Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - TGV

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Alice, genau so wie ich's schreibe - es kann Dir durchaus passieren, daß Elterngeld nur 20 oder 30 Prozent dessen ausgleicht, was Dir an Einkommen während der Elternzeit fehlt.

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Dragonvamp, verstehe. Es ist vermutlich nur ein geringer Trost - aber: Sowas kann Dir in DE auch passieren. Elterngeld ist eine lustige Konstruktion, je nach Einzelfall kann man 70-80% Verdienstausfall haben, oder sogar mit Elterngeld mehr als vorher. Insofern, hoffen wir, daß der Gesetzgeber zumindest die größten Absurditäten beseitigt und keine neuen einführt :)

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Dragonvamp - ohne Dein Gehalt offenlegen zu müssen, könntest Du doch mal mit Prozentangaben vorrechnen, was Euch jetzt nun abgezogen wird und dann übrig bleibt, und woraus sich diese Abzüge so zusammensetzen, a la

Netto pro Monat vor der Geburt = 100
Elterngeld-Auszahlung = 65
Minus Abzug Steuer = ??
(gibt's sonst noch Abzüge?)

Das wäre sicher für alle erhellend - Danke.

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Rund um's Kind / Re: Vaterschaftsurlaub:-)
« am: 15. April 2015, 08:45:22 »
Wie Du hier: http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F3156.xhtml#N10121 sehen kannst (gaanz unten), handelt es sich dabei um eine arbeitsrechtliche Regelung, die für Dich als Grenzgänger nur greifen würde, wenn Du in Frankreich arbeitest - ist das so?

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So. Ich hatte ja an das Bundesfamilienministerium geschrieben und auf die Gesetzes- bzw. Regelungslücke hingewiesen, die es ermöglicht, im Ausland Betreuungsgeld zu beziehen, obwohl das Kind bei einer staatlich geförderten (ausländischen) Kiga/Kita/Tagesmutter ist. Hintergrund war, daß man den Betreuungsgeldanspruch nur dann verliert (laut Gesetzestext), wenn man Leistungen nach dem deutschen SGB ("SozialGesetzBuch) für Förderung einer KiTa/KiGa/Tagesmutter) bezieht - in FR z.B. wird die Creche aber nicht nach deutschem SGB gefördert, sondern nach französischem Recht. Man konnte also brav "nein, beziehe keine Leistungen nach SGB" ankreuzen und bekam dann trotzdem Betreuungsgeld.

Nun. Das ist wohl nicht korrekt (Gott sei Dank), entsprechend ausgezahltes Geld ist nicht korrekt bewilligt worden. Im von mir zwischenzeitlich erhaltenen Antwortschreiben des Bundesfamilienministeriums heißt es:

"Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz gilt Art. 5 der VO (EG) Nr. 883/2004 (Sachverhaltsgleichstellung) wonach bei vergleichbaren Sachverhalten in der EU der Anspruch ausgeschlossen ist."

Prüfen muß das aber wohl das jeweilige Land bzw. die Landesbehörde, und das tun die offenbar nicht immer richtig - ich wäre jetzt mal so frei und würde die anschreiben und darauf aufmerksam machen, daß da wohl manche Formulare schlicht nicht auf die "Sachverhaltsgleichheit" abfragen und daher Gelder zuviel bewilligt werden könnten (und wurden, das war ja der Ursprung dieses Themas hier im Forum).



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Also, das was das FA da erzählt, halte ich für Käse. Der AG führt die Lohn- bzw. ESt direkt an das FA ab, und da ist es jetzt. D.h. wenn Du brav nachweist, daß Du im fraglichen Monat Grenzgänger warst (=> keine Steuerpflicht in DE) und Deine entsprechende Französische Steuererklärung/Bescheid drantackerst (=> Du hast brav in FR versteuert) sollte Dir das FA die Kohle zurückgeben.

Das geht natürlich nur, NACHDEM das Kalenderjahr in dem das alles passiert ist, rum ist - im Zweifel machst du eine ganz normale Steuererklärung, incl. o.g. Unterlagen, und dann kommt raus "Gezahlte Lohn/EST: x EUR, festzusetzende ESt: 0 € => Erstattung x EUR). Willst Du unterjährig an das Geld, ist vermutlich der AG am Zug, und wenn der du faul oder zu doof ist, ist es wohl am einfachsten, zu warten und die Sache direkt mir dem Staat auszumachen.

BTW, als Trost - meine Frau wartet seit 2011 (!) auf die Rückerstattung von zuviel einbehaltenen Sozialabgaben von der URSSAF...

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Also, ich habe da jetzt nochmal drüber geschlafen - und festgestellt:

a) es ist noch viel schlimmer: de facto hat JEDER, der im EU-Ausland wohnt (muß nicht Frankreich sein) und nach Deutschland einpendelt, für sein Kind im Alter von 1-3 einen Anspruch auf Betreuungsgeld, ganz egal ob und wie es betreut wird - solange das im Ausland geschieht. Das dürfte der häufigste Fall sein, denn da wohnt das Kind ja nunmal.

b) das stört mich, denn ich finde, offen gesagt, das Betreuungsgeld ohnehin ziemlich fragwürdig und habe keinen großen Spaß daran, jetzt auch noch seine Zweckentfremdung mit zu finanzieren

Und deswegen hab ich jetzt mal einen freundlichen Brief an das Familienministerium geschrieben und auf die Situation aufmerksam gemacht.


Für alle, die - inspiriert durch den Erfolg von Schnullibulli - jetzt beantragen, heißt das sicher gar nix - Ihr werdet das Geld bekommen, und bis der Gesetzgeber kapiert, daß es da ein Problem gibt, und nachbessert, sind Eure Kinder alle längst älter als 3 - Glückwunsch, jeder darf auch mal Glück haben im Leben.



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Hallo Schnullibulli,

ja, zum Beispiel.

Mir ist auch klar, daß Du wohl im rein formalen Sinne nichts "falsch" gemacht hast, sondern der Gesetzgeber mal wieder keinen Nanometer über den Rhein rübergedacht hat, und ich bin auch sicher, daß es noch Dutzende andere gibt, die Deinen Eintrag gelesen und dann das gGleiche gemacht haben, aber nichts gepostet.

Trotzdem: Ich denke, Du kannst verstehen, warum ich mich nur eingeschränkt über Deinen Erfolg freuen kann.

Viele Grüße

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Tja - Glückwunsch.

Obwohl bei mir ehrlich gesagt ein schaler Beigeschmack bleibt: Du bekommst jetzt Betreuungsgeld, finanziert aus Deutschen Steuern (die Du nicht zahlst - aber ich z.B.) UND nimmst eine staatlich geförderte Einrichtung für Dein Kind in Anspruch (finanziert durch französische Sozialabgaben, die Du auch nicht zahlst, aber meine Frau z.B.).

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Sonstiges / Re: AFAL - empfehlenswert?
« am: 03. Februar 2015, 17:15:04 »
Hallo,


ich kenne die AFAL nicht, daher dazu keine Meinung. Aber zu CSG und CRDS: Das sind Sozialabgaben (CSG: Allgemeine Sozialabgabe, CRDS: Abgabe zur Entschuldung der Sozialsysteme) die den französischen Arbeitnehmern vom Gehalt abgezogen werden, und die Du nicht zahlen mußt, wenn Du Grenzgänger mit Arbeit:FR und Wohnsitz:DE bist. Das dürfte hier aber für die allerwenigsten zutreffen.

Die Rechnung der AFAL (11.x% mehr Lohn) ist übrigens Quark, man zahlt zwar beide Abgaben nicht mehr in o.g. Fall (das könnte so auf ca 10-11% rauslaufen), ABER man zahlt einen deutlich erhöhten Krankenversicherungsbeitrag, so daß die Gesamtersparnis eher so bei 5% liegt. Besser als nix, aber keine 11% - daher wirkt das Flugblatt auf mich nicht so arg seriös.

<=> wo (in welchem Land) bist Du angestellt, in welchem wohnst Du?

Viele Grüße

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Rund um's Kind / Re: Elterngeld und deutsche steuern...
« am: 01. Dezember 2014, 13:01:39 »
Echt? Soweit ich gelesen habe, werden einem 21% Sozialabgaben und Lohnsteuern wie in Klasse 4 abgezogen. Das entspricht durchaus dem, was auch wirklich auf nem deutschen Lohnzettel so steht - oder hab' ich was übersehen?

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Steuern / Re: BRD/FR: Finanzielle Ausgleichsregelung
« am: 18. November 2014, 18:47:38 »
Hm. Also meiner Meinung nach kann man darauf wetten, daß sich Frankreich die entsprechenden Ausgaben irgendwie wiederholen wird - z.B. durch höhere Steuern für Grenzgänger, wie auch immer das dann genau rechtlich gestaltet wird. Ein kleiner Teil kommt sicher durch die zukünftig anders geplante Rentenbesteuerung wieder rein, aber daß der französische Staat jährlich zwei- oder gar dreistellige Millionenbeträge mal so eben lockermacht und ohne gegenfinanzierung fröhlich an Hr. Schäuble überweist, kann ich mir wahrlich nicht vorstellen.

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Das ist ein guter Punkt, stimmt hier aber nicht ganz - das Gesetz sage nämlich nicht "keine Tagesmutter", sondern: "keine Leistungen nach § 24 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 22 bis 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch". Und die französischen Leistungen für Tagesmütter werden sicher nicht nach dem Deutschen SGB ausgezahlt, insofern könnte sich da grundsätzlich schon eine Lücke ergeben.

Im vorliegenden Fall denke ich aber auch, daß das Geld vermutlich nicht zurecht bewilligt wurde - da darf man nur hoffen, daß es keiner merkt :)

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Hm.

Also ich würde meinen: "Betreuungsgeld" ist das vergleihcbar zum "Complement libre choix d'activité":
http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F313.xhtml#N100D7

Und diese Kohle müßtet ihr erstmal ausschöpfen (oder zumindest beantragen), bevor ihr überhaupt Betreuungsgeldberechtigt seid (BEEG: § 4c Anrechnung von anderen Leistungen):
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4c.html

Der Rest der Antwort auf Deine Frage dürfte dann davon abhängig sein, wo ihr sozialversichert seid, wieviele Kinder ihr habt, und wie alt die sind (vgl. CLCA-Bedingungen).

(Davon ab: Wenn ich § 4a BEEG richtig lese (http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4a.html), habt ihr eigentlich gar keinen Anspruch auf Betreuungsgeld - oder welche der Voraussetzungen für den Bezug erfüllt ihr?)

viele Grüße


TGV

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Arbeiten / Re: Arbeiten in Frankreich, wohnen in Deutschland
« am: 02. Juli 2014, 19:06:48 »
Ein nicht unwesentliches Detail, das Du gedanklich berücksichtigen solltest: Die Sozialabgaben für den Arbeitgeber sind in Frankreich grob doppelt so hoch wie in Deutschland, bei "Cadres" und höheren Gehältern noch mehr. Wenn Du also z.B. 50.000 EUR als Gehaltsvorstellung angibst, kostest Du einen deutschen Arbeitgeber ca 60.000 EUR, einen französischen aber fast 75.000. Deswegen sind die Bruttogehälter in Frankreich in der Regel ungefähr ein Viertel niedriger, bei hohen Gehaltsgruppen noch deutlich mehr.

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