Grenzgaenger Forum

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Nachrichten - Dragonvamp

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 Huhu,

Ich kann dir die Frage nicht beantworten, aber wenn du in Frankreich leben solltest und der Erblasser in Deutschland lebte, dann hast du 6 Monate Zeit. Das nimmt dir vllt ein wenig die Sorge bzw. die schlaflosen Nächte, da du mehr Zeit hast

Grüße

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Ich beantworte jetzt mal nur die Dauer:
Meiner hat letztes Jahr zwei Monate gedauert. Der von meinem Mann, in diesem Jahr, acht Monate  :rolleyes:

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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein mit 17
« am: 10. November 2024, 12:50:57 »
Huhu,

Mein Sohn ist 16 und macht auch seinen Führerschein. Wenn alles gut läuft, hat er diesen auch mit 17. Uns wurde von der Fahrschule aber direkt mitgeteilt, dass er dann lediglich in Frankreich alleine fahren darf, da in Deutschland das Mindestalter von 18 Jahren vorgegeben ist.
Wir werden uns daran halten, da ich selber auch keine anderen Aussagen bekommen habe. Solltest du allerdings noch was anderes „schwarz auf weiß“ bekommen, würde ich mich an dieser Stelle freuen  :doppeld:

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Behörden / Re: Ledigkeitsbescheinigung
« am: 14. Februar 2024, 19:14:38 »
Ich muss das Thema einmal hoch holen.

Mein Verlobter und ich, beide Deutsche in Frankreich lebend, wollen in Deutschland heiraten.

Das deutsche Standesamt hätte gerne einen Nachweis über unseren aktuellen Familienstand. Wir sind noch nie verheiratet gewesen.
Eine erweiterte Meldebescheinigung gibt es in Frankreich nicht. Für die Ledigkeitsbescheinigung verweist man uns an das Konsulat bzw. die Botschaft. Die stellen sowas allerdings gar nicht aus und verweisen uns nach Deutschland auf das Standesamt des letzten Wohnortes. Hier bekommen wir zwar eine erweiterte Meldebescheinigung oder auch Ehefähigkeitszeugnis, allerdings betrifft das nur die Zeit bis zum Wegzug aus Deutschland. Bei erneuter Nachfrage beim Konsulat kann man nicht weiterhelfen und bittet abermals mit der Mairie am Wohnort Kontakt aufzunehmen. Diese teilen aber wieder mit, dass sie das ausschließlich für Franzosen ausstellen.

Da hier einige die Prozedur durch haben, brauch ich nun hilfreiche Tipps, wie wir nachweisen können, dass wir noch nie verheiratet waren.

Ich bedanke mich schon mal bei euch

Grüße

Dragon

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Steuern / Re: Arbietgeber (DE) braucht ab 2023 deutsche Steuernummer ?
« am: 19. Dezember 2023, 15:17:38 »
Hey,

Da ist dein Arbeitgeber aber spät dran  :rolleyes:
Meiner hatte diese bereits im Januar verlangt.

Du stellst einfach einen Antrag bei dem für deine Firma zuständigen Finanzamt. Die stellen dann deine Steuernummer aus. Ob es die „Alte“ ist, weiß ich nicht. Hab ich bei mir nicht verglichen. Gibt dafür im übrigen Musterformulare im Netz.
Kannst dann auch direkt an den Arbeitgeber schicken lassen.

Grüße

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Versicherungen / Re: Erfahrungsberichte Autounfall in Deutschland
« am: 29. September 2023, 16:24:10 »
Also ich hatte folgenden Fall: ich tatsächlich jemanden, beim rückwärts einparken, erwischt. Er nen Schaden am Auto gehabt, aber nicht von mir. Polizei war da. Alles aufgenommen und mir vor Ort schon gesagt, dass ich nichts zu befürchten habe, da ich zwar berührt habe, aber nichts zu sehen ist. Der Mann am durchdrehen, wegen seinem Schaden. Polizei noch mal wiederholt, dass in deren Bericht genau das drin stehen wird. Irgendwann kam dann ein Anruf, von ihm, wegen seiner, meiner Versicherung und beide Polizeibericht gesehen haben, was die Polizei schrieb und er nun ehrlich eingestehen muss, dass er den Schaden selbst verursacht hatte, mein „Unfall“ ihm nur zum rechten Zeitpunkt kam, weil er Angst vor seiner Frau hatte. Dann war das Thema vom Tisch.
Du kannst deine Versicherung aber bitten, wegen dem Bericht. Meine hatte mir auch gleich mitgeteilt, dass sie den angefordert hatten.

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Oh nein, das ist sehr ärgerlich… Vor allem weil die sehr gut sind. Mein ex war bei Alice Canet in Strasbourg. Sehr nette Frau, spricht auch deutsch. Vielleicht wäre sie eine Option für dich?!?

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Hey, Versuch es mal bei Christine weil. Ich weiß nicht ob sie deutsch spricht. Ich war bei ihrer Kollegin, die nun aber aufgehört hat. Diese war aber richtig, richtig gut und hat mir die Frau Weil als Nachfolgerin nahegelegt.

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Da gibt es tatsächlich irgendeine Regelung.
Ich hab die 125ccm nun auch im Schein, nach der Umschreibung, drin.
Hatte diesbezüglich vor langer Zeit die préfecture angeschrieben, aber nie ne Antwort bekommen, da ich da auch drüber gestolpert bin. War dann aber nun im Schein automatisch eingetragen  :doppeld:

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 :mad:@ kembser

Für den bin ich zu jung  :pfeif:
War der Karten  :doppeld:

Wobei das aber auch denke, dass vieles Mitarbeiter abhängig ist. Merke es immer wieder beim quitus… mal sind Dinge schnell und unkompliziert und mal muss man alles doppelt und dreifach einreichen  :rolleyes:

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So, nun hab ich auch mal die Zeit um antworten…
Also ich hab Ende Juli meinen Führerschein beantragt. Einzige Papiere: abmeldebescheinigung aus Deutschland, Wohnsitznachweis aus Frankreich, alter Führerschein, sowie Personalausweis und Foto mit Unterschrift (wie verlangt) online bei Ants weggeschickt. Im September (ziemlich genau zwei Monate später) dann vorläufige Bescheinigung bekommen, Führerschein weg und 15 Tage später den neuen Führerschein erhalten.

Musste weder irgendwas übersetzen, noch wurde er mir verweigert. Lief alles problemlos mit den oben genannten Dokumenten.

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Wenn wir in Frankreich leben, müssen wir soweit mal nicht umtauschen.

Ich hab meinen nun umgetauscht, da ich keine weiteren Führerscheine bzw Aufstockungen in Deutschland machen kann.

War im übrigen echt Easy. Alle erforderlichen Dokumente bei Ants hochgeladen und nach zwei Monaten hab ich online meinen vorläufigen zum ausdrucken bekommen. Nun muss ich meinen alten hinschicken und bekomme den neuen per Post. Gekostet hat es mich auch nichts  :doppeld: außer einer Briefmarke  =D

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Hey, in Deutschland wirst du keinen neuen ausgestellt bekommen. Soweit ich weiß  :o

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Ne noch nicht. Mach ich erst in den nächsten Wochen  =D dann könnte ich auch mehr berichten  :smily:

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Ich brauche einen quitus fiscale (Dep 67). Die hier im Thread angegebene Website ist abr nicht erreichbar. Der Hyperlink zum Formular ist ebenso tot. Ist das Procedere immer noch so, wie beschrieben? Hat jemand einen quitus fiscale in den letzten 2-3 Wochen beantragt?
lg Nobi

Ich hab Mitte Ende Juli zwei Stück beantragt und keinerlei Probleme gehabt.

COC wird allerdings nicht benötigt. Ansonsten wie oben beschrieben.
Formular 1993 muss ausgefüllt werden
https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/1993-part-d/2022/1993-part-d_3911.pdf

Und dann an oben genannte e-mail Adresse schicken. Dauert aktuell aber 1-2 Wochen bis man das bekommt.