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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Ummeldung von F nach D
« am: 23. März 2012, 20:06:50 »
wenn du die COC-Papiere noch hast, kostest das nur eine normale Anmeldegebühr.
Normaler TÜV reicht dann.
Die Kopien der alten Papiere helfen nur dem TÜV-Prüfer, die ríchtigen Prüfungsunterlagen zu suchen, bei der Anmeldestelle sind die zu nix nutze.
Ohne COC-Papiere braucht man glaube ich, eine Komplettabnahme beim TÜV, die teuer ist. Steht aber auch auf jeder Internetseite bei den Zulassungstellen, z.B. in Karlsruhe - google mal danach.
Tip:
Beim Anmeldeni n Frankreich ziehen die die COC-Papiere ein. Vorher also eine gute Kopie machen und die abgeben.
Normaler TÜV reicht dann.
Die Kopien der alten Papiere helfen nur dem TÜV-Prüfer, die ríchtigen Prüfungsunterlagen zu suchen, bei der Anmeldestelle sind die zu nix nutze.
Ohne COC-Papiere braucht man glaube ich, eine Komplettabnahme beim TÜV, die teuer ist. Steht aber auch auf jeder Internetseite bei den Zulassungstellen, z.B. in Karlsruhe - google mal danach.
Tip:
Beim Anmeldeni n Frankreich ziehen die die COC-Papiere ein. Vorher also eine gute Kopie machen und die abgeben.
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Steuern / Re: Elterngeld in Steuererklärung ????
« am: 21. März 2012, 14:03:06 »
Tja, es wurde leider nicht in Deutschland versteuert, sondern es wird nur auf's Netto gerechnet, also Dein Brutto wird runtergerechnet auf Basis einer fiktiven Steuer (und natürlich der Sozialabgaben)
Habe mich sehr darüber geärgert, weil mein AG mich für diese Rechnung auf Steuerklasse 1 gesetzt hat und das Netto damit niedriger ausfiel, wie es sonst normalerweise ausfällt.
Wie man das allerdings ordnungsgemäß dann in der Steuererklärung einträgt, weiß ich leider nicht.....
LG
Sabine
Habe mich sehr darüber geärgert, weil mein AG mich für diese Rechnung auf Steuerklasse 1 gesetzt hat und das Netto damit niedriger ausfiel, wie es sonst normalerweise ausfällt.
Wie man das allerdings ordnungsgemäß dann in der Steuererklärung einträgt, weiß ich leider nicht.....
LG
Sabine
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Steuern / Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« am: 14. März 2012, 11:13:32 »2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.Also das hat bei uns beiden noch nie gestimmt.
Ich geb eine kleine Excel-Liste ab mit folgender monatlicher Berechnung:
Total salaire brut
-RV gesetz. Abzüge
-RV-Anteil Einmal
-AV gesetz. Abzüge
-AV-Anteil Einmal
+AG Zuschuss KV
+AG Zuschuss PV
-Beitrag KV
-Beitrag PV
-Zuschlag PV
=Total salaire net
Diese Liste nutzen nicht nur wir, sondern viele Kollegen bei mir in der Firma.
Und seit der Elena-Katastrophe noch viel mehr.
Seit ueber 13 Jahren keine Reklamation vom Finanzamt.
genau so rechne ich das auch, nur einmal als Jahreswert - der steht auf der Dezemberabrechnung - und dieser stimmt auch - habe ich nachgerechnet
154
Steuern / Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« am: 13. März 2012, 11:45:34 »(Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....)
Wenn du das so deklarierst , gibst du aber zuviel an .
nee, gebe das schon richtig an, habe aber die Aufstellung nicht im Kopf

155
Steuern / Re: Bescheinigung des Arbeitgebers
« am: 12. März 2012, 13:45:36 »
Mein Arbeitgeber hat irgendein Formular, auf dem aber nicht die Werte stehen, die man braucht... eine Änderung sieht die Personalabteilung nicht ein.
Daher:
1. Schicke ich garnichts bei der Erklärung mit (wurde auch in den letzten 7 Jahren nicht nachgefordert)
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Wenn was vom Finanzamt angefordert werden würde, würde ich das dann hinschicken.
Daher:
1. Schicke ich garnichts bei der Erklärung mit (wurde auch in den letzten 7 Jahren nicht nachgefordert)
2. mache ich mir eine Kopie des Dezembergehaltszettels auf dem ich vermerke, wie ich auf die deklarierten Zahlen komme (Brutto + Sozialabgaben - Anteil AN ....) und lege es zu meinen Steuerunterlagen im Ordner.
Wenn was vom Finanzamt angefordert werden würde, würde ich das dann hinschicken.
157
Sonstiges / Re: Zaun ziehen zum Nachbar
« am: 05. März 2012, 19:16:42 »Genau das würde ich nicht tun, was ist, wenn Du oder der Nachbar sein Haus mal verkauft? Rückbau?
Versteh das Problem nicht. Wir haben zwei Nachbarn und zu beiden hin steht der Zaun auf der Grenze bzw. stand dort schon als wir unser Haus gekauft haben....und wir haben es trotzdem gekauft bzw. zwischenzeitlich wurde auch das andere Haus verkauft.
158
Sonstiges / Re: Zaun ziehen zum Nachbar
« am: 05. März 2012, 11:43:15 »
Wenn der Wunsch vom Nachbarn kommt, dann solltest du mit ihm reden und den Zaun auf die Grenze stellen.
Warum macht er dann aber nicht selbst einen hin?
Warum macht er dann aber nicht selbst einen hin?
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Behörden / Re: Carte Vitale für Privatversicherte bei Arbeitslosigkeit?
« am: 04. März 2012, 15:50:30 »
In der Lauterbourger Apotheke steht das Gerät hinten rechts. Einfach reinschieben und den Anweisungen folgen....
LG
Sabine
LG
Sabine
160
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Auto abmelden in F wegen Verkauf nach D
« am: 04. März 2012, 15:45:52 »
Hallo,
habe beim Verkauf nach Deutschland das (französische) Verkaufsformular an die Prefecture per Mail gesendet und das Auto so abgemeldet.
War kein Problem, kam auch die Bestätigung per Mail, das alles okay wäre.
LG
Sabine
habe beim Verkauf nach Deutschland das (französische) Verkaufsformular an die Prefecture per Mail gesendet und das Auto so abgemeldet.
War kein Problem, kam auch die Bestätigung per Mail, das alles okay wäre.
LG
Sabine
161
Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: französischer Führerschein Sperrfrist Deutschland
« am: 27. Februar 2012, 18:06:15 »
Generell würde ich sagen, dass Du im Recht bist, aber:
Ich würde einen deutschen Anwalt einschalten, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Mir wäre das zu heiß...
LG
Sabine
Ich würde einen deutschen Anwalt einschalten, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Mir wäre das zu heiß...
LG
Sabine
162
Wohnen / Re: Haus bauen in Beinheim
« am: 26. Februar 2012, 19:37:09 »Hallo zusammen,
ich habe ein Grundstück in Beinheim in aussicht und möchte gerne ein Fertighaus bauen. Fa. Weber und Schwörer bauen in FR aber leider sind die Anbieter ziemlich teuer.
Gibt es vielleicht noch andere Anbieter mit dehnen ihr schon Erfahrungen machen konnten?.
Gibt es regionale Baufirmen die gut, günstig und zuverlässig bauen (auch Massivbauweise)?.
Für euere Info bedanke ich mich im vorraus.
Gruß
wir haben ein gebrauchtes Haus gekauft, das von
www.maisons-hanau.fr
gebaut wurde. Ist Massivbauweise und hat Garantie. Die sprechen dort auch Deutsch.
LG Sabine
163
Wohnen / Re: Haus kaufen in Beinheim und Forstfeld
« am: 15. Februar 2012, 18:37:37 »
zu 1:
kann ich nur bestätigen: Walldorf liegt nicht mehr im Grenzgängerbereich.
zu 5:
wir hätten damals bei der deutschen Bank keinen Komplettkredit bekommen, sondern nur 80 Prozent auf den Hauspreis, für das wir dann auch noch ein Gutachten hätten erstellen lassen müssen.
Sind daher gleich bei einer französischen Bank vorbei - CA in Lauterbourg oder Wissembourg sprechen deutsch.
LG
Sabine
kann ich nur bestätigen: Walldorf liegt nicht mehr im Grenzgängerbereich.
zu 5:
wir hätten damals bei der deutschen Bank keinen Komplettkredit bekommen, sondern nur 80 Prozent auf den Hauspreis, für das wir dann auch noch ein Gutachten hätten erstellen lassen müssen.
Sind daher gleich bei einer französischen Bank vorbei - CA in Lauterbourg oder Wissembourg sprechen deutsch.
LG
Sabine
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Versicherungen / Re: Card Vital
« am: 11. Februar 2012, 16:14:04 »
Also wir haben die deutsche Versichertenkarte und die Carte Vitale. Kostet nichts außer einem Antrag E106, den Dir die deutsche Krankenkasse ausstellt.
Damit bekommst Du bei französischen Ärzten und Krankenhäusern die französische Kostenerstattung (normalerweise 90%) und mußt Dich im Falle eines Falles nicht um die Kostenerstattung kümmern.
Ich genieße schon die Wahlfreiheit des Arztes: in Frankreich kosten z.B. Zahnbehandlungen weniger als in DE und man muß auch nicht irgendwelche Nachweise eines Zahnarztbesuches vorlegen...
Gruß
Sabine
Damit bekommst Du bei französischen Ärzten und Krankenhäusern die französische Kostenerstattung (normalerweise 90%) und mußt Dich im Falle eines Falles nicht um die Kostenerstattung kümmern.
Ich genieße schon die Wahlfreiheit des Arztes: in Frankreich kosten z.B. Zahnbehandlungen weniger als in DE und man muß auch nicht irgendwelche Nachweise eines Zahnarztbesuches vorlegen...
Gruß
Sabine
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Rund um's Kind / Re: Deutsche private Krankenversicherung, Geburt in Frankreich
« am: 11. Februar 2012, 16:08:14 »
Da würde ich mal das Krankenhaus fragen. In Wissembourg z.B. entbinden viele Deutsche und beim Informationsgespräch wurde erzählt, dass auch über die deutsche Versichertenkarte abgerechnet werden kann. Trifft jetzt Deinen Fall natürlich nicht ganz und ich habe sowohl eine deutsch als auch französische Karte, so dass es mich auch nicht betraf....
Gruß
Sabine
Gruß
Sabine