Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - stevi2312

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Hallo zusammen,

es gelten folgende Grundvorraussetzungen:
1. Wohnsitz in Frankreich
2. Verheiratet seit diesem Jahr
3. Frau selbständig in Frankreich
4. Mann angestellt in Deutschland, mit weit mehr als 45 Tagen Hotelaufenthalt in D.

Der französische Steuerberater meinte, dass meine Frau nun mein Gehalt in ihrer Steuererklärung mit angeben muss, es wird nicht versteuert, aber der Steuersatz für sie ändert sich dadurch, d.h. sie zahlt mehr.

Gibt es dafür in meiner deutschen Steuererklärung auch die Möglichkeit, ihr (relativ geringes zu versteuerndes Einkommen) anzugeben, um meinerseits einen geringeren Steuersatz zu bekommen?

Danke für Tipps,
Stevi

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