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Aktuelles aus Frankreich / Strom soll billiger werden
« am: 01. Juni 2007, 16:03:03 »
Hi Marco,
Pit sagt genau das, was seit 2000 in Frankreich praktiziert wird. Seit 2000 konnten Großabnehmer und seit 2004 kleine und mittlere Firmen EDF verlassen und Strom bei einem alternativen Anbieter beziehen. Das war zuerst günstiger, aber die Preise haben dann angezogen und liegen jetzt deutlich über den EDF-Preisen. Eine Rückkehr zum EDF-Tarif war und ist nicht möglich und wird auch für Privathaushalte ab 1.7.2007 nicht möglich sein (vielleicht gibt es ein Gesetz o.ä. dazu).
ATTAK France ( http://www.france.attac.org/spip.php?article7090 ) ist gegen eine Liberalisierung des europäischen Elektrizitätsmarktes und stellt u.a. in diesem Artikel fest, dass in liberalisierten Ländern die Preise überproportional gestiegen sind (z.B. zwischen 2001-2006, 39 % Spanien, 49 % Deutschland, 67 % Finnland, 77 % Schweden, 81 % England, 92 % Dänemark).
In der gleichen Zeit hat die EDF nur um 11% erhöht, während die "liberale" französische Konkurrenz um 76% erhöht hat.
Ich fürchte, wir werden uns in Fankreich auf eine höhere Stromrechnung einstellen müssen.
Gruss, Dieter
Pit sagt genau das, was seit 2000 in Frankreich praktiziert wird. Seit 2000 konnten Großabnehmer und seit 2004 kleine und mittlere Firmen EDF verlassen und Strom bei einem alternativen Anbieter beziehen. Das war zuerst günstiger, aber die Preise haben dann angezogen und liegen jetzt deutlich über den EDF-Preisen. Eine Rückkehr zum EDF-Tarif war und ist nicht möglich und wird auch für Privathaushalte ab 1.7.2007 nicht möglich sein (vielleicht gibt es ein Gesetz o.ä. dazu).
ATTAK France ( http://www.france.attac.org/spip.php?article7090 ) ist gegen eine Liberalisierung des europäischen Elektrizitätsmarktes und stellt u.a. in diesem Artikel fest, dass in liberalisierten Ländern die Preise überproportional gestiegen sind (z.B. zwischen 2001-2006, 39 % Spanien, 49 % Deutschland, 67 % Finnland, 77 % Schweden, 81 % England, 92 % Dänemark).
In der gleichen Zeit hat die EDF nur um 11% erhöht, während die "liberale" französische Konkurrenz um 76% erhöht hat.
Ich fürchte, wir werden uns in Fankreich auf eine höhere Stromrechnung einstellen müssen.
Gruss, Dieter
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Sonstiges / livebox-orange
« am: 01. Juni 2007, 09:20:55 »
Hi Lu,
Ich fürchte für Dich, dass es sich für FT nicht lohnt, ihre Bedienungsanleitung ins D zu übersetzen, denn so viele D gibt es sicherlich nicht unter den Benutzern.
Und wenn Du schon wagst, in F zu wohnen, so könnte die f Anleitung ein erster Schritt sein, F zu lernen.
Gruss, Dieter
Ich fürchte für Dich, dass es sich für FT nicht lohnt, ihre Bedienungsanleitung ins D zu übersetzen, denn so viele D gibt es sicherlich nicht unter den Benutzern.
Und wenn Du schon wagst, in F zu wohnen, so könnte die f Anleitung ein erster Schritt sein, F zu lernen.
Gruss, Dieter
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Aktuelles aus Frankreich / Doppelte Staatsbürgerschaft?
« am: 19. Mai 2007, 21:16:17 »
Hi Bullie,
Aus dem anderen Beitrag scheint hervorzugehen, dass Du Beamter bist. Als Beamter bekommt man die d Staatsbürgerschaft nicht so schnell los, wenn das deine Absicht ist, beim Erwerben der f. Mit doppelter Staatsbürgerschaft bezahlst Du weiterhin deine Steuern in D. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben habe, müssen Beamte um Erlaubnis fragen, um die d Staatsbürgerschaft abgeben zu dürfen und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem es genehmigt worden ist.
Ansonsten gibt es ganz feste Regeln, um die f Staatsbürgerschaft zu erwerben, die man mit ausreichenden f Kenntnissen (diese müssen dann auch nachgewiesen werden) sicherlich auf dem Internet findet. Hier steht z.B. 'ne ganze Menge: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N111.xhtml
Gruss, Dieter
Aus dem anderen Beitrag scheint hervorzugehen, dass Du Beamter bist. Als Beamter bekommt man die d Staatsbürgerschaft nicht so schnell los, wenn das deine Absicht ist, beim Erwerben der f. Mit doppelter Staatsbürgerschaft bezahlst Du weiterhin deine Steuern in D. Wie bereits an anderer Stelle geschrieben habe, müssen Beamte um Erlaubnis fragen, um die d Staatsbürgerschaft abgeben zu dürfen und ich habe noch von keinem Fall gehört, bei dem es genehmigt worden ist.
Ansonsten gibt es ganz feste Regeln, um die f Staatsbürgerschaft zu erwerben, die man mit ausreichenden f Kenntnissen (diese müssen dann auch nachgewiesen werden) sicherlich auf dem Internet findet. Hier steht z.B. 'ne ganze Menge: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N111.xhtml
Gruss, Dieter
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Aktuelles aus Frankreich / Wählen?
« am: 19. Mai 2007, 20:57:36 »
Hi Bullie,
Als EU-Bürger, der in F wohnt, darfst Du bei Gemeinde- und bei den EU-Wahlen in F wählen. Allerdings musst Du Dich dann im Kalenderjahr vor den Wahlen bis zum 31.Dezember auf dem örtlichen Wahlamt in die Wählerliste eintragen. Ich glaube, dass die Gemeindewahlen nächstes Jahr (2008) sind und dann solltest Du Dich noch in 2007 eintragen. Im Januar 2008 ist es bereits zu spät.
Gruss, Dieter
Als EU-Bürger, der in F wohnt, darfst Du bei Gemeinde- und bei den EU-Wahlen in F wählen. Allerdings musst Du Dich dann im Kalenderjahr vor den Wahlen bis zum 31.Dezember auf dem örtlichen Wahlamt in die Wählerliste eintragen. Ich glaube, dass die Gemeindewahlen nächstes Jahr (2008) sind und dann solltest Du Dich noch in 2007 eintragen. Im Januar 2008 ist es bereits zu spät.
Gruss, Dieter
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Sonstiges / Banken im Elsass
« am: 12. Mai 2007, 09:50:29 »
Hi Markus,
Es gibt im Forum bereits 'ne ganze Menge dazu (u.a. http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/t10-Internet-Banking.html) und ausserdem hast Du Dich selbst daran beteiligt.
Gruss, Dieter
Es gibt im Forum bereits 'ne ganze Menge dazu (u.a. http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/t10-Internet-Banking.html) und ausserdem hast Du Dich selbst daran beteiligt.
Gruss, Dieter
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Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 12. Mai 2007, 09:39:17 »
Hi Susanne,
Ich habe mich zwar kompliziert ausgedrückt, aber genau das habe ich gesagt:
a) Mit einem stattgegebenen Antrag auf "unbegrenzte Steuerpflicht" bezahlt man seine "normalen" Steuern.
b) Ohne diesen Antrag wird man in Steuerklasse 6 eingereiht.
Gruss, Dieter
P.S.: Wenn Du wenig bis keine Steuern bezahlst, liegt es nicht an deinem f Wohnsitz, sondern in D wohnend würdest Du die gleichen Steuern bezahlen.
Ich habe mich zwar kompliziert ausgedrückt, aber genau das habe ich gesagt:
a) Mit einem stattgegebenen Antrag auf "unbegrenzte Steuerpflicht" bezahlt man seine "normalen" Steuern.
b) Ohne diesen Antrag wird man in Steuerklasse 6 eingereiht.
Gruss, Dieter
P.S.: Wenn Du wenig bis keine Steuern bezahlst, liegt es nicht an deinem f Wohnsitz, sondern in D wohnend würdest Du die gleichen Steuern bezahlen.
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Sonstiges / Banken, welche ist geeignet?
« am: 12. Mai 2007, 09:32:43 »
Hi Natascha,
Meine Empfehlung ginge in Richtung POST auf beiden Seiten der Grenze.
Gruss, Dieter
Meine Empfehlung ginge in Richtung POST auf beiden Seiten der Grenze.
Gruss, Dieter
353
Sonstiges / Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« am: 10. Mai 2007, 17:13:42 »
Hi Blueocean,
Für Beamte gilt, dass man beantragen muss, ob man die d Staatbürgerschaft abgeben darf, was in der Regel wohl abgelehnt wird. Ob das für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienst auch so gilt, weiss ich nicht.
Gruss, Dieter
P.S.: Habe gerade nochmals gegooglt und unter dem Stichwort "deutsche Staatsbürgerschaft abgeben" den folgenden Link gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsche-Staatsb%C3%BCrgerschaft-abgeben__f8269.html
Danach sollte es auch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten.
Für Beamte gilt, dass man beantragen muss, ob man die d Staatbürgerschaft abgeben darf, was in der Regel wohl abgelehnt wird. Ob das für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienst auch so gilt, weiss ich nicht.
Gruss, Dieter
P.S.: Habe gerade nochmals gegooglt und unter dem Stichwort "deutsche Staatsbürgerschaft abgeben" den folgenden Link gefunden http://www.frag-einen-anwalt.de/Deutsche-Staatsb%C3%BCrgerschaft-abgeben__f8269.html
Danach sollte es auch für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gelten.
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Sonstiges / Rentenalter bei Annahme der franz. Staatsbürgerschaft
« am: 09. Mai 2007, 16:19:54 »
Hi Blueocean,
Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.
Gruss, Dieter
Wenn Du als im öffentlichen Dienst Beschäftigte die f Staatsbürgerschaft annehmen willst, wirst Du dazu sicherlich die Erlaubnis erhalten, aber man wird dir sicherlich nicht erlauben, deine d abzugeben. Und ich denke, dass bei doppelter Staatsbürgerschaft dann wieder die d vorgeht, wie es bei der Besteuerung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit doppelter Staatsbürgerschaft auch der Fall ist.
Ich weiss allerdings nicht (und möchte es gerne wissen), wenn man bereits in Rente/Pension ist und dann die f Staatsbürgerschaft annehmen will, ob man dann die d Staatsbürgerschaft abgeben darf.
Für dein Renteneintrittsalter, das glaube ich in jedem Fall vom Beschäftigungsland abhängt, bringt dir das dann aber keinen Vorteil, aber wenigstens eine Versteuerung der Rente/Pension dann in F.
Gruss, Dieter
355
Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 02. Mai 2007, 21:26:57 »Zitat von: sternchen0905
.... Danach wird nur ein geringer Teil der Lohnsteuer in Deutschland abgezogen. Da ich unter einen gewissen Satz falle, sogar bei mir gar nichts. ....Hi Susanne,
Wenn Dir das so gesagt worden ist, dann ist es schlichtweg falsch. Wer nicht diesen Antrag zur unbeschränkten Steuerpflicht ausfüllt oder die unbeschränkte Steuerpflicht nicht erhält, bezahlt dann in D höhere Steuern, da er in die Steuerklasse 6 eingewiesen wird. Erhält man die unbeschränkte Steuerpflicht, so "darf" man die ganz normale d Steuer bezahlen und keinen Cent weniger. Und ich kann ein Lied davon singen, denn ich bin Beamter an einem Gymnasium in Lörrach (BW).
Gruss, Dieter
356
Steuern / Was gilt jetzt genau als Öffentlicher Dienst?
« am: 02. Mai 2007, 16:34:19 »Zitat von: blueocean
...., wenn deine frau die franz. staatsbürgerschaft annimmt (nach 7 jahren wohnen in frankreich ist dies möglich). dann kann man in frankreich versteuern, auch wenn man im öffentlichen dienst arbeitet.Mit der Ergänzung, dass sie gleichzeitig die d Staatsbürgerschaft abgeben muss, denn wenn sie diese behält, wird sie trotz der f Staatsbürgerschaft weiter in D Steuern bezahlen.
lg
Gruss, Dieter
357
Steuern / Vorauszahlung vermindert?
« am: 26. April 2007, 17:57:15 »
Hi Dieter,
Der f Fiskus weiss noch nichts von seinem Glück, dass du 'ne dicke Gehaltserhöhung bekommen hast und jetzt in der höheren Progressionsstufe aufgestuft wirst.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vom neuen Präsidenten/von der neuen Präsidentin ein persönliches Dankesschreiben erhalten wirst.
Das werden wir uns dann alle anschauen beim Stammtisch um ein kleines Freibierfässchen (von der Gehaltserhöhung wird selbst bei höherer Steuer noch was übrig bleiben
.
Gruss, Dieter
Der f Fiskus weiss noch nichts von seinem Glück, dass du 'ne dicke Gehaltserhöhung bekommen hast und jetzt in der höheren Progressionsstufe aufgestuft wirst.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du vom neuen Präsidenten/von der neuen Präsidentin ein persönliches Dankesschreiben erhalten wirst.
Das werden wir uns dann alle anschauen beim Stammtisch um ein kleines Freibierfässchen (von der Gehaltserhöhung wird selbst bei höherer Steuer noch was übrig bleiben

Gruss, Dieter
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Steuern / Vorauszahlung vermindert?
« am: 26. April 2007, 15:05:44 »
Hi Marco,
Herzlichen Glückwunsch und wenn das so weiter geht, komme ich zum nächsten Stammtisch, denn dann musst Du eine Runde schmeissen.
Alle die offensichtlich nach der letzten Steuerklassenrevision weniger Steuern bezahlen werden, müssen jetzt auch 8% weniger vorausbezahlen.
Nochmals ein dreifaches Hurra, .... ich trinke Champagner.
Gruss, Dieter
Herzlichen Glückwunsch und wenn das so weiter geht, komme ich zum nächsten Stammtisch, denn dann musst Du eine Runde schmeissen.
Alle die offensichtlich nach der letzten Steuerklassenrevision weniger Steuern bezahlen werden, müssen jetzt auch 8% weniger vorausbezahlen.
Nochmals ein dreifaches Hurra, .... ich trinke Champagner.
Gruss, Dieter
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Wohnen / Müllgebühren für 2007 bezahlen obwohl erst 10.02.2007 eingezogen ....
« am: 26. April 2007, 15:00:15 »Zitat von: jörg u.mareike
es geht jetzt um die zuviel bezahlten 41 tage die wir gar nicht hier wohnten !!Hi,
Es kommt weniger darauf an, ab wann ihr dort wohnt, sondern ab wann euer Mietvertrag läuft. Ansonsten erhalten die Mieter die taxe d'habitation direkt in Hausgeliefert, während die Müllabfuhr zusammen mit der taxe foncière eingezogen wird und diese wird dem Besitzer zugestellt.
Gruss, Dieter
360
Wohnen / Gaz de France
« am: 24. April 2007, 22:01:54 »Zitat von: Natascha
.... Heute war ich bei der EDF und habe Strom beantragt,was kein Problem war auch mit deutschem Konto. Hat jemand eine Nummer oder Adresse an die ich mich wenden kann ? Hillllffeee es ist ganz dringendHi Natascha,
Wenn Du etwas anmietest, wird es der einfachste Weg sein, wenn Du einfach die Sachen vom Vormieter übernimmst. Mit dem Namen und der Adresse dürften die bei der EDF und der GDF alles genau wissen. Die EDF und die GDF (Gaz de France) waren früher eine Firma und sind seit kurzem getrennt, aber ich glaube kaum, dass sie in der kurzen Zeit auch bereits getrennte Büros bezogen haben. Also ich glaube, wenn Du nochmals bei der EDF anrufst, werden die Dich bestimmt mit der GDF verbinden oder zumindestens sagen können, wo die Agentur ist.
Ob das mit deinem d Konto so gut klappen wird, wage ich zu bezweifeln, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die EDF oder die GDF von deinem d Konto abbuchen werden. So weit sind wir leider in Europa noch nicht. Und auch wegen anderer Angelegenheiten wirst Du um ein f Konto nicht herumkommen; also erkundige dich lieber mal, welche Bank dir zusagt, als nach komplizierten Unlösungen mit einem d Konto zu suchen.
Gruss, Dieter