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Steuern / Re: Zuschuss bei Isolation und Solarenergie...???
« am: 09. Januar 2008, 15:34:34 »
Hallo Ralph,
DU hast vollkommen Recht, unsere Dachdämmung ist leider auch nicht so wie es sein sollte,
vielleicht sollten wir tatsächlich zuerst mal da richtig gut dämmen und können somit schon mal
die Heizkosten etwas senken....
Vielen lieben Dank auch an alle anderen die uns gute Tipps und Infos gegeben haben, ihr seid
wirklich klasse!!!!
Ganz liebe grüße
Anja
DU hast vollkommen Recht, unsere Dachdämmung ist leider auch nicht so wie es sein sollte,
vielleicht sollten wir tatsächlich zuerst mal da richtig gut dämmen und können somit schon mal
die Heizkosten etwas senken....
Vielen lieben Dank auch an alle anderen die uns gute Tipps und Infos gegeben haben, ihr seid
wirklich klasse!!!!
Ganz liebe grüße
Anja
107
Steuern / Zuschuss bei Isolation und Solarenergie...???
« am: 05. Januar 2008, 13:50:39 »
Hallo zusammen,
ich habe etwas im Forum gestöbert, bin aber nicht so richtig weitergekommen, daher stelle ich
jetzt mal meine Frage in der Hoffnung daß ihr uns weiterhelfenn könnt, es gibt zwar bereits einiges
zu diesem Thema, aber oft sind die LINK's bzw. Info's leider nur auf französisch (unser franz. ist noch
nicht so gut, daß wir dieses dann so richtig verstehen)...
1. Beim Hauskauf bzw. Verputzen und renovieren haben wir leider nicht so auf die Isolierung geachtet und
die Firma die uns das Haus verputzt hat, hat uns leider auch nicht die Info gegeben, daß wir besser noch
eine Aussenisolation machen würden, das Haus hat Baujahr 1965 und leider wurde zu dieser Zeit noch nicht
so auf die Isolation geachtet....
Jetzt wollen wir versuchen im Nachhinein - möglichst kostengünstig - zu isolieren, da unsere Heizkosten extrem
hoch sind und die Aussenwände im Winter so richtig kalt im Haus sind....
Gibt es eine Möglichkeit das Haus zu isolieren, ohne daß wir uns unseren relativ neuen Verputz ruinieren...
Gibt es für die Isolation eines Hauses mit diesem "älteren" Baujahr Zuschüsse.... falls ja von welcher Stelle, wie beantragt
man das und wieviel ungefähr....?
2. Spielen wir schon länger mit dem Gedanken uns eine Solaranlage "anzuschaffen" allerdings nicht nur für Warmwasser sondern
auch zum Heizen, kennt sich hier jemand genauer aus bzw. wie läuft das mit Zuschüssen in Frankreich, wo wird das beantragt
wie hoch ungefähr ist der Zuschuss.....
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße
Anja
ich habe etwas im Forum gestöbert, bin aber nicht so richtig weitergekommen, daher stelle ich
jetzt mal meine Frage in der Hoffnung daß ihr uns weiterhelfenn könnt, es gibt zwar bereits einiges
zu diesem Thema, aber oft sind die LINK's bzw. Info's leider nur auf französisch (unser franz. ist noch
nicht so gut, daß wir dieses dann so richtig verstehen)...
1. Beim Hauskauf bzw. Verputzen und renovieren haben wir leider nicht so auf die Isolierung geachtet und
die Firma die uns das Haus verputzt hat, hat uns leider auch nicht die Info gegeben, daß wir besser noch
eine Aussenisolation machen würden, das Haus hat Baujahr 1965 und leider wurde zu dieser Zeit noch nicht
so auf die Isolation geachtet....
Jetzt wollen wir versuchen im Nachhinein - möglichst kostengünstig - zu isolieren, da unsere Heizkosten extrem
hoch sind und die Aussenwände im Winter so richtig kalt im Haus sind....
Gibt es eine Möglichkeit das Haus zu isolieren, ohne daß wir uns unseren relativ neuen Verputz ruinieren...
Gibt es für die Isolation eines Hauses mit diesem "älteren" Baujahr Zuschüsse.... falls ja von welcher Stelle, wie beantragt
man das und wieviel ungefähr....?
2. Spielen wir schon länger mit dem Gedanken uns eine Solaranlage "anzuschaffen" allerdings nicht nur für Warmwasser sondern
auch zum Heizen, kennt sich hier jemand genauer aus bzw. wie läuft das mit Zuschüssen in Frankreich, wo wird das beantragt
wie hoch ungefähr ist der Zuschuss.....
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Ganz liebe Grüße
Anja
108
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 03. Dezember 2007, 11:13:55 »
Noch eine Frage hierzu hätte ich,
ist es eigentlich entscheidend wie hoch der Unterhaltsbetrag pro Kind ist um das Kind auf der Steuererklärung
"angerechnet" zu bekommen oder reicht die Tatsache, daß man ggü. dem jeweiligen Kind noch Unterhalt zahlt um
den sogenannten halben Punkt je Kind zu bekommen.... Oder gibt es eine Grenze pro Kind was man mindestens an
Unterhalt zahlen muß um es angerechnet zu bekommen....
Bei dem minderjährigen Kind denke ich ist klar, bekommt ganz normal Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle
aber Kind 2 - bekommt auch Ausbildungsvergütung, so daß der Unterhalt nur noch um den fehlenden Betrag gemäß
Düsseldorfer Tabelle aufgefüllt wird
und das älteste Kind (Studend) bekommt noch Bafög, d.h. Bafögbetrag plus Kindergeld wird so aufgefüllt, daß der Bedarf (DT)
eines Studenden gedeckt ist.....
Wäre super wenn mir hier auch noch jemand Tipps geben könnte.....
Vielen Dank schon mal...!
Liebe Grüße
Anja
ist es eigentlich entscheidend wie hoch der Unterhaltsbetrag pro Kind ist um das Kind auf der Steuererklärung
"angerechnet" zu bekommen oder reicht die Tatsache, daß man ggü. dem jeweiligen Kind noch Unterhalt zahlt um
den sogenannten halben Punkt je Kind zu bekommen.... Oder gibt es eine Grenze pro Kind was man mindestens an
Unterhalt zahlen muß um es angerechnet zu bekommen....
Bei dem minderjährigen Kind denke ich ist klar, bekommt ganz normal Unterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle
aber Kind 2 - bekommt auch Ausbildungsvergütung, so daß der Unterhalt nur noch um den fehlenden Betrag gemäß
Düsseldorfer Tabelle aufgefüllt wird
und das älteste Kind (Studend) bekommt noch Bafög, d.h. Bafögbetrag plus Kindergeld wird so aufgefüllt, daß der Bedarf (DT)
eines Studenden gedeckt ist.....
Wäre super wenn mir hier auch noch jemand Tipps geben könnte.....
Vielen Dank schon mal...!
Liebe Grüße
Anja
109
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 30. November 2007, 11:29:15 »
Super!
Werden wir ebenfalls so machen!
Vielen lieben Dank für die Info....!
Liebe grüße
anja
Werden wir ebenfalls so machen!
Vielen lieben Dank für die Info....!
Liebe grüße
anja
110
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 26. November 2007, 09:20:49 »
Hallo Zaren,
ich glaube da hast DU was in den falschen Hals gekriegt....
Ich habe doch nicht an Deiner Aussage gezweifelt....!!! Wirklich nicht!!
Als ich geschrieben hatte: "Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht"
habe ich das natürlich auf uns bezogen,daß wir bislang keine Quittung haben unterzeichnen lassen
und das Ganze einfach über Banküberweisung gelaufen ist....
Aber, ich denke da kann man ja evtl. auch noch rückwirkend eine Quittung ausstellen und von den
volljährigen Kindern bzw. von der Kindsmutter unterschreiben lassen....
Oder vielleicht könnten wir auch drei Bescheinigungen aufsetzen (Mutter für minderj. Kind und für die beiden volljährigen Kindern)
aus der hervorgeht daß monatlich UnterhaltX gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.... Was meinst DU...... ??
Nochmals Sorry, wenn da irgendwas falsch rübergekommen sein soll, ich bin doch für jeden Tipp den ich bekomme dankbar!!
Liebe Grüße
Anja
ich glaube da hast DU was in den falschen Hals gekriegt....
Ich habe doch nicht an Deiner Aussage gezweifelt....!!! Wirklich nicht!!
Als ich geschrieben hatte: "Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht"
habe ich das natürlich auf uns bezogen,daß wir bislang keine Quittung haben unterzeichnen lassen
und das Ganze einfach über Banküberweisung gelaufen ist....
Aber, ich denke da kann man ja evtl. auch noch rückwirkend eine Quittung ausstellen und von den
volljährigen Kindern bzw. von der Kindsmutter unterschreiben lassen....
Oder vielleicht könnten wir auch drei Bescheinigungen aufsetzen (Mutter für minderj. Kind und für die beiden volljährigen Kindern)
aus der hervorgeht daß monatlich UnterhaltX gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird.... Was meinst DU...... ??
Nochmals Sorry, wenn da irgendwas falsch rübergekommen sein soll, ich bin doch für jeden Tipp den ich bekomme dankbar!!
Liebe Grüße
Anja
111
Steuern / Re: Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 24. November 2007, 12:17:30 »
Hallo Zaren,
vielen Dank schon mal für die INFO....
Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht,
mein Mann überweist für das minderjährige Kind den Unterhalt an seine Exfrau
und für die volljährigen in Ausbildung bzw. Studium befindlichen Kinder an die jeweiligen Kinder
selbst.... Die Höhe des Unterhaltes wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt.....
Aber als Nachweis gibt es hierfür nur die Banküberweisungen....
Ich weiß jetzt nicht, ob es evtl. ausreicht wenn die Kinder bzw. die EX ihm im Nachhinein die
Unterhaltszahlungen bescheinigen....
Kennst DU bzw. jemand anderes sich hier etwas genauer aus....
Vielen Dank schon mal....
LG
Anja
vielen Dank schon mal für die INFO....
Aber eine Quittung etc. mit Namen der Kinder gibt es hierfür nicht,
mein Mann überweist für das minderjährige Kind den Unterhalt an seine Exfrau
und für die volljährigen in Ausbildung bzw. Studium befindlichen Kinder an die jeweiligen Kinder
selbst.... Die Höhe des Unterhaltes wird gemäß Düsseldorfer Tabelle gezahlt.....
Aber als Nachweis gibt es hierfür nur die Banküberweisungen....
Ich weiß jetzt nicht, ob es evtl. ausreicht wenn die Kinder bzw. die EX ihm im Nachhinein die
Unterhaltszahlungen bescheinigen....
Kennst DU bzw. jemand anderes sich hier etwas genauer aus....
Vielen Dank schon mal....
LG
Anja
112
Steuern / Kinder aus 1. Ehe ebenfalls bei Steuererklärung angeben
« am: 23. November 2007, 08:17:38 »
Hallo zusammen,
Ich habe hierfür mal ein neues Thema aufgemacht, da ich in dem anderen doch zu viele Fragen hatte, ist dieser
Punkt wahrscheinlich etwas untergegangen...
Mein Mann und ich (verheiratet) haben gemeinsam 1 Kind =2,5 Punkte in F
Desweiteren ist mein Mann noch ggü. seinen 3 Kindern aus 1. Ehe unterhaltsverpflichtet, davon 1 Kind Schüler (minderjährig)
1 Kind volljährig in Ausbildung und 1 Kind vollj. Studium...
Dürfen wir die Kinder für die mein Mann ja unterhaltspflichtig ist ebenfalls bei der Stererklärung in F mit angeben bzw. bekommen wir
dadurch ebenfalls noch "Punkte"....?
Vielen Dank.
LG
ANJA
Ich habe hierfür mal ein neues Thema aufgemacht, da ich in dem anderen doch zu viele Fragen hatte, ist dieser
Punkt wahrscheinlich etwas untergegangen...
Mein Mann und ich (verheiratet) haben gemeinsam 1 Kind =2,5 Punkte in F
Desweiteren ist mein Mann noch ggü. seinen 3 Kindern aus 1. Ehe unterhaltsverpflichtet, davon 1 Kind Schüler (minderjährig)
1 Kind volljährig in Ausbildung und 1 Kind vollj. Studium...
Dürfen wir die Kinder für die mein Mann ja unterhaltspflichtig ist ebenfalls bei der Stererklärung in F mit angeben bzw. bekommen wir
dadurch ebenfalls noch "Punkte"....?
Vielen Dank.
LG
ANJA
113
Steuern / Re: Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 20. November 2007, 16:47:57 »
Hallo Gembser,
vielen lieben Dank für den LINK, das hilft mir in dieser Sache schon mal viel weiter......
Das sieht für mich aber verdammt schlecht aus, normalerweise wäre für 2007 mein "Nettoeinkommen" für Frankreich unter
10.000 Euro das wären dann 5,5%... dann kommt aber das Gehalt meines Mannes der in D steuerpflichtig ist drauf und ich
gebe mit meinen lausigen 10.000 Euro mit 30% versteurt... das ist ja echt der Hammer....
vielen lieben Dank für den LINK, das hilft mir in dieser Sache schon mal viel weiter......
Das sieht für mich aber verdammt schlecht aus, normalerweise wäre für 2007 mein "Nettoeinkommen" für Frankreich unter
10.000 Euro das wären dann 5,5%... dann kommt aber das Gehalt meines Mannes der in D steuerpflichtig ist drauf und ich
gebe mit meinen lausigen 10.000 Euro mit 30% versteurt... das ist ja echt der Hammer....

114
Steuern / Wo finde ich die Progressionstabelle
« am: 19. November 2007, 09:25:47 »
Hallo,
momentan habe ich mal wieder einiges an Fragen an Euch....
1.
Gibt es in Frankreich eine Einkommensgrenze (pro Jahr) was man verdienen darf (brutto oder netto)
ohne daß man Steuern zahlen muß....
2.
Ist irgendwo im Internet die Progressionstabelle abgelegt wo ich sehen kann mit welchem Prozentsatz
ich mit meinem Einkommen versteuert werde
3.
Wie genau verhält sich die Versteuerung für mich in F, wenn mein Mann in D steuerpflichtig ist....
Bsp. er verdient 50.000 Euro ich 10.000 Euro... werde ich dann für meine Steuer in der Progressionstabelle so eingestuft,
als ob ich 60.000 Euro verdiene, und dieser Prozentsatz wird dann mit meinen 10.000 Euro versteuert...., dann bleibt ja
kaum noch was übrig....
4.
Wir haben 2,5 Punkte (verheiratet, 1 Kind)
oder dürfen die Kinder aus der 1. Ehe meines Mannes für die er noch unterhaltspflichtig ist (minderjährig) oder die volljährig sind
und sich in Ausbildung bzw. Studium befinden ebenfalls mit "angesetzt" werden.....?
In diesem Jahr habe ich - nach Erziehungsurlaub - erst wieder angefangen zu arbeiten, so daß wir dieses Jahr noch nicht das
Problem mit der Einkommensgrenze 12.272 Euro haben werden, Im nächsten Jahr werde ich darüber kommen so daß mein Mann
in D wieder in Stkl. 1 kommt....
Momentan sind wir am überlegen wie wir das "Problem" evtl. lösen könnten, daß ich unter dieser Grenze bleibe, so daß mein Mann
in Stkl. 3 bleiben darf....
- bei noch weniger Arbeitsstunden spielt mein Arbeitgeber leider nicht mit
Falls jemand hier einen Tipp für mich haben sollte, wäre absolut spitze!!!
LG
Anja
momentan habe ich mal wieder einiges an Fragen an Euch....
1.
Gibt es in Frankreich eine Einkommensgrenze (pro Jahr) was man verdienen darf (brutto oder netto)
ohne daß man Steuern zahlen muß....
2.
Ist irgendwo im Internet die Progressionstabelle abgelegt wo ich sehen kann mit welchem Prozentsatz
ich mit meinem Einkommen versteuert werde
3.
Wie genau verhält sich die Versteuerung für mich in F, wenn mein Mann in D steuerpflichtig ist....
Bsp. er verdient 50.000 Euro ich 10.000 Euro... werde ich dann für meine Steuer in der Progressionstabelle so eingestuft,
als ob ich 60.000 Euro verdiene, und dieser Prozentsatz wird dann mit meinen 10.000 Euro versteuert...., dann bleibt ja
kaum noch was übrig....

4.
Wir haben 2,5 Punkte (verheiratet, 1 Kind)
oder dürfen die Kinder aus der 1. Ehe meines Mannes für die er noch unterhaltspflichtig ist (minderjährig) oder die volljährig sind
und sich in Ausbildung bzw. Studium befinden ebenfalls mit "angesetzt" werden.....?
In diesem Jahr habe ich - nach Erziehungsurlaub - erst wieder angefangen zu arbeiten, so daß wir dieses Jahr noch nicht das
Problem mit der Einkommensgrenze 12.272 Euro haben werden, Im nächsten Jahr werde ich darüber kommen so daß mein Mann
in D wieder in Stkl. 1 kommt....
Momentan sind wir am überlegen wie wir das "Problem" evtl. lösen könnten, daß ich unter dieser Grenze bleibe, so daß mein Mann
in Stkl. 3 bleiben darf....
- bei noch weniger Arbeitsstunden spielt mein Arbeitgeber leider nicht mit
Falls jemand hier einen Tipp für mich haben sollte, wäre absolut spitze!!!
LG
Anja
115
Steuern / Re: Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 17. November 2007, 12:34:38 »
Hallo Dieter,
wieso "voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn"...?
Wenn mein Mann (bspw.) im März 2008 die Steuererklärung für's dt. Finanzamt für 2007 macht, wollen die doch keine
Schätzung meines Einkommens, sondern ich muß mit der Gehaltsbescheinigung die mein Arbeitgeber allen Grenzgängern
immer am Jahresende mit der Gesamtangabe des Gesamtbruttoarbeitslohn des abgelaufenen Jahres ausstellt (da steht
Gesamtbrutto ohne und mit Abzug der soz. Abgaben drin) , zum franz. Finanzamt, dort wird dann in das Formular für das
dt. Finanzamt mein Bruttoeinkommen eingetragen und die zeichnen das ab....
Jetzt weiß ich nur nicht welcher Betrag ich da eintragen darf, der Betrag einschl. den soz. Abgaben oder den Betrag abzgl.
der soz. Abgaben......
Ich glaube das Formular das DU gemeint hast, ist evtl. das, wo das dt. FA wissen will, ob meine Einkünfte voraussichtlich über
12.272 Euro liegen so daß die wissen in welche Stkl. mein Mann einzustufen ist....
Mein Problem ist aber wie oben bereits beschrieben, ob mein Bruttoeinkommen noch um die soz. Abgaben bereinigt werden
darf.....
Vielen Dank.
LG
onjaanja
wieso "voraussichtlicher Bruttoarbeitslohn"...?
Wenn mein Mann (bspw.) im März 2008 die Steuererklärung für's dt. Finanzamt für 2007 macht, wollen die doch keine
Schätzung meines Einkommens, sondern ich muß mit der Gehaltsbescheinigung die mein Arbeitgeber allen Grenzgängern
immer am Jahresende mit der Gesamtangabe des Gesamtbruttoarbeitslohn des abgelaufenen Jahres ausstellt (da steht
Gesamtbrutto ohne und mit Abzug der soz. Abgaben drin) , zum franz. Finanzamt, dort wird dann in das Formular für das
dt. Finanzamt mein Bruttoeinkommen eingetragen und die zeichnen das ab....
Jetzt weiß ich nur nicht welcher Betrag ich da eintragen darf, der Betrag einschl. den soz. Abgaben oder den Betrag abzgl.
der soz. Abgaben......
Ich glaube das Formular das DU gemeint hast, ist evtl. das, wo das dt. FA wissen will, ob meine Einkünfte voraussichtlich über
12.272 Euro liegen so daß die wissen in welche Stkl. mein Mann einzustufen ist....
Mein Problem ist aber wie oben bereits beschrieben, ob mein Bruttoeinkommen noch um die soz. Abgaben bereinigt werden
darf.....
Vielen Dank.
LG
onjaanja
116
Steuern / Einkommensgrenze 12.272 Euro - wie "bereinigt"???
« am: 16. November 2007, 17:02:16 »
Hallo,
ich bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, wie das genau mit der Einkommensgrenze von 12.272 Euro fürs deutsche Finanzamt läuft...
Darf ich von meinem Bruttoeinkommen, noch meine sozialen Abgaben (ca. 21%) die ich ja in Deutschland zahle, abziehen wenn ich
mein Einkommen auf dem Formular fürs dt. FA eintragen oder muß ich mein komplettes Bruttoeinkommen eintragen ohne jegliche
Abzüge....?
Liebe Grüße
onjaanja
ich bin mir jetzt gar nicht mehr sicher, wie das genau mit der Einkommensgrenze von 12.272 Euro fürs deutsche Finanzamt läuft...
Darf ich von meinem Bruttoeinkommen, noch meine sozialen Abgaben (ca. 21%) die ich ja in Deutschland zahle, abziehen wenn ich
mein Einkommen auf dem Formular fürs dt. FA eintragen oder muß ich mein komplettes Bruttoeinkommen eintragen ohne jegliche
Abzüge....?
Liebe Grüße
onjaanja
117
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 18:14:04 »
Schade!
Klär mich mal auf, welche Möglichkeit Michael Schumacher gewählt hat,
ich steht wahrscheinlich auf der Leitung....
LG
Klär mich mal auf, welche Möglichkeit Michael Schumacher gewählt hat,
ich steht wahrscheinlich auf der Leitung....
LG
118
Steuern / Re: Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 17:44:51 »
Hallo Dieter,
vielen Dank!
Der Gedanke mit dem weniger arbeiten ist mir auch schon gekommen, aber das spielt mein Chef leider nicht
mit, bin wirklich froh, daß es mir nach meiner 3 jährigen Elternzeit überhaupt ermöglicht wurde in Teilzeit arbeiten
zu gehen, da ich ja eigentlich nur Anspruch auf den Arbeitsplatz wie ich ihn vor meinem Mutterschutz verlassen
habe und das war Vollzeit....
Ein zweiter Gedanke den wir mal kurz hatten war, daß mein Mann evtl. versucht zusätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft
zu bekommen und dann als Französischer Staatsbürger versucht ob es möglich wäre sich als Beamter in D arbeitend (mit franz. Staatsbürgerschaft)
in F - wo auch sein Wohnsitz ist - zu versteuern...
Haben wir damit evtl. eine Chance.....
Liebe grüße
onjaanja
vielen Dank!
Der Gedanke mit dem weniger arbeiten ist mir auch schon gekommen, aber das spielt mein Chef leider nicht
mit, bin wirklich froh, daß es mir nach meiner 3 jährigen Elternzeit überhaupt ermöglicht wurde in Teilzeit arbeiten
zu gehen, da ich ja eigentlich nur Anspruch auf den Arbeitsplatz wie ich ihn vor meinem Mutterschutz verlassen
habe und das war Vollzeit....
Ein zweiter Gedanke den wir mal kurz hatten war, daß mein Mann evtl. versucht zusätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft
zu bekommen und dann als Französischer Staatsbürger versucht ob es möglich wäre sich als Beamter in D arbeitend (mit franz. Staatsbürgerschaft)
in F - wo auch sein Wohnsitz ist - zu versteuern...
Haben wir damit evtl. eine Chance.....
Liebe grüße
onjaanja
119
Steuern / Grenzgänger Mann Beamter und Frau Angestellte
« am: 13. November 2007, 13:08:35 »
Hallo,
mein Mann ist Beamter und somit in D steuerpflichtig, ich Angestellte (Teilzeit) und in F steuerpflichtig...
Da ich im nächsten Jahr mehr als 12.272 Euro verdienen werde, wird mein Bruttoeinkommen ja auf das Gehalt meines
Mannes draufgeschlagen, dadurch kommt er von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1, jetzt haben wir uns mal vom Finanzamt ausrechnen
lassen was das bei der Lohnsteuer für meinen Mann ausmachen wird..., monatlich ca. 350 Euro die er mehr zahlen muß....das sind im Jahr
4.200 Euro mehr an Lohnsteuer.... , desweiteren wird ja für die Versteuerung in F (für mich) sein Gehalt auf mein Gehalt draufgerechnet und für
mein Gehalt dann der Steuersatz angesetzt der für die Summe unserer beider Gehälter in der Tabelle steht....
Ich bin der Meinung, daß wir dadurch doch irgendwo doppelt besteuert werden, oder sehe ich das falsch.....??
Hat jemand einen Tipp wie man dieses Steuerproblem, das bei uns doch ziemlich starke negative Auswirkungen hat, positiv für uns wenden könnte....
Vielen Dank.
LG
onjaanja
mein Mann ist Beamter und somit in D steuerpflichtig, ich Angestellte (Teilzeit) und in F steuerpflichtig...
Da ich im nächsten Jahr mehr als 12.272 Euro verdienen werde, wird mein Bruttoeinkommen ja auf das Gehalt meines
Mannes draufgeschlagen, dadurch kommt er von Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1, jetzt haben wir uns mal vom Finanzamt ausrechnen
lassen was das bei der Lohnsteuer für meinen Mann ausmachen wird..., monatlich ca. 350 Euro die er mehr zahlen muß....das sind im Jahr
4.200 Euro mehr an Lohnsteuer.... , desweiteren wird ja für die Versteuerung in F (für mich) sein Gehalt auf mein Gehalt draufgerechnet und für
mein Gehalt dann der Steuersatz angesetzt der für die Summe unserer beider Gehälter in der Tabelle steht....
Ich bin der Meinung, daß wir dadurch doch irgendwo doppelt besteuert werden, oder sehe ich das falsch.....??
Hat jemand einen Tipp wie man dieses Steuerproblem, das bei uns doch ziemlich starke negative Auswirkungen hat, positiv für uns wenden könnte....
Vielen Dank.
LG
onjaanja
120
Sonstiges / Soll Samstagsunterricht in Frankreich ab 2008 entfallen....?
« am: 01. Oktober 2007, 10:58:01 »
Hallo,
wir haben leider kein französisches Fernsehprogramm und sind so leider nicht immer auf dem aktuellsten Stand....
Mir hat eine Mutter (école maternelle) erzählt, daß ab 2008 (wahrsch. neues Schuljahr) der Samstagsunterricht in
Frankreich für alle Schüler wegfallen soll, kann mir das hier jemand bestätigen oder einen Link schicken wo ich das
nachlesen kann.... Falls das tatsächlich stimmen sollte, wie ist das denn dann mit dem Mittwoch geplant, bleibt der
ebenfalls frei, oder sollen die Schüler dann halbtags zur Schule gehen....
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen....
Vielen Dank....
Liebe grüße
onjaanja
wir haben leider kein französisches Fernsehprogramm und sind so leider nicht immer auf dem aktuellsten Stand....
Mir hat eine Mutter (école maternelle) erzählt, daß ab 2008 (wahrsch. neues Schuljahr) der Samstagsunterricht in
Frankreich für alle Schüler wegfallen soll, kann mir das hier jemand bestätigen oder einen Link schicken wo ich das
nachlesen kann.... Falls das tatsächlich stimmen sollte, wie ist das denn dann mit dem Mittwoch geplant, bleibt der
ebenfalls frei, oder sollen die Schüler dann halbtags zur Schule gehen....
Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen....
Vielen Dank....
Liebe grüße
onjaanja