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Steuern / Re: Umsatzsteuer Firmenwagen
« am: 13. Januar 2019, 20:48:08 »
Hallo,
ich greife dieses Thema nochmals auf, da ich mir wegen der Quellenbesteuerung generell meine Gedanken zu diesem Thema gemacht habe und meinem Arbeitgeber auch ausführlich dargelegt habe. Wobei dieser keine große Lust hat hier irgendetwas richtig zu machen.
Derzeit ist es bei mir so, dass ich auf Basis vom Sachbezug nach deutschem Recht, davon nochmals 16 % an Umsatzsteuer vom meinem Netto Gehalt abgezogen bekomme.
Ich hab' meinem Arbeitgeber jetzt erklärt, dass alles über die 1% vom Listenpreis an Sachbezug falsch ist und ich auch keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen in Deutschland zahlen muss.
Jetzt hat er zumindest nur noch die 1% an Sachbezug im Gehaltszettel drin stehen, was dann dazu führt, dass ich monatlich etwa 70€ netto weniger Umsatzsteuer zu zahlen habe. Wenn ich Gehaltsmäßig nicht bereits an den Bemessungsgrenzen für die Sozailversicherungsbeiträge angekommen wäre, dann würde sich auch hier nochmals einiges tun. Wir sprechen hier also übers Jahr gesehen über richtig Geld.
Meine Frage an die Dienstwagennutzer hier wäre jetzt, wie ich weiter mit dem Thema umgehen soll. Muss denn der Arbeitgeber für den Firmewagen auch Umsatzsteuer zahlen, oder ist das nur mein Problem? Kann mir jemand 'nen Steuerberater im Raum Saarland/Forbach/Sarreguemines empfehlen, der sich in deutsch-französischen Steuerrecht auskennt.
Einen angenehmen Abend wünscht Waylon57
ich greife dieses Thema nochmals auf, da ich mir wegen der Quellenbesteuerung generell meine Gedanken zu diesem Thema gemacht habe und meinem Arbeitgeber auch ausführlich dargelegt habe. Wobei dieser keine große Lust hat hier irgendetwas richtig zu machen.
Derzeit ist es bei mir so, dass ich auf Basis vom Sachbezug nach deutschem Recht, davon nochmals 16 % an Umsatzsteuer vom meinem Netto Gehalt abgezogen bekomme.
Ich hab' meinem Arbeitgeber jetzt erklärt, dass alles über die 1% vom Listenpreis an Sachbezug falsch ist und ich auch keine Umsatzsteuer für den Firmenwagen in Deutschland zahlen muss.
Jetzt hat er zumindest nur noch die 1% an Sachbezug im Gehaltszettel drin stehen, was dann dazu führt, dass ich monatlich etwa 70€ netto weniger Umsatzsteuer zu zahlen habe. Wenn ich Gehaltsmäßig nicht bereits an den Bemessungsgrenzen für die Sozailversicherungsbeiträge angekommen wäre, dann würde sich auch hier nochmals einiges tun. Wir sprechen hier also übers Jahr gesehen über richtig Geld.
Meine Frage an die Dienstwagennutzer hier wäre jetzt, wie ich weiter mit dem Thema umgehen soll. Muss denn der Arbeitgeber für den Firmewagen auch Umsatzsteuer zahlen, oder ist das nur mein Problem? Kann mir jemand 'nen Steuerberater im Raum Saarland/Forbach/Sarreguemines empfehlen, der sich in deutsch-französischen Steuerrecht auskennt.
Einen angenehmen Abend wünscht Waylon57
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Rund um's Kind / Re: Kinderprämie CAF/Elterngeld/Kindergeld
« am: 12. Januar 2019, 14:35:37 »
Falls ihr französische Partner haben solltet, die in Frankreich arbeiten, dann solltet ihr euch früher oder später auf Post der deutschen Krankenkasse einstellen. Wenn diese Konstellation vorliegt, kündigt euch die deutsche Krankenkasse die Versicherung und ihr könnt euer Kind ausschließlich in Frankreich versichern.
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Steuern / Re: Muss ich 2019 Steuern zahlen?
« am: 04. Januar 2019, 19:34:45 »
Schau doch mal bitte auf dem Rückläufer deiner letzten Lohnsteuererklärung und dort auf der letzten Seite.
Bei mir steht dort ein Punkt, der nennt sich "les revenues sans organisme collecteur". In meinem Fall ist das der monatliche Abschlag, welcher aufgrund meines Einkommens 2018 nicht direkt mit dem Gehalt, sondern direkt von meinem Konto abgezogen wird.
Da die Steuern 2019 auf Grundlage des Einkommens 2018 berechnet werden und du auch die Jahre davor keine Steuern gezahlt hast, sollte das auch 2019 nicht anders sein.
Bei mir steht dort ein Punkt, der nennt sich "les revenues sans organisme collecteur". In meinem Fall ist das der monatliche Abschlag, welcher aufgrund meines Einkommens 2018 nicht direkt mit dem Gehalt, sondern direkt von meinem Konto abgezogen wird.
Da die Steuern 2019 auf Grundlage des Einkommens 2018 berechnet werden und du auch die Jahre davor keine Steuern gezahlt hast, sollte das auch 2019 nicht anders sein.
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Steuern / Re: [Wichtig] 1. Umzug/Steuererklärung 2018 in Frankreich
« am: 04. Januar 2019, 19:18:37 »
Die "numéreo de sécurité social" geht einher mit der Beantragung einer französischen Krankenversicherung bei der "caisse primaire d’assurance maladie (CPAM)". Wenn du dann eine entsprechende "Carte Vitale" hast, kennst du auch deine "numéreo de sécurité social", die steht dort nämlich drauf.
In Frankreich wird 2019 die Quellensteuer eingeführt, will heißen, dass die Lohnsteuer direkt mit dem Lohn abgeführt wird, dies wäre aber nur so der Fall, wenn du auch in Frankreich arbeiten würdest. So will das Finanzamt halt deine Bankverbindung haben, um auf Grundlage deines Verdienstes aus dem Jahre 2018 die monatlichen Abschläge ab Januar 2019 zu berechnen und einzuziehen.
Was mir jetzt bei deiner Situation nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass wir ja eigentlich in diesem Jahr eine Steuererklärung für 2019 machen und nicht für 2018. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, kann mir aber vorstellen, dass du dann für 2018 gar keine Steuern zahlen musst.
Deine Freundin müsste halt die ganzen Sachen dann ebenfalls einreichen, da ihr ja jeweils eine eigene Steuererklärung machen müsst.
Das in Frankreich zu versteuernde Einkommen, entspricht dem deutschen Nettolohn, der ja ohnehin keine deutsche Lohnsteuer enthält. Du musst da auch keine Nachweise oder so mitschicken, rechne deine Zahlen aus und trage die in die entsprechenden Felder ein.
In Frankreich wird 2019 die Quellensteuer eingeführt, will heißen, dass die Lohnsteuer direkt mit dem Lohn abgeführt wird, dies wäre aber nur so der Fall, wenn du auch in Frankreich arbeiten würdest. So will das Finanzamt halt deine Bankverbindung haben, um auf Grundlage deines Verdienstes aus dem Jahre 2018 die monatlichen Abschläge ab Januar 2019 zu berechnen und einzuziehen.
Was mir jetzt bei deiner Situation nicht ganz klar ist, ist die Tatsache, dass wir ja eigentlich in diesem Jahr eine Steuererklärung für 2019 machen und nicht für 2018. Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, kann mir aber vorstellen, dass du dann für 2018 gar keine Steuern zahlen musst.
Deine Freundin müsste halt die ganzen Sachen dann ebenfalls einreichen, da ihr ja jeweils eine eigene Steuererklärung machen müsst.
Das in Frankreich zu versteuernde Einkommen, entspricht dem deutschen Nettolohn, der ja ohnehin keine deutsche Lohnsteuer enthält. Du musst da auch keine Nachweise oder so mitschicken, rechne deine Zahlen aus und trage die in die entsprechenden Felder ein.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kosten der carte grise
« am: 04. Januar 2019, 11:38:09 »
Zur Info:
Alle Unterlagen aus Deutschland, dass heißt COC, Fahrzeugschein und Brief sowie den Quitus Fiscal aus Frankreich wollte niemand im Original haben.
Die Kosten für die carte grise waren um 6€ günstiger als weiter vorn im Thread von mir ermittelt. Zusätzlich sind noch 30€ für die Dienstleistung angefallen und eigentlich 30€ für die Kennzeichen in der höherwertigeren Ausführung, wobei hier nur 20€ berechnet wurden.
Die carte grise wird uns jetzt als Einschreiben in der nächsten Woche zugestellt und wir haben vorläufig nochmals was provisorisches bekommen.
Alle Unterlagen aus Deutschland, dass heißt COC, Fahrzeugschein und Brief sowie den Quitus Fiscal aus Frankreich wollte niemand im Original haben.
Die Kosten für die carte grise waren um 6€ günstiger als weiter vorn im Thread von mir ermittelt. Zusätzlich sind noch 30€ für die Dienstleistung angefallen und eigentlich 30€ für die Kennzeichen in der höherwertigeren Ausführung, wobei hier nur 20€ berechnet wurden.
Die carte grise wird uns jetzt als Einschreiben in der nächsten Woche zugestellt und wir haben vorläufig nochmals was provisorisches bekommen.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kosten der carte grise
« am: 04. Januar 2019, 10:14:37 »
Hallo der Suchende,
dir auch ein gutes und unfallfreies neues Jahr.
Wir gehen das Teil später auch noch abholen.
Die ganze Angelegenheit hat ja letztendlich dann doch nicht so lange gedauert.
dir auch ein gutes und unfallfreies neues Jahr.
Wir gehen das Teil später auch noch abholen.

Die ganze Angelegenheit hat ja letztendlich dann doch nicht so lange gedauert.
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Steuern / Re: Deutsches Firmenwagen und in Frankreich wohnen
« am: 02. Dezember 2018, 14:48:00 »
Das Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, aber grundsätzlich kann man ja hier Themenbezogen weiter diskutieren.
Mir geht es hier im speziellen um das Schreiben vom BMF, welches Dieter weiter vorne hier gepostet hat.
Ich zahle schon seit jeher Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen in Deutschland, obwohl diese ja gemäß vorgenanntem Schreiben ja eigentlich in Frankreich zu entrichten ist.
Hat hier irgendjemand einen Plan, ob in Frankreich überhaupt Umsatzsteuer für den Firmenwagen zu entrichten sind?
Bei mir läppert sich der Betrag seit 06/13 inzwischen schon auf fast 6.000 € und ich will versuchen mir das Geld von meinem Arbeitgeber zurückzuholen.
Mir geht es hier im speziellen um das Schreiben vom BMF, welches Dieter weiter vorne hier gepostet hat.
Ich zahle schon seit jeher Umsatzsteuer für meinen Firmenwagen in Deutschland, obwohl diese ja gemäß vorgenanntem Schreiben ja eigentlich in Frankreich zu entrichten ist.
Hat hier irgendjemand einen Plan, ob in Frankreich überhaupt Umsatzsteuer für den Firmenwagen zu entrichten sind?
Bei mir läppert sich der Betrag seit 06/13 inzwischen schon auf fast 6.000 € und ich will versuchen mir das Geld von meinem Arbeitgeber zurückzuholen.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kosten der carte grise
« am: 24. November 2018, 17:12:27 »
Hallo Der Suchende,
so klein ist die Welt, schön mal jemanden aus dem Forum hier getroffen zu haben.
Ich werde hier berichten wann ich die Carte Grise bekomme, wird ja laut heutiger Aussage noch in diesem Jahr was werden.
so klein ist die Welt, schön mal jemanden aus dem Forum hier getroffen zu haben.
Ich werde hier berichten wann ich die Carte Grise bekomme, wird ja laut heutiger Aussage noch in diesem Jahr was werden.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kosten der carte grise
« am: 24. November 2018, 03:04:22 »
@Der Suchende
Danke, 17 Jahre Frankreich und zwei kleine Franzosen zuhause, tun halt ihr übriges um die Sprache einigermaßen zu können. ;-)
Anmelden werde ich unser Auto über "Servie Carte Grise" in der Avenue Saint Remy.
Danke, 17 Jahre Frankreich und zwei kleine Franzosen zuhause, tun halt ihr übriges um die Sprache einigermaßen zu können. ;-)
Anmelden werde ich unser Auto über "Servie Carte Grise" in der Avenue Saint Remy.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Kosten der carte grise
« am: 23. November 2018, 15:32:54 »Nein, mein Neuer (TDI Diesel mit 2.0 l und 190 PS ) von Schkodda hat 119 g Schadstoff.
Diese ca. 430€ sollten also stimmen.
Ich habe dies mit dem Punkt "Réception communautaire ? : Oui " falsch gemacht, deshalb kam da der falsche Betrag raus.
Heute morgen habe ich übrigens meine Quitus Fiscal in Forbach abgeholt und morgen beantrage ich dann die finale Zulassung.
Gruß
War heute morgen pünktlich um 8:30 Uhr vor Ort, wobei da schon ziemlich was los war. Morgen bin ich auch in Forbach beim Dealer. Mal schauen wer von uns beiden dann früher die Zulassung bekommt. ;-)
Bei unserem Skoda wird's ein wenig günstiger:
Démarche :
Première immatriculation en France d'un véhicule
Importé en France après avoir été immatriculé dans un autre pays
Genre national (J.1) : Voiture particulière (VP)
Date de mise en circulation (B) : 06/08/2018
Puissance administrative nationale (P.6) : 6 CV
Energie (P.3) : Essence (ES)
Carrosserie handicap / Carte d'invalidité ? : Non
Réception communautaire ? : Oui
Taux d'émission de CO2 (V.7) : 119 g/km
Département : Moselle
Coût du certificat d'immatriculation
Y1 - Taxe régionale : 258,00 €
Y1 bis - Taxe additionnelle voitures de forte puissance : 0,00 €
Y2 - Taxe formation professionnelle : 0,00 €
Y3 - Taxe additionnelle voitures de tourisme : 0,00 €
Y3 - Malus CO2 voitures de tourisme : 0,00 €
Y4 - Taxe de gestion : 4,00 €
Y5 - Redevance d'acheminement : 2,76 €
Y6 - Taxes à payer : 264,76 €
Danke @pifolog für den Link.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Quitus fiscal - Forbach - immer noch aktuell?
« am: 20. November 2018, 15:51:24 »
Ich wollte nochmals eine Rückmeldung geben, wie lange die Sache in Forbach gedauert hat.
Alle benötigten Unterlagen wurden am 14.11. im Zimmer 13 in Forbach abgegeben und am gestrigen Tag haben wir per Mail die Info bekommen, dass der Quitus Fiscal am Freitag abgeholt werden kann.
Alle benötigten Unterlagen wurden am 14.11. im Zimmer 13 in Forbach abgegeben und am gestrigen Tag haben wir per Mail die Info bekommen, dass der Quitus Fiscal am Freitag abgeholt werden kann.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Dauer für Immatriculation von Import Autos?
« am: 16. November 2018, 17:04:52 »
Sehr interessant zu hören, was in Sachen Zulassung in Frankreich so abgeht. Als Fazit kann man dann wohl sagen, dass jeder irgendwie sein eigenens Süppchen kocht.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Dauer für Immatriculation von Import Autos?
« am: 12. November 2018, 20:11:38 »
Ich hab' wahrscheinlich den gleichen Dealer wie Der Suchende in Forbach, denn bei mir hat das Ganze auch nur 90 € gekostet. Für Kennzeichen und vier Monate Kurzzeitzulassung sowie die sehr schnelle Abwicklung vor Ort, lasse ich mir diese Summe gerne gefallen.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Aktuelle Dauer für Immatriculation von Import Autos?
« am: 11. November 2018, 12:45:34 »
Der Zulassungsdealer in Forbach hat mir vor kurzem erzählt, dass es derzeit vier Wochen dauert.
Die Zeit bis man den "Quitus Fiscal" bekommt, muss man ja hier auch noch einrechnen.
Beides zusammen kann also durchaus zwischen 6 und 8 Wochen dauern.
Ich kann dir berichten, wenn ich die Zulassung durch habe.
Die Zeit bis man den "Quitus Fiscal" bekommt, muss man ja hier auch noch einrechnen.
Beides zusammen kann also durchaus zwischen 6 und 8 Wochen dauern.
Ich kann dir berichten, wenn ich die Zulassung durch habe.
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Steuern / Re: Taxe d'habitation
« am: 08. November 2018, 20:26:41 »
Kleine Anmerkung:
Wer seine Steuererklärung noch mit den Formularen und nicht online macht, der bekommt natürlich auch noch eine Antwort auf dem Postweg.
Wer seine Steuererklärung noch mit den Formularen und nicht online macht, der bekommt natürlich auch noch eine Antwort auf dem Postweg.