Grenzgaenger Forum

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Themen - hafer234

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Hallo,
zuerst einmal finde ich die Idee mit dem Forum ne richtig tolle Sache. Da erfährt man ne Menge wichtiger Dinge in Sachen Behördenkram!  ;)

Nun zu meinem Problem.
Vor ca. 2 Wochen wurde mein Bruder sein Auto in Saarbrücken aufgebrochen und dabei meine kompletten Papiere (bis auf Ausweis) entwendet. Soweit ist alles wieder besorgt, bis auf den Führerschein.
Ich hatte bereits den EU-Kartenführerschein, allerdings war dieser nicht in Frankreich registriert. Eine Kopie davon habe ich leider auch nicht.
Wie ich nun gelesen hab muss ich diesen in Frankreich bei der Prefecturé in Forbach beantragen.
Nun las ich, dass neben einen deutschen Führerscheinregister-Auszug (welcher dann beglaubigt übersetzt werden muss), einer Reisepasskopie, Certificat de Résidence, 2 Passbildern usw. auch eine VERLUSTMELDUNG der Polizei erforderlich ist.

Die Frage ist jetzt, muss ich mir die Verlustmeldung bei der Gendarmerie hier in Frankreich holen oder genügt eine Bestätigung der deutschen Polizei aus Saarbrücken?

Ich hoffe das mir hier jemand die Frage beantworten kann, bevor ich umsonst nach Forbach fahre.

Vielen Dank schonmal!

lg Richard

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