Grenzgaenger Forum

Beiträge anzeigen

Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.


Nachrichten - Alsacien

Seiten: « 1 2
16
Steuern / Re: (Steuer)Tipps für Grenzgänger erwünscht
« am: 11. November 2008, 14:41:14 »
Für Strom und Gas gibt es keinen „Markt“. Den braucht man auch nicht, denn der Staat sorgt hier für seine Bürger mit erheblich niedrigeren Preisen als in Deutschland.

Das ist definitiv falsch. Die entsprechenden EU-Richtlinien sind auch in Frankreich in nationales Recht umgesetzt worden. Seit 01.07.2007 ist der französische Strommarkt vollständig geöffnet, so dass auch Haushaltskunden ihren Stromanbieter seither frei wählen können.

mfG

17
Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 11. November 2008, 14:10:24 »
Hi Alsacien,

....... Auf Antrag ist unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in D möglich - einschliesslich Antrag auf Steuerklasse 3 und Lohnsteuer-Ermässigung (Freibeträge), allerdings nur wenn das Einkommen des in F lebenden und arbeitenden Ehegatten 15.328 Euro brutto nicht übersteigt oder mindestens 90 % des gesamten Familieneinkommens in D anfallen.

Man sollte es genauer definieren und sagen, das restliche f Familieneinkommen (Einkommen des Ehepartners, Mieten,...) darf diesen Betrag nicht übersteigen.
Und da habe ich selbst jetzt noch eine Frage. Seit Ewigkeiten lag dieser Betrag  bei 12.272€. Ist es vielleicht möglich, dass dieser familienunfreundliche Grenzwert angehoben worden ist?

Gruss, Dieter


Meines Wissens, ja. Ich habe das beim Ausfüllen des Antrags auf unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht 2008 erfreut festgestellt; denn wir sind mit etwa 13.000 € im Jahre 2008, die nicht der deutschen ESt unterliegen, von dieser Erhöhung positiv betroffen. Der Betrag entspricht nun übrigens dem Grundfreibetrag (7.664 €/a und Person).

mfG

18
Steuern / Re: Grenzgänger ausserhalb der Grenzzone
« am: 10. November 2008, 15:03:37 »
Wer in Deutschland ausserhalb der Grenzzone arbeitet und in Frankreich wohnt, ist in D beschränkt steuerpflichtig, d.h. er wird - unabhängig ob verheiratet oder nicht - in Steuerklasse 1 eingruppiert. Damit sind auch keine Freibeträge eintragbar. Auf Antrag ist unbeschränkte Einkommenssteuerpflicht in D möglich - einschliesslich Antrag auf Steuerklasse 3 und Lohnsteuer-Ermässigung (Freibeträge), allerdings nur wenn das Einkommen des in F lebenden und arbeitenden Ehegatten 15.328 Euro brutto nicht übersteigt oder mindestens 90 % des gesamten Familieneinkommens in D anfallen.

mfG

Alsacien

19
Hallo,

also mein Kenntnisstand ist folgender (betrifft uns gerade aktuell - allerdings nur ausschließlich in Frankreich):

Steuer und Sozialversicherung in Frankreich wenn der deutsche Arbeitgeber dann hier in F eine Betriebsstätte anmeldet. Das geht auch über eine französchischen Steueranwalt. Die Gehaltsabrechung muß er ja dann auch machen.
Du zählst dann als ein Angestellter in Frankreich, wo man ja tatsächlich auch arbeitet.
Bei uns fällt allerdings der eine Tag in D weg. Wenn das aber nicht mehr als 45 Tage pro Jahr sind sollte das eigentlich auch gehen.
Wie gesagt, das ist die Auskunft der beteiligten 2 Steuerberater .

Das sind aber alles sehr grenzwertige und komplizierte Konstellationen und man sollte da sich auf die verlassen, die sich damit auskennen - Steuerberater.

Gruß Ralph

Wie gesagt: Bei den Sozialabgaben gilt das Territorialprinzip, unabhängig davon, wie viele Tage man am Wohnsitz arbeitet.
Die Einkommenssteuer kann unter der Bedingung gemäss den geleisteten Stunden aufgeteilt werden (in D dann beschränkte ESt-Pflicht), dass das Ergebnis der Arbeit nicht ausschliesslich in D verwendet wird.

mfG

20
Steuern / Re: Firmenfahrzeug
« am: 17. Dezember 2007, 15:17:17 »
Hallo Zusammen,

wie ist das eigentlich wenn man ein Firmenfahrzeug hat und dafür zahlen muss, also 1% Regelung!
Kann man denn die Kilometer ins Büro von der Steuer absetzen oder muss dies ein Fahrzeug sein, welches auf meinen Namen zugelassen ist?

Gruss Zaren

In D, in F oder als Grenzgänger?

21
Die Rechtslage  ist so:

Bei Sozialversicherungen gilt - sobald Du einen Telearbeitsplatz hast - das Wohnsitzprinzip, egal wieviele Tage Du in F oder D arbeitest. Folglich müsstest Du Sozialversicherungen komplett in F bezahlen. Diese sind allerdings in F besonders für den Arbeitgeber deutlich höher als in D (ca. 50 % vom brutto). Der Arbeitnehmer zahlt rund 25 %.

Was die Steuer betrifft, so bist Du mit Deinen deutschen Einkünften in D beschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Arbeitslohn ist aufzuteilen in einen in D und in einen in F zu versteuernden Anteil. Die Aufteilung ist anhand geeigneter Aufzeichnungen wie z.B. Stundenprotokolle, Terminkalender oder Reisekostenaufzeichnungen nachzuweisen. Beschränkt steuerpflichtig in D heisst auch: Steuerklasse 1, keine Freibeträge!!!

Hinzu kommt ein gewisser Ermessensspielraum für die Finanzämter: Werden die Ergebnisse Deiner Arbeit ausschliesslich in D verwendet, kann das FA die Zahlung ALLER Steuern in D verlangen. Dann hast Du bei Sozialabgaben und Steuer die ungünstigste Variante. (Streng genommen müssten z.B. auch Auslandskorrespondenten, die ausschliesslich für deutsche Medien berichten, ihr Gehalt in D versteuern. Ob das jedoch immer so passiert, steht auf einem anderen Blatt...)

mfG

22
Gesundheitswesen / Re: Neues Forum: Gesundheitswesen
« am: 20. November 2007, 12:33:19 »
Hallo Eli,

Nur nicht erschrecken - in Frankreich bezahlst Du immer die Arztkosten direkt an den Arzt und bekommst dann 90 % davon wieder von der Caisse Maladie.

70 %. Die 90 % sind eine Ausnahme in Alsace-Moselle.

23
Ich beabsichtige in Kürze nach Frankreich als Grenzgänger (Arbeit in Deutschland) umzuziehen.

Da mir vor kurzem mein  deutscher Führerschein aufgrund Alkoholmissbrauch mit einer so hohen Promillezahl abgenommen
wurde, dass ich nur noch über eine MPU einen neuen deutschen Führerschein bekomme hier meine Frage :

Ist es unter den obengenannten Vorraussetzungen möglich einen Führerschein in Frankreich zu beantragen bzw.
einen neuen Führerschein bei einer französischen Fahrschule zu machen (natürlich ohne MPU) ?

Im voraus vielen Dank für die Antworten.


Ich kann nur hoffen, dass es mit dem franz. FS nicht klappt und dass die Behörden diesem Führerscheintourismus endgültig einen Riegel vorschieben. Mit Alkohol am Steuer ist nicht zu spaßen, Du gefährdest dadurch Dich und - schlimmer - andere.

24
Steuern / Re: Bitte um Steuerberechnung
« am: 07. Oktober 2007, 11:02:43 »
Ich verstehe nicht, warum auf einmal so auf Hank eingedroschen wird. Er ist doch nicht der einzige, der nur wegen der Steuern in Elsass/Moselle leben will und offensichtlich die Sprache nicht beherrscht. Wie sonst soll man sich all die Beiträge erklären, die nach deutschsprachigen Notaren, Steuerberatern, Bankangestellten usw. fragen. Wie sonst ist zu erklären, dass Leute hier nicht in der Lage sind, einfachste Behördengänge allein zu erledigen, dass sie ihr Auto bei den Eltern oder am Zweitwohnsitz in Deutschland angemeldet lassen wollen, dass sie nicht einmal wissen, ob der 15. August, einer der höchsten Feiertage, der sogar zur Festlegung der Hauptferienzeit dient (du quatorze juillet au quinze août), in Frankreich ein Feiertag ist oder wann Ferien sind!?

@ Hank: Schreib mal Dein Gehalt abzüglich Sozialabgaben (Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung), dann rechne ich Dir Dein netto bei Gelegenheit aus.

mfG

25
Steuern / Re: Grenzzone erweitert?
« am: 03. September 2007, 21:58:43 »
Hallo Sabine,

ich habe derzeit die gleiche Situation wie Dein Nachbar, ich arbeite momentan außerhalb der 30 km Zone, und muss daher meine Steuern dem deutschen Fiskus überlassen. Ich habe, genau wie Marco, auch schon viel gehört, angefangen von dem völligen Wegfall der Grenzgängerregelung (so dass man die Steuer grundsätzlich da bezahlt, wo der Arbeitgeber sitzt), bis hin zu größeren Zonen. Bisher waren das alles nur Gerüchte. Bei Versuchen, die Grenzgängerbesteuerung auch außerhalb der Zone zu erhalten, habe ich (und andere) bisher auf Granit gebissen - welches Finanzamt gibt schon einen Steuerzahler her, wenn es sich vermeiden lässt?

Lass aber von Dir hören, wenn Dein Nachbar irgend eine Quelle hat, das würde mich auch sehr interessieren.


Gruß Mathis


Ich bin in derselben Situation und habe wirklich alles versucht - vergeblich.

26
Sonstiges / Re: Telefon und Handygebühren
« am: 16. August 2007, 21:34:28 »
Also wir werden ziemlich oben in Diesen wohnen, vielleicht bekommen wir ja Empfang. Haben im Moment Base aber da bekommen wir kein Netz, evtl. Vodafone. Müssen mal ein paar Kollegen mit rüber holen mit anderen Netzen und dann einfach mal schauen welches am besten ist =D.
Trotzdem Danke für deine Antwort!
Wenn jemand noch ne andere Lösung hat würden wir uns freuen wenn ihrs hier rein postet

Gruß Matze

Als wir im Grenzgebiet Häuser besichtigt haben, hatten die z.T. deutsche Festnetzanschlüsse und somit deutsche Nummern.

mfG

27
Veranstaltungen / Stammtische / Re: 67er Treffen
« am: 12. Juli 2007, 22:44:04 »
Ich bin derzeit Strohwitwer und langweile mich manchmal ein wenig....

28
Wohnen / Re: Deutscher Fernsehempfang
« am: 11. Juli 2007, 23:42:15 »
Hallo zusammen,

ich wollte mal rumfragen, wie ihr deutsches Sender empfängt?
Über Kabel oder Satellitenschüssel?
Mein Problem ist, das ich Digitaltv über Satelitt habe.
Aber sobald das Wetter etwas mies wie im Moment ist, hab ich kein Signal mehr. :(
Das ist schon etwas ärgerlich, vor allem, wenn gerade was interessantes läuft. ;/
Hab meine Schüssel so ausgerichtet, dass ich die besten Empfangsignale hab.
Aber wie gesagt, je nach Wetter, läuft nix  ???
Hat jemand vielleicht ein Tipp für mich, wie es doch noch klappen könnte?
Wie sieht es in F mit Kabelfernseh und deutschen Sender aus?
Hab mich ehrlich gesagt damit noch nicht befasst, da ich seit unseren Einzug letzten Jahres in unserem Haus direkt Satelitten-TV hab...

Für Tipps wäre ich dankbar.

Gruß

Antonino  :angel:

Wir haben Kabel. Anbieter ist Estvidéo.

mfG

29
Vorstellungen / Re: mannick stellt sich vor :)
« am: 11. Juli 2007, 23:39:30 »
oops...

soll ich dir irgendwas mit dem alten benutzernamen anstellen? z.b. den namen ändern und das sonderzeichen rausnehmen, damit du wieder zugriff darauf hast?

kannst mich auch per pm anschreiben.

viele grüße,
marco

Hi Marco,

wäre super, wenn Du meine alten Beiträge, die ich unter "l'Alsacien" geschrieben habe (müssten etwa ein Dutzend sein), dem neuen Usernamen "Alsacien" zuordnen und dann den alten Usernamen "l'Alsacien" komplett löschen könntest.

Vielen Dank im Voraus

mfG

30
Vorstellungen / Re: mannick stellt sich vor :)
« am: 11. Juli 2007, 21:27:38 »
Habe eben nochmal ausführlich mit einem Herrn aus der Personalabteilung gesprochen.Es kam heraus, dass die MA, die bei uns den Grenzgängerstatus haben, Aussendienst-MA sind..

Super, is klar dass die das haben, wenn sie anteilig im grenznahen bereich arbeiten!

Mathis, hast email..

Marie

Du hast Post. Da in meinem bisherigen Usernamen l'Alsacien ein bei der neuen Forensoftware nicht erlaubtes Sonderzeichen enthalten war, habe ich mich kurzerhand in Alsacien umbenannt. Entsprechend hat sich auch meine e-Mail-Adresse geändert, da ich die alte für den neuen Usernamen nicht mehr verwenden durfte.

mfG

Seiten: « 1 2