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Behörden / Re: Umzug von CH nach F
« am: 15. Januar 2009, 15:06:25 »
Hallo,
sorry, aber das stimmt definitiv nicht. Wer in Frankreich arbeitet und in einem angrenzenden Schweizer Kanton arbeitet (also auch in Basel), ist zu 100% in Frankreich steuerpflichtig. Eine Quellensteuer gibt es dann nicht!
Auch das ist nicht richtig, was die Krankenversicherung betrifft. Zwar kann man sich - wenn man möchte - weiter in der CH krankenversichern, aber man kann eben auch eine französische private Krankenversicherung nehmen (z. B. Muta Santé, andere Versicherungen bieten auch solche speziell auf Grenzgänger abgestimmten Krankenversicherungen an) oder sogar in die französische Sécurité sociale wechseln. Da dort der Beitrag entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, ist dies für Leute, die CHF verdienen, in der Regel aber uninteressant.
Viele Grüße,
der Kembser
Wenn du in der Schweiz arbeitest und in Frankreich wohnst, bist du in der Schweiz steuerpflichtig (Quellensteuer).
sorry, aber das stimmt definitiv nicht. Wer in Frankreich arbeitet und in einem angrenzenden Schweizer Kanton arbeitet (also auch in Basel), ist zu 100% in Frankreich steuerpflichtig. Eine Quellensteuer gibt es dann nicht!
Deine Sozialversicherungen und auch die Krankenversicherung bleiben in der CH!!
Auch das ist nicht richtig, was die Krankenversicherung betrifft. Zwar kann man sich - wenn man möchte - weiter in der CH krankenversichern, aber man kann eben auch eine französische private Krankenversicherung nehmen (z. B. Muta Santé, andere Versicherungen bieten auch solche speziell auf Grenzgänger abgestimmten Krankenversicherungen an) oder sogar in die französische Sécurité sociale wechseln. Da dort der Beitrag entsprechend dem Einkommen festgesetzt wird, ist dies für Leute, die CHF verdienen, in der Regel aber uninteressant.

Viele Grüße,
der Kembser
317
Behörden / Re: Umzug von CH nach F
« am: 13. Januar 2009, 14:49:41 »Gibt es einen Gränzgängerverein der mir weiterhelfen kann ?
(kenne sowas von D-CH )
Hallo za3ma,
in Saint-Louis gibt es das Comité de Défense des Travailleurs Frontaliers (CDTF): http://www.frontalier.biz/
Dort kann man für 33€/Jahr Mitglied werden. Die bieten auch eine günstige französische private Krankenversicherung für Grenzgänger an, die MutaSanté.
Viele Grüße,
der Kembser
318
Technik / Re: Telecom Italia ALICE
« am: 11. Januar 2009, 12:49:02 »Nach einer neuen Regelung, die zum 1.1.2009 in F in Kraft getreten ist, müssen Internet/Telefon-Anbieter Probleme mit der Leitung immerhalb von 8 Tagen beheben. Wenn man keinen Vertrag mehr mit FT hat, ist auch FT nicht mehr verantwortlich, sondern der jeweilige Anbieter (Free, Alice, .....).
Hallo Dieter,
hast du eine Quelle dafür? Würde mich interessieren, für den Fall der Fälle (der hoffentlich niemals eintritt...

Viele Grüße,
der Kembser
319
Steuern / Re: Nicht verheiratet... und unser Kind ?
« am: 06. Januar 2009, 14:53:30 »Wo muss oder darf unser Kind mit auf die Steuererklärung ?Bei beiden? Mama? Papa? dürfen wir das aussuchen?
Hallo,
entweder bei der Mutter oder bei dem Vater. Der andere kann unter Umständen (genaueres weiß ich aber auch nicht) einen Freibetrag für den Unterhalt abziehen, der dann aber dem Elternteil mit Kind als Einkommen angerechnet wird:
Zitat: "Enfant reconnu par les deux parents: Ils peuvent être comptés à la charge du père ou à celle de la mère. Celui qui ne compte pas l'enfant à charge peut déduire de ses revenus une pension alimentaire sous certaines conditions ; elle est ajoutée aux revenus de l'autre parent."
Quelle: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F363.xhtml?&n=Imp%C3%B4t,%20taxe%20et%20douane&l=N13&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N205&n=Imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu%20:%20d%C3%A9claration%20et%20nombre%20des%20parts&l=N247&n=Personnes%20%C3%A0%20charge%20et%20imp%C3%B4t%20sur%20le%20revenu&l=N207&n=Personnes%20%C3%A0%20charge:%20enfant%20mineur&l=N251
Viele Grüße,
der Kembser
320
Steuern / Re: Nicht verheiratet...
« am: 05. Januar 2009, 10:12:56 »
Hallo,
das ist nicht ganz richtig. Man kann auch gePACSt sein, dann wird man ebenfalls gemeinsam veranlagt. PACS (pacte civile de solidarité) ist eine Art eingetragene Lebenspartnerschaft, die aber im Gegensatz zu Deutschland auch von Heterosexuellen eingegangen werden kann. Man hat vergleichbare Rechte und Pflichten wie bei der Ehe, allerdings geschieht das ganze (und auch die Auflösung) durch eine einfache Erklärung beim zuständigen Tribunal d'Instance.
Hier mehr Infos dazu: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N144.xhtml?&n=Famille&l=N10
Viele Grüße,
der Kembser
das ist nicht ganz richtig. Man kann auch gePACSt sein, dann wird man ebenfalls gemeinsam veranlagt. PACS (pacte civile de solidarité) ist eine Art eingetragene Lebenspartnerschaft, die aber im Gegensatz zu Deutschland auch von Heterosexuellen eingegangen werden kann. Man hat vergleichbare Rechte und Pflichten wie bei der Ehe, allerdings geschieht das ganze (und auch die Auflösung) durch eine einfache Erklärung beim zuständigen Tribunal d'Instance.
Hier mehr Infos dazu: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/N144.xhtml?&n=Famille&l=N10
Viele Grüße,
der Kembser
321
Behörden / Re: allocation differentielle (ADI)
« am: 20. Dezember 2008, 22:49:09 »
Hallo,
genau die gleiche Frage wollte ich auch stellen: Wir haben dieses Formular ebenfalls bekommen. Dazu kommt, dass wir mit zwei Ländern zu tun haben: Meine Frau arbeitet in der Schweiz, ich bin Beamter in Baden-Württemberg.
Kindergeld bekommen wir aus der Schweiz, da man bei zwei vom Wohnsitzland verschiedenen Arbeitsländern die Familienleistungen dort beantragen kann, wo sie höher sind. Aus Frankreich erhalten wir die Unterstützung für die Tagesmutter (complément de libre choix de mode de garde). Meines Erachtens hat das überhaupt nichts mit einer "allocation différentielle" zu tun, denn da geht es doch darum, dass das Wohnsitzland den Unterschiedsbetrag zahlt, wenn die Familienleistungen aus dem Ausland niedriger sind als im Wohnsitzland.
Für meine Frau ist das kein Problem: Sie kann das Formular beim schweizerischen Arbeitgeber ausfüllen lassen (in der CH ist der Arbeitgeber für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig). Aber ich? Das LBV scheint ja für Beamte mit Wohnsitz im Ausland nicht zuständig zu sein. Die Familienkasse Ludwigsburg, hab' ich mal irgendwo gelesen. Ob die mir das ausfüllen, obwohl ich dort nie was beantragt habe?
Wäre schön, wenn andere hier ihre Erfahrungen schildern könnten.
Danke im Voraus,
der Kembser
genau die gleiche Frage wollte ich auch stellen: Wir haben dieses Formular ebenfalls bekommen. Dazu kommt, dass wir mit zwei Ländern zu tun haben: Meine Frau arbeitet in der Schweiz, ich bin Beamter in Baden-Württemberg.
Kindergeld bekommen wir aus der Schweiz, da man bei zwei vom Wohnsitzland verschiedenen Arbeitsländern die Familienleistungen dort beantragen kann, wo sie höher sind. Aus Frankreich erhalten wir die Unterstützung für die Tagesmutter (complément de libre choix de mode de garde). Meines Erachtens hat das überhaupt nichts mit einer "allocation différentielle" zu tun, denn da geht es doch darum, dass das Wohnsitzland den Unterschiedsbetrag zahlt, wenn die Familienleistungen aus dem Ausland niedriger sind als im Wohnsitzland.
Für meine Frau ist das kein Problem: Sie kann das Formular beim schweizerischen Arbeitgeber ausfüllen lassen (in der CH ist der Arbeitgeber für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig). Aber ich? Das LBV scheint ja für Beamte mit Wohnsitz im Ausland nicht zuständig zu sein. Die Familienkasse Ludwigsburg, hab' ich mal irgendwo gelesen. Ob die mir das ausfüllen, obwohl ich dort nie was beantragt habe?
Wäre schön, wenn andere hier ihre Erfahrungen schildern könnten.
Danke im Voraus,
der Kembser
322
Steuern / Re: Wann muss ich ran?
« am: 08. Dezember 2008, 16:51:00 »
Hallo,
das Problem ist - die Formulare gibt's erst zwei, drei Wochen vor Abgabetermin im Mai!
Grüße,
der Kembser
das Problem ist - die Formulare gibt's erst zwei, drei Wochen vor Abgabetermin im Mai!
Grüße,
der Kembser
323
Behörden / Re: Ausweis
« am: 08. Dezember 2008, 15:36:34 »
Hallo,
offiziell gibt's keinen Perso mit franz. Adresse. Du behältst den Perso mit der letzten deutschen Adresse. Wird er ungültig, kannst du zu einem beliebigen Einwohnermeldeamt in D gehen und einen neuen beantragen, auch wenn du in F wohnst. Dort wird aber "Ohne Wohnsitz im Inland" eingetragen. Manche Ämter trugen wohl irrtümlicherweise die franz. Adresse ein, aber das geht wie gesagt eigentlich nicht.
Das einzige Problem ist wohl (hab's selbst noch nicht probiert), dass nicht alle Einwohnermeldeämter in D darüber Bescheid wissen.
Guckst du hier: http://www.lennart-meier.org/personalausweis/
Beim Konsulat gibt's nur Reisepässe.
Viele Grüße,
der Kembser
offiziell gibt's keinen Perso mit franz. Adresse. Du behältst den Perso mit der letzten deutschen Adresse. Wird er ungültig, kannst du zu einem beliebigen Einwohnermeldeamt in D gehen und einen neuen beantragen, auch wenn du in F wohnst. Dort wird aber "Ohne Wohnsitz im Inland" eingetragen. Manche Ämter trugen wohl irrtümlicherweise die franz. Adresse ein, aber das geht wie gesagt eigentlich nicht.
Das einzige Problem ist wohl (hab's selbst noch nicht probiert), dass nicht alle Einwohnermeldeämter in D darüber Bescheid wissen.
Guckst du hier: http://www.lennart-meier.org/personalausweis/
Beim Konsulat gibt's nur Reisepässe.
Viele Grüße,
der Kembser
324
Wohnen / Re: Nach Frankreich ziehen - schwierig!!!
« am: 19. November 2008, 11:42:34 »Also denn mal los, auch du als Beamter kannst F Staatsbürger werden und somit in die Vorteile der Besteuerung in F.
Hallo zusammen,
mittlerweile entwickelt sich das ja zu einem Thread über die f Staatsbürgerschaft. Also, es ist richtig, die d Staatsangehörigkeit verliert man nicht mehr, und man kann sie - soweit ich weiß - als Beamter auch nicht freiwillig abgeben.
Was allerdings die Besteuerung betrifft, da habe ich leider Pech gehabt: Als deutscher Beamter darf man seine Steuern nur dann in F zahlen, wenn man die d Staatsangehörigkeit nicht besitzt. Dies ist ja aber gerade nicht (mehr?) möglich.
Wie ich bereits an anderer Stelle erwähnte, habe ich als Beamter ja prinzipiell auch kein Problem damit, meine Steuern in D zu zahlen. Was ich nicht in Ordnung finde ist, dass F bei der Besteuerung meiner Frau mein höheres Einkommen für die Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt, während D das für meine Steuer mit dem niedrigeren Gehalt meiner Frau nicht tut. Wir zahlen also vermutlich mehr Steuern als wenn wir nicht verheiratet wären. Aber das wäre wieder ein anderer Thread...
Viele Grüße,
der Kembser
P.S.: Noch eine Anmerkung zur "enquête de moralité": Heute nachmittag standen zwei Gendarmen bei uns vor der Tür.


Sie hatten ein Formular dabei, das sie ausfüllen mussten. In erster Linie musste ich nochmal unsere persönlichen Daten angeben, ob ich Französisch lesen und sprechen kann, was wir verdienen (!) (das heißt also moralité

325
Wohnen / Re: Nach Frankreich ziehen - schwierig!!!
« am: 17. November 2008, 14:42:02 »
Hallo Markus,
den Antrag muss man auch beim Tribunal d'Instance einreichen. Dort erfährt man auch, welche Papiere man abgeben muss.
Viele Grüße,
der Kembser
den Antrag muss man auch beim Tribunal d'Instance einreichen. Dort erfährt man auch, welche Papiere man abgeben muss.
Viele Grüße,
der Kembser
326
Wohnen / Re: Nach Frankreich ziehen - schwierig!!!
« am: 17. November 2008, 11:44:22 »ich beantrage gerade die Doppelstaatsbürgerschaft und dort soll es sowas geben, dass ein Test gemacht wird, habe aber noch kein Termin.
Hallo,
habe vor kurzem auch die franz. Staatsbürgerschaft beantragt. Einen Test gibt es nicht. Man wird beim Tribunal d'Instance vorgeladen und (in meinem Fall, da Ehe mit einer Französin) muss dort unterschreiben, dass man nach wie vor zusammen lebt. Der Staat hat dann ein Jahr Zeit zu entscheiden. Die Richterin sprach allerdings davon, dass es eine "enquête de moralité" über mich geben werde. Laut verschiedenen Berichten im Internet werden da auch schon mal die Nachbarn von der Polizei befragt, oder es wird überprüft, ob man brav seine Steuern gezahlt hat.
Wegen eines Umzugs nach Frankreich gibt's aber keine Beschränkungen / Voraussetzungen.
Viele Grüße,
der Kembser
327
Technik / Re: neuf, aber wie?
« am: 16. November 2008, 13:20:02 »
Hallo,
ganz ohne Französisch wird's schon ein bisschen schwierig...
Auf dieser Seite: http://adsl.sfr.fr/?sfrintid=HPBOLMETA_ADSL_MEA1 gibt es alle wichtigen Informationen. Zuerst sollte man oben rechts ("S'abonner / Tester votre ligne") die eigene Telefonnummer eingeben, sodass geprüft wird, ob man in einer "zone dégroupée" wohnt. Dann kostet der Anschluss 29,90 / Monat, ansonsten 34,90 / Monat.
Darin ist vor allem enthalten:
- DSL-Anschluss bis zu 20 MBit/s (non dégroupée bis 8 MBit/s)
- Telefonflatrate in 60 Länder (vor allem Europa)
- je nach Leitungsqualität TV-Decoder mit allen wichtigen französischen Programmen
Achtung! Dabei wird der France Télécom-Anschluss abgeschaltet (darum kümmert sich neuf/sfr selbst), d.h. es ist nur noch Telefonieren über Internet möglich. Die Festnetznummer kann mitgenommen werden.
Alternativ gibt es auch einen reinen Internetanschluss ohne Telefonflatrate (France Télécom-Anschluss bleibt bestehen, aber neuf-Preselection zwingend) mit bis zu 20 MBit/s für 14,90 (dégroupée) bzw. mit bis zu 512 KBit/s für 19,90 (non dégroupée).
Weitere Fragen?
Viele Grüße,
der Kembser
ganz ohne Französisch wird's schon ein bisschen schwierig...

Auf dieser Seite: http://adsl.sfr.fr/?sfrintid=HPBOLMETA_ADSL_MEA1 gibt es alle wichtigen Informationen. Zuerst sollte man oben rechts ("S'abonner / Tester votre ligne") die eigene Telefonnummer eingeben, sodass geprüft wird, ob man in einer "zone dégroupée" wohnt. Dann kostet der Anschluss 29,90 / Monat, ansonsten 34,90 / Monat.
Darin ist vor allem enthalten:
- DSL-Anschluss bis zu 20 MBit/s (non dégroupée bis 8 MBit/s)
- Telefonflatrate in 60 Länder (vor allem Europa)
- je nach Leitungsqualität TV-Decoder mit allen wichtigen französischen Programmen
Achtung! Dabei wird der France Télécom-Anschluss abgeschaltet (darum kümmert sich neuf/sfr selbst), d.h. es ist nur noch Telefonieren über Internet möglich. Die Festnetznummer kann mitgenommen werden.
Alternativ gibt es auch einen reinen Internetanschluss ohne Telefonflatrate (France Télécom-Anschluss bleibt bestehen, aber neuf-Preselection zwingend) mit bis zu 20 MBit/s für 14,90 (dégroupée) bzw. mit bis zu 512 KBit/s für 19,90 (non dégroupée).
Weitere Fragen?
Viele Grüße,
der Kembser
328
Technik / Re: Ist neuf auch SIP-fähig ?
« am: 03. November 2008, 18:29:20 »Da FREE ja nach dem Missbrauch hier massive Riegel vorgeschoben hat, scheint das ja eine Alternative zu sein.
Wie gesagt - bis auf die Einschränkung, dass erst nach 5 x Klingeln weitergeleitet wird. Ob da nicht schon mancher wieder auflegt?

Ich werd's demnächst mal ausprobieren und neuftalk aktivieren.
Viele Grüße,
der Kembser
329
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchtes Auto verkaufen
« am: 03. November 2008, 16:20:45 »
Hallo,
also hier (s. Link oben) steht:
- s'il s'agit de l'ancien modèle de la carte grise, elle doit être revêtue par le vendeur de la mention « vendu le » ou « cédé le », de la date de la vente et de sa signature.
Le coin supérieur droit de la carte aura été préalablement découpé, lorsqu'elle comporte l'indication du coin à découper,
- s’il s’agit du nouveau modèle de carte grise, la partie haute (remise par le vendeur) est revêtue de sa mention « vendu le » ou « cédé le », de la date de la vente et de la signature du vendeur.
Le coupon détachable, complété par les coordonnées du nouveau propriétaire (et signé par le vendeur), lui permet de circuler pendant 1 mois, jusqu'à réception de sa nouvelle carte grise,
also:
"altes Modell" der carte grise: "vendu le" + Datum auf die carte grise schreiben, unterschreiben und Ecke abschneiden, wenn es auf der rechten oberen Ecke steht, dass man sie abschneiden soll,
"neues Modell" der carte grise (die EU-einheitlich Zulassungsbescheinigung): hier gibt es ein Feld unten, in das Name und Adresse des neuen Besitzers eingetragen werden. Hier also kein "vendu le" und keine Ecke abschneiden. Das Feld nicht abschneiden, das macht die Prefecture, wenn der neue Besitzer das Auto anmeldet.
Die Nummernschilder bleiben dran.
also hier (s. Link oben) steht:
- s'il s'agit de l'ancien modèle de la carte grise, elle doit être revêtue par le vendeur de la mention « vendu le » ou « cédé le », de la date de la vente et de sa signature.
Le coin supérieur droit de la carte aura été préalablement découpé, lorsqu'elle comporte l'indication du coin à découper,
- s’il s’agit du nouveau modèle de carte grise, la partie haute (remise par le vendeur) est revêtue de sa mention « vendu le » ou « cédé le », de la date de la vente et de la signature du vendeur.
Le coupon détachable, complété par les coordonnées du nouveau propriétaire (et signé par le vendeur), lui permet de circuler pendant 1 mois, jusqu'à réception de sa nouvelle carte grise,
also:
"altes Modell" der carte grise: "vendu le" + Datum auf die carte grise schreiben, unterschreiben und Ecke abschneiden, wenn es auf der rechten oberen Ecke steht, dass man sie abschneiden soll,
"neues Modell" der carte grise (die EU-einheitlich Zulassungsbescheinigung): hier gibt es ein Feld unten, in das Name und Adresse des neuen Besitzers eingetragen werden. Hier also kein "vendu le" und keine Ecke abschneiden. Das Feld nicht abschneiden, das macht die Prefecture, wenn der neue Besitzer das Auto anmeldet.
Die Nummernschilder bleiben dran.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Gebrauchtes Auto verkaufen
« am: 03. November 2008, 15:22:35 »
Die carte grise bekommt der Käufer, die Versicherungsvignette geht zurück an deine Versicherung, damit du den Vertrag kündigen kannst.
Das heißt, der Käufer muss das Auto, bevor er es mitnimmt, bereits auf seinen Namen versichert haben. Das kann er, wenn das Auto wieder in F versichert wird, mit einer Kopie deiner carte grise machen. Nachher muss er der Versicherung nur die neue carte grise vorlegen, damit das Kennzeichen entsprechend geändert wird. Manche Versicherungen (z.B. Macif) bieten auch eine kostenlose 30-tägige Weiterversicherung des Fahrzeugs an, wenn man sie kündigt.
Das heißt, der Käufer muss das Auto, bevor er es mitnimmt, bereits auf seinen Namen versichert haben. Das kann er, wenn das Auto wieder in F versichert wird, mit einer Kopie deiner carte grise machen. Nachher muss er der Versicherung nur die neue carte grise vorlegen, damit das Kennzeichen entsprechend geändert wird. Manche Versicherungen (z.B. Macif) bieten auch eine kostenlose 30-tägige Weiterversicherung des Fahrzeugs an, wenn man sie kündigt.