Grenzgaenger Forum

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Themen - Butch

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Steuern / Erst und Zweitwohnung in Frankreich und arbeiten in D
« am: 06. November 2019, 13:08:23 »
Folgende Situation:
wohne seit 1999 in F (nahe Saarbrücken) und habe bis 2013 in Saarbrücken gearbeitet. Normale Versteuerung gemeinsam mit Ehefrau in F.
Seit 2014 bis 2019 arbeite ich im Vertrieb eines europ. Konzerns mit Schwerpunkt in D, also mehr als 45 Tage/a außerhalb der Grenzgängerzone. Versteuerung in D (Steuerklasse I) und meine Frau weiterhin in F (ihr Gehalt plus meins für dir Progression).
Ab 2020 neue Arbeitsstelle in Landau (Grenzgängerzone Bas-Rhin, aber rund 100 km von meinem Wohnort entfernt). Dazu nun folgende Fragen: Um den Grenzgängerstatus wieder zu erhalten, will ich mir eine Zweitwohnung in der Nähe von Landau in F (Wissembourg) mieten, so dass Erst- und Zweitwohnsitz in F sind. Was bedeutet, dies nun für die Verteuerung des Gehalts? Wie fülle ich den Freistellungsantrag aus (hier insbesondere die Position ständiger Wohnsitz an den ich idR zurückkehre)? An welches franz. Finanzamt schicke ich den Antrag (Erst- oder Zweitwohnsitz)? Kann ich die Zweitwohnung in der franz. Steuererklärung geltend machen?
Wäre echt super, wenn jemand da was weiß oder mir einen kompetenten Steuerberater, der Ahnung hat, vermitteln kann. Ich habe leider noch keinen gefunden.
Vielen Dank

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