Grenzgaenger Forum

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 11:03:33 »
ja, so interpretiere ich die Texte

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Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 10:50:22 »
Du kannst - dt. Staatsbürgerschaft etc. vorausgesetzt - in D machen, was Du willst. Unter Beachtung der dt. Coronaregeln kannst Du einkaufen, wandern, ins Autokino etc.

Nach *franz.* (!) Regeln kannst Du aber Probleme bekommen bei der Wiedereinreise, da Einkaufen nur in 10km Umfeld und auch nur in Geschäften einer bestimmten Liste (ich kenne die Liste nicht) erlaubt ist.

Also:
über die Grenze um der betagten Mutter in D einzukaufen, die Einkäufe in D abzuladen und leer wieder zurück - ha!

BTW:
einen Nachbar hats erwischt bei der Ausreise nach D auf franz. Grund bei franz. Kontrolle als er sagte: ich möchte in D einkaufen -> 2x 135.-
Das sind aber franz. Regeln! Nicht die der Bundespolizei, die dürfen ihn nicht an der Einreise hindern, solange er keine Krankheitssymptome zeigt.

Du darfst halt nicht sagen: bin Berufspendler und dann dann Kofferraum voller neue gekaufter Bierkisten haben.

Die genannte Begründung (bei den Franzosen) muss zum Verhalten passen.

243
Sonstiges / Re: Corona, von F nach D
« am: 10. April 2020, 08:50:20 »
Selbstverständlich darfst Du als dt. Staatsbürger einreisen, jederzeit und ohne Grund: (Zitat aus Deinem Link)

Wer darf nach Deutschland einreisen?

An den betroffenen Grenzen dürfen grundsätzlich folgende Personengruppen einreisen:

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Personen mit deutschem Aufenthaltstitel
Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Berufspendler (Nachweise sollten mitgeführt werden)
Personen, die triftige Gründe für die Einreise haben (Nachweise sollten mitgeführt werden). Die Entscheidung trifft der Beamte vor Ort.



Lediglich in F könnte Ihr über Ostern Probleme bekommen:

Neue Maßnahmen für Bas-Rhin - Medienberichten zufolge (09.04.2020):

Vom 10. bis zum 15. April 2020 darf das Haus zwar für Einkäufe zur Deckung des Grundbedarfs, Spaziergänge, sportliche Aktivitäten und zum Ausführen des Hundes verlassen werden, aber nur alleine (1 Erwachsener). Ausnahme: Begleitung durch eine Person, die noch keine 16 Jahre alt ist oder durch eine verletzliche Person.
-> also in 2 Autos zum Burgeressen fahren

Die von Dir im Link zitierten Einschränkungen gelten für Personen ohne dt. Staatsangehörigkeit etc.

Ich war am Mittwoch problemlos in D einkaufen, zu zweit, bei der Rückkehr waren keinerlei franz. Kontrollpersonen an der Grenze, gar keine, nicht mal im Auto


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Behörden / Re: Grenzgänger Corona
« am: 09. April 2020, 21:26:08 »
Weitere Einschränkungen - insbs. über Ostern  - findet Ihr hier:

https://www.eurodistrict-pamina.eu/UserFiles/File/covid-news/info-a17.pdf

Info Nr. 17 von heute
- nur noch alleine Spazieren gehen
- Sport tagsüber verboten
- Karfreitag Läden geschlossen
usw

Und einige FAQ:
https://www.cec-zev.eu/de/themen/coronavirus-in-der-deutsch-franzoesischen-grenzregion/coronavirus-in-der-grenzregion-faqs/

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Zum Bilder machen müsste ich - neben der täglichen Arbeitszeit - gut 30 km in die Eine und danach in die Andere Richtung fahren, um einen Automat oder Fotografen zu finden. Aber ja, wenns anders nicht klappt, werde ich das wohl machen müssen.
Wegen Fotos......

246
Es war ein Bild eines deutschen Fotografen, allerdings auf Fotopapier von mir reproduziert. Vermutlich wurde dies as ‚Scan‘ gewertet und abgelehnt.
Neuer Versuch startet heute mit offiziellen biometrische EU-Bildern vom dm.

247
Mein Antrag wurde heute zurückgewiesen, weil ‚Standarddokumente‘ nicht korrekt waren.
Nach genauerer Suche im ANTS-Portal konnte ich rausfinden, dass das Foto zurückgewiesen wurde. Was genau am Foto nicht ok war, lässt sich nicht rausbekommen.
Also alles wieder neu eingeben und neue Fotos machen lassen.

248
Hi,

hast Du die (Mail)-Adresse vom Ombudsmann, ich warte auch schon über ein Jahr....

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Anmerkungen zum Forum / Re: Datenbankfehler und -wiederherstellung
« am: 14. Oktober 2019, 14:06:52 »
Hi Marco,

und mags Du das Forum nicht dann endlich auch mal mit SSL absichern? Wäre allmählich mal an der Zeit und ein Zertifikat ist - wie Du sicher weisst - in vielen Hostingpaketen ohnehin mit drin. Registrierungen oder Logins im Klartext zu senden ist seit längerem nicht mehr ganz rechtskonform und kann Dir echte Probleme bereiten.

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ich warte seit März 19 ohne irgendeine Rückmeldung - nix.

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Steuern / Re: Erbschaftsteuer
« am: 12. Juli 2019, 18:55:18 »
je nach Umfang des zu erwartenden Erbes (Immobilien?) könnte es helfen, das in eine GmbH zu überführen und den potentiellen Erblasser und die Erben als Gesellschafter einzusetzen. Im Erbfall würde dann nur der Gesellschaftsanteil vererbt werden. Müsst Ihr mal prüfen, ob das Sinn macht und Euch beraten lassen.

Und denkt mal einen Schritt weiter - wenn Ihr Erblasser werdet, was durch Unfall/Krankheit schneller sein kann, als einem lieb ist.
Stichwort: Europ. Erbrechtsreform aus 08/2015; danach gilt das Erbrecht des Landes des letzten gewöhnlichen Aufenthalts für die gesamte Erbmasse (egal wo) - also ggf das französische Recht mit dessen Besonderheiten...
Lässt sich durch Testament aber ein Stück weit steuern.

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