Grenzgaenger Forum

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Themen - Stanton

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Behörden / Wohnungsnachweiß
« am: 08. Januar 2009, 19:13:56 »
Hallo,

ich habe mich gerade erst angemeldet, aber habe schon sehr viele hilfreiche Dinge hier im Forum gefunden!
Ich finde es sehr cool dass hier so viele Leute über ihre Erfahrungen berichten und anderen helfen!
Ich habe auch vor dieses Jahr ins Alsace umzuziehen. Bei mir war es eigentlich nicht wegen der "Steuererleichterung", vielmehr weil meine Freundin Französin ist und sie erst vor ein paar Jahren eine Wohnung gekauft hat. Aber da mir das Alsace sehr gut gefällt und ich mich intergrieren möchte, denken wir darüber nach dass ich bei ihr einziehe.
Arbeiten will ich weiterhin in D. Meien Arbeitsstätte liegt im Grenzgebiet drin :|
Jetzt kommen meine eigentlichen Fragen ;)...

Den Ablauf mit dem Abmelden in D und Anmelden in F habe ich soweit verstanden, denke ich =D.
Was mich interessiert ist...wenn ich die Grenzgängerbescheinigung beim französischen Finanzamt abstempeln lassen möchte, muss ich doch einen Miet- oder Kaufvetrag einer Wohnung vorlegen. Wir wollten es eigentlich so handhaben dass ich ihr jeden Monat etwas dazugebe zu dem was sie an der Wohnung abbezahlt. Also quasi eine "Miete". Müssen wir also einen Mietvetrag erstellen und diesen dann beim Finanzamt vorlegen als Beweiss dass ich bei ihr wohne oder was kann man da noch vorlegen damit es das Finanzamt akzeptiert?
Macht es Sinn eine Carte de Sèjour zu beantragen?


Viele Grüße,
Stanton

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