Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - kembser

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Mit anderen Worten, wenn du außerhalb von Frankreich arbeitest, bekommst du seit Januar nichts mehr. Ich selbst weiß wies ist und darf derzeit 500€ im Monat mehr zahlen.
Hallo,

das stimmt eben gerade nicht. Denn da steht's doch:

En revanche, vos prestations familiales vous seront servies sous la forme d’une allocation différentielle (Adi). Le montant de cette Adi résultera de la différence entre le montant des prestations étrangères et le montant des prestations auxquelles vous pouvez prétendre auprès de votre Caf (y compris le Cmg si vous le demandez).

D.h. man bekommt eben stattdessen eine Ausgleichszahlung (Adi). Also die Differenz zwischen deutschem Kindergeld und dem französischen Anspruch (Allocation + Sozialabgaben). Man muss also die Sozialabgaben vorstecken, erhält dann aber alles zurück, abzüglich 184 Euro pro Monat.

Grüße,
der Kembser

212
Sonstiges / Re: Packstation
« am: 09. August 2011, 21:58:54 »
Hallo Stini,

hier ein Auszug aus den Fragen & Antworten auf www.packstation.de :

Ich bin Packstation Kunde, trotzdem wurde meine Sendung in eine Postfiliale umgeleitet. Wie ist das möglich?

Dies kann drei Gründe haben.

Zum einen werden Sendungen in Postfilialen umgeleitet, wenn Sie für PACKSTATION ungeeignet sind, also zum Beispiel zu groß oder sperrig sind.

Zum anderen werden Sendungen in Postfilialen umgeleitet, wenn die ausgewählte PACKSTATION vollständig belegt ist.

Außerdem werden alle Sendungen, die einen Betrag von 1.500 EUR übersteigen und per Nachnahme abgerechnet werden, in eine Postfiliale umgeleitet. In jedem Fall werden Sie per E-Mail und/oder SMS benachrichtigt, wo Sie Ihre Sendung abholen können.


Die Pakete kommen dann wohl - ich nehme an in die nächstgelegene - Postfiliale.

Grüße,
der Kembser

213
Sonstiges / Re: Packstation
« am: 09. August 2011, 11:26:05 »
Hallo zusammen,

ich wollte nur mal mitteilen, dass ich auf Silkes Hinweis hin eine Mail an info@packstation.de geschickt hatte. Nach ein paar Mails und einem Anruf bei der Hotline (da meine französische Adresse nicht automatisch verifiziert werden konnte  =D ) habe ich heute meine PackStation-Karte erhalten!  :smily:

Es geht also!

Viele Grüße,
der Kembser

214
Technik / Re: Eplus Probleme
« am: 08. August 2011, 09:54:23 »
Bougtel ist nicht gleich Bouygues.

Sorry, aber das stimmt nicht. Der Anbieter Bouygues Télécom wird auf dem Handy als Bouygtel angezeigt. Es gibt in F nur drei große Anbieter: Orange, SFR und Bouygues. Nächstes Jahr kommt Free dazu.

Grüße,
der Kembser

215
Genau. So ist es.

216
(...) und dass die cotisations dabei aussen vor sind...

Hallo Berlioz,

wie meinst du das? Also es ist schon bei uns auch so wie du geschildert hast, dass wir die Sozialabgaben vorlegen müssen, d.h. sie werden von Pajemploi direkt von unserem Konto abgebucht. Aber bei der Berechnung der Allocation différentielle werden sie dann natürlich mitberücksichtigt.

Grüße,
der Kembser

217
Hallo,

die Aussage von der CAF ist völliger Schwachsinn. Für den complément de libre choix de mode de garde gibt es keine Einkommenshöchstgrenzen. Es ist nur so, dass man weniger bekommt, wenn man mehr verdient. Aber ein Minimum bekommt man immer (in eurem Fall 169,57 für das einjährige und 84,79 für das fünfjährige Kind + jeweils die Sozialabgaben für die Nounou, siehe hier: http://www.caf.fr/wps/portal/particuliers/catalogue/metropole/paje ).

Das wird mit dem deutschen Kindergeld gegengerechnet, und die Differenz bekommt man dann von der CAF. Dazu schickt die CAF alle drei Monate ein Formular, das die deutsche Kindergeldkasse ausfüllen muss. Habt ihr das denn bekommen? Bei uns läuft das so und bisher klappt das auch einwandfrei.

Auf das deutsche Kindergeld verzichten kann man nicht. Da sind die Abkommen klar: Wenn beide in D arbeiten, muss man das Kindergeld in D beantragen!

Grüße,
der Kembser

218
Naja, wenn er das 2,5-fache verdient, dann sind das ca. 71%. Ich sagte ja, genau stimmt es nicht, ich weiß nicht wie die das genau rechnen. Aber vom Prinzip her funktioniert es so. So hat es mir zumindest eine Finanzbeamtin beim Centre des Impôts in Mulhouse erklärt.

Viele Grüße,
der Kembser

219
Hallo onjaanja,

das ist genau der Anteil des Steuerbetrags, der dem Anteil deines Mannes am Gesamteinkommen entspricht, wie ich es dir in dem anderen Thread erklärt hatte. Der wird dann vom eigentlich zu zahlenden Steuerbetrag abgezogen (daher crédit d'impôt).

Viele Grüße,
der Kembser

220
Hallo onjaanja,

also ganz exakt habe ich es auch nicht herausgefunden, aber es läuft in etwa so:

Zunächst berechnet das f Finanzamt den Steuerbetrag, den ihr zahlen müsstet, wenn ihr gemeinsam steuerpflichtig wärt. Diesen Betrag kannst du ja ganz normal berechnen, z.B. auch mit dem Rechenprogramm auf www.impots.gouv.fr

Anschließend muss man dann den Anteil an diesem Steuerbetrag zahlen, der dem Anteil des der französischen Einkommensteuer unterliegenden Gehalts entspricht. In deinem Beispiel also 18.000 von 56.000 macht ungefähr ein Drittel, also müsstet ihr von dem errechneten Gesamtsteuerbetrag ca. 1/3 zahlen.

Das stimmte bei unseren bisherigen Steuerbescheiden zwar nicht auf den Euro genau (keine Ahnung was die da rechnen), aber so ungefähr haut es hin.

Grüße,
der Kembser

221
Steuern / Re: Elterngeld bei Online-Steuererklärung???
« am: 18. Mai 2011, 08:20:10 »
Hallo,

also irgendwo gibt es auch bei der Online-Erklärung ein Feld, wo man einfach zusätzliche Angaben eintragen kann. Also ein weißes Feld zum freien Eintrag.

Das Elterngeld habe ich damals nicht zum zu versteuernden Einkommen gezählt, sondern eben in diesem leeren Feld eingetragen, dass ich von ... bis ... eine "allocation" von soundsoviel Euro erhalten habe und in Klammern den deutschen Begriff "Elterngeld" angegeben.

Das wurde anstandslos akzeptiert und das Elterngeld auch nicht in irgendeiner Form mit berücksichtigt.

Grüße,
der Kembser

222
Behörden / Re: Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld
« am: 17. Mai 2011, 09:06:15 »
Hallo Alex,

als deutscher Arbeitnehmer kannst du Elternzeit nehmen. Du kannst auch Elterngeld beantragen!

Was das Kindergeld betrifft: Hier gilt die Regelung: Man muss das Kindergeld dort beantragen, wo man mehr bekommt. In D sind das 184 Euro. In der Schweiz sind 200 CHF vorgeschrieben. Auch wenn die meisten Arbeitgeber mehr zahlen: Es gilt der Mindestbetrag. Ihr müsst das Kindergeld also in D beantragen. Wenn du kein Beamter bist, dann bei der Familienkasse Offenburg, ansonsten bei der Familienkasse Ludwigsburg (wenn Landesbeamter Ba-Wü).

Die meisten Schweizer Arbeitgeber zahlen zusätzlich zur Kinderzulage noch eine Familienzulage aus. Die Differenz zwischen gesamter Schweizer Leistung und dem deutschen Kindergeld kann sich deine Frau dann am Ende des Jahres nachträglich auszahlen lassen, mit einer Bescheinigung über das aus D bezogene Kindergeld.

Grüße,
der Kembser

223
Steuern / Re: CV??
« am: 17. Mai 2011, 08:57:24 »
Hast du mal in Deutschland versucht die Kilometerpauschale für ein Auto das in Frankreich angemeldet ist geltent zu machen? :pfeif:

Hallo Michael,

wieso sollte das nicht gehen? Bin Beamter und muss daher jedes Jahr in D meine Steuererklärung machen. Dabei gebe ich mein natürlich in F angemeldetes Auto an. Und das wird ohne Probleme akzeptiert...

Grüße,
der Kembser

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Technik / Re: TNT???
« am: 30. April 2011, 07:33:42 »
Hallo,

also TNT steht eigentlich für DVB-T. Da die Satellitenlösung nur sehr selten genutzt wird, würde ich eher davon ausgehen, dass der Vermieter damit nur gemeint hat, dass man mit der vorhandenen Antennenanlage die französischen DVB-T-Programme empfangen kann.

Sollte euer Fernseher keinen DVB-T-Tuner haben, dann braucht ihr einen externen. Den sollte man in Frankreich kaufen, damit er auch die HD-Programme empfängt.

Grüße,
der Kembser

225
Technik / Re: SIP bei Orange möglich?
« am: 17. April 2011, 10:03:27 »
Seit zwei Tagen habe ich meinen Telefonanschluß und ADSL bei Orange.es

Er redet aber schon von Spanien, oder?

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