,86% auf 2,09% gestiegen... hat das was mit Steuererhöhung zu tun....
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Lg
onjaanja
irgendwie komme ich mit meinem Steuerbescheid in diesem Jahr nicht so richtig klar, vielleicht kann mir ja jemadn weiterhelfen...
Ist der Gesamtbetrag den ich für das Jahr 2011 an Steuern nachzahlen muss, der Betrag unter folgender Position:
Impot net
Total de votre imposition nette à recouvrer
falls ja, wie kann es sein, dass trotz dass mein Revenu fiscal de référence 5.500 Euro weniger als im Vorjahr ist trotzdem der von mir zu zahlenden Steuer-Betrag
höher ist...
die Taux dìmposition ist bei mir auch von 1,86% auf 2,09% gestiegen... hat das was mit Steuererhöhung zu tun....
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Lg
onjaanja
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Rund um's Kind / Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 19. Juni 2012, 12:47:35 »
...also ich habe jetzt mal bei den Bekannten nachgefragt die in Deutschland wohnen und deren Kinder in Frankreich in die Schule gehen...
Sie mussten die Kinder ersteinmal beim Kultusministerium von der deutschen Schulpflicht befreien lassen und dann einen Nachweis von der Schule und der Mairie bringen dass das Kind bzw. die Kinder in Frankreich zur Schule gehen...
Zur Genehmigung in Frankreich mussten sie nur mit der zuständigen Mairie klären dass der Bürgermeister den "Segen" dazu gibt die Kinder auch in seiner Kommune (hat ja keinen finanziellen Vorteil) in die Schule gehen "darf"... aber bei den rückgängigen Zahlen snd die Schulen mittlerweile für jedes Kind mehr froh.... und war von daher kein Problem....
Wie es jetzt in franz. Kommunen aussieht wo eine recht hohe Schülerzahl ist weiß ich nicht wie gerne da Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland aufgenommen werden...
Lg
Sie mussten die Kinder ersteinmal beim Kultusministerium von der deutschen Schulpflicht befreien lassen und dann einen Nachweis von der Schule und der Mairie bringen dass das Kind bzw. die Kinder in Frankreich zur Schule gehen...
Zur Genehmigung in Frankreich mussten sie nur mit der zuständigen Mairie klären dass der Bürgermeister den "Segen" dazu gibt die Kinder auch in seiner Kommune (hat ja keinen finanziellen Vorteil) in die Schule gehen "darf"... aber bei den rückgängigen Zahlen snd die Schulen mittlerweile für jedes Kind mehr froh.... und war von daher kein Problem....
Wie es jetzt in franz. Kommunen aussieht wo eine recht hohe Schülerzahl ist weiß ich nicht wie gerne da Kinder mit Wohnsitz ausserhalb Deutschland aufgenommen werden...
Lg
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Rund um's Kind / Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 16. Juni 2012, 10:50:43 »
Hallo,
am Montag treffe ich die Eltern sehr wahrscheinlich und dann frage ich mal nach wie das mit der Befreiung der Schulpflicht in Frankreich funktioniert...
am Montag treffe ich die Eltern sehr wahrscheinlich und dann frage ich mal nach wie das mit der Befreiung der Schulpflicht in Frankreich funktioniert...
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Steuern / Re: Betreuungskosten Kinder
« am: 02. Juni 2012, 13:16:35 »
... ich dachte immer die Franzosen wären in Bezug auf Kinder so sozial...
Bis einschl. der Grundschulzeit ist ja doch schon eine Betreuung - ausserhalb der Schulzeit (Ferien) - für die Kinder erforderlich...,
die Zuschüsse vielleicht ab einem gewissen Alter etwas reduzieren wäre ja noch o.k., aber gar keine Zuschüsse mehr für schulpflichtige Kinder finde ich etwas schade...
Vielleicht gibt es ja durch Hollande wieder eine Änderung....
LG
Bis einschl. der Grundschulzeit ist ja doch schon eine Betreuung - ausserhalb der Schulzeit (Ferien) - für die Kinder erforderlich...,
die Zuschüsse vielleicht ab einem gewissen Alter etwas reduzieren wäre ja noch o.k., aber gar keine Zuschüsse mehr für schulpflichtige Kinder finde ich etwas schade...
Vielleicht gibt es ja durch Hollande wieder eine Änderung....
LG
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Rund um's Kind / Re: Wohnsitz Deutschland Schule Frankreich
« am: 31. Mai 2012, 07:13:00 »
Hallo,
bei uns an der Schule gibt es auch den umgekehrten Fall,
Kind geht nach Frankreich in die Schule und Wohnsitz in Deutschland, wenn das von der MAIRIE genehmigt wird hat auch die Schule in Frankreich nichts dagegen, mit der deutschen Behörde dürfte es auch keine Probleme geben, sonst würde es ja bei diesem Fall bei uns auch nicht klappen, aber falls das Thema noch aktuell wäre könnte ich mich da mal bei den Eltern genauer informieren wie das in Deutschland abgeklärt wurde...
Ich übrigens finde es auch schade, dass diese grenznahe Möglichkeiten (auch evtl. umgekehrt von den Franzosen) nicht mehr in Anspruch genommen werden...
Lg
bei uns an der Schule gibt es auch den umgekehrten Fall,
Kind geht nach Frankreich in die Schule und Wohnsitz in Deutschland, wenn das von der MAIRIE genehmigt wird hat auch die Schule in Frankreich nichts dagegen, mit der deutschen Behörde dürfte es auch keine Probleme geben, sonst würde es ja bei diesem Fall bei uns auch nicht klappen, aber falls das Thema noch aktuell wäre könnte ich mich da mal bei den Eltern genauer informieren wie das in Deutschland abgeklärt wurde...
Ich übrigens finde es auch schade, dass diese grenznahe Möglichkeiten (auch evtl. umgekehrt von den Franzosen) nicht mehr in Anspruch genommen werden...
Lg
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Steuern / Betreuungskosten Kinder
« am: 31. Mai 2012, 07:05:13 »
Hallo zusammen,
kann man Betreuungskosten für Kinder (z.B. Ferienbetreuung während der langen Sommerferien) nur für Kinder unter 6 Jahren absetzen, war das tatsächlich schon immer so oder wurde das evtl. geändert, habe vorher nie darauf geachtet da Tochter unter dieser Grenze war... oder gibt es da noch einen anderen Punkt als " 7GA" Frais de garde des enfants de moins de 6 ans au 1er janvier 2011
Würde mir jetzt nicht einleuchten wieso für ein 5 Jähriges Kind (wenn Eltern berufstätig sind) ein Anteil der Betreuugskosten zurückerstattet werden und es für ab 6 jährige gar keinen Zuschuss mehr geben soll, diese Kinder müssen ja ebenfalls wärhend der Ferienzeit betreut werden ...
Kann mir hier jemand weiterhelfen....?
Vielen Dank schon mal...
Liebe Grüße
onjaanja
kann man Betreuungskosten für Kinder (z.B. Ferienbetreuung während der langen Sommerferien) nur für Kinder unter 6 Jahren absetzen, war das tatsächlich schon immer so oder wurde das evtl. geändert, habe vorher nie darauf geachtet da Tochter unter dieser Grenze war... oder gibt es da noch einen anderen Punkt als " 7GA" Frais de garde des enfants de moins de 6 ans au 1er janvier 2011
Würde mir jetzt nicht einleuchten wieso für ein 5 Jähriges Kind (wenn Eltern berufstätig sind) ein Anteil der Betreuugskosten zurückerstattet werden und es für ab 6 jährige gar keinen Zuschuss mehr geben soll, diese Kinder müssen ja ebenfalls wärhend der Ferienzeit betreut werden ...
Kann mir hier jemand weiterhelfen....?
Vielen Dank schon mal...
Liebe Grüße
onjaanja
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Steuern / Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 31. Mai 2012, 06:56:51 »
Hallo Gabriele,
vielen Dank für die ausführliche Info.... Supiiiiiiii.

LG
Onjaanja
vielen Dank für die ausführliche Info.... Supiiiiiiii.

LG
Onjaanja
56
Steuern / Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 19:16:54 »
Vielen Dank für Eure Antworten... dann bin ich ja beruhigt und über 4.000 Euro hat sie auch nicht verdient....
DANKE an alle für Eure schnellen Antworten...
LG
DANKE an alle für Eure schnellen Antworten...
LG
57
Steuern / Re: Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 19:14:02 »
tja... als die Kinder noch minderjährig waren, hatten sie mit der Mutter in Deutschland gewohnt (wohnen auch noch heute in D) und die Unterhaltsansprüche kamne aus Deutschland... ich dachte eigentlich immer das wäre so o.k. und habe es nie in Frage gestellt ob ich evtl. nach der franz. Unterhaltstabelle Unterhalt zahlen könnte...
Lg
Lg
58
Steuern / Unterhalt volljähriges "Kind"
« am: 30. Mai 2012, 12:10:20 »
Hallo,
gemäß Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt für eine volljährige mit eigenem Wohnsitz 670,- Euro/Monat.
Ich habe der Tochter - 20 Jahre ausbildungsplatzsuchend (daher Kindergeldanspruch 184 Euro) - von diesen 670 Euro das Kindergeld von 184,- Euro abgezogen und somit 486 Euro / Monat überwiesen, diesen Betrag (5.832 Euro) habe ich jetzt auch in Formular 2042 6 GI eingetragen.
Jetzt hat die Tochter allerdings - während ausbildungsplatzsuchend - gejobbt und auch zeitweise einen Verdienst gehabt....
Diesen Verdienst habe ich allerdings unberücksichtigt gelassen und ihr jeden Monat den selben Betrag überwiesen.
Kann das jetzt zu Problemen beim Finanzamt führen...
Aber in der Steuererklärung habe ich angegeben was ich tatsächlich - nachweislich - überwiesen habe, "Einkommen" der Tochter wurde allerdings nicht erwähnt, hätte ich das evtl. doch angeben müssen....
Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Tipps...
LG
onjaanja
gemäß Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt für eine volljährige mit eigenem Wohnsitz 670,- Euro/Monat.
Ich habe der Tochter - 20 Jahre ausbildungsplatzsuchend (daher Kindergeldanspruch 184 Euro) - von diesen 670 Euro das Kindergeld von 184,- Euro abgezogen und somit 486 Euro / Monat überwiesen, diesen Betrag (5.832 Euro) habe ich jetzt auch in Formular 2042 6 GI eingetragen.
Jetzt hat die Tochter allerdings - während ausbildungsplatzsuchend - gejobbt und auch zeitweise einen Verdienst gehabt....
Diesen Verdienst habe ich allerdings unberücksichtigt gelassen und ihr jeden Monat den selben Betrag überwiesen.
Kann das jetzt zu Problemen beim Finanzamt führen...
Aber in der Steuererklärung habe ich angegeben was ich tatsächlich - nachweislich - überwiesen habe, "Einkommen" der Tochter wurde allerdings nicht erwähnt, hätte ich das evtl. doch angeben müssen....
Vielen Dank für Eure Antworten bzw. Tipps...
LG
onjaanja
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Rund um's Kind / Re: Schule - schliessen einer Klasse (fermeture une classe)
« am: 21. Februar 2012, 15:48:47 »
Hallo,
Danke für die aufmunternden Worte, aber ganz so locker sehe ich das nicht...
ich weiß ja nicht wie lange die Grundschulzeit her ist, aber zumindest seit meiner Grundschulzeit haben sich die Anforderungen an die Kinder doch deutlich
erhöht und es wird spätestens weiterführend doch einiges verlangt und dafür werden die Grundlagen eben in der Grundschulzeit gelegt...
aber vielleicht läuft ja alles besser als man es sich momentan vorstellen kann... schlimmstenfalls müssen wir reagieren und eine andere Schule auswählen...
Danke für die aufmunternden Worte, aber ganz so locker sehe ich das nicht...
ich weiß ja nicht wie lange die Grundschulzeit her ist, aber zumindest seit meiner Grundschulzeit haben sich die Anforderungen an die Kinder doch deutlich
erhöht und es wird spätestens weiterführend doch einiges verlangt und dafür werden die Grundlagen eben in der Grundschulzeit gelegt...
aber vielleicht läuft ja alles besser als man es sich momentan vorstellen kann... schlimmstenfalls müssen wir reagieren und eine andere Schule auswählen...
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Rund um's Kind / Schule - schliessen einer Klasse (fermeture une classe)
« am: 21. Februar 2012, 15:12:51 »
Hallo,
bei uns ist momentan im Gespräch, daß evtl. im nächsten Schuljahr eine Klasse geschlossen werden muss.
Grund zu wenig Schüler...
Das bedeutet dass dann zwei Klassen zusammengelegt werden (z.B. 2. und 3. Klasse, CE1 und CE2)
und in dieser Klasse muss dann 1 Lehrer beide Niveau's unterrichten, ich stelle mir das jetzt nicht gerade sehr angenehm für die Kinder
und auch sehr schwierig für die Lehrer vor und habe größte Bedenken ob man es unter diesen Voraussetzungen tatsächlich schaffen kann
die Lehrpläne beider Klassen durchzubekommen... geht ja auch darum wie weit die Kinder dann mit dem Stoff gekommen sind um auf die weiterführende Schule zu gehen
Ist so ein Zusammenschluss zweier Klassen in einem Wohngebiet bei einem von Euch (Euren Kindern
) bereits erfolgt und kann mir jemand berichten wie das
so funktioniert...
Dankeschön für Eure Antworten.
LG
onjaanja
bei uns ist momentan im Gespräch, daß evtl. im nächsten Schuljahr eine Klasse geschlossen werden muss.
Grund zu wenig Schüler...
Das bedeutet dass dann zwei Klassen zusammengelegt werden (z.B. 2. und 3. Klasse, CE1 und CE2)
und in dieser Klasse muss dann 1 Lehrer beide Niveau's unterrichten, ich stelle mir das jetzt nicht gerade sehr angenehm für die Kinder
und auch sehr schwierig für die Lehrer vor und habe größte Bedenken ob man es unter diesen Voraussetzungen tatsächlich schaffen kann
die Lehrpläne beider Klassen durchzubekommen... geht ja auch darum wie weit die Kinder dann mit dem Stoff gekommen sind um auf die weiterführende Schule zu gehen
Ist so ein Zusammenschluss zweier Klassen in einem Wohngebiet bei einem von Euch (Euren Kindern

so funktioniert...
Dankeschön für Eure Antworten.
LG
onjaanja