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Technik / Re: Welcher Anbieter
« am: 23. Mai 2011, 23:16:44 »
wenn du kein Französisch kannst, nur ORANGE, in Forbach findest du immer ein Ansprechpartner vor Ort, der deutsch spricht. Bei anderen musst du immer eine Hotline anrufen, wenn du Probleme hast.
Ausserdem bei mir funktioniert Orange einwandfrei.
Ausserdem bei mir funktioniert Orange einwandfrei.
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Behörden / Caisse Primaire
« am: 23. Mai 2011, 13:26:38 »
ich habe eben von der fr. Krankenkasse ein Schreiben erhalten Kann mir jemand bitte den unterstehenden Text übersetzen helfen, wäre ich sehr dankbar:)
Je vous remercie:
-de joindre un relevé d'identité bancaire ou Postal (ist hier RIB gemeint?, sie haben mir eben mit diesen Fragen mein Rib zurückgeschickt ,wenn ja, ich verstehe die Franzosen nicht mehr:-\)
-de joindre le formulaire E106, en double exemplaire, qu'il vous appartient de réclamer a votre Caisse d'Affilation et indiquer votre prénom exact et les formulaire ci joints concernant votre cojointe.
-d'indiquer votre numéro de sécurité sociale (meinen Sie hier eine deutsche Sozialversicherungsnummer, da ich eine französische von denen wohl erhalte oder?)
VIELEN DANK
Je vous remercie:
-de joindre un relevé d'identité bancaire ou Postal (ist hier RIB gemeint?, sie haben mir eben mit diesen Fragen mein Rib zurückgeschickt ,wenn ja, ich verstehe die Franzosen nicht mehr:-\)
-de joindre le formulaire E106, en double exemplaire, qu'il vous appartient de réclamer a votre Caisse d'Affilation et indiquer votre prénom exact et les formulaire ci joints concernant votre cojointe.
-d'indiquer votre numéro de sécurité sociale (meinen Sie hier eine deutsche Sozialversicherungsnummer, da ich eine französische von denen wohl erhalte oder?)
VIELEN DANK
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Behörden / Re: Arbeistlosengeld
« am: 21. Mai 2011, 15:04:41 »
Ich danke Euch für Ihre aufschlussreiche Antworten! Stimmt das auch, wenn man arbeitslos wird, ist man nicht mehr in Deutschland krankversichert?!! ...mir graut bei Gedanke. Wie ist das, wenn man nur auf 400 Euro Basis gearbeitet hat, lohnt es sich überhaupt arbeitslos zu melden, da man sowieso keine Arbeitslosenversicherung bezahlt hat und ich möchte lieber in De krankenversichert(Familienversicherung) bleiben.
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Behörden / Arbeistlosengeld
« am: 16. Mai 2011, 14:44:22 »
Hallo
, ich habe irgendwo hier gelesen, dass man bei der Arbeislosenmeldung in Frankreich die 13 letzten Gehaltsabrechnungen vorlegen muss.
1.Heißt es , man muss ununterbrochen 13 Monaten in De gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld in Frankreich zu bekommen?
2.Was ist,wer jemand mit Pausen gearbeitet haben, kein Arbeitslosengeld inzwischen bezogen hat, und irgendwann auf 13 Monate gekommen ist, kriegt man auch Arbeitslosengeld in Frankreich?
3 Lohnt es sich überhaupt arbeitslos in Frankreich zu melden, wenn man sowieso kein Anspruch aufs Geld hat, da weniger als 13 Monate gearbeitet hat? oder reich's sich in diesem Fall nur in De zu melden.?
In voraus Vielen Dank für Ihre Antworten.
Schöne Grüße aus Forbach

1.Heißt es , man muss ununterbrochen 13 Monaten in De gearbeitet haben, um Arbeitslosengeld in Frankreich zu bekommen?
2.Was ist,wer jemand mit Pausen gearbeitet haben, kein Arbeitslosengeld inzwischen bezogen hat, und irgendwann auf 13 Monate gekommen ist, kriegt man auch Arbeitslosengeld in Frankreich?
3 Lohnt es sich überhaupt arbeitslos in Frankreich zu melden, wenn man sowieso kein Anspruch aufs Geld hat, da weniger als 13 Monate gearbeitet hat? oder reich's sich in diesem Fall nur in De zu melden.?
In voraus Vielen Dank für Ihre Antworten.
Schöne Grüße aus Forbach
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Steuern / Re: Einkommensteuererklärung
« am: 01. März 2011, 19:16:50 »
....habe ich mich auch gefragt, jemand hat mir erzählt, man kriegt die Lohnsteuer noch von De zurück. keine Ahnung woher er dieses Info hat.
Ok nochmals vielen Dank.
Ok nochmals vielen Dank.

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Steuern / Einkommensteuererklärung
« am: 28. Februar 2011, 19:04:08 »
Hallo an Alle 
ich wohne seit 1. April 2010 in Fr. Ich habe heute eine Einkommenbescheinigung NUR für den Zeitraum von 1.4 bis 31.12.10. bekommen. Was ist jetzt mit den Monaten Januar, Feb. März, da ich dafür keine Bescheinigung bekommen habe..
ich habe mal gehört, dass man Lohnsteuer für diesen Zeitraum von De zurückbekommt, stimmt das??? Muss ich auch darür noch die Einkommensteueklärung für Jan-März10 in De machen? oder wird das irgendwie anders abgewickelt?
In voraus vielen Dank

ich wohne seit 1. April 2010 in Fr. Ich habe heute eine Einkommenbescheinigung NUR für den Zeitraum von 1.4 bis 31.12.10. bekommen. Was ist jetzt mit den Monaten Januar, Feb. März, da ich dafür keine Bescheinigung bekommen habe..

ich habe mal gehört, dass man Lohnsteuer für diesen Zeitraum von De zurückbekommt, stimmt das??? Muss ich auch darür noch die Einkommensteueklärung für Jan-März10 in De machen? oder wird das irgendwie anders abgewickelt?
In voraus vielen Dank
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Technik / Re: Telefon und Internet in Frankreich mit deutschsprachigem Ansprechpartner?
« am: 29. Dezember 2010, 11:47:26 »
Ich glaube die Adresse ist: 44 Rue Nationale.
ich kann auch das bestätigen. Es gibt noch ein Kerl , der dort deutsch spricht, ich bin seit 8 Monaten bei Orange und sehr zufrieden. Ich bezahle 35 für alles:)
ich kann auch das bestätigen. Es gibt noch ein Kerl , der dort deutsch spricht, ich bin seit 8 Monaten bei Orange und sehr zufrieden. Ich bezahle 35 für alles:)
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Sonstiges / Übersetzer gesucht
« am: 29. Dezember 2010, 11:42:26 »
Hallo , ich muss meine Geburtsurkunde und Heiratsurkunde für die fr. Krankenkasse übersetzen lassen, damit ich auch in Frankreich zum Arzt gehen kann. Kennt jemand einen Übersetzer in Forbach o.Umgebung??
Vielen Dank
Vielen Dank

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Sonstiges / Zollbestimmungen zwischen Frankreich und USA
« am: 14. Oktober 2010, 16:56:41 »
Hallo, ich möchte mir etwas aus der USA bestellen und nach Frankreich verschicken lassen. Weiss jemand ob es in Frankreich eine Wertobergrenze gibt's ohne Zoll zu bezahlen und wie viel Zoll muss man bezahlen, wenn man mehr kauft.
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Behörden / Re: Finanzamt
« am: 03. Mai 2010, 21:10:00 »
hallo saperlot,
du schreibst, dass wir für die ersten 6 Monate 2 Einkommensteuerklärungen machen müssen.
Sogar wenn ich Hausfrau in der ersten Hälfte des Jahres war und kein eigenes Einkommen und andere Bezüge beziehe?
du schreibst, dass wir für die ersten 6 Monate 2 Einkommensteuerklärungen machen müssen.
Sogar wenn ich Hausfrau in der ersten Hälfte des Jahres war und kein eigenes Einkommen und andere Bezüge beziehe?
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Steuern / Re: Grenzgängerstatus
« am: 03. Mai 2010, 14:44:00 »
Vielen D A N K und viele Grüße aus Forbach

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Steuern / Grenzgängerstatus
« am: 03. Mai 2010, 13:50:19 »
Wenn man in Deutschland arbeitet , Frankreich wohnt aber kein Deutscher ist, bekommt man Grenzgängerstatus erteilt ?
Oder muss man weiter sein Lohn in Deutschland besteuern lassen?
Vielen Dank für Ihre Antworte.
Oder muss man weiter sein Lohn in Deutschland besteuern lassen?
Vielen Dank für Ihre Antworte.
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Behörden / Re: Finanzamt
« am: 02. Mai 2010, 23:20:52 »
Vielen Dank, ihr habt mir sehr viel geholfen. Ich gehöre zu EU-Bürger die noch keine Arbeitsgenehmigung für De haben. Ich habe mir gedacht, wenn eine unbefristete Arbeitsaufenthalt und Arbeitsgenehmigung hat, bleibt es für immer... ich habe mich wohl geirrt. 
Kann ich trotzdem mit meinem Mann einen gemeinsamen Einkommensteuer machen, wenn ich mich erst nach 6 Wochen nach ihm in Fr angemeldet habe, muss diese Zeit in der Steuererklärung angemerkt werden?

Kann ich trotzdem mit meinem Mann einen gemeinsamen Einkommensteuer machen, wenn ich mich erst nach 6 Wochen nach ihm in Fr angemeldet habe, muss diese Zeit in der Steuererklärung angemerkt werden?
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Hallo, da bin ich wieder:) und ich habe wieder eine Frage o. zwei 
Bekommt man Probleme mit Finanzämter in Deutschland bzw Frankreich, wenn der Eheman in Frankreich angemeldet ist, und die Frau in De?
Die beide werden auf jedem Fall zusammen in Frankreich wohnen, nur aus ein paar persönlichen Gründen will sie noch in De angemeldet werden.
und zweites wenn sie sich in De abmeldet würde ,kann sie ihre unbefristete Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis in De behalten? (zur Zeit Haussfrau)

Bekommt man Probleme mit Finanzämter in Deutschland bzw Frankreich, wenn der Eheman in Frankreich angemeldet ist, und die Frau in De?
Die beide werden auf jedem Fall zusammen in Frankreich wohnen, nur aus ein paar persönlichen Gründen will sie noch in De angemeldet werden.
und zweites wenn sie sich in De abmeldet würde ,kann sie ihre unbefristete Arbeitsgenehmigung oder Aufenthaltserlaubnis in De behalten? (zur Zeit Haussfrau)