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Gesundheitswesen / Re: Regime General mit 60% bei Arbeitslosigkeit
« am: 29. Mai 2019, 10:24:03 »
Hallo zusammen,
Natürlich gibt es für beide "Régimes" Zusatzversicherungen, die jeweils den Rest zu 100% bezahlen. Wenn man kein "Régime local" hat, dann kostet diese aber natürlich um einiges mehr.
Viele Grüße,
der Kembser
Natürlich gibt es für beide "Régimes" Zusatzversicherungen, die jeweils den Rest zu 100% bezahlen. Wenn man kein "Régime local" hat, dann kostet diese aber natürlich um einiges mehr.
Viele Grüße,
der Kembser
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Rechtslenker in Frankreich zulassen
« am: 17. Juli 2018, 14:15:17 »
Hallo Sarah,
Kann nicht sein. Eine Bekannte ist vor ein paar Jahren mit ihrem Vauxhall von GB nach F gezogen und konnte ihren Rechtslenker hier ohne Probleme anmelden. Sie fährt immer noch damit herum.
Viele Grüße,
Der Kembser
Kann nicht sein. Eine Bekannte ist vor ein paar Jahren mit ihrem Vauxhall von GB nach F gezogen und konnte ihren Rechtslenker hier ohne Probleme anmelden. Sie fährt immer noch damit herum.
Viele Grüße,
Der Kembser
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Sonstiges / Re: Carte bleu / Visa Welche Zahlungsmöglichkeiten/Bargeldabhebungen hat man damit?
« am: 03. Juni 2018, 11:57:44 »
Hallo Schnäggschje,
Wenn es sich wie du sagst um eine Carte Bleue bzw. VISA-Karte handelt, dann ist es natürlich eine vollwertige Kreditkarte, mit der du z.B. auch ein Auto mieten kannst. Im Euroraum sind die Kosten zum Abheben die gleichen wie in Frankreich. Außerhalb des Euroraums dürften Gebühren anfallen, da muss du bei deiner Bank nachfragen.
Die Abrechnung erfolgt genauso, wie wenn du in F bezahlst. In der Regel wird das sofort vom Konto abgebucht, d.h. es gibt keine monatliche Abrechnung, außer du hast das beim Kontoabschluss so gewünscht. Dann wäre es aber auch bei deinen Einkäufen in F so.
Viele Grüße,
der Kembser
Wenn es sich wie du sagst um eine Carte Bleue bzw. VISA-Karte handelt, dann ist es natürlich eine vollwertige Kreditkarte, mit der du z.B. auch ein Auto mieten kannst. Im Euroraum sind die Kosten zum Abheben die gleichen wie in Frankreich. Außerhalb des Euroraums dürften Gebühren anfallen, da muss du bei deiner Bank nachfragen.
Die Abrechnung erfolgt genauso, wie wenn du in F bezahlst. In der Regel wird das sofort vom Konto abgebucht, d.h. es gibt keine monatliche Abrechnung, außer du hast das beim Kontoabschluss so gewünscht. Dann wäre es aber auch bei deinen Einkäufen in F so.
Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Re: Steuererklärung: Gehalt Beamter Brutto oder Netto
« am: 14. Mai 2018, 18:03:19 »
Hallo,
als ich noch Beamter in D war, habe ich von meinem Bruttolohn nur die Kosten für die KV und PV abgezogen. Das habe ich dann eingetragen. Die Steuern nicht, denn die würde man ja bei einem F Gehalt auch nicht abziehen.
Viele Grüße,
der Kembser
als ich noch Beamter in D war, habe ich von meinem Bruttolohn nur die Kosten für die KV und PV abgezogen. Das habe ich dann eingetragen. Die Steuern nicht, denn die würde man ja bei einem F Gehalt auch nicht abziehen.
Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Re: Habt Ihr auch diesen franz. Krankenversicherungsbescheid von der URSSAF erhalten
« am: 21. Dezember 2017, 20:43:24 »
Hallo zusammen,
ich bin zwar nicht direkt betroffen als Grenzgänger F -> CH, aber da wir ja seit nunmehr zweieinhalb Jahren einen juristischen Kampf gegen den französischen Staat führen (im Februar kommt die Verhandlung in dritter Instanz, nachdem die Grenzgänger die ersten beiden Instanzen gewonnen haben
), kenne ich mich mittlerweile doch ein bisschen mit diesen ganzen Geschichten aus.
Unter "cotisation subsidiaire maladie" habe ich folgenden Link gefunden:
https://www.previssima.fr/actualite/puma-qui-payera-la-cotisation-subsidiaire-maladie.html
Daraus geht hervor, dass diese Abgabe von 8% wohl von Personen zu zahlen ist, die zwar fast kein Arbeitseinkommen haben, dafür aber Einkommen aus Zinsen, Mieten usw. haben. Es heißt dort allerdings ganz klar, dass diese Abgabe nur von Personen gezahlt werden muss, die gemeinsam mit dem Partner im Jahr maximal 3862 Euro Arbeitseinkommen verdient haben:
"Les revenus d’activité (salariés ou non-salariés) de l’assuré et de son conjoint ou partenaire de PACS sont inférieurs à 10 % du PASS (au titre de l’année civile pour laquelle la cotisation est due), soit 3 862 € en 2016"
Das dürfte auf euch doch dann gar nicht zutreffen, oder?
Viele Grüße,
der Kembser
ich bin zwar nicht direkt betroffen als Grenzgänger F -> CH, aber da wir ja seit nunmehr zweieinhalb Jahren einen juristischen Kampf gegen den französischen Staat führen (im Februar kommt die Verhandlung in dritter Instanz, nachdem die Grenzgänger die ersten beiden Instanzen gewonnen haben

Unter "cotisation subsidiaire maladie" habe ich folgenden Link gefunden:
https://www.previssima.fr/actualite/puma-qui-payera-la-cotisation-subsidiaire-maladie.html
Daraus geht hervor, dass diese Abgabe von 8% wohl von Personen zu zahlen ist, die zwar fast kein Arbeitseinkommen haben, dafür aber Einkommen aus Zinsen, Mieten usw. haben. Es heißt dort allerdings ganz klar, dass diese Abgabe nur von Personen gezahlt werden muss, die gemeinsam mit dem Partner im Jahr maximal 3862 Euro Arbeitseinkommen verdient haben:
"Les revenus d’activité (salariés ou non-salariés) de l’assuré et de son conjoint ou partenaire de PACS sont inférieurs à 10 % du PASS (au titre de l’année civile pour laquelle la cotisation est due), soit 3 862 € en 2016"
Das dürfte auf euch doch dann gar nicht zutreffen, oder?
Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Re: Wohnen in F / Arbeiten in D / Öffentlicher DIenst / Steuerklasse
« am: 23. Oktober 2017, 18:51:36 »
Hallo passepartout,
Das Ganze hat natürlich etwas mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Wie du richtig sagst, würdest du in F besteuert, wenn du nicht Deutscher wärst. Aber da du im öD arbeitest, würden sie dich auch gar nicht aus der dt. Staatsbürgerschaft entlassen. Stkl. I ist leider auch richtig.
Viele Grüße,
Der Kembser
Das Ganze hat natürlich etwas mit der Staatsbürgerschaft zu tun. Wie du richtig sagst, würdest du in F besteuert, wenn du nicht Deutscher wärst. Aber da du im öD arbeitest, würden sie dich auch gar nicht aus der dt. Staatsbürgerschaft entlassen. Stkl. I ist leider auch richtig.
Viele Grüße,
Der Kembser
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Steuern / Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung angeben
« am: 27. Mai 2017, 11:50:48 »Ich kann mich den Ausführungen der Vorposter anschließen. Ich würde unbedingt jedes Konto angeben. Eine weitere Frage: Muss man jedes Jahr alle Konten neu angegeben oder reicht es, wenn man diese einmalig angegeben hat?
Bei der Steuererklärung im Internet war es in den letzten Jahren so, dass die Daten vom Vorjahr übernommen wurden. Dieses Jahr klappte das allerdings nicht, ich musste alles neu eingeben.

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Steuern / Re: Ausländische Konten in der Steuererklärung angeben
« am: 26. Mai 2017, 16:36:58 »
Hallo zusammen,
Die Angabe ausländischer Bankkonten bei der französischen Steuererklärung ist seit mehreren Jahren vorgeschrieben!!! Das ist auch sehr empfehlenswert, da die französischen Steuerbehörden durch den automatischen Datenaustausch auch an entsprechende Informationen gelangen. Die Strafe beträgt bei Konten aus Ländern, die am automatischen Datenaustausch teilnehmen, 1500 Euro pro nicht deklariertem Konto.
Infos z. B. hier:
http://www.cbanque.com/actu/62644/n26-anytime-orange-cash-quels-comptes-a-etranger-faut-il-declarer
Viele Grüße,
Der Kembser
P.S.: Außerdem geht der französische Fiskus im Fall der Entdeckung automatisch davon aus, dass Guthaben auf nicht deklarierten Konten zu versteuerendes Einkommen sind. Dieses Guthaben kann mit einem Sondersteuersatz von 60% (!) besteuert werden - zusätzlich zur Strafzahlung!
Siehe hier: http://www.lemonde.fr/evasion-fiscale/article/2012/12/07/ne-pas-declarer-un-compte-bancaire-a-l-etranger
Die Angabe ausländischer Bankkonten bei der französischen Steuererklärung ist seit mehreren Jahren vorgeschrieben!!! Das ist auch sehr empfehlenswert, da die französischen Steuerbehörden durch den automatischen Datenaustausch auch an entsprechende Informationen gelangen. Die Strafe beträgt bei Konten aus Ländern, die am automatischen Datenaustausch teilnehmen, 1500 Euro pro nicht deklariertem Konto.
Infos z. B. hier:
http://www.cbanque.com/actu/62644/n26-anytime-orange-cash-quels-comptes-a-etranger-faut-il-declarer
Viele Grüße,
Der Kembser
P.S.: Außerdem geht der französische Fiskus im Fall der Entdeckung automatisch davon aus, dass Guthaben auf nicht deklarierten Konten zu versteuerendes Einkommen sind. Dieses Guthaben kann mit einem Sondersteuersatz von 60% (!) besteuert werden - zusätzlich zur Strafzahlung!
Siehe hier: http://www.lemonde.fr/evasion-fiscale/article/2012/12/07/ne-pas-declarer-un-compte-bancaire-a-l-etranger
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Steuern / Re: Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« am: 21. Mai 2017, 08:30:42 »
Hallo Fabian
Wie gesagt, die unbeschränkte Steuerpflicht erhältst du nur, wenn dein Einkommen mindestens 90% eures Gesamteinkommens ausmacht. Das hat also nichts mit doppeltem Freibetrag zu tun.
Viele Grüße,
der Kembser
Wie gesagt, die unbeschränkte Steuerpflicht erhältst du nur, wenn dein Einkommen mindestens 90% eures Gesamteinkommens ausmacht. Das hat also nichts mit doppeltem Freibetrag zu tun.
Viele Grüße,
der Kembser
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Steuern / Re: Steuern Beamter in D & Steuerklasse
« am: 19. Mai 2017, 18:22:59 »
Hallo Fabian
Als ehemalig in der gleichen Situation Befindlicher (mittlerweile bin ich kein Beamter mehr und arbeite in der Schweiz) kann ich dir sagen, dass zur Beurteilung, ob du in D als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wirst, auch das Einkommen deiner Ehefrau berücksichtigt wird. Eine unbeschränkte Steuerpflicht wird nur gewährt, wenn die gemeinsamen Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Das dürfte kaum der Fall sein, wenn deine Frau berufstätig ist.
Das bedeutet, dass du in diesem Fall nur als beschränkt steuerpflichtig behandelt wirst und automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wirst. Dein Einkommen musst du dann bei eurer gemeinsamen franz. Steuererklärung nochmals angeben, wobei dann dein fiktiver Anteil an französischen Steuern aus eurer zu zahlenden Steuer herausgerechnet wird. Das ist allerdings natürlich deutlich weniger als das, was du in D an Steuern zahlst.
Was deine Frau verdient, interessiert den deutschen Fiskus übrigens bei deiner Steuererklärung gar nicht. Wenn du also im dümmsten Fall 89% des Familieneinkommens verdienst, musst du auf diesen Verdienst trotzdem deutsche Steuern zahlen wie ein Single.
Ich hoffe, das ist so einigermaßen klar.
Viele Grüße,
der Kembser
Als ehemalig in der gleichen Situation Befindlicher (mittlerweile bin ich kein Beamter mehr und arbeite in der Schweiz) kann ich dir sagen, dass zur Beurteilung, ob du in D als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wirst, auch das Einkommen deiner Ehefrau berücksichtigt wird. Eine unbeschränkte Steuerpflicht wird nur gewährt, wenn die gemeinsamen Einkünfte zu mindestens 90% der deutschen Steuerpflicht unterliegen. Das dürfte kaum der Fall sein, wenn deine Frau berufstätig ist.
Das bedeutet, dass du in diesem Fall nur als beschränkt steuerpflichtig behandelt wirst und automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wirst. Dein Einkommen musst du dann bei eurer gemeinsamen franz. Steuererklärung nochmals angeben, wobei dann dein fiktiver Anteil an französischen Steuern aus eurer zu zahlenden Steuer herausgerechnet wird. Das ist allerdings natürlich deutlich weniger als das, was du in D an Steuern zahlst.
Was deine Frau verdient, interessiert den deutschen Fiskus übrigens bei deiner Steuererklärung gar nicht. Wenn du also im dümmsten Fall 89% des Familieneinkommens verdienst, musst du auf diesen Verdienst trotzdem deutsche Steuern zahlen wie ein Single.
Ich hoffe, das ist so einigermaßen klar.
Viele Grüße,
der Kembser
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Behörden / Re: Carte vitale beantragen wenn privat versichert... großes Problem :-(
« am: 28. Juli 2016, 12:35:59 »
Hallo,
meine Frau wurde arbeitslos, nachdem sie in der Schweiz gearbeitet hatte und bis dahin (was da noch ging) in Frankreich privat versichert war.
Sie ist zwecks Arbeitslosmeldung zuerst zu Pôle Emploi, und die haben ihr dort die entsprechenden Unterlagen gegeben, um dann bei der Assurance Maladie eine Carte Vitale zu beantragen. Sollte also eigentlich kein Problem sein, da man ja bei Arbeitslosigkeit automatisch in der Assurance Maladie versichert ist.
Viele Grüße,
der Kembser
meine Frau wurde arbeitslos, nachdem sie in der Schweiz gearbeitet hatte und bis dahin (was da noch ging) in Frankreich privat versichert war.
Sie ist zwecks Arbeitslosmeldung zuerst zu Pôle Emploi, und die haben ihr dort die entsprechenden Unterlagen gegeben, um dann bei der Assurance Maladie eine Carte Vitale zu beantragen. Sollte also eigentlich kein Problem sein, da man ja bei Arbeitslosigkeit automatisch in der Assurance Maladie versichert ist.
Viele Grüße,
der Kembser
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Versicherungen / Re: Krankenversicherung
« am: 13. Juli 2016, 18:13:08 »
Hallo Micha,
Damit würde ich ehrlich gesagt noch ein bisschen warten. Die Minister haben das Abkommen gerade unterzeichnet. Bis die CPAM in Colmar die genauen Anweisungen erhalten hat, wie zukünftig vorzugehen ist, werden sie sicher vorerst weitermachen wie bisher. Und da Ferienzeit ist, wird das bestimmt auch noch dauern.
Viele Grüße,
der Kembser
Damit würde ich ehrlich gesagt noch ein bisschen warten. Die Minister haben das Abkommen gerade unterzeichnet. Bis die CPAM in Colmar die genauen Anweisungen erhalten hat, wie zukünftig vorzugehen ist, werden sie sicher vorerst weitermachen wie bisher. Und da Ferienzeit ist, wird das bestimmt auch noch dauern.
Viele Grüße,
der Kembser
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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 01. März 2016, 09:19:37 »
Hallo liebe Schweizer Grenzgänger,
gestern haben wir einen ersten wichtigen Sieg gegen die CPAM eingefahren:
In einem ersten Prozess haben 10 Personen, die auf Grund des Schweizer Urteils in der Schweiz eine Versicherung abgeschlossen haben, Recht bekommen. Die CPAM wurde dazu verurteilt, sie aus der CMU zu entlassen.
Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die CPAM in Berufung gehen wird.
Weitere Infos hier:
http://www.lalsace.fr/actualite/2016/03/01/refus-de-radiation-de-la-cmu-la-cpam-condamnee
http://www.cdtf.org/delibere-du-tribunal-des-affaires-de-la-securite-sociale-de-mulhouse-du-lundi-29-fevrier/
Liebe Grüsse,
der Kembser
gestern haben wir einen ersten wichtigen Sieg gegen die CPAM eingefahren:
In einem ersten Prozess haben 10 Personen, die auf Grund des Schweizer Urteils in der Schweiz eine Versicherung abgeschlossen haben, Recht bekommen. Die CPAM wurde dazu verurteilt, sie aus der CMU zu entlassen.
Es ist allerdings wahrscheinlich, dass die CPAM in Berufung gehen wird.
Weitere Infos hier:
http://www.lalsace.fr/actualite/2016/03/01/refus-de-radiation-de-la-cmu-la-cpam-condamnee
http://www.cdtf.org/delibere-du-tribunal-des-affaires-de-la-securite-sociale-de-mulhouse-du-lundi-29-fevrier/
Liebe Grüsse,
der Kembser
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Rund um's Kind / Re: Creche - CAF Unterstützung für Grenzgänger
« am: 11. Januar 2016, 12:53:41 »
Hallo
Da Waylon57 angibt, dass Beschäftigungen in Deutschland und Frankreich vorhanden sind, ist in diesem Fall Frankreich prioritär für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig. Deutschland zahlt dann einen Differenzbetrag, wenn die deutschen Leistungen höher sind.
Arbeiten jedoch beide Elternteile in Deutschland, dann ist Deutschland prioritär zuständig. Man erhält das Kindergeld aus D, muss zunächst die Rechnungen zahlen (so kenne ich es von unserer Tagesmutter) und erhält anschliessend eine Erstattung von der CAF, wobei hier das deutsche Kindergeld abgezogen wird.
Liebe Grüsse
der Kembser
Da Waylon57 angibt, dass Beschäftigungen in Deutschland und Frankreich vorhanden sind, ist in diesem Fall Frankreich prioritär für die Auszahlung der Familienleistungen zuständig. Deutschland zahlt dann einen Differenzbetrag, wenn die deutschen Leistungen höher sind.
Arbeiten jedoch beide Elternteile in Deutschland, dann ist Deutschland prioritär zuständig. Man erhält das Kindergeld aus D, muss zunächst die Rechnungen zahlen (so kenne ich es von unserer Tagesmutter) und erhält anschliessend eine Erstattung von der CAF, wobei hier das deutsche Kindergeld abgezogen wird.
Liebe Grüsse
der Kembser
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Versicherungen / Re: Helsana rät mir eine Krankenversicherung ab
« am: 30. Dezember 2015, 19:53:39 »
Hallo Micha
Nach mehreren Meldungen in den entsprechenden Foren bzw. in der Facebook-Gruppe wirst auch du nachträglich in der CMU zwangsversichert werden. Genau deshalb wollen sie den Nachweis der Vorversicherung, damit sie argumentieren können, dass du privat versichert warst und deswegen in die CMU musst.
Allen, die in der gleichen Situation sind und ihr E106 jetzt erst erhalten, kann man nur raten, es momentan gar nicht an die Assurance Maladie zu senden. Vorläufig erstattet Helsana ja auch die Kosten in Frankreich direkt nach Vorlage der Rechnung. Wobei nicht klar ist, ob und wann die CMU dann auch noch die Adressdaten auswertet, die sie von den privaten Versicherungen erhalten haben (zur Versendung der Schreiben bezügl. Voranmeldung). Ich denke, dazu sind sie bisher nur nicht gekommen. Aber wer Zeit gewinnen kann, sollte das wohl tun.
Liebe Grüße,
der Kembser
Nach mehreren Meldungen in den entsprechenden Foren bzw. in der Facebook-Gruppe wirst auch du nachträglich in der CMU zwangsversichert werden. Genau deshalb wollen sie den Nachweis der Vorversicherung, damit sie argumentieren können, dass du privat versichert warst und deswegen in die CMU musst.
Allen, die in der gleichen Situation sind und ihr E106 jetzt erst erhalten, kann man nur raten, es momentan gar nicht an die Assurance Maladie zu senden. Vorläufig erstattet Helsana ja auch die Kosten in Frankreich direkt nach Vorlage der Rechnung. Wobei nicht klar ist, ob und wann die CMU dann auch noch die Adressdaten auswertet, die sie von den privaten Versicherungen erhalten haben (zur Versendung der Schreiben bezügl. Voranmeldung). Ich denke, dazu sind sie bisher nur nicht gekommen. Aber wer Zeit gewinnen kann, sollte das wohl tun.
Liebe Grüße,
der Kembser