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Marktplatz - Biete und Suche / Nachmieter gesucht zum 1.8. für Haus in Wissembourg
« am: 06. Juni 2009, 12:39:15 »
Hallo Grenzgänger.
Da wir endlich unser Traumhaus gekauft haben, suchen wir für unser gemietetes Haus in Wissembourg/Weiler einen Nachmieter zum 1.8.2009. Das Haus ist ruhig gelegen direkt an der Lauter, mit Terrasse und Garten, bietet 170 m2 Wohnfläche, ist modern und großzügig gestaltet und ca 5 Jahre alt. Es hat 3 große helle Zimmer, einen großen salon mit cusine equipée americaine, 2 große Badezimmer. Miete 900 Euro + ca. 150-200 Euro Heizung + Strom im Monat.
Bei Interesse bitte PM.
Da wir endlich unser Traumhaus gekauft haben, suchen wir für unser gemietetes Haus in Wissembourg/Weiler einen Nachmieter zum 1.8.2009. Das Haus ist ruhig gelegen direkt an der Lauter, mit Terrasse und Garten, bietet 170 m2 Wohnfläche, ist modern und großzügig gestaltet und ca 5 Jahre alt. Es hat 3 große helle Zimmer, einen großen salon mit cusine equipée americaine, 2 große Badezimmer. Miete 900 Euro + ca. 150-200 Euro Heizung + Strom im Monat.
Bei Interesse bitte PM.
168
Rund um's Kind / Re: Sportverein für Tochter - Weissenburg
« am: 06. Juni 2009, 12:26:41 »
Hallo Melie.
Willkommen im "outre forêt". Wir wohnen jetzt auch schon fast ein Jahr hier in Weiler und haben die Erfahrung gemacht, dass die activités die für die Kinder hier im Elsaß und in Frankreich allgemein angeboten werden IMHO zu teuer sind. Warum nicht von der Grenznähe profitieren und das Kind drüben zum Kinderturnen oder in einem Sportverein anmelden. Das kostet nur eine vergleichsweise geringe Jahresmitgliedschaft, ist aber meiner Meinung nach meist kindgerechter, da in Frankreich doch meist mehr die Leistung und der Drill im Vordergrund stehen. Bad Bergzabern wäre eine gute Adresse. Muss nur terminlich passen, da ja hier der Mittwoch traditionell der journée des activités ist. Ist aber in der maternelle noch nicht so wichtig, da kann man auch mal einen Nachmittag fehlen.
Grüße aus Weiler
Norbert
Willkommen im "outre forêt". Wir wohnen jetzt auch schon fast ein Jahr hier in Weiler und haben die Erfahrung gemacht, dass die activités die für die Kinder hier im Elsaß und in Frankreich allgemein angeboten werden IMHO zu teuer sind. Warum nicht von der Grenznähe profitieren und das Kind drüben zum Kinderturnen oder in einem Sportverein anmelden. Das kostet nur eine vergleichsweise geringe Jahresmitgliedschaft, ist aber meiner Meinung nach meist kindgerechter, da in Frankreich doch meist mehr die Leistung und der Drill im Vordergrund stehen. Bad Bergzabern wäre eine gute Adresse. Muss nur terminlich passen, da ja hier der Mittwoch traditionell der journée des activités ist. Ist aber in der maternelle noch nicht so wichtig, da kann man auch mal einen Nachmittag fehlen.
Grüße aus Weiler
Norbert
169
Wohnen / Immobilienfinanzierung Alsace
« am: 06. Mai 2009, 20:15:39 »
Salut les frontaliers
Hat jemand von euch eine Immobilie im Elsaß finanziert und hat Tips für mich?
Meine Fragen diesbezüglich:
Das zu kaufende Haus soll ein Hauptwohnsitz sein als deutscher Grenzgänger im Elsaß.
Ist eine Finazierung besser anzuraten in F, in D oder in Fremdwährung (Japan, CH)?
Ist eine Finazierung über ausländische Banken, falls diese lukrativer wären überhaupt möglich, besonders über die günstigen Onlineangebote oder machen die das erfahrungsgemäß gar nicht aufgrund französischer Notarabwicklung?
Ich habe gehört, bei Fianzierung über ausländische Banken (auch deutsche) fallen Mehrkosten in Höhe von 2% der Finazierungssumme an. Kann das jemand bestätigen?
Hat jemand Internetportale in F wo günstige Onlinehypotheken angeboten werden?
Hat jemand Erfahrung mit Fremdwährungsfinanzierung z. B. über Schweizer Franken?
Würde mich sehr freuen über eure Tips
Gruß Norbert
Hat jemand von euch eine Immobilie im Elsaß finanziert und hat Tips für mich?
Meine Fragen diesbezüglich:
Das zu kaufende Haus soll ein Hauptwohnsitz sein als deutscher Grenzgänger im Elsaß.
Ist eine Finazierung besser anzuraten in F, in D oder in Fremdwährung (Japan, CH)?
Ist eine Finazierung über ausländische Banken, falls diese lukrativer wären überhaupt möglich, besonders über die günstigen Onlineangebote oder machen die das erfahrungsgemäß gar nicht aufgrund französischer Notarabwicklung?
Ich habe gehört, bei Fianzierung über ausländische Banken (auch deutsche) fallen Mehrkosten in Höhe von 2% der Finazierungssumme an. Kann das jemand bestätigen?
Hat jemand Internetportale in F wo günstige Onlinehypotheken angeboten werden?
Hat jemand Erfahrung mit Fremdwährungsfinanzierung z. B. über Schweizer Franken?
Würde mich sehr freuen über eure Tips
Gruß Norbert
170
Wohnen / Re: Hausbau im Elsaß - wie am günstigsten
« am: 13. Februar 2009, 16:09:26 »
Danke für die Tips
Gruß
Norbert
Gruß
Norbert
171
Wohnen / Hausbau im Elsaß - wie am günstigsten
« am: 10. Februar 2009, 18:26:33 »
Hallo Forum.
Wir planen den Erwerb eines terrain im Elsaß und überlegen uns, wie man am günstigsten ein Haus darauf bekommt. Uns schwebt ein Fertighaus vor. Doch deutsche Fertighausanbieter bauen anscheinend in ganz Europa, aber selten in Frankreich und wenn zu extremen Aufschlägen. Hat jemand von euch in Frankreich ein Fertighaus gebaut und kann uns ein paar Tips geben?
Die andere Frage ist, wie sind eure Erfahrungen mit elsässischen Baufirmen? Gibt es zuverlässige Anbieter, die Komplettbauten erstellen zu einem fairen Preis. Habt ihr Empfehlungen? (Bas-Rhin - secteur Wissembourg). Gibt es deutsche Anbieter im Grenzgebiet die im Elsaß bauen? Was ist günstiger bzw. qualitativ besser - franz. oder dt. Firmen?
Curieux de vous lire ...
Norbert
Wir planen den Erwerb eines terrain im Elsaß und überlegen uns, wie man am günstigsten ein Haus darauf bekommt. Uns schwebt ein Fertighaus vor. Doch deutsche Fertighausanbieter bauen anscheinend in ganz Europa, aber selten in Frankreich und wenn zu extremen Aufschlägen. Hat jemand von euch in Frankreich ein Fertighaus gebaut und kann uns ein paar Tips geben?
Die andere Frage ist, wie sind eure Erfahrungen mit elsässischen Baufirmen? Gibt es zuverlässige Anbieter, die Komplettbauten erstellen zu einem fairen Preis. Habt ihr Empfehlungen? (Bas-Rhin - secteur Wissembourg). Gibt es deutsche Anbieter im Grenzgebiet die im Elsaß bauen? Was ist günstiger bzw. qualitativ besser - franz. oder dt. Firmen?
Curieux de vous lire ...
Norbert
172
Technik / Re: Erfahrungen mit ORANGE UNIK/NEUF TWIN
« am: 23. August 2008, 18:24:06 »
@ds-sb
Zitat
Man bekommt von Orange ein WLAN fähiges Handy und kann dann für ~ 20,00 €/Monat an jeder LiveboxMich würde mal intressieren, wie das praktisch aussieht, Da läuft man irgendwo in einer Stadt rum und telefoniert über das ADSL der nächsten Livebox irgend eines Anwohners. Der wird sich aber freuen, wenn das zur Rushhour gleich Hunderte gleichzeitig machen. Dann ist nix mehr mit Internet. Und wo bietet denn Orange außer in Paris und vielleicht noch in einigen Metropolen Hotspots an? Das ist doch zur Zeit praktisch nur für Leute interssant, die sich ständig in Paris Innenstadt aufhalten.
und jedem Hotspot von Orange per Flatrate aufs Festnetz telefonieren.
173
Technik / Re: telephone und livebox
« am: 14. August 2008, 19:22:22 »
@Bullie
Vielleicht liegt es an deiner Installation. Auf jeden Fall muss ein ADSL-Filter zwischen Buchse und jedes (!!!) Telefon in deiner Wohnung, wie schon an mehreren Stellen hier im Forum beschrieben. Wenn das Telefon trotzdem nicht geht, kannst du es bei einem Bekannten testen, um einen Defekt am Telefon selbst auszuschließen. Sollte das nix bringen, bleibt nur der Weg über die Hotline der France Télécom (Nummer auf deiner FT-Rechnung). Kleiner Hinweis: Jeder Vor-Ort-Service ab der Übergabestelle auf dem Grundtück ist kostenfrei.
Gruß
Norbert
Vielleicht liegt es an deiner Installation. Auf jeden Fall muss ein ADSL-Filter zwischen Buchse und jedes (!!!) Telefon in deiner Wohnung, wie schon an mehreren Stellen hier im Forum beschrieben. Wenn das Telefon trotzdem nicht geht, kannst du es bei einem Bekannten testen, um einen Defekt am Telefon selbst auszuschließen. Sollte das nix bringen, bleibt nur der Weg über die Hotline der France Télécom (Nummer auf deiner FT-Rechnung). Kleiner Hinweis: Jeder Vor-Ort-Service ab der Übergabestelle auf dem Grundtück ist kostenfrei.
Gruß
Norbert
174
Technik / Re: Livebox einrichten und alles was dazu gehört! Wichtig!!
« am: 14. August 2008, 19:00:26 »
Hallo Cubasis
Ich würde dir raten, erst mal zu warten, bis du die Livebox hast und dir dann das Poster mit den Installationsschritten anzuschauen. Dann wirst du sehen, dass man für die Installation mit relativ wenig Französisch auskommt. Ist eher ein Comic als ein Roman. Und da deine Freundin ja in Frankreich studiert, wird sie ja wohl, schon um den Vorlesungen folgen zu können, Französisch verstehen und dir die paar Begriffe schon übersetzen können. Wenn dann noch Fragen bleiben, kannst du die ja konkret hier im Forum posten, z. B. an mich.
Gruß
Norbert
Ich würde dir raten, erst mal zu warten, bis du die Livebox hast und dir dann das Poster mit den Installationsschritten anzuschauen. Dann wirst du sehen, dass man für die Installation mit relativ wenig Französisch auskommt. Ist eher ein Comic als ein Roman. Und da deine Freundin ja in Frankreich studiert, wird sie ja wohl, schon um den Vorlesungen folgen zu können, Französisch verstehen und dir die paar Begriffe schon übersetzen können. Wenn dann noch Fragen bleiben, kannst du die ja konkret hier im Forum posten, z. B. an mich.
Gruß
Norbert
175
Technik / télévision numérique terrestre
« am: 07. August 2008, 09:38:17 »
Hallo Grenzgaenger
Hat jemand von euch das sog. TNT, also das digitale terrestrische TV und wohnt in Wissembourg bzw Umgegend. Mich wuerde mal interessieren, ob es dort ueberhaupt vernuenftig empfangbar ist und ob man dazu eine Hausantenne benoetigt bzw. eine Zimmerantenne reicht. Ebenso wuerde mich interessieren, ob man mit den Emfpaengern das deutsche DVB-T ebenso reinkriegt, also ob die beiden Systeme kompatibel und mit einem Geraet empfangbar sind.
Gruss
Norbert
Hat jemand von euch das sog. TNT, also das digitale terrestrische TV und wohnt in Wissembourg bzw Umgegend. Mich wuerde mal interessieren, ob es dort ueberhaupt vernuenftig empfangbar ist und ob man dazu eine Hausantenne benoetigt bzw. eine Zimmerantenne reicht. Ebenso wuerde mich interessieren, ob man mit den Emfpaengern das deutsche DVB-T ebenso reinkriegt, also ob die beiden Systeme kompatibel und mit einem Geraet empfangbar sind.
Gruss
Norbert
176
Technik / Re: Wie empfängt man in Paris deutsche TV-Sender (ohne Sat)?
« am: 01. August 2008, 13:14:22 »
@ds-sb
zattoo wertet die IP deiner Internetverbindung aus und liefert nur Sender, die in dem betr Land auch emfangbar sind, also keine D. Es scheint aber noch andere Anbieter dieser Art zu geben, bei denen das eventuell anders gehandhabt wird. Am besten mal googeln, probieren und danach berichten. Wuerde mich naemlich auch brennend interessieren.
Gruss Norbert
zattoo wertet die IP deiner Internetverbindung aus und liefert nur Sender, die in dem betr Land auch emfangbar sind, also keine D. Es scheint aber noch andere Anbieter dieser Art zu geben, bei denen das eventuell anders gehandhabt wird. Am besten mal googeln, probieren und danach berichten. Wuerde mich naemlich auch brennend interessieren.
Gruss Norbert
177
Technik / Re: telephone und livebox
« am: 01. August 2008, 13:01:40 »
Hallo milassu
Ich habe vor einigen Monten auch meine Livebox ausgetauscht.
Nun waere es wichtig zu wissen, welches Telefon nicht geht. Nur das normale Festnetz, dann koennte es der Grund sein, dass du den ADSL-Filter vergessen hast oder der beim Gewitter kaputt gegangen ist. Bei ADSL vor jedes Telefon einen Filter!
Wenn du ein Internettelefon betreibst ist es dagegen voellig normal, dass dieses a priori nach dem Austausch der Livebox nicht geht, da dazu bei Orange zentral irgendetwas neu geschaltet werden muss. Das sollte aber nach einigen Tagen automatisch geschehen - war jedenfalls bei mir so. Wenn nicht, die Hotline anrufen. Wozu man wiederum einen Festnetzanschluss benoetigt. Wobei sich die Maus in den Schwanz beisst. ;D
Gruss Norbert
Ich habe vor einigen Monten auch meine Livebox ausgetauscht.
Nun waere es wichtig zu wissen, welches Telefon nicht geht. Nur das normale Festnetz, dann koennte es der Grund sein, dass du den ADSL-Filter vergessen hast oder der beim Gewitter kaputt gegangen ist. Bei ADSL vor jedes Telefon einen Filter!
Wenn du ein Internettelefon betreibst ist es dagegen voellig normal, dass dieses a priori nach dem Austausch der Livebox nicht geht, da dazu bei Orange zentral irgendetwas neu geschaltet werden muss. Das sollte aber nach einigen Tagen automatisch geschehen - war jedenfalls bei mir so. Wenn nicht, die Hotline anrufen. Wozu man wiederum einen Festnetzanschluss benoetigt. Wobei sich die Maus in den Schwanz beisst. ;D
Gruss Norbert
178
Steuern / Re: Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 12. Juli 2008, 21:30:25 »
@pifolog
Vielen Dank für deine Antwort.
Nach stundenlangem googeln und eingehendem Studium des DBA (als Nichtjurist allerdings nur schwer verständlich
) denke und hoffe ich, dass du mit deiner Bewertung richtig liegst.
Der Begriff "öffentlicher Dienst" kommt ja in dem zutreffenden Gesetztestext tatsächlich gar nicht vor. Stattdessen wird lediglich von "juristischen Person des öffentlichen Rechtes" gesprochen. Dies wären meinen Recherchen zur Folge z. B. Angestellte oder Beamte bei Bund, Ländern, Gemeinden. Die Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag spielt IMHO dabei keinerlei Rolle, lediglich die Rechtsform des Arbeitgebers (öffnetlich-rechtlich versus privatrechtlich). Ich glaube aber die Intention des Gesetzgebers zu verstehen. Er will natürlich, dass zukünftige Bezieher von steuerfinanzierten Pensionsansprüchen auch ihre Steuern im betreffenden Land entrichten. Warum dies allerdings bei einer angestellten Putzfrau bei einer sog. "juristischen Person des öffentlichen Rechtes", die ihre Rentenversicherungsbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlt so sein soll, verstehe ich nicht. Aber ich bin ja kein Jurist.
Ich denke jedoch, dass die alleinige Zugehörigkeit zu dem juristisch völlig undefinierten Begriff "Öffentlicher Dienst" nicht automatisch den Ausschluß von dem Zusatzabkommen vom 28.9.1989 (sog. Grenzgängerabkommen) bedeutet. Wichtig ist IMHO, welche Rechtsform der Arbeitgeber hat. Deswegen denke ich, dass es für alle betroffenen Grenzgänger, die in Deutschland aufgrund einer sog. "Öffentlichen-Dienst-Regelung" versteuern sinnvoll ist, dies zu hinterfragen. Gerade im Gesundheitswesen fanden in den jetzten Jahren zahlreiche Privatisierungen statt, die eine Besteuerung beim deutschen Fiskus nach dem Grenzgängerzusatzabkommen nicht rechtfertigen würden.
Übrigens: für mich als normal denkender arbeitnehmender Steuerzahler ist es natürlich völlig klar, dass ich meine Steuern da zahle, wo ich auch von ihnen in Form von steuerfinanzierten Schwimmbädern, Schulen, Mediatheken usw profitiere, nämlich am ständigen Wohnsitz. Warum man dies so komplizieren muss, will in mein unternetwickeltes Nichtjuristenhirn leider nicht rein.
Allerdings glaube ich jedoch auch aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit deutschen Behörden, dass der zuständige Sachbearbeiter beim lokalen Finanzamt von den filigran-juristischen Hirnpfürzen kaum eine Ahnung hat.
Wie gesagt, ich hoffe, dass es noch Grenzgängerkollegen an meiner zukünftigen Arbeitsstelle gibt, die diesen Kampf bereits erfolgreich durchgefochten haben. Der Verweis darauf wird den FA-Sachbearbeiter dann vielleicht doch eher überzeugen.
Vielleicht gibt es ja auch einige Betroffene in diesem Forum, die aus eigener Erfahrung was zu dieser Problematik beisteuern können :lolol:.
Übrigens: dieser Beitrag wäre völlig überflüssig, wenn man sich endlich auf eine einheitliche Besteuerung nicghtselbständiger Arbeit in F wie auch D einigen würde - natürlich auf französichem Niveau.
Salutations, Norbert
(noch in Béziers, vielleicht bald in Wissembourg, je nach Steuerpflicht))
Vielen Dank für deine Antwort.
Nach stundenlangem googeln und eingehendem Studium des DBA (als Nichtjurist allerdings nur schwer verständlich

Der Begriff "öffentlicher Dienst" kommt ja in dem zutreffenden Gesetztestext tatsächlich gar nicht vor. Stattdessen wird lediglich von "juristischen Person des öffentlichen Rechtes" gesprochen. Dies wären meinen Recherchen zur Folge z. B. Angestellte oder Beamte bei Bund, Ländern, Gemeinden. Die Zugehörigkeit zu einem Tarifvertrag spielt IMHO dabei keinerlei Rolle, lediglich die Rechtsform des Arbeitgebers (öffnetlich-rechtlich versus privatrechtlich). Ich glaube aber die Intention des Gesetzgebers zu verstehen. Er will natürlich, dass zukünftige Bezieher von steuerfinanzierten Pensionsansprüchen auch ihre Steuern im betreffenden Land entrichten. Warum dies allerdings bei einer angestellten Putzfrau bei einer sog. "juristischen Person des öffentlichen Rechtes", die ihre Rentenversicherungsbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlt so sein soll, verstehe ich nicht. Aber ich bin ja kein Jurist.
Ich denke jedoch, dass die alleinige Zugehörigkeit zu dem juristisch völlig undefinierten Begriff "Öffentlicher Dienst" nicht automatisch den Ausschluß von dem Zusatzabkommen vom 28.9.1989 (sog. Grenzgängerabkommen) bedeutet. Wichtig ist IMHO, welche Rechtsform der Arbeitgeber hat. Deswegen denke ich, dass es für alle betroffenen Grenzgänger, die in Deutschland aufgrund einer sog. "Öffentlichen-Dienst-Regelung" versteuern sinnvoll ist, dies zu hinterfragen. Gerade im Gesundheitswesen fanden in den jetzten Jahren zahlreiche Privatisierungen statt, die eine Besteuerung beim deutschen Fiskus nach dem Grenzgängerzusatzabkommen nicht rechtfertigen würden.
Übrigens: für mich als normal denkender arbeitnehmender Steuerzahler ist es natürlich völlig klar, dass ich meine Steuern da zahle, wo ich auch von ihnen in Form von steuerfinanzierten Schwimmbädern, Schulen, Mediatheken usw profitiere, nämlich am ständigen Wohnsitz. Warum man dies so komplizieren muss, will in mein unternetwickeltes Nichtjuristenhirn leider nicht rein.
Allerdings glaube ich jedoch auch aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung mit deutschen Behörden, dass der zuständige Sachbearbeiter beim lokalen Finanzamt von den filigran-juristischen Hirnpfürzen kaum eine Ahnung hat.
Wie gesagt, ich hoffe, dass es noch Grenzgängerkollegen an meiner zukünftigen Arbeitsstelle gibt, die diesen Kampf bereits erfolgreich durchgefochten haben. Der Verweis darauf wird den FA-Sachbearbeiter dann vielleicht doch eher überzeugen.

Vielleicht gibt es ja auch einige Betroffene in diesem Forum, die aus eigener Erfahrung was zu dieser Problematik beisteuern können :lolol:.
Übrigens: dieser Beitrag wäre völlig überflüssig, wenn man sich endlich auf eine einheitliche Besteuerung nicghtselbständiger Arbeit in F wie auch D einigen würde - natürlich auf französichem Niveau.

Salutations, Norbert
(noch in Béziers, vielleicht bald in Wissembourg, je nach Steuerpflicht))
179
Steuern / Doppelbesteuerung und öffentlicher Dienst
« am: 12. Juli 2008, 13:28:50 »
Hallo Grenzgänger.
Habe ein kniffliges Problem, das ich weder über Google noch durch die Forumssuche ausreichend klären konnte. Vielleicht gibt es ja Leute hier im Forum, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden.
Ausgangssituation:
Ich bin deutscher Staatsbürger (meine Tochter und Frau ebenso) und beabsichtige im Elsass zu wohnen und in einem 20 km entfernten deutschen Krankenhaus zu arbeiten. Nach Studium des Doppelbesteuerungsabkommens stellt sich für mich die Frage, wo und wie ich steurpflichtig sein werde. Das Doppelbesteuerungsabkommen besagt ja:
<<Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden versteuert
im Schuldnerstaat, wenn der Gehaltsempfänger nicht nur die Staatsangehörigkeit seines
Wohnsitzstaates besitzt,
in seinem Beschäftigungsstaat, wenn er nur die Staatsangehörigkeit seines Wohnsitzes hat.>>
1. Bei der Einrichtung handelt es sich um ein Krankenhaus in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter ist der zuständige Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, also IMHO ein selbständiges Privatunternehmen und kein Eigenbetrieb der Stadt bzw. des Landkreises. Der Tarifvertrag nennt sich TV-Ärzte/VKA. Die Frage ist nun, ob es sich hierbei um eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst handelt, oder nicht. Eine exakte Definition des Begriffs "öffentlicher Dienst" existiert nämlich m. W. nicht. Gibt es Forumsteilnehmer, die in einem vergleichbaren Arbeitsverhältnis stehen und berichten können, wie ihr zuständiges Finanzamt ihre Situation beurteilt hat.
2. Falls mein Arbeitsverhältnis als öffentlicher Dienst gilt, wie werde ich dann besteuert, bzw. welche Optionen (vor allem bezüglich des Steursatzes) habe ich? Die o. g. Definition ist für mich nämlich nicht ganz klar. Letztendlich geht es ja darum, die für günstigste Besteuerung zu finden (wenn man denn die Wahl hat :-D)
Mit der Hoffnung auf eure Tips
viele Grüße
Norbert
Habe ein kniffliges Problem, das ich weder über Google noch durch die Forumssuche ausreichend klären konnte. Vielleicht gibt es ja Leute hier im Forum, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden.
Ausgangssituation:
Ich bin deutscher Staatsbürger (meine Tochter und Frau ebenso) und beabsichtige im Elsass zu wohnen und in einem 20 km entfernten deutschen Krankenhaus zu arbeiten. Nach Studium des Doppelbesteuerungsabkommens stellt sich für mich die Frage, wo und wie ich steurpflichtig sein werde. Das Doppelbesteuerungsabkommen besagt ja:
<<Arbeitnehmer, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, werden versteuert
im Schuldnerstaat, wenn der Gehaltsempfänger nicht nur die Staatsangehörigkeit seines
Wohnsitzstaates besitzt,
in seinem Beschäftigungsstaat, wenn er nur die Staatsangehörigkeit seines Wohnsitzes hat.>>
1. Bei der Einrichtung handelt es sich um ein Krankenhaus in der Rechtsform einer GmbH. Gesellschafter ist der zuständige Landkreis bzw. kreisfreie Stadt, also IMHO ein selbständiges Privatunternehmen und kein Eigenbetrieb der Stadt bzw. des Landkreises. Der Tarifvertrag nennt sich TV-Ärzte/VKA. Die Frage ist nun, ob es sich hierbei um eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst handelt, oder nicht. Eine exakte Definition des Begriffs "öffentlicher Dienst" existiert nämlich m. W. nicht. Gibt es Forumsteilnehmer, die in einem vergleichbaren Arbeitsverhältnis stehen und berichten können, wie ihr zuständiges Finanzamt ihre Situation beurteilt hat.
2. Falls mein Arbeitsverhältnis als öffentlicher Dienst gilt, wie werde ich dann besteuert, bzw. welche Optionen (vor allem bezüglich des Steursatzes) habe ich? Die o. g. Definition ist für mich nämlich nicht ganz klar. Letztendlich geht es ja darum, die für günstigste Besteuerung zu finden (wenn man denn die Wahl hat :-D)
Mit der Hoffnung auf eure Tips
viele Grüße
Norbert