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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Thema Malus ...
« am: 16. Januar 2015, 05:59:28 »
Das sich der Malus mit der Zeit verringert, kann ich im nachfolgenden Link nicht erkennen.
http://www.developpement-durable.gouv.fr/Bonus-Malus-2015.html
http://www.developpement-durable.gouv.fr/Bonus-Malus-2015.html
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Sonstiges / Re: Wie kennzeichne ich einen Scheck "Nur zur Verrechnung"
« am: 11. Januar 2015, 19:08:31 »
Wenn der Rechnungsempfänger eingetragen ist, kann den Scheck sowieso niemand anderes nutzen.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: In Deutschland geblitzt mit Firmenwagen
« am: 04. Januar 2015, 14:25:17 »
Um Widerspruch einzulegen braucht man nicht zwingend einen Anwalt, dass kann man auch selbst machen, insbesondere dann wenn die Widerspruchsfrist kurz vorm Ablaufen ist.
Um dem Fahrverbot zu entgehen, muss man glaubhaft versichern, dass man unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen ist. Da muss auch die Firma für die man arbeitet was dazu schreiben. Generell ist das aber trotzdem kein einfaches Unterfangen, auch dann nicht wenn man im Aussendienst tätig ist.
Wenn es Zweifel bzgl. des Messverfahrens gibt, muss natürlich auf jeden Fall ein Anwalt ran.
Ich hab' mich letztendlich gegen dieses Theater mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten entschieden und den Führerschein über den Jahreswechsel abgegeben.
Um dem Fahrverbot zu entgehen, muss man glaubhaft versichern, dass man unbedingt auf seinen Führerschein angewiesen ist. Da muss auch die Firma für die man arbeitet was dazu schreiben. Generell ist das aber trotzdem kein einfaches Unterfangen, auch dann nicht wenn man im Aussendienst tätig ist.
Wenn es Zweifel bzgl. des Messverfahrens gibt, muss natürlich auf jeden Fall ein Anwalt ran.
Ich hab' mich letztendlich gegen dieses Theater mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten entschieden und den Führerschein über den Jahreswechsel abgegeben.
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Steuern / Re: Zuständiges Finanzamt für Grenzgängerbescheinigung
« am: 07. November 2014, 18:40:21 »
Saarlouis wäre mit Sicherheit mit weniger Stress verbunden. 
Mein Betriebsstättenfinanzamt ist in Köln und der Sachbearbeiter und ich verstehen uns inzwischen richtig gut.
Ansonsten den Tipp von Dirk befolgen.

Mein Betriebsstättenfinanzamt ist in Köln und der Sachbearbeiter und ich verstehen uns inzwischen richtig gut.

Ansonsten den Tipp von Dirk befolgen.
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Wohnen / Re: Neuer Wasseranbieter
« am: 10. Oktober 2014, 17:55:56 »
Wir sind hier schon seit 2005 bei Veolia und haben auch schon immer für unser Abwasser gezahlt. Das Abwassergebühren erhoben werden halte ich jetzt nicht für außergewöhnlich.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Winterreifen zul. Höchstgeschwindigkeit?
« am: 05. Oktober 2014, 19:01:14 »
So einen Aufkleber gibt es in Frankreich auch, ob er wie in Deutschland obligatorisch ist weiß ich aber nicht.
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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 03. Oktober 2014, 10:00:11 »
Neuste Infos aus dem Generalkonsulat:
Wenn man will, dass auch seine Enkel eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann wird man um eine Beurkundung der Geburt mit den entsprechenden Kosten nicht herumkommen.
Wenn man will, dass auch seine Enkel eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, dann wird man um eine Beurkundung der Geburt mit den entsprechenden Kosten nicht herumkommen.
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Versicherungen / Re: Geschwindigkeitsüberschreitung in Frankreich, Wohnsitz in Deutschland
« am: 02. Oktober 2014, 07:36:37 »
Ich habe eigentlich gedacht, dass Deutscland erst ab 70 € Amtshilfe leistet.
Das du nicht gemerkt hast, das du geblitzt wurdest ist völlig normal. Der Blitz löst nämlich erst aus, wenn man schon vorbei gefahren ist. Es haftet erst einmal immer der Halter des Fahrzeuges und dafür braucht man nur das Nummernschild.
Du bist wohl außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt worden und da sind halt die 68€ fällig. Es ist übrigens völlig egal ob du 1km/h oder 20 km/h zu schnell bist, der Preis ist immer gleich.
Ansonsten würde ich den Betrag zahlen und zukünftig den Tempomat einschalten. ;-)
Das du nicht gemerkt hast, das du geblitzt wurdest ist völlig normal. Der Blitz löst nämlich erst aus, wenn man schon vorbei gefahren ist. Es haftet erst einmal immer der Halter des Fahrzeuges und dafür braucht man nur das Nummernschild.
Du bist wohl außerhalb einer geschlossenen Ortschaft geblitzt worden und da sind halt die 68€ fällig. Es ist übrigens völlig egal ob du 1km/h oder 20 km/h zu schnell bist, der Preis ist immer gleich.
Ansonsten würde ich den Betrag zahlen und zukünftig den Tempomat einschalten. ;-)
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Wohnen / Türen / Fenster / Rollläden
« am: 28. September 2014, 10:47:50 »
Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand 'nen Tipp für mich welche Firma aus SB oder SLS auch hier in Frankreich Türen und Rollläden liefern und montieren kann. Es können natürlich auch Firmen aus dem Raum Forbach / Sarreguemines genannt werden.
Es ist mir immer lieber 'nen Firma zu holen, die der ein oder andere kennt, als komplett im Trüben zu fischen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß und einen sonnigen Sonntag wünscht
Waylon57
vielleicht hat jemand 'nen Tipp für mich welche Firma aus SB oder SLS auch hier in Frankreich Türen und Rollläden liefern und montieren kann. Es können natürlich auch Firmen aus dem Raum Forbach / Sarreguemines genannt werden.
Es ist mir immer lieber 'nen Firma zu holen, die der ein oder andere kennt, als komplett im Trüben zu fischen.
Danke für Eure Antworten.
Gruß und einen sonnigen Sonntag wünscht
Waylon57
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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 22. August 2014, 14:11:20 »
Mir hat eine Mitarbeiter der Deutschen Botschaft in Paris geschrieben, dass es bei verheirateten Paaren nicht nötig ist die Geburt beurkunden zu lassen, da damit Kosten von 80€ einhergehen. Wir haben dann für unsere Tochter nur eine Namenserklärung gemacht und dies am Zuge der Passbeantragung.
In diesem Merkblatt werden auch die 80€ genannt, wobei hier nur von "je nach Fall" die rede ist:
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3921324/Daten/3334884/03geburtsanzeigenichtverhelterndatei.pdf
Hat dein Kollege den Nachwuchs in Deutschland oder Frankreich bekommen? Wie nämlich ein deutsches Standesamt so ohne weiteres eine Geburt in Frankreich beurkunden will ist mir persönlich eher schleierhaft.
Ein deutsche Geburtsurkunde habe wir für unsere Tochter nicht und werden wir für unseren Sohn auch nicht brauchen. Die internationale Geburtsurkunde aus Frankreich, welch wie du bereits geschrieben hast kostenlos ist, und der deutsche Pass sind für uns eigentlich ausreichen.
Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für die anstehende Geburt.
In diesem Merkblatt werden auch die 80€ genannt, wobei hier nur von "je nach Fall" die rede ist:
http://www.allemagne.diplo.de/contentblob/3921324/Daten/3334884/03geburtsanzeigenichtverhelterndatei.pdf
Hat dein Kollege den Nachwuchs in Deutschland oder Frankreich bekommen? Wie nämlich ein deutsches Standesamt so ohne weiteres eine Geburt in Frankreich beurkunden will ist mir persönlich eher schleierhaft.
Ein deutsche Geburtsurkunde habe wir für unsere Tochter nicht und werden wir für unseren Sohn auch nicht brauchen. Die internationale Geburtsurkunde aus Frankreich, welch wie du bereits geschrieben hast kostenlos ist, und der deutsche Pass sind für uns eigentlich ausreichen.
Ansonsten wünsche ich dir alles Gute für die anstehende Geburt.

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 21:26:43 »
Von der französischen Staatsangehörigkeit habe ich auch nicht gesprochen, denn Alice ging es ja im Speziellen um die deutsche Staatsangehörigkeit. Das man durch Geburt in Frankreich auch die französische Staatsangehörigkeit bekommt ist doch wohl klar. 
Das die Geburtsurkunde nur 10€ kostet ist auch klar, jedoch kostet die Beurkundung beim Standesamt I nochmals die bereits erwähnten 80€. Das Geld kann man sich aber sparen wenn man verheiratet ist und stattdessen nur eine Namenserklärung abgeben.
Ich stelle hier keine Vermutungen auf, sondern spiele das ganze Prozedere inzwischen schon zum zweiten mal durch.

Das die Geburtsurkunde nur 10€ kostet ist auch klar, jedoch kostet die Beurkundung beim Standesamt I nochmals die bereits erwähnten 80€. Das Geld kann man sich aber sparen wenn man verheiratet ist und stattdessen nur eine Namenserklärung abgeben.
Ich stelle hier keine Vermutungen auf, sondern spiele das ganze Prozedere inzwischen schon zum zweiten mal durch.

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Rund um's Kind / Re: Staatsangehörigkeit Kind
« am: 20. August 2014, 15:59:41 »
Wenn ein Elternteil Deutscher ist bekommt das Kind automatisch mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Ihr könnt die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkunden lassen oder eine einfache Namenserklärung für das Kind im Generalkonsulat Straßburg machen. Da die Beurkundung der Geburt 80€ kostet und ihr ja auch verheiratet seid, bietet sich die Namenserklärung an.
Infos hierzu gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/familienrecht/00__familien-uebseite.html
Da ja auch ein Ausweis oder Reisepass für das Kind benötigt wird, bietet es sich an die Namenserklärung mit der Beantragung des Passes zu verbinden. Termine hierzu können auch Online gemacht werden. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres nach Gebuurt gemacht werden.
Weitere Infos zum Thema Ausweis gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/pass-personalausweis/00-pass-uebseite.html
Ihr könnt die Geburt beim Standesamt I in Berlin beurkunden lassen oder eine einfache Namenserklärung für das Kind im Generalkonsulat Straßburg machen. Da die Beurkundung der Geburt 80€ kostet und ihr ja auch verheiratet seid, bietet sich die Namenserklärung an.
Infos hierzu gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/familienrecht/00__familien-uebseite.html
Da ja auch ein Ausweis oder Reisepass für das Kind benötigt wird, bietet es sich an die Namenserklärung mit der Beantragung des Passes zu verbinden. Termine hierzu können auch Online gemacht werden. Die Namenserklärung muss innerhalb eines Jahres nach Gebuurt gemacht werden.
Weitere Infos zum Thema Ausweis gibt es hier:
http://www.allemagne.diplo.de/Vertretung/frankreich/de/08-konsularisches/pass-personalausweis/00-pass-uebseite.html
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: conduite accompagnée (Wo machte euer Kind den Führerschein)?
« am: 16. August 2014, 17:22:13 »
Hier stehen einige Voraussetzungen hierzu:
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2826.xhtml
Falls es wirklich möglich sein sollte dies mit einem in Deutschland zugelassenen Auto zu tun, so kann ich dir nur davon abraten dazu einen deutschen Firmenwagen zu nutzen. In meinem Fall z.B. wäre das auch gar nicht möglich, da die Nutzungsvereinbarung mit der Firma nur den Partner als zusätzlichen Fahrer zulässt. Im Schadensfall wird mit Sicherheit auch die Versicherung zicken machen.
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2826.xhtml
Falls es wirklich möglich sein sollte dies mit einem in Deutschland zugelassenen Auto zu tun, so kann ich dir nur davon abraten dazu einen deutschen Firmenwagen zu nutzen. In meinem Fall z.B. wäre das auch gar nicht möglich, da die Nutzungsvereinbarung mit der Firma nur den Partner als zusätzlichen Fahrer zulässt. Im Schadensfall wird mit Sicherheit auch die Versicherung zicken machen.
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Steuern / Re: Arbeitnehmer-Sparzulage
« am: 15. August 2014, 22:20:30 »
Bei Schwäbisch-Hall geht das auf jeden Fall. Die haben sogar eine Zweigstelle in Frankreich und schicken die Unterlagen für's deutsche Finanzamt per Post zu.
Fraglich ist nur, warum das bei 'ner Sparkasse nicht gehen soll.
Fraglich ist nur, warum das bei 'ner Sparkasse nicht gehen soll.