Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.
Seiten: 1
1
Behörden / arbeitslos in F als ehemaliger Grenzgänger
« am: 12. August 2007, 21:51:31 »
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich eine knifflige Frage. Ich bin seit 7 Jahren Grenzgänger (wohnhaft in F, arbeiten in D). Jetzt bin ich im Begriff, eine Arbeitsstelle in F anzunehmen. Kann mir jemand sagen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, falls ich die Probezeit nicht überstehe? Werden die vorherigen 7 Grenzgängerjahre irgendwie anerkannt?
Schon mal Danke im voraus
Stefan
ich bin neu hier und habe gleich eine knifflige Frage. Ich bin seit 7 Jahren Grenzgänger (wohnhaft in F, arbeiten in D). Jetzt bin ich im Begriff, eine Arbeitsstelle in F anzunehmen. Kann mir jemand sagen, ob ich Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, falls ich die Probezeit nicht überstehe? Werden die vorherigen 7 Grenzgängerjahre irgendwie anerkannt?
Schon mal Danke im voraus
Stefan
Seiten: 1