Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sable12

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Alswir umgezogen sind, habe ich mir ein Telefon mit AB gekauft. Diesen AB habe ich mit dem von mir gewünschten Text besprochen und dann auf der orange Seite (ich habe keine 09Telefonnummer) die Anzahl der Klingeltöne, ab wann der Orange AB anspringen soll,  auf 6 oder 8 (weiß ich jetzt nicht) eingestellt und "meinen" Telefon-AB so eingestellt, dass er sich vorher meldet.
Klappt wunderbar.

Einzig wenn meine Telefonleitung besetzt ist (also ich bereits telefoniere) melde sich die "freundliche" französische Stimme = der Netz-AB...

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Hallo Spirou,
Wieso musst du bei deiner privaten (deutschen) Krankenversicherung einen deutschen Wohnsitz haben?  Unsere (private - deutsche) Versicherung hat in den AGB'S stehen: EU Wohnsitz ist ok, Außer-EU würde komplizierter.....  (betr. Außer -EU kenn ich mich nicht aus) Aber Frankreich ist ja nun mal EU

Leistungen werden aber bei Besuchen von franz .  Ärzten nur in der Höhe der deutschen Honorare übernommen.

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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 08. Dezember 2014, 23:56:36 »
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Wir haben -mit deutschem Wohnsitz- ein Testament bei einem deutschen Notar gemacht, mit dem von mir beschriebenen Zusatz, dass das deutsche Erbrecht gelten soll.
Ab 2015 europäisches Recht.

Müssen wir etwa noch ein zusätzliches Testament, oder Vertrag, machen, damit wir gegenseitig erben - und Geschwister (Kinder sind keine vorhanden) nicht? :anixwissen: - Das kann doch nicht sein!

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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 07. Dezember 2014, 15:51:09 »
EU Erbschaftsverordnung ab 15.8.2015 anwendbar
Am 4.7.2012 hat das europäische Parlament zusammen mit dem Rat beschlossen, das in internationalen Erbfällen anwendbare Recht europaweit zu regeln:
Hiernach gilt in erster Linie das Recht, welches der Erblasser in seinem Testament gewählt hat. Voraussetzung für die Rechtswahl ist jedoch, dass der Erblasser auch dem Staat, dessen Recht er gewählt hat, angehört. Wird keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staaates, in dem der Erblasser zu Zeit seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn der Erblasser zu einem anderen Staat offensichtlich engere Bindungen hatte.
Praxis-Tipp:
Da der gewöhnliche Aufenthalt oft schwer zu ermitteln ist, solle man von der Möglichkeit der Rechtswahl im Testament Gebrauch machen und z.B.
"Ich wähle für meinen Erbfall das deutsche Recht" reinsetzen
(Zitat aus "Frankreichimmobilien - Informationen und Praxiswissen für Käufer, Besitzer, Verkäufer von Frankreichimmobilien, Autorin / Autor: Katja Macor und Oliver Kirner, 6. Auflage)



In diesem Buch findet ihr u.a. zum Erbrecht ausführliche Erklärungen.


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@Ralph Hallo :winkerwinker:

Kennst du die Stundensätze bei EPP und Kühl?
Danke.

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Ja, ich weiß nicht, bei welcher Versicherung die Bekannte versichert ist...... wir sind bei der MMA und ich habe das Büro angemailed und nachgefragt: JA diese Schäden sind  bei uns in der Versicherung mit versichert,  aber mit SB.

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Ich habe jetzt mal beim  ADAC in München angerufen und fasse hier mal die Informationen, die ich bekommen habe , für alle zusammen:

ADAC Plus Mitgliedschaft in Deutschland, Umzug ins EU Ausland:
Adresse mitteilen
gegebenenfalls neue französische Bankverbindung mitteilen, sie buchen jetzt auch von einem franz. Konto ab
Leistungen gelten dann weiterhin

ADAC Krankenversicherung gilt nie in Deutschland und bei Umzug nach Frankreich dann auch nicht in Frankreich (=Wohnsitzland)
Verreist man, sind  nur die ersten 45 Tage versichert
Man kann eine Langzeit-Auslands-KV abschließen:
unter 66 Jahren : bis max. 24 Monate
über 66J: max 12 Monate
über 76J: max 6 Monate


Tierkollisionsbeihilfe:  (nicht nur bei Wildschäden)
ADAC Beihilfe bis max 300 Euro (im Rahmen der Selbstbeteiligung)  und das weltweit , wenn man mit eigenem PKW unterwegs ist.



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Hallo Dirk,

ja, in D ist der ADAC vorhanden. Was ist , wenn ich in Südfrankreich liegen bleibe und heim nach Nordfrankreich möchte.....kommt dann ein ADAC Partner?


Die Rücktrittsvers.  hatten wir  immer über den ADAC.

Die Sache mit dem deutschen Verkehrsrechtsschutz beim ADAC wäre ja echt zu überdenken. Noch haben wir eine deutsche komplette Rechtsschutzversicherung (da deutscher Wohnsitz vorhanden ist)

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Eine Reiserücktrittsversicherung haben wir in der Vergangenheit (mit nur deutschem Wohnsitz) schon abgeschlossen. Der Vertrag lief über ein Jahr und verlängerte sich automatisch , wenn man vergessen hat, sie zu kündigen (.........)

Verkehrsrechtsschutz haben wir nicht abgeschlossen (gehabt) da in der deutschen allgemeinen Rechtsschutzversicherung mit drin.  Und jetzt ist der Schutz doch in der französischen Autoversicherung mit drin .

Gut, dass es kein Problem darstellt, beim ADAC die Adresse umzumelden.

Bist du schon mal in Frankreich mit dem Wagen liegengeblieben und hast dann den ADAC gerufen, der einen Partner schickte??



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Behörden / Re: Frz. Staatsbürgerschaft beantragen
« am: 27. November 2014, 10:59:49 »
Was auch noch interessant wäre zu wissen........   gibt es auch Nachteile, wenn man die französische Staatsangehörigkeit hat ?

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Hallo,

Eine deutsche Bekannte, die schon seit mehr als 17  Jahren in F lebt,  hat mir geraten, im ADAC zu bleiben, wenn man in Frankreich wohnt. Die französischen Versicherungen übernehmen keinen Wildschäden, der ADAC würde die aber übernehmen. Läuft das mit der Adressummeldung problemlos? Mit der Plus-Mitgliedschaft würde man dann -natürlich-  nicht nach Deutschland, sondern an den Wohnsitz nach F  gebracht.

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Wie ist das eigentlich mit dem Wohnsitz......
Wenn man nach Frankreich (nicht Grenzgebiet)  zieht, um dort zu arbeiten, kann (darf) man dann einen Wohnsitz in Deutschland (nicht Grenzgebiet) behalten?

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Hallo Kembser,
danke dir. Das ist gut zu wissen.


OT:  hast du den Beitrag von Edgar (franz. Staatsangehörigkeit beantragen)  gesehen: http://www.grenzgaenger-forum.de/forum/behoerden/frz-staatsbuergerschaft-beantragen-t5481.0.html

Vieleicht kannst du von deinen Erfahrungen berichten. War das bei dir auch mit so umfangreichem Papierkrieg verbunden?

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Ich frage mich, wie ist dass, wenn man die französische Staatsangehörigkeit annimmt (zusätzlich zu deutschen) ....... heißt das dann automatisch, dass man den deutschen EU Führerschein abgeben muss - inkl. Verfall LKW's bis 7,5t (mit "altem "Führerschein) fahren zu dürfen :anixwissen:

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In diesem Zusammenhang:  Es hieß ja immer, man kann solange mit seinem deutschen Führerschein, in F wohnend, fahren, bis man eine Strafe mit Punkten bekommt, dann muss man ihn gegen einen franz. tauschen.

Ich habe vor einigen Monaten mit einem Rechtsberater des ADAC telefoniert und der sagte mir, dass darf jetzt nicht mehr gefordert werden. Man kann den deutschen behalten.

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