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Nachrichten - Dieter12

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Wohnen / Billig telefonieren
« am: 21. Oktober 2006, 13:44:19 »
Hi Marcus,

Ich habe die Sache mit Sipgate mir mal angeschaut und es sieht interessant aus. Kannst Du mir sagen, ob das mit einem Basic Tarif von Sipgate und einem F1000G WLAN-Handy über die WiFi Carte der FreeBox von FREE geht.

Gruss, Dieter

437
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 19. Oktober 2006, 15:21:59 »
Hi Oliver,

Ich habe die FreeBox V4 mit einer eingesteckten WiFi-Carte. Zusätzlich ist noch ein Ethernet-Port frei, über den bei mir gelegentlich ein weiterer PC läuft. Das klappt ohne Probleme. Ansonsten sehe ich aber eigentlich auch kein Problem, an diesen weiteren Ethernet-Port eine Switch anzuschliessen.
Warum Dir Free nicht die neuere FreeBox HD anbietet, weiss ich natürlich nicht, aber diese FreeBox HD hat die WLAN Karte (WiFi) und einen Switch für 4 Ethernet-Ports bereits eingebaut.
Wenn Du Dich für ein Abo bei Free entscheiden solltest, so verlange einfach eine FreeBox HD. Vielleicht hast Du da eine kleine Wartezeit, denn wie ich bereits an anderer Stelle dargelegt habe, ist Free den anderen Anbietern immer eine Nase vorausgewesen und hat viele Kunden angezogen. Mit ihren Gerätelieferungen hat das dann nicht immer sofort geklappt.
Bzgl der technischen Einzelheiten solltest Du denn mal http://adsl.free.fr/wifi/ studieren, da wird z.B. angegeben, dass die FreeBox HD neben WEP auch die WPA macht. Auf der FreeBox V4 gibts nur WEP.

Gruss, Dieter

438
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 17. Oktober 2006, 21:12:00 »
Hi Oliver,

Ich bin schon seit mehr als 7 Jahren bei FREE und habe auch die FreeBox seit etwa 3 Jahren ohne Probleme bei mir laufen. FREE ist in F der Vorreiter in diesem Servicebereich und hat deshalb viele Kunden. Sicherlich wirst Du unter dieser grossen Anzahl auch gelegentlich einen finden, der nicht zufrieden ist. Der Abo-Preis von FREE war von Anbeginn 29,99€ und ist inzwischen von allen anderen im wesentlichen übernommen worden. Ich finde das Geschäftsgebaren von FREE korrekt und angenehm. Z.B. kann ich seit dem 1.1.06 ausser zum f Festnetz auch ins d Festnetz und in noch 19 (?) andere Länderfestnetze kostenlos und ohne zeitlich Begrenzung (man muss das offensichtlich immer dazuschreiben, da kostenlos nicht immer kostenlos ist) telefonieren, ohne dass der Abo-Preis sich bewegt hätte. Wenn es bei Dir keine anderen Anbieter als FREE gibt, dann ist das für mich durchaus verständlich, denn für mich ist FREE eben immer allen einen Schritt vorausgewesen.
100% auf FREE verlasse mich mich allerdings auch nicht und halte nachwievor mein France Telecom Abo; man weiss ja nie. Trotzdem habe ich mehrere Bekannte, die den Schritt gewagt haben, ihre Seele FREE verschieben und das Telecom Abo gekündigt haben.

Gruss, Dieter

439
Sonstiges / FritzBox als DSL-Router in Frankreich
« am: 17. Oktober 2006, 20:53:07 »
Hi Oliver,

Die FreeBox von Free kannst Du mit einer WLAN Karte (in f WiFi) bekommen und dann hast Du noch eine LAN Buchse für einen weiteren PC oder Switch.

Gruss, Dieter

440
Zitat von: CH
Hallo zusammen,
Wie hoch sind die Steuern aus Abfindungen für Grenzgänger, die in Frankreich
auf Gehalt besteuert werden ?
Hi CH,

Schau mal hier
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F408.xhtml?&n=Imp%C3%B4t,%20taxe%20et%20douane&l=N13&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N205&n=Principaux%20revenus%20imposables%20ou%20non&l=N224&n=Revenu%20imposable:%20rupture%20du%20contrat%20de%20travail&l=N248
nach, da steht alles, aber allerdings nur in französisch.

Gruss, Dieter

441
Wohnen / Billig telefonieren
« am: 13. Oktober 2006, 18:01:33 »
Hi Oliver,

Das hört sich ja alles ganz kompliziert an und die Entwicklung der jeweiligen Tarife musst Du dann auch noch verfolgen. Warum nimmst Du nicht ein Abo bei einem der Internet-Provider, dann kannst Du in der Regel kostenlos in f und d Festnetz (manchmal in noch viele andere Länder) telefonieren.
Schau mal ins Wiki (http://www.grenzgaenger-forum.de/wiki/index.php/Internet-Provider) und such Dir einen aus. Ich bin schon seit Jahren bei Free.fr, bezahle 29,99€ für Internet und Telefon ohne zeitlich Begrenzung und bekomme auch noch einen WLan-Router gestellt.

Gruss, Dieter

442
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 12. Oktober 2006, 17:02:12 »
Hi Sylvia,

So war das nicht gemeint und ich entschuldige mich für meine flapsige Antwort. Zum Ausgleich habe ich Dir nochmals eine Berechnung gemacht:

Zur Berechnung  gehe einfach mal von einem in F zu versteuernden Einkommen von R=50000€ aus. Mit N=2 (QF=25000) ergibt das dann
Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (50000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 8654,14€

Wenn Du einen Wert um 4000€ berechnest, ist Dir irgendwo ein Fehler unterlaufen oder Du bist in der falschen Progressionszeile gelandet.

Wenn ich ein in F zu versteuernden Einkommen von R=35000€ annehme, erhalte ich mit N=2 (QF=17500) folgende Steuerberechnung:
 QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (35000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 4366,06€

Wenn ich jetzt annehme, dass Dein Freund vielleicht unter diese letzte Berechnung fällt (R=35000 N=2) und Du ein deutsches Einkommen von 13000€ dazu steuerst, dann ergibt sich der folgende Stand:
R= 35000 + 13000 = 48000 N=3 (verh)  => QF = 48000/3 = 16000
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (48000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 3) = 5277,39€

Da aber auf deine 13000€ in F keine Steuern zu bezahlen sind, erhaltet Ihr eine Gutschrift (crédit d'impôt) über ca.
5277,39€ * 13000/48000 = 1429€.

Ihr bezahlt also dann etwa 5277 – 1429 = 3848€ Steuern. Das sind ungefähr 520€ weniger, als dein Freund nach dieser Modellrechnung als Einzelgänger bezahlen müsste.
Wie die Sache dann beim D Finanzamt aussieht, weiβ ich allerdings nicht.

Gruss, Dieter

443
Wohnen / Checkliste Umzug nach Frankreich
« am: 11. Oktober 2006, 21:08:44 »
Hi Marco,

Das ist ja wirklich eine komplette Checkliste und sicher sehr hilfreich, aber ich fürchte, wenn man wirklich alles auch machen muss, dann kommt man mit den 2 Tagen, die Du an anderer Stelle veranschlagt hast, nicht aus.

Gruss, Dieter

444
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 11. Oktober 2006, 19:31:40 »
Hi Sylvia,

Toll, wie machst Du das nur? Ich würde auch sofort auf Absetzen verzichten, wenn ich dann keine Steuern bezahlen müsste.
Und dann wieder diese Steuerberater! Ich habe den verstärkten Eindruck, dass das D Steuersystem so kompliziert ist, damit ganze Legionen von Steuerberatern davon leben können.

Gruss, Dieter

445
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 11. Oktober 2006, 16:58:03 »
Hi Sylvia,

Wenn Du in D versteuert wirst und Dein Mann in F, dann muss dieser auf seiner F Steuererklärung auch deinen D Verdienst (Brutto minus Krankenkasse und Sozialabgaben) angeben in einer Rubrik, die besagt, dass auf diesen Betrag bereits Steuern in D bezahlt worden sind. Dein Verdienst wird dann nicht mehr versteuert, sorgt aber vielleicht dafür, dass dein Mann dann mehr Steuern bezahlt, da er in eine höhere Progression kommt.
Wie das dann für Dich in D aussieht, weiss ich nicht genau. Wird das Einkommen deines Mannes dort als ausländisches Einkommen eingestuft? In diesem Fall sieht es dann schlecht aus für Dich, denn dann bist Du wahrscheinlich mit einem Mann verheiratet, der nicht mehr als 12272€ im Jahr verdienen darf, damit Du nicht in die Steuerklasse 6 eingewiesen wirst.

Gruss, Dieter

446
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 10. Oktober 2006, 17:32:46 »
Hi Sylvia,

Diese Werte in den Berechnungen können sich von Jahr zu Jahr natürlich änderen, wie sich auch in D die Steuertabellen ändern. Der Unterschied ist der, dass die Tabellen in D sich über mehere Seiten hinziehen und in F es nur 6 verschiedene Werte gibt (siehe französisches Hinweisblatt zur Steuererklärung).

Gruss, Dieter

447
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 10. Oktober 2006, 16:28:23 »
Zitat von: Sky1972
Der Betrag in der 2. Klammer, also der, den man mit den Steuerpunkten multipliziert, ist das ein feststehender Betrag, bleibt der immer gleich? Ist das ein Steuerfreibetrag?
Hi Sylvia,

Dieser Betrag (2762,47€) für alle QF zwischen 15274€ und 24731€ gültig. Liegt der QF in einem anderen Bereich, so verändert sich auch dieser Betrag (siehe QF darüber). Desgleichen verändert sich auch der Faktor beim R.
Mit einem Steuerfreibetrag hat das nichts zu tun. Steuerfreibeträge gehen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (R) ein.

Gruss, Dieter

448
Steuern / Steuer für Ehepaar
« am: 07. Oktober 2006, 14:34:15 »
Hi Sylvia,

In der Regel ist der Unterschied zwischen verheiratet und nicht verheiratet 1 Steuerpunkt; d.h. ledig ohne Kinder, .... (personnes à charge) hast Du 1 Steuerpunkt (N=1) und verheiratet 1 Steuerpunkt mehr (N=2).
Zur Berechnung deiner Steuer ermittelst Du dann dein zu versteuerndes Einkommen (Faustregel: Brutto-10% und dann nochmals minus 20%): z.B. R=40000€

QF (Quotient) = R (zu versteuerndes Eink)/N (Steuerpunkte)

ledig: QF = 40000/1 = 40000
verh: QF = 40000/2 = 20000

Jetzt musst Du die Progressionstabelle zu Hilfe nehmen:
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (40000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 1) = 9934,07€
QF zwischen 15274€ und 24731€: Steuer=(R x 0,2826) - (2762,47€ x N) = (40000€ x 0,2826) - (2762,47€ x 2) = 5779,06€

Der Unterschied ist sehr deutlich für verheiratet Einzelverdiener; bei verheirateten Doppelverdienern müsste man zum Vergleich eigentlich von einem doppelten QF ausgehen, da eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben wird.

verh: QF = 80000/2 = 40000
QF zwischen 24732€ und 40241€: Steuer=(R x 0,3738) - (5017,93€ x N) = (80000€ x 0,3738) - (5017,93€ x 2) = 19868,14€

Alle hier verwendeten Formeln und Angaben sind dem Infoblatt zur französischen Steuererklärung entnommen.

Gruss, Dieter

P.S.: Bitte nachrechnen! Berechnungen ohne Gewähr!

449
Steuern / Einkommensgrenze 12.272 Euro - Wer kennt sich hier aus
« am: 04. Oktober 2006, 19:10:31 »
Hi Monja,

Dein Mann muss auf dem D FA ein Formblatt einreichen, auf dem das F FA deine Bruttoeinkünfte bescheinigt. Wenn es Dich interessiert, kann ich Dir ein Hinweisblatt des D FA zu diesem Thema scannen und zusenden.

Gruss, Dieter

450
Steuern / Selbständigkeit
« am: 03. Oktober 2006, 11:11:13 »
Zitat von: Andi
Gestern kam ein Schreiben vom Pariser Steueramt, die Einkommensteuer für 2005 sei noch nicht bezahlt worden. Ich bin etwas verwundert, woher die meine Adresse haben und was ich nun mit dem Schreiben machen soll.
Andi
Hi Andi,

Ich vermute, dass das FA deine Adresse deshalb gespeichert hat, weil Du sicherlich für deinen Zweitwohnsitz die "taxe d'habitation" bezahlst, die Du möglicherweise (?) bei der D Steuererklärung absetzen kannst. Ich gebe jedenfalls die taxe d'habitation anteilig für mein Arbeitszimmer an.

Gruss, Dieter

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