Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - sasa_obu

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Arbeiten / Von AG Angeordnetes Home-Office aufgrund von Corona
« am: 10. März 2020, 16:43:15 »
Mein Arbeitgeber in D hat heute alle Mitarbeiter die in Strasbourg wohnen nach Hause geschickt - wir sollen die restliche Woche von Zuhause aus arbeiten, weil es in Strasbourg ja einige Corana Fälle gibt.

Die Mitarbeiter die in Kehl wohnen hat man nicht nach hause geschickt - logisch der Virus macht auch GANZ SICHER am Rhein halt xD

Es ist wohl nicht unwahrscheinlich dass diese Home-Office Anordnungen über diese Woche hinaus verlängert wird.


Der Vollständigkeit halber möchte ich aber auch erwähnen, dass ab morgen vermutlich auch ein erheblicher Teil der in D wohnenden Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten soll.

Ich habe jetzt Angst, dass ich, wenn diese (angeordnete) Home-Office Phase zu lange dauert meinen Grenzgängerstatus verlieren könnte ...

Ist diese Angst bergründet oder ist davon auszugehen, dass es hier entsprechende Ausnahmen in Bezug auf Corona geben wird?

Gibt es hier vielleicht noch andere Mitglieder in einer ähnlichen Situation, oder ist mein AG in D hier einfach extrem vorsichtig? ( was ja eigentlich löblich ist)

Danke

Liebe Grüße

Aleksandar

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Technik / Re: D 6er-Steckdosenleisten in F weiterverwenden?
« am: 10. März 2020, 16:29:28 »
Nachdem ich nirgends eine verlässliche Aussage zu dem Thema bekommen habe, wollte ich das Risiko lieber nicht eingehen.

Hab die D Steckdosenleisten in D gelassen und mir im F neue F Steckdosenleisten gekauft ?

Als Tipp, falls jemand in einer ähnlichen Situation ist:

Bei IKEA bekommt man 6er Steckdosenleisten im 2er Pack für nur 6 Euro.

Bei E.Leclerc wollen sie 16 Euro und mehr für eine einzige...

Liebe Grüße

Aleksandar

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Technik / D 6er-Steckdosenleisten in F weiterverwenden?
« am: 15. Februar 2020, 21:06:47 »
Da ich Elektrotechnik studiert habe, weiß ich, dass die französischen Steckdosen unseren dt. Schuko-Steckdosen technisch überlegen sind (definierte Polarität, keine Federn für den Schutzleitern die gerne mal überstrichen werden) - ich will deshalb sicher nicht grundsätzlich Schuko-Steckdosen in F verwenden oder gar einbauen.

Nun habe ich aber (leider) noch eine ganze Menge dt. 6er-Steckdosenleisten. Diese verwende ich hauptsächlich für Kleingeräte mit relativ geringer Leistungsaufnahme (PC, Laptop, TFT Bildschirme, TV, SAT Receiver, Handy-Ladegeräte usw.).

Darf ich solche aus dt. mitgebrachten 3er oer 6er Schuko-Steckdosenleisten in F verwenden?

Mir geht es dabei hauptsächlich um die Versicherung - denn wenn die Gefahr besteht, dass ich Zweifelsfall die F Versicherung aufgrund der D Steckdosenleisten im Ernstfall einen Schaden nicht bezahlt, dann kaufe ich mir lieber in F neue Steckdosen-Leisten und "vermache" die dt. Schucko-Leisten meiner Familie in D.

Liebe Grüße

Aleksandar

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kurzes Update:
Ich habe gestern den Mietvertrag unterschrieben, das Abenteuer Frankreich ?? kann nun also beginnen ?

Beim Rathaus in Garbsen/Hannover habe ich nachgefragt und wie ihr vermutet habt brauche ich zum Abmelden wegen Wegzug ins Ausland keine Bescheinigung vom Vermieter sondern nur meinen Perso.

Viele Grüße

Aleksandar

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Sobald die Sache mit der Wohnung in Straßburg klar ist, würde ich ein offenes Gespräch mit dem Finanzamt der Betriebsstätte führen.

Ja ich glaube genau so werde ich es machen ?

Vielen Dank für die sehr hilfreichen Tipps.

edit:
Ja die Sache mit Einlagern und Untervermieten habe ich mir auch schon überlegt - muss mich da dann mal nach etwas geeigneten Umschauen. Kann aber halt im Moment noch nicht wirklich absehen bis wann ich es dann schaffe die Wohnung leer zu bekommen. Denn vorrangig muss/will ich mich dann erstmal um meine neue Wohnung und alle erforderlichen Formalitäten etc. in F kümmern.

Viele Grüße

Aleksandar

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Es schaut im Moment alles danach aus dass ich Ende Februar nach Strasbourg ziehen kann ?

Am Freitag nachdem ich die Wohnung besichtigt habe weiß ich es dann ganz sicher.

Die Wohnung in D möchte ich so bald wie möglich auflösen - unabhängig von der Grenzgänger-Thematik kostet die mich ja nur noch einen Haufen Miete + NK für nix wenn ich in Strasbourg wohne ...

Muss halt nur erst meine ganzen Sachen da rausschaffen und weiß derzeit noch nicht wann ich das schaffe und auch nicht wohin mit den ganzen Sachen.

Denn in Strasbourg hätte ich fürs erste nur 1 Zimmer mit ca. 30 qm weil ein Teil der Wohnung bis Juni noch anderweitig vermietet ist. Erst ab Juli könnte ich dann die komplette Wohnung mieten. Das eine Zimmer reicht mir allein zwar für das wichtigste aus, aber den kompletten Hausrat aus meiner Wohnung in D bringe ich da natürlich nie drin unter.

Ich muss also entweder irgend eine Möglichkeit finden einen Teil meiner Sachen bis Juli irgendwo einzulagern oder ich müsste die Wohnung in D bis Juli behalten.

Im „schlimmsten“ Fall würde die Wohnung in D also noch bis einschließlich Juli bestehen. Wohnen würde ich da aber definitiv nicht mehr sondern die Wohnung im Grunde nur als Zwischenlager für mein Zeugs was da halt noch drinstehen würde nutzen.

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

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Erstmal Danke für die schnelle Antwort!

Also laut der Website vom Rathaus hier in Garbsen (der Vorort von Hannover wo meine derzeitige Wohnung ist, wo ich mich dann also auch abmelden müsste) brauche ich eine Auszugsbescheinigung. Hab mit dem Rathaus aber schon viele schlechte Erfahrungen gemacht- würde mich also nicht wundern wenn das einfach  eine veraltete Info ist.

Denn eigentlich sollte man seit 01.11.2016 keine Auszugsbescheinigungen mehr brauchen.

Und auf den Websites von anderen Gemeinden (auch auf der von Hannover) steht nirgends was das man bei Wegzug ins Ausland eine Auszugsbescheinigung braucht...

Denke ich werde gleich einfach mal beim Rathaus anrufen und nachfragen.

Aber unabhängig davon:
Wäre das rechtlich auch OK oder könnte ich da Ärger mit dem Finanzamt oder anderen Behörden bekommen? Weil der Mietvertrag ja noch weiter laufen würde und auch ein Großteil meiner Sachen noch dort wäre, auch wenn ich dort faktisch nicht mehr wohnen würde.

Viele Grüße

Aleksandar

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Hallo allerseits,

ich habe schon einiges zu dem Thema Hauptwohnsitz in F und Zweitwohnsitz in D (den es in D wohl ohne Erstwohnsitz in D gar nicht gibt) gelesen, da ging es aber immer darum wenn man sowohl in D als auch in F eine Wohnung im Grenzgebiet hat und bei einer Firma im Grenzgebiet arbeitet.

Meine Situation ist da aber etwas "speziell":

-ich möchte wenn alles gut geht Ende Februar nach Strasbourg ziehen
-arbeiten würde ich bei einer Firma in Offenburg
-im Moment habe ich eine ca. 100 qm große voll eingerichtete Mietwohnung in der Nähe von Hannover (über 500 km von meiner Arbeitsstätte entfernt)

Mittelfristig will ich die Wohnung bei Hannover ohnehin komplett auflösen, aber für einige Monate würde diese wohl noch parallel bestehen bleiben.

Ich würde dort zwar faktisch nicht mehr Wohnen (was bei über 500 km Entfernung zum Arbeitsplatz und 0 persönlicher Bindung zu der Gegend auch kaum Sinn machen würde) aber es würde sich halt noch ein erheblicher Teil meiner Sachen dort befinden und der Mietvertrag würde noch auf mich laufen.

Abmelden werde ich den Wohnsitz in D vermutlich garnicht können solange dort noch Sachen von mir drin stehen weil mir meine Vermieter in D vorher wohl kaum eine "Auszugsbescheinigung" ausstellen werden, die ja aber wohl zum Abmelden des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland zwingend erforderlich wäre.
Aber selbst wenn das mit irgendwelchen "Tricks" möglich wäre, will ich auf keinen Fall Ärger mit irgendwelchen Behörden riskieren ...

Mir geht es primär gar nicht darum ob ich in dieser Situation "irgendwie" den Grenzgängerstatus bekommen kann, sondern vielmehr wie ich mich in dieser Situation gemäß allen geltenden Deutschen und Französischen Gesetzen korrekt verhalten muss.

-Muss ich "ganz normal" Steuern in D bezahlen weil ich eben noch einen Wohnsitz in D habe, auch wenn dieser eigentlich objektiv nicht auf sinnvolle Art und Weiße als Hauptwohnsitz genutzt werden kann (bei über 500 km einfachem "Arbeitsweg")?

-Oder bekomme ich ganz offiziell den Grenzgängersatus weil eigentlich aufgrund der sehr entfernten Lage der Wohnung in D offensichtlich sein müsste, dass ich die Wohnung in F als Hauptwohnsitz nutze?

Finanziell wäre Variante zwei für mich sicherlich vorteilhaft, aber ich könnte für die Übergangszeit in der ich die Wohnung in D noch habe auch mit der ersten Variante ganz gut leben.

Ich möchte nur tunlichst vermeiden, dass ich am Ende in die Zwickmühle zwischen dem F und dem D Finanzämtern komme, weil jedes Finanzamt die Situation zu seinen Gunsten auslegt und ich dann am Ende (im schlimmsten Fall) doppelt Steuern bezahlen soll.

Weiß jemand von euch wie man sich in dieser Situation gesetzeskonform verhalten muss oder wo man eine entsprechende Auskunft hierüber erhalten kann?

Ich habe schon überlegt direkt die Finanzämter zu fragen, aber ich befürchte, dass mir da jedes FA sagen wir dass ich beim ihm versteuern muss ...

Danke und liebe Grüße

Aleksandar

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Vorstellungen / Hallo zusammen
« am: 02. Februar 2020, 17:48:34 »
Hallo zusammen,

ich habe von Mitte 2015 bis August 2019 in Offenburg gearbeitet und im Umland von Offenburg (auf der dt. Seite) gewohnt. Während dieser Zeit habe ich mich total in Strasbourg verliebt. Nicht nur die tolle moderne Architektur hat es mir angetan, sondern auch die sehr internationale Atmosphäre der Stadt.

Ich war deshalb auch eigentlich ohne besonderen Anlass mindestens 1x pro Wochen in Strasbourg. Im Kino, im Sommer bei den traumhaften "DOCKS D’ÉTÉ" oder auch einfach so zum Shoppen oder Relaxen. Obwohl ich in D gewohnt habe haben sich meine Freizeitaktivitäten großteils in Strasbourg abgespielt xD

Ich war eigentlich auch schon fest entschlossen nach Strasbourg umzuziehen - aber dann bekam ich ein (vermeintlich) sehr gutes Job-Angebot aus Hannover.

Wegen diesem Job-Angebot bin ich dann im September letztes Jahr mehr als 500 km weg von meinem geliebten Strasbourg nach Hannover gezogen - einen Schritt den ich seit dem nahezu jeden Tag bereue :(

Schon nach kurzer Zeit hatte ich gemerkt, dass mir im Vorstellungsgespräch ein massiv falsches Bild von dem Job vermittelt wurde. Die Arbeitsbedingungen waren nicht Ansatzweise so "traumhaft" wie man mich glauben hat lassen. Ich hatte also nicht "nur" mein geliebtes Strasbourg für nix aufgegeben, sondern hatte auch noch einen Job mit dem ich massiv unglücklich war :(

Glücklicherweise hat sich nun aber die Chance ergeben zu meiner "alten" Firma in Offenburg zurück zu kehren, welche ich sofort genutzt habe :)

Nun steht also meinem Traum vom Wohnen in Strasbourg endlich nichts mehr entgegen :D

Ich hatte mich vor ca. 2 Jahen zwar schon mal intensiv mit dem Thema Umzug nach Frankreich, Grenzgängerregelung usw. beschäftigt, habe seitdem aber leider schon wieder einiges vergessen und auch hat sich wohl im Bezug auf die Steuer in Frankreich seit dem wohl einiges geändert.

Ich hatte auch schon mal versucht mit Babbel Französisch zu lernen, konnte aufgrund von zu vielen anderen beruflichen und privaten Themen dann aber leider nur sehr kurz an der Sache dran bleiben. Jetzt werde ich die Sache dann aber definitiv in Angriff nehmen - und ich denke nicht mehr mit Babble sondern lieber in einer "richigen" Sprachschule in Strasbourg.

Ich freue mich schon auf den Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten hier :)

Liebe Grüße

Aleksandar

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