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Sonstiges / Re: Recensement 2016
« am: 12. Januar 2016, 11:09:51 »
Hallo Gabrielle,
ja dein Tipp , Erfahrungsbericht, trifft auch meine "Idee" des Ausfüllens. Merci.
Noch ein Nachtrag. In unserer Tageszeitung habe ich gerade von einer Nachbargemeinde gelesen, dass die beauftragten Personen die Fragebögen abgeben und dann zu einem gewünschten Termin, die ausgefüllten Bögen wieder abholen.........
ja dein Tipp , Erfahrungsbericht, trifft auch meine "Idee" des Ausfüllens. Merci.
Noch ein Nachtrag. In unserer Tageszeitung habe ich gerade von einer Nachbargemeinde gelesen, dass die beauftragten Personen die Fragebögen abgeben und dann zu einem gewünschten Termin, die ausgefüllten Bögen wieder abholen.........
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Sonstiges / Re: Recensement 2016
« am: 11. Januar 2016, 23:52:00 »
Hast du direkt in ihrem Beisein die Fragen beantwortet, die Bögen ausgefüllt? In unserem Anschreiben steht, man kann sich die IDDaten,Passwort für eine Online-Ausfüllung oder die Fragebögen geben lassen.
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Sonstiges / Recensement 2016
« am: 11. Januar 2016, 16:10:08 »
Hallo.
...aus gegebenem Anlass...... Benachrichtigung, dass im Januar/Februar wieder ein recensement durchgeführt werden soll... möchte ich dazu gerne eure Meinungen, Empfehlungen, etc. hören. Alternativ bekommt man Internetzugangsdaten (ID und Passwort) oder die Fragebögen. Eine Person, die sich per Ausweis, ausweisen wird, kommt persönlich vorbei.
Angeblich total anonym.... Unterlagen gehen an L'Insee.... Ich mache mir Sorgen um meinen Datenschutz.... zu recht?
...aus gegebenem Anlass...... Benachrichtigung, dass im Januar/Februar wieder ein recensement durchgeführt werden soll... möchte ich dazu gerne eure Meinungen, Empfehlungen, etc. hören. Alternativ bekommt man Internetzugangsdaten (ID und Passwort) oder die Fragebögen. Eine Person, die sich per Ausweis, ausweisen wird, kommt persönlich vorbei.
Angeblich total anonym.... Unterlagen gehen an L'Insee.... Ich mache mir Sorgen um meinen Datenschutz.... zu recht?
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Steuern / Re: Grenzgänger und weiterer Wohnsitz in Deutschland. Warum soll das nicht gehen?
« am: 31. Oktober 2015, 23:45:22 »
... dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt...
Was ist bei doppelter Staatsangehörigkeit ( D/F) ??
Was ist bei doppelter Staatsangehörigkeit ( D/F) ??
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Behörden / Re: Carte Vitale beantragen
« am: 27. Oktober 2015, 00:29:32 »
Als ich (nicht Grenzgebiet) einen Saisonjob in Frankreich angenommen hatte, hat mich die zuständige Kollegin überhaupt nicht gefragt, ob und wie ich in Deutschland krankenversichert bin, sondern mir eine carte vitale beantragt...... (ich bin in Deutschland privat versichert) Keine/r hat mich nach einem Hausarzt (in Frankreich) gefragt..... und so hatte ich die carte vitale und damit eine Sozialversicherungsnummer bekommen.
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Rund um's Tier / Re: Wurmkur Pferd
« am: 20. Oktober 2015, 12:14:33 »
Bevor man bei Hunden eine regelmäßige Wurmtablette verabreicht, besser Kotproben nehmen und an die Tierhochschule nach Hannover schicken . (geht auch beim TA, aber die TIHO ist günstiger und wichtig: genauer!) Falls Interesse besteht, kann ich gerne die Kontaktdaten weitergeben.
Leider habe ich keine Ahnung, wie das mit Pferden läuft.... Tut mir leid :(
Leider habe ich keine Ahnung, wie das mit Pferden läuft.... Tut mir leid :(
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein umschreiben
« am: 20. Oktober 2015, 12:11:38 »
Führerschein vor 1998 gemacht : JA . Ist jetzt seit 7 Jahren in Frankreich und in seinem französischen Führerschein wurde die Möglichkeit LKWS bis 7,5t zu fahren (glaub sogar irgendwie "mit Hänger" also mehr, als er in D hatte) mit eingetragen
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein umschreiben
« am: 19. Oktober 2015, 15:00:29 »
Muss man mit einem französischen Führerschein wirklich alle fünf Jahre einen Gesundheitscheck machen lassen, wie ein deutscher Bekannter mir jetzt erzählte?? (er hat seinen deutschen in einen französischen umgetauscht.... warum auch immer... er das das auch gemacht hat)
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Sonstiges / Re: Schadensregulierung unverschuldeter Verkehrsunfall mit Neuwagen
« am: 17. September 2015, 20:27:23 »
"constat amiable" Danke für den Tipp! Hat mir meine Versicherung nicht gesagt!!
Was macht die / der kein französisch kann? Wir haben den europäischen Unfallbericht (mehrsprachig) im Auto (ausgedruckt vom ADAC) wird das akzeptiert???
Was macht die / der kein französisch kann? Wir haben den europäischen Unfallbericht (mehrsprachig) im Auto (ausgedruckt vom ADAC) wird das akzeptiert???
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein umschreiben
« am: 13. August 2015, 18:17:05 »
Laut der ADAC Rechtsberatung muss man auch dann NICHT seinen deutschen Führerschein umschreiben lassen. (089/76762423 "Adac Führerschein Rechtsabteilung")
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Versicherungen / Re: Reiserücktrittversicherung
« am: 23. Juli 2015, 00:23:30 »
Der ADAC akzeptiert auch Kunden mit Auslandsadresse (Frankreich) und da kannst du Reiserücktrittsversicherung (mit Unterbrechungsversicherung) abschließen.
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Technik / Re: orange anrufbeantworter eigene ansage nicht möglich
« am: 11. Juli 2015, 23:35:24 »
Alswir umgezogen sind, habe ich mir ein Telefon mit AB gekauft. Diesen AB habe ich mit dem von mir gewünschten Text besprochen und dann auf der orange Seite (ich habe keine 09Telefonnummer) die Anzahl der Klingeltöne, ab wann der Orange AB anspringen soll, auf 6 oder 8 (weiß ich jetzt nicht) eingestellt und "meinen" Telefon-AB so eingestellt, dass er sich vorher meldet.
Klappt wunderbar.
Einzig wenn meine Telefonleitung besetzt ist (also ich bereits telefoniere) melde sich die "freundliche" französische Stimme = der Netz-AB...
Klappt wunderbar.
Einzig wenn meine Telefonleitung besetzt ist (also ich bereits telefoniere) melde sich die "freundliche" französische Stimme = der Netz-AB...
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Gesundheitswesen / Re: Krankenversicherung - keine Berufstaetigkeit
« am: 09. März 2015, 23:53:00 »
Hallo Spirou,
Wieso musst du bei deiner privaten (deutschen) Krankenversicherung einen deutschen Wohnsitz haben? Unsere (private - deutsche) Versicherung hat in den AGB'S stehen: EU Wohnsitz ist ok, Außer-EU würde komplizierter..... (betr. Außer -EU kenn ich mich nicht aus) Aber Frankreich ist ja nun mal EU
Leistungen werden aber bei Besuchen von franz . Ärzten nur in der Höhe der deutschen Honorare übernommen.
Wieso musst du bei deiner privaten (deutschen) Krankenversicherung einen deutschen Wohnsitz haben? Unsere (private - deutsche) Versicherung hat in den AGB'S stehen: EU Wohnsitz ist ok, Außer-EU würde komplizierter..... (betr. Außer -EU kenn ich mich nicht aus) Aber Frankreich ist ja nun mal EU
Leistungen werden aber bei Besuchen von franz . Ärzten nur in der Höhe der deutschen Honorare übernommen.
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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 08. Dezember 2014, 23:56:36 »
Ich bin jetzt etwas verwirrt. Wir haben -mit deutschem Wohnsitz- ein Testament bei einem deutschen Notar gemacht, mit dem von mir beschriebenen Zusatz, dass das deutsche Erbrecht gelten soll.
Ab 2015 europäisches Recht.
Müssen wir etwa noch ein zusätzliches Testament, oder Vertrag, machen, damit wir gegenseitig erben - und Geschwister (Kinder sind keine vorhanden) nicht?
- Das kann doch nicht sein!
Ab 2015 europäisches Recht.
Müssen wir etwa noch ein zusätzliches Testament, oder Vertrag, machen, damit wir gegenseitig erben - und Geschwister (Kinder sind keine vorhanden) nicht?

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Sonstiges / Re: Erbrecht
« am: 07. Dezember 2014, 15:51:09 »
EU Erbschaftsverordnung ab 15.8.2015 anwendbar
Am 4.7.2012 hat das europäische Parlament zusammen mit dem Rat beschlossen, das in internationalen Erbfällen anwendbare Recht europaweit zu regeln:
Hiernach gilt in erster Linie das Recht, welches der Erblasser in seinem Testament gewählt hat. Voraussetzung für die Rechtswahl ist jedoch, dass der Erblasser auch dem Staat, dessen Recht er gewählt hat, angehört. Wird keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staaates, in dem der Erblasser zu Zeit seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn der Erblasser zu einem anderen Staat offensichtlich engere Bindungen hatte.
Praxis-Tipp:
Da der gewöhnliche Aufenthalt oft schwer zu ermitteln ist, solle man von der Möglichkeit der Rechtswahl im Testament Gebrauch machen und z.B.
"Ich wähle für meinen Erbfall das deutsche Recht" reinsetzen
(Zitat aus "Frankreichimmobilien - Informationen und Praxiswissen für Käufer, Besitzer, Verkäufer von Frankreichimmobilien, Autorin / Autor: Katja Macor und Oliver Kirner, 6. Auflage)
In diesem Buch findet ihr u.a. zum Erbrecht ausführliche Erklärungen.
Am 4.7.2012 hat das europäische Parlament zusammen mit dem Rat beschlossen, das in internationalen Erbfällen anwendbare Recht europaweit zu regeln:
Hiernach gilt in erster Linie das Recht, welches der Erblasser in seinem Testament gewählt hat. Voraussetzung für die Rechtswahl ist jedoch, dass der Erblasser auch dem Staat, dessen Recht er gewählt hat, angehört. Wird keine Rechtswahl getroffen, gilt das Recht des Staaates, in dem der Erblasser zu Zeit seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn der Erblasser zu einem anderen Staat offensichtlich engere Bindungen hatte.
Praxis-Tipp:
Da der gewöhnliche Aufenthalt oft schwer zu ermitteln ist, solle man von der Möglichkeit der Rechtswahl im Testament Gebrauch machen und z.B.
"Ich wähle für meinen Erbfall das deutsche Recht" reinsetzen
(Zitat aus "Frankreichimmobilien - Informationen und Praxiswissen für Käufer, Besitzer, Verkäufer von Frankreichimmobilien, Autorin / Autor: Katja Macor und Oliver Kirner, 6. Auflage)
In diesem Buch findet ihr u.a. zum Erbrecht ausführliche Erklärungen.