Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - TGV

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Also, inzwischen sind wir ein wenig schlauer, nachdem endlich mal jemand bei der Familienkasse OG telefonisch erreichbar war:

* E411 - ja, das hätten CAF und Familienkasse direkt machen sollen. Haben sie aber nicht (die CAF kann nicht mal "Familienkasse" richtig schreiben..), das kommt angeblich vor, und Schuld sind natürlich immer die im jeweils anderen Land[tm]

* die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Kindergeldantrags liegt bei sechs (!) Wochen, laut Familienkasse Offenburg. D.h. es hat 6 Wochen gebraucht bis die gemerkt haben, daß sie lieber einen "Kindergeldantrag Ausland" haben wollen, und jetzt dauerts eben nochmal sechs, bis sie sich den freundlicherweise wieder angucken (und dann hoffentlich nix fehlt..). Eingangsbestätigungen verschickt man dort grundsätzlich nicht.

Naja. Also, warten - in ein paar Wochen wissen wir wieder mehr. Die CAF hat inzwischen das E411 der Familienkasse angemahnt (natürlich bei uns, nicht bei der Familienkasse). Seufz.

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Hallo allerseits,


wir wohnen, bis vor kurzem zu zweit, jetzt zu dritt ;) in DE, ich arbeite in DE, meine Frau ist Grenzgängerin und arbeitet in FR, wir sind beide in DE voll (unbeschränkt) steuerpflichtig. Wir haben Mitte September einen Kindergeldantrag bei der Familienkasse Offenburg eingereicht - null Reaktion. Zwischenzeitlich kam ein ausgefülltes E411 von der CAF, das uns bescheinigt, daß wir in FR keine Ansprüche auf Kindergeld o.Ä. haben.

Die CAF hat uns darum gebeten, ein E411 der Familienkasse an die CAF zurückzuleiten - also schickten wir E411 aus FR an selbige, mit Bitte um Ausfüllen und Rücksendung.

Die Antwort war die Übersendung eines Antrags "Kindergeld Ausland", mit "Bitte um Erledigung". Darin wird genau das abgefragt, was wir eh' schon im ersten KiGe-Antrag angegeben haben, PLUS eine Aufstellung aller Erwerbsunterbrechungszeiten beider Eltern der letzten fünf (!) Jahre vor Antragsstellung gefordert, und zwar aufgedrüselt nach wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Erziehungszeiten, etc. pp., von wem hat man deswegen eine Geldleistung bekommen (Pole Emploi etc.)

Meine Fragen dazu

* E411: hätten das nicht CAF und Familienkasse direkt untereinander ausmachen sollen, ohne im Dreieck über uns zu kommunizieren?
* ist es normal, daß das etwas länger dauert? Bei nicht-Grenzgänger-Bekannten von uns war der Kindergeld-Bescheid in der Regel nach zwei Wochen da, wir warten schon fünf.
* rein interessehalber - warum diese sehr detaillierten Fragen nach Erwerbsunterbrechung der letzten fünf Jahre? Ich vermag da beim besten Willen keinen Bezug zum Kind(ergeld) zu erkennen.


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Steuern / Re: Arbeitslosenversicherung Deutschland
« am: 25. April 2012, 13:57:51 »
Jup - außerdem würdest Du als frz. Arbeitnehmer ja auch Beiträge zur dortigen Arbeitslosenversicherung bezahlen, und die ist wenn ich recht sehe insgesamt sogar teuerer als die deutsche (http://www.botschaft-frankreich.de/IMG/pdf/sozabgaben11.pdf).

Naja. Ist wie eine Risikolebensversicherung - man sollte eine haben, und man ist nicht traurig, wenn man sie nie braucht ;-)


Viele Grüße


TGV

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Kleines Update von uns:

Der Sozialversicherungsträger hat jetzt endlich bestätigt, daß wir richtig liegen und keine CRDS und kein CSG abgezogen werden darf - der Arbeitgeber hat das also wirklich über ein Jahr falsch gemacht. Nachdem wir jetzt einen offiziellen Wisch haben, glaubt er es uns auch endlich (vorher war da nichts zu wollen, er war fest der Meinung, er habe alles richtig gemacht...) will man uns die Kohle auch brav zurückerstatten - dafür braucht's aber das übliche E106 (?) Grenzgängerformular und vieeel Geduld.

Unrechtmäßig abgezogene bzw. bezahlte Abgaben kann man laut URSSAF übrigens zwei Jahre lang zurückfordern.

Soweit ich erkennen kann, sind übrigens CRDS und CSG, wenn man sie denn bezahlt, in Deutschland leider auch einkommensteuerpflichtig, da sie unter keine der üblichen Sonderausgaben-Kategorien fallen. Nun, wir werden es erleben - ganz eventuell käme ja vielleicht ein Ansatz als Werbungskosten in Betracht.


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Hossa,


vielen Dank für Eure Antworten! Also, es ist halt so, daß meine Frau Französin ist, und da will man natürlich reflexartig wenn man kann alles "daheim" machen. Letzten Endes ist das aber eben nicht so einfach, z.B. bringt einem in Notfall ein deutscher Krankenwagen (wo wir wohnen) nicht nach FR oder umgekehrt. Man kann also trotz aller Planung durchaus ganz woanders landen als gedacht, und durch unsere Versicherungskonstellation wirds eben alles noch deutlich komplizierter.

Zweiter Grund: Strasbourg hat einfach mehr Auswahl und größere Kliniken mit mehr Spezialisten als Kehl. Wenn alles gut geht, ist das wurscht, aber wenn nicht, dann könnte es schon ein Vorteil sein.

Dritter Grund (und Frage): In FR ist es wohl üblich, daß der behandelnde Frauenarzt auch bei der Geburt im Krankenhaus dabei ist - in DE hab ich das ehrlich gesagt noch nie gehört. Weiß jemand, wie das "normalerweise" läuft?

Danke!

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Bonjour,


folgende Konstellation: Meine Frau und ich wohnen in DE, ich arbeite auch in DE, meine Frau in FR - sie ist also Grenzgängerin und in Frankreich sozialversichert. Ich bin Privatpatient und verdiene mehr als meine Frau und auch über der Versicherungsgrenze in DE. Ergo müßte eventueller Nachwuchs "bei mir", d.h. privat und in DE, versichert werden.

So weit so gut. Meine KV macht das auch, erstattet für Behandlungen in FR aber natürlich nur maximal das, was sie auch in DE zahlen würde. Sprich: Ist die Behandlung in FR billiger - schön für die Kasse. Ist sie teuerer, zahlen wir die Differenz, und ist sie gar nicht (oder nicht genau so) im deutschen Leistungskatalog zu finden, zahlen wir wenn's dumm läuft alles.

Man soll ja nicht schwarzmalen, aber wenn z.B. das Kind in Frankreich auf die Welt kommt (was wir vorziehen würden) und nach der Entbindung stationär länger behandelt werden müßte, sehe ich da doch ein ziemliches Risiko, daß da enorme Kosten auf uns zukämen, die die deutsche KV nicht oder nur zum kleinen Teil zahlt (ein Tag Intensivstation oder Brutkasten ist garantiert nicht billig).

Hat jemand hier Erfahrungen - gibts z.B. vielleicht eine Zusatzversicherung für den Fall? Was machen französische Krankenhäuser mit Kindern, die nicht versichert sind?


Danke & viele Grüße


TGV

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..stimmt! Damit wäre ja dann schonmal eine der Fragen beantwortet - Danke!

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Das ist richtig, bezieht sich aber soweit ich sehen kann nicht auf Grenzgänger, sondern auf ganz normale französische Arbeitnehmer. Ich zitiere mal den ersten von mir angegebenen Gesetzestext des Code de la Securite Sociale:
-------------------------
Il est institué une contribution sociale sur les revenus d'activité et sur les revenus de remplacement à laquelle sont assujettis :

1° Les personnes physiques qui sont à la fois considérées comme domiciliées en France pour l'établissement de l'impôt sur le revenu et à la charge, à quelque titre que ce soit, d'un régime obligatoire français d'assurance maladie ;

2° Les agents de l'Etat, des collectivités locales et de leurs établissements publics à caractère administratif qui exercent leurs fonctions ou sont chargés de mission hors de France, dans la mesure où leur rémunération est imposable en France et où ils sont à la charge, à quelque titre que ce soit, d'un régime obligatoire français d'assurance maladie.
--------------------------

Sprich: Ja, die CSG etc. muß man zahlen, aber als normaler Mensch (personne physique) nur, wer a) in FR kranken-pflichtversichert ist (das sind Grenzgänger) UND in FR Einkommensteuer zahlt (das tun Grenzgänger eben grade NICHT).

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Hallo Eric,


ja, das ist mit Sicherheit so - aber ein paar Einsame wie uns wird es hoffentlich auch geben. M.W. zahlen übrigens auch französische Rentner, die in DE leben, die CSG nicht oder nicht voll (und davon gibt's allein in Kehl bestimmt über 2000).

Viele Grüße

TGV

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Bonjour,


folgende Situation: Meine Frau ist Grenzgängerin - arbeitet in FR, wir wohnen beide in DE. Uns ist aufgefallen, daß ihr Arbeitgeber fleißig CSG und CRDS von ihrem Arbeitslohn einbehalten hat, obwohl sie ja als Grenzgängerin diese gar nicht bezahlen müßte. Jedenfalls lese ich die beiden Gesetzestexte ([1] und [2]) im Code de la Securite Sociale entsprechend (s.u.).

Fragen, die sich uns jetzt stellen:

0. liegen wir da richtig, und die beiden Abgaben fallen bei Grenzgängern wirklich nicht an?
1. kann man die zuviel gezahlten Beiträge irgendwie zurückfordern? Wenn ja, von wem - Secu, Arbeitgeber,..?
2. wie kriegt man es hin, daß die das in Zukunft richtig machen? Immerhin haben die die Gehaltsabrechnungen auch immer brav an eine deutsche Anschrift ausgestellt und versandt.
3. sind CSG und CRDS-Beiträge in Deutschland als z.B. Sonderausgaben abziehbar? (Wenn nicht, wäre der Abzug der beiden Abgaben auch noch steuerpflichtig und die Sache damit noch teurer..)


Danke & Viele Grüße

TGV



[1] Article L136-1 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticle=LEGIARTI000006740234&cidTexte=LEGITEXT000006073189
[2] Article L131-9 - http://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?cidTexte=LEGITEXT000006073189&idArticle=LEGIARTI000006740134&dateTexte=&categorieLien=cid

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Steuern / Re: Arbeiten in Strassbourg - wohnen in Kehl: Steuerfragen!
« am: 07. November 2011, 11:37:32 »
Hallo djib84,


wir sind in einer ähnlichen Situation, ich arbeite in DE, meine Frau in F, und wir wohnen in Kehl. Nach dem was ich in Deinem Beitrag lese dürfte es schwierig sein, wirklich wasserdicht zu verargumentieren, warum Deine Freundin weiterhin in F ihr Einkommen versteuern sollte - sie ist, soweit ich sehe, wirklich der Modellfall des Grenzgängers, und der zahlt nunmal im Wohnland. Wie meine Frau eben auch ;-)

Wenn Du magst, melde Dich mal per Mail bei uns, wir sind was diese Dinge angeht mitttlerweile um einige Erfahrungen reicher, die wir gerne auch direkt weitergeben.

Viele Grüße

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Steuern / Grenzgänger und Faktorverfahren
« am: 23. September 2011, 16:40:02 »
Bonjour,


folgende Situation: Meine Frau und ich wohnen in .DE, ich arbeite in DE, sie ist Grenzgängerin und arbeitet in .FR. Das FA bekommt von mir brav jeden Monat Lohnsteuer per Lohnsteuerabzugsverfahren direkt vom Arbeitgeber. Für meine Frau hat das FA Einkommensteuer-Vorauszahlungen festgelegt, die ganz ganz grob dem entsprechen dürften, was sie zahlen müßte, wenn Sie in Lohnsteuerklasse IV wäre (also quasi wie ein Single). Unsere Gehälter sind aber deutlich verschieden, so daß definitiv ein substanzieller Splittingvorteil entsteht.

Wir wollten daher beim FA die Eintragung der Klasse IV mit Faktor auf meiner Lohnsteuerkarte beantragen. Das ist aber abgelehnt worden, mit folgender Begründung:

- der Faktor bemißt sich grob gesagt nach "Gesamte Lohnsteuer BEIDER Ehegatten in Klasse IV" geteilt durch "zu erwartende Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung".
- die Einkünfte meiner Frau unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug
- daher wäre der Faktor nicht kleiner als 1, ergo keine Eintragung möglich

Ich finde das aus mehreren Gründen ziemlich bescheiden:

1. wir zahlen beide damit in der Summe mehrere Tausend Euro jedes Jahr zuviel. Die bekommen wir zwar dann nach der Steuererklärung irgendwann unverzinst wieder, aber trotzdem macht mich das nicht so recht glücklich ;)
2. ich bin selbstständig (Geschäftsführer-Gesellschafter) und hab damit im Gegensatz zu meiner Frau z.B. keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Das Vorgehen des FA führt aber bei meiner Frau zu einem künstlich niedrigen Nettolohn, und damit im Fall der Fälle auch zu niedrigeren Ansprüchen beim Arbeitslosengeld, beim Elterngeld etc.

Die Kombination III/V wäre wohl möglich, würde das Problem 1 beseitigen aber das Problem 2 verschärfen, und geht mir persönlich ziemlich gegen den Strich (welchen Sinn macht es, das kleinere Einkommen mehr zu belasten? So einen Quark muß man sich erst mal ausdenken... aber das ist ein anderes Thema). Die sinnvollste Lösung wäre die Anwendung von IV mit Faktor für beide, aber das scheint ja irgendwie nicht zu gehen.


Frage: Hat jemand von Euch mit dem FA ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weiß einen Kniff, wie man unterjährig zu einer halbwegs realistischen Steuerbelastung kommt, ohne die Vor/Nachteile einer Zusammenveranlagung grob ungleich zu verteilen?

Nachtrag, 9.10.: Mein Steuerberater kann die Argumente des Finanzamts auch nicht so recht nachvollziehen, deswegen haben wir mal Widerspruch eingelegt und harren jetzt der Dinge die da kommen. Ich poste wieder, wenn's was zu vermelden gibt.

Nachtrag, 11.11.: Das FA hat sich auf den extakten Wortlaut des Gesetzes berufen, und nach dem gibt es keinen Anspruch auf den Faktor, weil er, wenn präzise so berechnet wie im Gesetz geschildert bei uns eben größer als 1 wäre (da meine Frau ja keine Lohnsteuer zahlt). Damit hat sich der Einspruch erledigt. Wir haben daraufhin verlangt, daß man wenigstens die Vorauszahlungen meiner Frau für die ESt herabsetzt, und das ist zwischenzeitlich passiert (der Lohnsteuerabzug bei mir in Klasse IV ist so groß, daß wir als Ehepaar mit zwei Gehältern die gesamten Steuern des Paares bereits alleine durch meine Lohnsteuer locker zahlen).

Damit hat sich Problem 1 letztendlich erledigt, Problem 2 auch, und es bleibt halt der für mich etwas wunderliche Punkt, daß wieder einer von beiden alle Vorteile hat und einer alle Nachteile (wie bei III/V, nur diesmal halt andersrum). Aber was soll's ;-)

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Gleiche Frage (ziehen nach .de, ich arbeite in .de, meine Frau in .fr) - kennt jemand eine/n empfehlenswerte/n Steuerberater/in, der eine deutsche Erklärung unter Berücksichtigung von teilweise französischen Einkommen aus einem Arbeitnehmerverhältnis machen kann? Crux dürfte ja sein, was in .de vom "brut" steuerlich abziehbar ist...

Kehl oder Strasbourg wäre super. Da sollte es ja schon Spezialisten geben?

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