Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Sabine

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Steuern / Re: Studieren in Frankr. wohnen in Deutschl.
« am: 07. November 2008, 07:38:00 »
Hallo Ahmet,

ich habe selber ein BA-Studium gemacht, wenn auch nicht im Ausland.
Da Du einen Arbeitsvertrag hast, bist du über deinen Arbeitgeber sozialversichert und nicht mehr über deine Eltern.
Da der Arbeitgeber in Frankreich sitzt, wirst du wohl deine Sozialabgaben in F zahlen müssen, und da du außerhalb der Grenzzone wohnst, auch deine Steuer.


242
Steuern / Re: Steuern wärend des Mutterschutz
« am: 24. Oktober 2008, 10:21:02 »
Ich hatte auf eine ähnliche Frage schon mal geantwortet,
schaut hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/mutterschutzgeld-als-grenzgaenger-probleme-t881.0.html

243
Behörden / Re: Elterngeld
« am: 22. August 2008, 14:13:46 »
Hallo,
wir sind in der selben Situation wie Ihr, wohnen allerdings im Elsass, so kenne ich nur die zuständigen Stellen zuständig für das Elsass.
Kindergeld bekommen wir aus Deutschland (Familienkasse), mußten uns aber vorher bei der französischen CAF anmelden, um das deutsche Formular von dort unterschrieben zu bekommen.
Formular wurde uns von der deutschen Familienkasse zugeschickt.
Elterngeld beziehen wir ebenfalls aus Deutschland. Paßt aber auf! Bei uns war der Bescheid erstmal zu niedrig!

244
Hallo Rüdiger,

siehe meinen Beitrag hier:
http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/steuern/zeitpunkt-umzug-nach-frankreichsteuerberechnung-t1104.0.html

Ging uns mit dem Pforzheimer Finanzamt genauso.
Haben denen dann das Formular gesendet, dass das Karlsruher Finanzamt von mir ausgefüllt wollte.
Leider habe ich keiine Kopie gemacht.
Aber ruf doch dort einfach an, und frag nach dem Formular für das Umsiedelungsjahr als Grenzgänger.

In dem Formular muß auf jeden Fall stehen "Nichselbstständige Arbiet (Einkünfte, die im Inland nicht der Besteuerung unterliegen)

245
Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 22. Juni 2008, 22:18:02 »
Ist zwar schon vier Jahre her als wir umgezogen sind, aber das war zumindest damals so:
Umzug 15.3.2004, Steuern in Deutschland bezahlt bis Juni glaube ich, weil vorher der Freistellungsbescheid nicht vorlag.
Steuererklärung in Deutschland:
Zu versteuern waren die Einkünfte bis 15.3. unter Progressionsvorbehalt. Vom Karlsruher Finanzamt haben wir daher noch ein Formular bekommen, dessen Namen ich leider nicht mehr weiß, auf dem die Einkünfte anzugeben waren, die man als Steuerausländer in diesem Jahr noch bekommen hat, die aber nicht der deutschen Steuer unterliegen.
Das Pforzheimer Finanzamt hat das falsche Formular meinem Mann zukommen lassen, dass wir nicht ausgefüllt haben (Bescheinigung EU/EWR der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommenssteuererklärung), das haben wir nicht ausgefüllt!!

In der französischen Erklärug wollten sie nur die Einkünfte nach dem 15.03., also ohne Progressionsvorbehalt.

In dem Jahr in dem man umzieht, zahlt man also definitiv weniger Steuern, weil nur ein verkürztes Jahr als komplettes Jahreseinkommen gewertet wird.
Genauso übrigens, wenn man unterjährig heiratet!

Die Vorausberechnung ist dann natürlich zu niedrig und man sollte Geld zurück legen oder freiwillig höhere Abschlagszahlungen tätigen.

Ich hoffe, damit geholfen zu haben!

246
Hallo,

bei der Anmeldung von Neufahrzeugen werden in Frankreich bei entsprechendem CO2-Ausstoss ja entweder Steuergeschenke gemacht oder es werden Strafzahlungen fällig.

Weiß jemand, ob dies auch für die Anmeldung von Gebrauchtfahrzeugen gilt, die ihre Erstzulassung vor dem 01.01.2008 hatten?

Danke im Voraus!


247
Hallo,

die Fragen haben sich inzwischen viele gestellt und es findet sich nicht wirklich irgendwo etwas im Netz dazu.
Mein Standpunkt bzw. meine Interpretation ist: (da ich in derselben Situation bin):

(ich zitiere die Passagen nur aus dem Kopf, der ganz genaue Wortlaut mag anders sein....)
- Grenzgänger ist, wer abends nach Hause zurückkehrt (bin ich ja)
- wer innerhalb des Grenzgebietes arbeitet (tue ich auch)

eine ehemalige Kollegin praktiziert das seit 12 Jahren, das deutsche Finanzamt wollte nix von ihr - kann ja auch nicht sein, weil sie ja nicht ausserhalb des Grenzgebietes in DE arbeitet
und das französische hat auch kein Problem - sie zahlt ja schließlich in FR die Steuern.

Wo kein Kläger, da also auch kein Richter.

Ich würde mir keine Gedanken machen.

Problematisch ist das nur für die Leute, deren deutscher Firmensitz außerhalb des Grenzgebietes ist, weil dann das deutsche Finanzamt ja zum Zuge kommen will...

Gruß
Sabine

248
Sonstiges / Re: Integration gescheitert nach 17 Jahren im Elsaß
« am: 23. Januar 2008, 11:10:22 »
Hallo Ellen,

das tut mir leid, sowas zu lesen.
Wir wohnen in Scheibenhard und Freunde von uns in Wissembourg. - Zum Glück können wir sowas nicht berichten.
Ich wünsche Euch viel Kraft, das zu bewältigen!

Gruß
Sabine

249
Sonstiges / Re: Unterstützung für frische Eltern
« am: 22. Januar 2008, 19:07:27 »
Hallo,

also die 800 Euro habe ich nicht bekommen. Vielleicht hängt das auch vom Gehalt ab, sie wollten nämlich die Steuerbescheide haben.
Zuständig für das Kindergeld ist die Elterngeldkasse in Offenburg (0781 9393 606, von dort bekommst du die Formulare, die du dir von der CAF (caisse allocation familial - www.caf.fr) ausfüllen lassen mußt. Hier mußt du dich auch anmelden.

Das Elterngeld gibt es von der L-Bank in Karlsruhe. - Aber mach dich auf lange Wartezeiten gefasst. Wir mußten 6 Monate warten und sie haben erstmal ohne Begründung drei Monate gestrichen - mal schauen, was der Widerspruch bringt....

250
Steuern / Re: Mutterschutzgeld Als Grenzgänger!! PROBLEME!!!
« am: 22. Januar 2008, 19:01:21 »
oja, das kenne ich. Habe ewig mit meiner Firma rumgezerfft - aber natürlich ohne Erfolg.
Die Differenz geht ja noch nicht mal an das deutsche Finanzamt, sondern die Firma behält es ein...
Die Begründung des deutschen Finanzamtes und der deutschen Firma waren: es handelt sich um ein reines "Netto", welches nicht mehr zu versteuern wäre.
Die Anfrage bei einer Eures-Beraterin brachte mir diese Antwort (Stand 14.09.2007):

zunächst einmal vielen Dank für Ihre präzise Schilderung des Sachverhalts.
Ich wünschte, ich könnte Ihnen eine ebenso klare Antwort geben. Aber es ist
leider etwas kompliziert:

Nach deutschem Recht sind nach § 3 Nr. 1 lit. d EStG sowohl das von der
Krankenkasse bzw. Bundesversicherungsamt gezahlte Mutterschaftsgeld als auch
der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld steuerfrei, so dass in
Deutschland ansässige und damit grundsätzlich dort steuerpflichtige
Arbeitnehmerinnen (§ 1 I S1 EStG) weder Mutterschaftsgeld noch den Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld versteuern müssen.

Für in Frankreich ansässige Arbeitnehmerinnen hingegen spricht das
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Frankreich das Besteuerungsrecht für das von
der Krankenkasse gezahlte Mutterschaftsgeld nach Art. 14 II DBA Frankreich
als Leistung der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschland zu, mit der
Folge, dass das Mutterschaftsgeld auch für Grenzgängerinnen aus Frankreich
steuerfrei bleibt.

Demgegenüber richtet sich das Besteuerungsrecht hinsichtlich des vom
Arbeitgeber geleisteten Zuschusses zum Mutterschaftsgeld infolge seines
Charakters als gesetzlich begründete Form der Entgeltfortzahlung nach den für
Gehälter und Löhne geltenden Regeln des Art. 13 DBA Frankreich mit der Folge,
dass das Besteuerungsrecht hinsichtlich des Zuschusses bei Grenzgängerinnen
bei Frankreich liegt. Nach französischem Steuerrecht sind jedoch lediglich
gesetzliche Sozialleistungen von der Einkommenssteuer befreit, ergänzende
Leistungen des Arbeitgebers hingegen, ob auf der Grundlage vertraglicher
Vereinbarungen oder gesetzlicher Verpflichtung, sind hingegen wie Löhne und
Gehälter zu versteuern. 

Um nun auf Ihre beiden Fragen konkret einzugehen:

Zu 1.) Ob es Rechtens ist, dass Ihr Arbeitgeber bei dem Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld einen fiktiven Lohnsteuerabzug vornimmt (es wird ja nichts
an das deutsche Finanzamt weitergeleitet), darüber streiten wir
EURES-Berater/innen uns seit einiger Zeit mit den "Gelehrten". - Ich hoffe,
dass wir bis Ende dieses Jahres Klarheit haben werden.

Zu 2.) Damit Sie in Frankreich das aus Deutschland erhaltene "Netto" nicht
versteuern müssen, geben Sie dieses "Netto" bei der "déclaration des revenus
encaissés à l'étranger" (Formular N° 2047) unter "VI. Revenus imposables de
source étrangère ouvrant droit à un crédit d'impôt égal au montant de l'impôt
français correspondant à ces revenus" an.



Wirklich glücklich bin ich mit der Antwort natürlich auch nicht.....

Gruß
Sabine

251
Wohnen / Re: Hilfe bei Wohnungssuche Umgebung Lauterbourg
« am: 30. Dezember 2007, 21:18:28 »
In paruvendu stehen ab und zu Wohnungen aus der Umgebung von Lauterbourg drin.
www.paruvendu.fr


252
Steuern / Re: Zinsen, Aktiengewinne
« am: 30. Dezember 2007, 21:11:34 »
Ich wüßte nicht, dass es einen Freibetrag für Zinsgewinne gibt. Bei mir haben sie die vollen Steuern abgezogen.
Und es fallen dafür nicht nur Steuern an, sondern auch Sozialabgaben. Ich habe ganz schön geschaut, als ich einen Bescheid "Contribution Sociales" bekommen habe, sind nochmal 11%!

253
Steuern / Re: Arbeiten in Karlsruhe wohnen im Elsaß (Lauterburg)
« am: 18. Oktober 2007, 19:20:06 »
Hallo Marco,

wir wohnen auch in Lauterbourg und mein Mann arbeitet in Karlsruhe (ich in Germersheim). Klar zahlst Du dann in Frankreich Deine Steuer für Dein Gehalt.
Andere Einkünfte sind allerdings eventuell in Deutschland zu versteuern, wie z.B. Mieteinkünfte....

Das zustündige Finanzamt ist übrigens in Wissembourg.

254
Steuern / Re: Deutsche Krankenversicherungsbeiträge absetzbar?
« am: 03. Oktober 2007, 19:45:44 »
Ich habe nur die Konstellation in Frankreich wohnen und in Deutschland arbeiten und muß natürlich auch in Deutschland meine Sozialversicherung (inklusive KV) zahlen.
Das Brutto für die französische Steuer wird in diesem Fall gerechnet:
Gehalt minus alle Sozialversicherungszahlungen plus die Zuzahlungen des AG - die deutsche KV ist also in diesem Falle von der Steuer absetzbar.


255
wo kein Kläger, da kein Richter....

Bekommt ja normalerweise keiner mit, ob Du tatsächlich zuhause schläfst.
Bist Du aber z.B.  oft auf Dienstreise und rechnest dass mit Deiner Firma ab, könnte ein findiger Steuerprüfer vielleicht schon mal nachrechnen, ob Du nicht eigentlich in Deutschland versteuern müsstest.

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