Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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241
Behörden / Re: Französische Staatsangehörigkeit beantragen
« am: 17. Januar 2011, 14:56:39 »
Hallo dobifan,

ja, ich habe das Prozedere hinter mir und bin seit einem Jahr auch Franzose  =D .

Also, bis 2009 war das Tribunal d'Instance zuständig, seit 2010 die Präfektur. Deswegen weiß ich nicht, inwieweit sich da etwas geändert hat. Bei mir war es so, dass ich zum Tribunal gegangen bin und habe eine Liste bekommen mit allen Papieren, die ich besorgen musste. Die stimmte auch nicht 100%ig mit der "offiziellen" Liste (siehe hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2673.xhtml) überein. Vielleicht also besser hingehen.

Gebraucht habe ich auf jeden Fall eine internationale Geburtsurkunde, eine französische Heiratsurkunde, eine internationale Heiratsurkunde meiner Eltern, ein Führungszeugnis aus Deutschland mit offizieller Übersetzung durch einen gerichtlich anerkannten Übersetzer (hat 30 Euro gekostet...), eine Bescheinigung von der Mairie, dass ich hier wohne, Kopien der Steuerbescheide der letzten Jahre, Geburtsurkunde des Kindes, Ausweise von mir und meiner Frau, Geburtsurkunde meiner Frau, 2 Passfotos... Das müsste es so in etwa gewesen sein.

Dann wurden wir gemeinsam vorgeladen und mussten unterschreiben, dass wir nach wie vor zusammen leben. Dann beginnt eine Wartezeit von maximal 1 Jahr. Ein paar Wochen nach der Vorladung beginnen die Nachforschungen über dich. Bei mir sah das so aus, dass irgendwann plötzlich zwei Gendarmen vor der Tür standen und ein Formular ausfüllen mussten (nochmal die gleichen Fragen, die schon in den ganzen Papieren beantwortet sind und z. B.: Wo arbeiten Sie? Wie viel verdienen Sie?  :rolleyes: ...)

Nochmals ein paar Wochen später wurde ich dann bei der Ausländerbehörde der Sous-Préfecture zu einem Gespräch eingeladen. Da sollte wohl überprüft werden, ob ich der französischen Sprache mächtig und gut integriert bin (Fragen wie: Sind Sie in einem Verein? Welches französische Buch haben Sie zuletzt gelesen? Außerdem wurde ich über meinen Lebenslauf befragt).

Ca. 9 Monate nach der Beantragung bekam ich dann vom Ministerium einen Ablehnungsbescheid. Angeblich fehlte ein Papier.  :mad: Das hatte ich natürlich abgegeben und das Tribunal hatte vorher auch alles auf Vollständigkeit überprüft. Da man das Ministerium nicht anrufen kann (auch das Tribunal kann das angeblich nicht), konnte ich nur ein Gnadengesuch (kein Witz!) einreichen, auf das aber nicht geantwortet wurde. Dann hätte ich vor das Tribunal de Grande Instance gehen und Widerspruch einlegen müssen (mit Anwalt usw.). Stattdessen entschied ich mich dazu, den Antrag einfach nochmals zu stellen (alle Papiere nochmal besorgen... grrrrr). Also alles von vorne, wieder Vorladung zum Tribunal, die haben die Unterlagen weitergeschickt, und siehe da, ein paar Wochen später kam ein Brief, dass auf Grund neuer Erkenntnisse (!!!) mein erster Antrag nun doch - ganz zufällig - ein paar Tage vorher angenommen wurde.  ;)

Damit konnte ich dann endlich das Glück verspüren, Franzose zu sein...  :zwinkern:

Viel Spaß bei dem Behördenmarathon! Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich gerne an mich wenden.

Grüße,
der Kembser


242
Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 16:00:19 »
Jetzt hätte ich noch ´ne Frage, mein Arbeitgeber bzw. dessen Hauptsitz ist in Köln, dort ist auch das Betriebsstättenfinanzamt. Muß ich mich also an die Kindergeldkasse in Köln wenden?

Wie gesagt, nur dann, wenn du im öffentlichen Dienst tätig bist, also in D versteuern musst. Ansonsten ist Saarbrücken bzw. Offenburg zuständig.

Vergiss die 0180-Nummer, die haben bei Grenzgängern keine Ahnung (zumindest nach meiner Erfahrung).

243
Rund um's Kind / Re: kindergeld
« am: 29. November 2010, 13:50:29 »
Hallo,

wenn einer in D und der andere in F arbeitet, ist F prioritär. Man kann dann in D die Differenz beantragen. Zuständig ist für Arbeitsplatz in Ba-Wü die Familienkassen Offenburg, für das Saarland die Familienkasse Saarbrücken. Ausnahme: Wenn man im dt. öffentlichen Dienst beschäftigt ist (und damit in D unbeschränkt steuerpflichtig), dann ist die Familienkasse am Sitz des Arbeitgebers zuständig.

Für ein Kind unter 3 Jahren gibt es in F die "allocation de base" von 177 Euro, jedoch abhängig vom Einkommen.
Ab 3 Jahren gibt es erst ab zwei Kindern was, unabhängig vom Einkommen.

http://www.caf.fr/cataloguepaje/BasePaje.htm
http://www.caf.fr/redirect/s/Redirect?page=prestationMetroAf

Interessant sind vor allem die Zuschüsse zur Tagesmutter:

http://www.caf.fr/cataloguepaje/GardPajeEmploi.htm

Grüße,
der Kembser

244
Wohnen / Re: Preise für Strom, Wasser, Gas bzw. Öl
« am: 18. November 2010, 14:06:29 »
Hallo,

zum Strom wollte ich noch ergänzen:

1. Die Zählermiete und der Preis pro kWh schwankt je nach Vertrag - man muss vorher bestimmen, welche Leistung man maximal braucht. Die genauen Tarife findet man hier unter "Option Base": http://bleuciel.edf.com/abonnement-et-contrat/les-prix/les-prix-de-l-electricite/tarif-bleu-47798.html#acc52401

2. Soweit ich weiß, kann man mittlerweile auch nach einem Anbieterwechsel zurück zum EDF-Tarif. Steht zumindest auch hier: http://www.energie-info.fr/pratique/changer-fournisseur

"Si je quitte une offre de fourniture d’électricité au tarif réglementé et/ou une offre de fourniture de gaz naturel au tarif réglementé, je pourrai revenir à ce même tarif par la suite (à l’exception des tarifs EJP et Tempo)."

Auf dieser Seite findet man auch einen Rechner mit Tarifvergleich.

Grüße,
der Kembser

245
Technik / Re: Neuf: keine Verbindung zu deutschem Handy möglich
« am: 15. November 2010, 15:10:20 »
Hallo stini,

in dem Forum von n9ws.com wird einem in der Regel auch geholfen, da schauen regelmäßig Mitarbeiter von SFR vorbei und kümmern sich um die Probleme.

Übrigens, für alle, die bei neuf/SFR sind und es noch nicht wussten: Falls man wirklich mal die Hotline anrufen muss: Das geht auch vom Ausland (und damit auch von einem deutschen Handy) aus über die normale Festnetznummer 0033.1.71.25.10.77. Das kann unter Umständen (je nach deutschen Handytarif) günstiger sein als die 1077 Hotline über ein französisches Handy anzurufen, falls z.B. das Internet komplett ausgefallen ist und damit auch das Telefon nicht mehr funktioniert.

Grüße,
der Kembser

246
Technik / Re: Neuf: keine Verbindung zu deutschem Handy möglich
« am: 15. November 2010, 14:37:46 »
Hallo,

kann ich bestätigen, hab's gerade ausprobiert. Werde mal einen Beitrag im Forum von n9ws.com schreiben, in der Hoffnung, es hilft.

Grüße,
der Kembser

247
Steuern / Re: Steuer-Identifikationsnummer bei dt. privaten KV
« am: 28. Oktober 2010, 19:47:19 »
Hallo,

auch ich habe vor ein paar Tagen von meiner PKV ein solches Schreiben erhalten. Ich habe dann bei meinem zuständigen deutschen Finanzamt nachgefragt: Es gibt für im Ausland Lebende definitiv keine Steuer-ID!

Daraufhin habe ich bei meiner PKV (HUK) angerufen und ihnen das Problem geschildert. Die Sachbearbeiterin meinte, sie vermerkt es, sodass ich auch weiterhin eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge erhalte, die ich dann mit der Steuererklärung abgeben kann.

Viele Grüße,
der Kembser

248
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 03. Oktober 2010, 13:43:02 »
Hallo Marta,

so genau nicht. Ich kann dir nur ein Beispiel geben:

In einem Monat, in dem wir für die Tagesmutter netto 285 Euro bezahlt haben, berechnet die CAF einen Arbeitgeberanteil von ca. 150 Euro und einen Arbeitnehmeranteil von ca. 90 Euro. Beide Teile werden allerdings anscheinend von der CAF übernommen.(?) Wie sich das genau berechnet, kann ich leider beim besten Willen nicht nachvollziehen.

Grüße,
der Kembser

249
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 02. Oktober 2010, 14:24:42 »
Hallo Marta,

das betrifft leider nicht nur die Luxemburger Grenzgänger. Dort ist jedoch der Aufschrei um einiges lauter, einfach deshalb, weil das Luxemburger Kindergeld viel höher ist.

Seit April wird bereits das deutsche Kindergeld mit dem Betrag "prise en charge partielle de la rémunération" verrechnet. Vorher bekamen wir mit einem Kind unter 3 Jahren monatlich 167,07 € Zuschuss. Die fallen jetzt weg.

Ab Januar 2011 sollen dann auch die Lohnnebenkosten, die die CAF (über Pajemploi) übernimmt ("Prise en charge des cotisations sociales par votre Caf") in diese Rechnung miteinbezogen werden. Dann muss man die Lohnnebenkosten an Pajemploi zuerst vorstrecken, und von der CAF bekommt man dann den Rest (Zuschuss+Lohnnebenkosten-deutsches Kindergeld) wieder zurück.

Vorausgesetzt, die Luxemburger Grenzgänger schaffen es nicht, hier noch etwas zu ändern.

Du hast allerdings in der Tat Recht, dass man die selbst gezahlten Kosten in der Steuererklärung angeben kann und dann 50% crédit d'impôt bekommt.

Grüße,
der Kembser

250
Rund um's Kind / Re: complement de libre choix du mode de garde
« am: 01. Oktober 2010, 17:21:38 »
Hallo,

Erics Link sollte alle wesentlichen Infos enthalten. Wichtig aber noch zu wissen: Wenn du Kindergeld aus D bekommst, wird dieser Betrag von den Leistungen der CAF abgezogen!

Grüße,
der Kembser

251
Hallo Martin,

um es kurz zusammenzufassen: Das was du machen möchtest geht so nicht. Warum?

In Frankreich arbeiten die Internetprovider beim Telefon nicht mit dem weit verbreiteten SIP-Protokoll, sondern mit dem MGCP-Protokoll. Mit letzterem kann die Fritzbox leider nichts anfangen.

Prinzipiell gibt es bei free die Möglichkeit, Telefon über SIP zu nutzen. Dazu muss man zuerst im Webinterface eine feste IP-Adresse beantragen. Wenn man die hat (dauert wenn ich mich recht erinnere nur ein paar Stunden), dann kann man - ebenfalls irgendwo im Webinterface - die Telefonie auf SIP umstellen.

Problem dabei: Via SIP kann man bei free nicht ins Ausland telefonieren. Und wenn ich es richtig verstanden habe, ist es ja das, was du gerade möchtest.

Vorausgesetzt, es hat sich an dieser Situation in den letzten zwei Jahren nichts geändert. Damals bin ich von free zu neuf/SFR gewechselt und habe mich seitdem nicht mehr damit beschäftigt.

Du hast natürlich Recht: Die Fritzbox ist halt eine eierlegende Wollmilchsau, aber in Frankreich nicht nur praktisch unbekannt, sondern auf Grund o.g. Besonderheit ziemlich nutzlos. Deshalb hat auch Dieter Recht: Benutze einfach die Freebox. Andere Länder - andere Boxen. So ist das halt. Und wenn du ein bisschen französisch lernst (ist ja auch für manch andere Situation sinnvoll  :laugh: ), wirst du auch mit dem Webinterface zurecht kommen.

P.S.: Dégroupé bedeutet entbündelt. In deiner Gemeinde hat free also eigene Anlagen in der Vermittlungsstelle installiert. Das heißt, dass du einen free-Anschluss ganz ohne France Télécom Anschluss bekommen kannst. Wenn du diesen - wie du schreibst - gar nicht nutzt, ließe sich die FT-Grundgebühr also sparen!

Grüße,
der Kembser

252
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: conduite accompagnée
« am: 11. September 2010, 20:23:25 »
Hallo,

habe auch ein bisschen gegoogelt und folgende Seite gefunden:

http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2824.xhtml

Dort heißt es unter "consitution du dossier" über die vorzulegenden Bescheinigungen:

"si le candidat est français et âgé de 16 à 25 ans, une photocopie de l'attestation de recensement et du certificat de participation à l'appel de préparation à la défense."

Das heißt also: Die attestation de recensement wird nur von französischen Staatsbürgern verlangt!

Grüße,
der Kembser

253
Rund um's Kind / Re: deutsches Abitur/französisches Abitur
« am: 03. September 2010, 14:52:10 »
Hallo Andrea,

bevor ich ein Jahr in Frankreich studiert habe (nicht im Rahmen eines Austauschprogramms - da geht das problemlos), musste ich einen Sprachtest bestehen. Ist allerdings schon ein paar Jahre her (14 genauer gesagt). Ausgenommen davon sind Schüler, die an einem bilingualen Gymnasium das AbiBac gemacht haben, und - wenn ich mich richtig erinnere - gibt's auch Erleichterungen für diejenigen, die wenigstens Französisch-Leistungkurs bzw. Neigungskurs mit anschließender Abiturprüfung hatten.

Grüße,
der Kembser

254
Hallo sapperlot,

ganz deiner Meinung.  :doppeld:

Ein Kollege sagte mir, es hat wohl schon mal jemanden gegeben, der das Verfahren bis zum Europäischen Gerichtshof angefochten hat. Ohne Erfolg.  :-\ Keine Ahnung ob dem wirklich so ist.

Leider gibt es wohl nur sehr wenige Grenzgänger mit diesem Problem. Sonst könnte man sich zusammentun und vielleicht was auf die Beine stellen. In der Ortenau ist es ja gerade umgekehrt. Da wohnen relativ viele französische Beamte, weil die Wohnungen günstiger sind als in Straßburg und sie in F versteuern können. Die haben schon verschiedene Aktionen eingeleitet bezüglich merkwürdiger Behandlung durch den deutschen Fiskus. Siehe hier: http://www.frontaliers.net/

Sowas müssten wir gemeinsam schaffen!

Grüße,
der Kembser

255
Hallo sapperlot,

ja, aber du musst weiterlesen:

"...Bei Anwendung des § 1 Absatz 3 Satz 2 ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zu verdoppeln." steht am Ende des zitierten Artikels.

Und dort steht wiederum: "Dies gilt nur, wenn ihre Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte den Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 nicht übersteigen;...".

Das bedeutet, dass die 90% auf das Gesamteinkommen angewandt werden bzw. der dopppelte Grundfreibetrag (2 x 8004 = 16008 EUR) als Grundlage genommen wird.

Glaub's mir, es geht nicht. Ich habe mich selbst schon mit den Finanzbeamten rumgeschlagen, außerdem sind mehrere Kollegen von mir in der gleichen Situation. Und auch die haben schon entsprechenden rechtlichen Rat eingeholt. Da scheint D stur zu sein. Leider. Wobei, ich weiß nicht, wie F das im umgekehrten Fall machen würde. Auf jeden Fall bräuchte es hier eine europäische Regel. Aber wer glaubt ernsthaft, dass die Nationalstaaten sich eines Tages im wichtigsten aller Politikfelder - der Steuer - so hereinreden lassen würden?

Grüße,
der Kembser


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