Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dieter12

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Steuern / Re: verzwickte steuersache :)
« am: 29. Mai 2008, 19:30:23 »
Hi Marco,

Dürfte alles nicht so komliziert sein, aber ich denke, dass du dich beeilen musst, denn ich fürchte, dass du die Ehepaar-Erklärung nicht online machen kannst, da du noch keine Steuernummer hast. Bin mir aber nicht sicher, da es in meinem zu dieser Zeit noch keine online-Erklärung gab und ich eh alles auf Papier gemacht habe.
Also: 1. Erklärung (dürfte auch wohl online gehen) von dir als Junggeselle mit Einkommen bis 7/2007
        2. Erklärung Ehepaar (bitte alle Angabe machen bzgl Heirat und so) mit Einkommen ab 7/2007 von dir und deiner Frau                 
                         in AJ und BJ von Formblatt 2042; d Einkommen deiner Frau ab 7/2007 (BJ) nochmals in TK (credit impot)
                         eingeben; evtl. Formblatt 2047 ausfüllen
        3. Erklärung Ehefrau in D für das ganze Jahr 2007 (wohl mit Steuerklasse 1, bin aber nicht sicher)

Gruss, Dieter 

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Steuern / Re: verzwickte steuersache :)
« am: 28. Mai 2008, 21:25:12 »
Hi Marco,

Den 3. macht sie in Deutschland.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 28. Mai 2008, 19:57:58 »
Hi,

Ich bin trotz allem der Meinung, dass das gesamte Jahreseinkommen zur Ermittlung der Progression angegeben werden muss. Ich spreche allerdings nicht aus eigener Erfahrung. Eine Rückmeldung der Betroffenen wäre ganz gut, um Klarheit in dieser Frage zu bekommen.

Gruss, Dieter

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Wohnen / Re: Energie -und Asbestprüfung
« am: 28. Mai 2008, 18:54:09 »
Hi,

Immobilienmakler kennen auch Sachverständige, die diese Pflichtgutachten machen. Wenn man seine Immobilie über einen Makler verkauft (wird in F sehr häufig gemacht), kümmert sich dieser auch darum. Manchmal ist das auch ein Verhandlungposten bei der Festsetzung der Maklergebühr.

Gruss, Dieter

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Wohnen / Re: Kreditzinsen bei der Steuer Absetzbar?
« am: 28. Mai 2008, 18:48:38 »
Hi Sunshine,

Für alle Neulinge gilt: Die Suchfunktion ist goldwert! Ich kann dir bereits verraten, dass es dazu bereits Infos im Forum gibt.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: verzwickte steuersache :)
« am: 28. Mai 2008, 18:43:44 »
Hi Hermann,

Ich bin einverstanden mit deinen Vorschläge und wollte nur ergänzen, dass ja 3 Jahressteuererklärungen gemacht werden. Bei der Jahressteuererklärung für das Ehepaar werden natürlich nur die Einkünfte der Ehepaarzeit angegeben und für die f Junggesellenjahressteuererklärung natürlich auch nur die Einkünfte der Junggesellenzeit. Das sind zwei verschiedene juristische Personen, die eine Steuererklärung abgeben und sie müssten auch jeweils eine andere Steuernummer bekommen. Jedenfalls erhält jede juristische Person (Junggeselle; Ehepaar) einen gesonderten Steuerbescheid.

Gruss, Dieter

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Hi,

Soweit ich weiss sind im Sarkozyschem Wahlgeschenk nur ein Teil der Zinsen zum Absetzen vorgesehen.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: kapitalertragssteuer
« am: 24. Mai 2008, 18:08:19 »
Hi Bubu,

Wenn es sich um Zinsen auf Kapital bezieht und nicht andere Programme (Lebensversicherung,...) tangiert, denke ich, dass es in TR gehört. Die f Banken liefern immer eine Jahresbescheinigung aus der direkt das Feld hervorgeht, in das eingetragen werden muss. Die d Banken machen das leider noch nicht (für die f Erklärung bestimmt niemals).

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Völligste Ratlosigkeit
« am: 23. Mai 2008, 22:47:03 »
Hi Hermann,

Bzgl der Zinseinkünfte bin ich mir nicht sicher, aber die werden immer im Land versteuert, in dem sie entstehen oder ? (Ausnahme:Schweiz, Lichtenstein,..?)

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Zeitpunkt Umzug nach Frankreich/Steuerberechnung
« am: 23. Mai 2008, 22:42:15 »
Hi,

Mir scheint, hier sind einige schlauer als der Fiskus. Wenn nur jeweils das Einkommen im jeweiligen Land versteuert würde, zöge ich jedes Jahr in der Mitte des Jahres ins andere Land um und würde somit fast keine Steuern bezahlen.
@pogo
Die Steuern, die du in D bezahlt hast, interessieren den f Fiskus nicht besonders. Die wollen nur dein Bruttoeinkommen wissen, das du zu AJ dazuzählst und dann nochmals in TK einträgst.

Gruss, Dieter

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Hi Solange,

Es ist extrem schwierig in Paris d Fernsehsender zu erhalten, da es praktisch keine Gemeinschaftsparabolantennen in Paris gibt. Wie du richtig festgestellt hast, liefern die Internetanbieter keine d Sender (jedenfalls kenne ich keinen). Es kommt nun etwas auf deine Wohnsituation in Paris an (z.B. Terrasse oder so), ob du dir eine persönliche Parabolantenne auf Astra gerichtet montieren kannst. Sollte das nicht möglich sein, bleiben nur noch drei Möglichkeiten:
1. Du nimmst ein Abo eines Kabelanbieters (z.B. NOOS), deren Angebote an d Sendern aber sehr unsicher sind. Welches bedeutet, dass du ein Abo nimmst mit d Sendern. Dieses ändert sich nach 3 Monaten und die d Sender werden durch portugisische ersetzt, aber du kannst das Abo nicht kündigen.
2. Du gehst zum Goethe-Institut d Fernsehn schauen.
3. Du verzichtest auf d Fernsehn, denn das f ist mindestens genauso schlecht.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Adressänderung?
« am: 13. Mai 2008, 16:08:45 »
Hi Marco,

Im Prinzip müsste das ganz einfach sein. Bei deiner diesjährigen Steuererklärung korrigierst du einfach deine Adresse auf der ersten Seite ändern und dann dürfte das übernommen werden.

Gruss, Dieter

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Vorstellungen / Re: Salut
« am: 08. Mai 2008, 17:59:10 »
Hi Chantal,

Bienvenue im Forum. Etwas Verstärkung für die fraction haut-rhinoise ist notwendig und wenn das so weitergeht, können wir auch bald einmal über ein Treffen nachdenken.

Gruss, Dieter

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Hi Mathis,

Hab' das auch im L'Alsace gelesen, aber ich glaube, dass das Warndreick bereits vorgeschrieben ist und nur die Weste dazukommt. Die Agentur-Meldung (war das wohl?) drückt sich da nicht eindeutig aus.

Gruss, Dieter

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Steuern / Re: Vorgehen bei Verlust Grenzgängerstatus
« am: 08. Mai 2008, 17:48:15 »
Hi André,
Habe mich in RA mal beim Finazamt erkundigt, man braucht einen "Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer".
Wenn man in F zu viel Steuren bezahlt haben sollte, bekommt man die wieder zurück, das Problem ist glaube ich, dass man in D dann immer Steuerklasse 1 bekommt, obwohl wie bei mir meine Frau hier in F weiterhin Ihre Steueren bezahlen kann.
Recht kompliziert, ich hoffe jemand kennt sich hier sehr gut aus.

Ich hoffe, du hast dir das gut ausgerechnet, denn wenn du von der f Steuer in die d Steuerklasse 1 wechselst, sollte dir dein Chef ein paar Euros mehr in die Lohntüte legen.
In der Tat musst du obendrein noch diese Steuerklasse 1 beantragen, sonst kommst du in Steuerklasse 6 und dann bleibt nicht mehr viel von deinem Arbeitsentgelt übrig, es sei denn du bist Hochverdiener im Showbiz.
Dieses unsoziale d Steuerrecht schröpft besonders die Lohnabhängigen, die sich erlauben im befreundeten Ausland zu leben; d.h. verheiratet oder nicht, Kinder, Oma und Opa zu versorgen oder nicht, da schert sich der d Fiskus nicht mehr drum: alle in Steuerklasse 1 und das im Zeitalter moderner Datenverarbeitung.
Bei deiner Besteuerung in F werden diese sozialen Komponeten weiterhin eingerechnet, allerdings wird dadurch das Gehalt deiner Frau höher besteuert, da deine d Einkünfte zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen werde.

Gruss, Dieter

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