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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« am: 13. August 2024, 14:54:08 »
Das mit der Zulassung kann so funktionieren. Ob sich die Zulassungsstelle auf die Kopie der franz. CarteGrise einlässt, kann er ja vorher fragen.
Bzgl Zahlung - viel Erfolg! Und vielleicht nicht alleine durchführen, nicht dass 3 Typen kommen und Dir verdeutlichen, dass das Auto deutlich günstiger verkauft wird..
Bzgl Zahlung - viel Erfolg! Und vielleicht nicht alleine durchführen, nicht dass 3 Typen kommen und Dir verdeutlichen, dass das Auto deutlich günstiger verkauft wird..
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« am: 13. August 2024, 14:14:49 »
Und hat sie ihm auch gesagt, wie er es bekommt?
Die dt. Kurzzeitkennzeichen sind nur in D gültig (also Übergabe an der Grenze auf deutschem Boden), die dt. Ausfuhrkennzeichen sind nur zur Ausfuhr und nicht zur Einfuhr, die dt. rote Nummer gilt im Ausland nicht (Ausnahme die für Oldtimer, die mit einer 0 beginnen), die franz. Kurzzeitkennzeichen (WW-Kennzeichen) bekommt man ohne franz. Wohnsitz nicht.
Bleibt also Übergabe an der Grenze oder Hänger.
Hier steht noch ein bisschen was dazu:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen/
Die dt. Kurzzeitkennzeichen sind nur in D gültig (also Übergabe an der Grenze auf deutschem Boden), die dt. Ausfuhrkennzeichen sind nur zur Ausfuhr und nicht zur Einfuhr, die dt. rote Nummer gilt im Ausland nicht (Ausnahme die für Oldtimer, die mit einer 0 beginnen), die franz. Kurzzeitkennzeichen (WW-Kennzeichen) bekommt man ohne franz. Wohnsitz nicht.
Bleibt also Übergabe an der Grenze oder Hänger.
Hier steht noch ein bisschen was dazu:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kfz-zulassung/ueberfuehrungskennzeichen/
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« am: 13. August 2024, 13:57:46 »
Naja, ne Versicherung in D bräuchte er dann schon.
War das FZG mal in D angemeldet und hast Du dem Kfz-Brief noch?
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/
War das FZG mal in D angemeldet und hast Du dem Kfz-Brief noch?
https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/kurzzeitkennzeichen/
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« am: 13. August 2024, 13:06:16 »
Jemand 400km entfernt kauft ungesehen ein Auto in F, für das er in D einen Brief neu erstellen lassen muss? Mit allen Risiken?
Klingt für mich nach Fake - pass also auf.
Der dt. Tüv erkennt die franz. CT an, wenn nicht älter als 6 Monate, ggf. also noch ne neue CT machen.
Ansonsten könntest Du mit franz. Zulassung bis an die Grenze fahren, dort soll der Käufer seine Schilder montieren.
Oder - wenn ihm das wert ist - kommt er mit einem Hänger.
Die dt. Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken) und die klassische deutsche rote Nummer sind im Ausland nicht zulässig.
Klingt für mich nach Fake - pass also auf.
Der dt. Tüv erkennt die franz. CT an, wenn nicht älter als 6 Monate, ggf. also noch ne neue CT machen.
Ansonsten könntest Du mit franz. Zulassung bis an die Grenze fahren, dort soll der Käufer seine Schilder montieren.
Oder - wenn ihm das wert ist - kommt er mit einem Hänger.
Die dt. Kurzzeitkennzeichen (gelber Balken) und die klassische deutsche rote Nummer sind im Ausland nicht zulässig.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Autoverkauf von Gebrauchtwagen aus,Frankreich nach Deutschland
« am: 13. August 2024, 11:52:24 »
Hi,
der Käufer soll es in D zulassen und die Schilder zur Übergabe mitbringen.
der Käufer soll es in D zulassen und die Schilder zur Übergabe mitbringen.
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein verloren
« am: 05. Juni 2024, 16:45:12 »
Ich hänge mich nochmal mit dran:
Auch bei mir wurde die Verlustmeldung zurückgewiesenen mit dem Hinweis, ich solle einen Umtauschantrag stellen.
Kann ich machen - aber leider ist die Nummer des Fotos mit dem anderen Antrag ‚blockiert’ bzw. ‚verbraucht‘.
Wie kann ich die Nummer weiterverwenden?
Leider hat das Kontaktformular dort kein Feld, um einen Text einzugeben…
Auch bei mir wurde die Verlustmeldung zurückgewiesenen mit dem Hinweis, ich solle einen Umtauschantrag stellen.
Kann ich machen - aber leider ist die Nummer des Fotos mit dem anderen Antrag ‚blockiert’ bzw. ‚verbraucht‘.
Wie kann ich die Nummer weiterverwenden?
Leider hat das Kontaktformular dort kein Feld, um einen Text einzugeben…
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Auto, Führerschein, Motorrad, Fortbewegung / Re: Führerschein verloren
« am: 05. Juni 2024, 10:53:52 »
Bei der Umtauschprozedur haben sie mir vor 2 Jahren geschrieben, dass sie das grundsätzlich nicht machen. Einen FS gibt es nur neu, wenn man ihn verloren/geklaut bekommen hat.
Außerdem muss man beim normalen Tausch lt. Erfahrungen Anderer hier im Forum den Alten dann einschicken - was ja nicht geht.
BTW: was hattest Du in die 3 Felder für die FS-Nummer denn eingetragen? Die dt. Nummer passt da ja nicht rein…
Außerdem muss man beim normalen Tausch lt. Erfahrungen Anderer hier im Forum den Alten dann einschicken - was ja nicht geht.
BTW: was hattest Du in die 3 Felder für die FS-Nummer denn eingetragen? Die dt. Nummer passt da ja nicht rein…
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Technik / Re: Livebox 7 und Alarm Protexial IO von Somfy
« am: 28. Mai 2024, 12:57:05 »
welche box es genau ist, spielt eigentlich keine Rolle
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Technik / Re: Livebox 7 und Alarm Protexial IO von Somfy
« am: 28. Mai 2024, 07:14:26 »
ok, das könnte so dann funktionieren.
Der Link funktioniert jetzt auch, allerdings funktionieren die Links, die in diesem Artikel zu Livebox/Orange führen sollen, leider nicht….
Der Link funktioniert jetzt auch, allerdings funktionieren die Links, die in diesem Artikel zu Livebox/Orange führen sollen, leider nicht….
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Technik / Re: Livebox 7 und Alarm Protexial IO von Somfy
« am: 27. Mai 2024, 16:43:32 »
Der Link zur Somfy-Erklärung führt ins leere, scheint unvollständig zu sein. Hast Du den kompletten Link irgendwo?
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Technik / Re: Livebox 7 und Alarm Protexial IO von Somfy
« am: 26. Mai 2024, 20:01:08 »
Wenn Du zum Steuern Deiner Anlage Ports von außen nach innen öffnen musst, dann würde ich dieses Produkt nicht einsetzen.
IdR kommunizieren solche Geräte mit einem Cloudserver des Herstellers von !innen nach außen!, Du setzt Deine Befehle per App an den Cloudserver ab, die Anlage holt es sich von dort.
Wenn Du trotzdem Ports öffnen möchtest, geht das grundsätzlich. Du brauchst nur die korrekten Ports, das benötigte Protokoll und die IP-Adresse der Anlage im LAN. Wo und wie man es konfiguriert, kann ich Dir sagen.
IdR kommunizieren solche Geräte mit einem Cloudserver des Herstellers von !innen nach außen!, Du setzt Deine Befehle per App an den Cloudserver ab, die Anlage holt es sich von dort.
Wenn Du trotzdem Ports öffnen möchtest, geht das grundsätzlich. Du brauchst nur die korrekten Ports, das benötigte Protokoll und die IP-Adresse der Anlage im LAN. Wo und wie man es konfiguriert, kann ich Dir sagen.
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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 14:21:48 »
Hast Du. Das FA in F will Erbschaftssteuer vom Erben, wenn dieser innerhalb der letzten 5 Jahre vor Tod/Erbe in F steuerlich ansässig war. 2 Jahre sind ja innerhalb 5 Jahre.
On das FA das schlußendlich zur Kenntniss und durchgesetzt bekommt, bleibt abzuwarten. Wenn der Erbe irgendwo in D "untertaucht", ist der Aufwand, ihn zu finden und das einzuklagen recht groß.
On das FA das schlußendlich zur Kenntniss und durchgesetzt bekommt, bleibt abzuwarten. Wenn der Erbe irgendwo in D "untertaucht", ist der Aufwand, ihn zu finden und das einzuklagen recht groß.
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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 11:12:19 »
spielt keine Rolle. Auch das reine "Wohnen in F" spielt keine Rolle, sondern Deine Steueransässigkeit zumZeitpunkt des Erbes sowie bis zu 5 Jahre davor, falls diese in F war. Heisst: ein schneller Umzug nach D hilft nicht.
Hast Du Dir das Dokument im Link mal durchgelesen?
Hast Du Dir das Dokument im Link mal durchgelesen?
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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 11:09:36 »
egal ob Geld oder Immobilie, kein Unterschied in D und F. Das Haus ist in D? Gibt es ein notarielles Testament in D?
Soweit ich selbst rausgefunden habe, musst Du den Wert dann in F über einen Notar beim Finanzamt melden. Bei der Werteermittlung ggf. nötige Reparatuen (Heizung/Dach etc) großzügig berücksichtigen, das schmälert ggf. den Wert.
Soweit ich selbst rausgefunden habe, musst Du den Wert dann in F über einen Notar beim Finanzamt melden. Bei der Werteermittlung ggf. nötige Reparatuen (Heizung/Dach etc) großzügig berücksichtigen, das schmälert ggf. den Wert.
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Steuern / Re: Erbschaftssteuer
« am: 24. Mai 2024, 09:22:19 »
Hi,
ich bin gerade in ähnlicher Situation. Ich rate Dir dringend, einen franz. Notar zu zur Beratung aufzusuchen, auch um ggf. (Melde-)Fristen einzuhalten. Eine allg. Aussage ist schwer möglich, grundsätzlich zunächst in D mit 400T€ Freibetrag als Verwandter 1. Grades (Kind). Erbt sonst noch jemand?
Bei steuerlichem Wohnsitz in F musst Du dort ebenfalls schmerzhaft versteuern. Dort nur 100T€ Freibetrag, danach gestaffelt Steuer unter Anrehnung der dt. Erbschaftssteuer.
Hatte die Mutter Vermögen in F (Haus/Geld)?
Beispiel: Erbschaft 300T€ in D, ein Kind, keine weiteren Erben: D nix, F 200T, davon nach Staffel, kummiliert etwas 20-25%, also ca. 40-50t€. Das Finanzamt in F will auch was haben, wenn man bis 5 Jahre vor Tod wieder steuerlich in D ansässig war.
Dieser Artikel ist empfehlenswert:
https://www.qivive.com/sites/default/files/Franz%C3%B6sisches%20Erbschafts-%20und%20Schenkungssteuerrecht%20%20im%20deutsch-franz%C3%B6sischen%20Kontext%20_Qivive%20Avocats%20und%20Rechtsanw%C3%A4lte.pdf
ich bin gerade in ähnlicher Situation. Ich rate Dir dringend, einen franz. Notar zu zur Beratung aufzusuchen, auch um ggf. (Melde-)Fristen einzuhalten. Eine allg. Aussage ist schwer möglich, grundsätzlich zunächst in D mit 400T€ Freibetrag als Verwandter 1. Grades (Kind). Erbt sonst noch jemand?
Bei steuerlichem Wohnsitz in F musst Du dort ebenfalls schmerzhaft versteuern. Dort nur 100T€ Freibetrag, danach gestaffelt Steuer unter Anrehnung der dt. Erbschaftssteuer.
Hatte die Mutter Vermögen in F (Haus/Geld)?
Beispiel: Erbschaft 300T€ in D, ein Kind, keine weiteren Erben: D nix, F 200T, davon nach Staffel, kummiliert etwas 20-25%, also ca. 40-50t€. Das Finanzamt in F will auch was haben, wenn man bis 5 Jahre vor Tod wieder steuerlich in D ansässig war.
Dieser Artikel ist empfehlenswert:
https://www.qivive.com/sites/default/files/Franz%C3%B6sisches%20Erbschafts-%20und%20Schenkungssteuerrecht%20%20im%20deutsch-franz%C3%B6sischen%20Kontext%20_Qivive%20Avocats%20und%20Rechtsanw%C3%A4lte.pdf