Grenzgaenger Forum

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Themen - Mandulina

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Hallo, ich brauche mal Hilfe...
Ich habe bei der deutschen Familienkasse Kindergeld beantragt und von ihnen ein Formular E411 bekommen. Das habe ich an die frz. Familienkasse geschickt mit der Bitte Teil B auszufüllen. Das habe ich unausgefüllt zurückerhalten mit der Aufforderung, alle nötigen Dokumente zu schicken, die für eine Registrierung / Beantragung nötig sind. Die Familienkasse in D bestätigt mir, dass ich das jetzt beantragen muss, damit sie einen Nachweis haben, wer tatsächlich zuständig ist für die Zahlungen...
Ich möchte aber möglichst nicht frz. Gelder erhalten, das wäre viel weniger als aus Deutschland :(
Weiß jemand, wie das bei uns geregelt sein müsste?
- Die ganze Familie ist in F gemeldet
- in D ist nur noch mein Mann gemeldet, ich und die Kinder haben dort keinen offiziellen Wohnsitz mehr.
- Ich verdiene derzeit nicht.
- Mein Mann hat eine feste Stelle in D (nicht Grenzraum) und wir zahlen dort Steuern.

Ich dachte, es ist allein darüber geregelt, wo man seine Steuern zahlt? Jetzt habe ich anderswo gelesen, dass es darauf ankommt, wo die Kinder ihren ständigen Wohnsitz haben...
Wie kriege ich es hin, hier in F keine Gelder zu erhalten?  :anixwissen:

Noch dazu kommt, dass im September Kind nr. 3 kommt und wahrscheinlich sogar in F geboren werden wird. Wie sind die Chancen auf deutsches Elterngeld und Kindergeld für dieses Kind? Spielt der Geburtsort dabei eine Rolle?

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