Diese Sektion erlaubt es ihnen alle Beiträge dieses Mitglieds zu sehen. Beachten sie, dass sie nur solche Beiträge sehen können, zu denen sie auch Zugriffsrechte haben.
Seiten: 1
1
Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 28. Juli 2015, 10:12:00 »
Hallo ihr Lieben!
Sorry dass ich mich nicht früher gemeldet habe, bin mit meinen 2 Mäusen total im Stress...
Vielen Dank für die ganzen Tipps!
Ich habe nun diverse Beschwerden verschickt und zwar an Solvit, die EU Komission und an das Bundesministerium für Familie.
Nach ein paar Tagen bekam ich von Solvit eine Nachricht, ich solle doch bitte noch mein Problem auf französisch schildern. Habe ich dann auch gemacht und seitdem nix mehr gehört...
Vom Bundesministerium für Familie habe ich heute morgen folgende Mail bekommen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.
Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Informationen helfen Ihnen weiter.
Ich bedaure, dass die Bearbeitung des Elterngeldantrages bisher nicht wie gewünscht verlaufen ist.
Das Elterngeld soll den Eltern eine wichtige Unterstützung bieten, wenn sie sich nach der Geburt vor allem um ihr Kind kümmern. Daher ist es natürlich wichtig, dass es den Familien auch möglichst schnell zur Verfügung steht und bei der Antragsbearbeitung keine unnötigen Verzögerungen auftreten.
Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern.Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind daher die Bundesländer zuständig.
Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann man sich direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden. Im Saarland zuständig ist das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 23
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Soviel dazu?!?! Nein lieber Sachbearbeiter, du konntest mir nicht weiterhelfen.

Und von der EU-Komission habe ich auch noch nichts gehört...
Habe so langsam echt Zweifel ob das klappen wird.Wie kommt es dass ich nur so allgemeine Antworten bekomme und nicht mal ne konkrete Antwort zu meinen Fall?!
LG
Sorry dass ich mich nicht früher gemeldet habe, bin mit meinen 2 Mäusen total im Stress...
Vielen Dank für die ganzen Tipps!
Ich habe nun diverse Beschwerden verschickt und zwar an Solvit, die EU Komission und an das Bundesministerium für Familie.
Nach ein paar Tagen bekam ich von Solvit eine Nachricht, ich solle doch bitte noch mein Problem auf französisch schildern. Habe ich dann auch gemacht und seitdem nix mehr gehört...
Vom Bundesministerium für Familie habe ich heute morgen folgende Mail bekommen:
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Ministerium auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch rechtliche Ratschläge oder individuelle Beratung erteilen kann.
Ich hoffe, die folgenden allgemeinen Informationen helfen Ihnen weiter.
Ich bedaure, dass die Bearbeitung des Elterngeldantrages bisher nicht wie gewünscht verlaufen ist.
Das Elterngeld soll den Eltern eine wichtige Unterstützung bieten, wenn sie sich nach der Geburt vor allem um ihr Kind kümmern. Daher ist es natürlich wichtig, dass es den Familien auch möglichst schnell zur Verfügung steht und bei der Antragsbearbeitung keine unnötigen Verzögerungen auftreten.
Das Elterngeld ist zwar eine Leistung des Bundes. Die Durchführung der Verwaltung des Elterngeldes liegt aber bei den einzelnen Ländern.Für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) sind daher die Bundesländer zuständig.
Bei Beschwerden in Elterngeldangelegenheiten, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen kann, kann man sich direkt an die Aufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes wenden. Im Saarland zuständig ist das
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
66119 Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 23
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Soviel dazu?!?! Nein lieber Sachbearbeiter, du konntest mir nicht weiterhelfen.


Und von der EU-Komission habe ich auch noch nichts gehört...

Habe so langsam echt Zweifel ob das klappen wird.Wie kommt es dass ich nur so allgemeine Antworten bekomme und nicht mal ne konkrete Antwort zu meinen Fall?!
LG
2
Rund um's Kind / Re: Berechnung Elterngeld - interessante Neuigkeiten
« am: 16. Juli 2015, 14:13:55 »
Hallo!
Dank diesem Forum konnte ich mich ganz gut auf meinen "Krieg" mit der Elterngeldstelle vorbereiten, allerdings bin ich heute wieder auf ein neues Problem gestoßen und hoffe darauf dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte euch meinen Fall kurz erläutern:
Ich bin in Deutschland erwerbstätig und in Frankreich wohnhaft. Ich habe in Deutschland Elterngeld beantragt und dies am 23.06.15 Auch bewilligt bekommen. Ich wäre beinahe vom Stuhl gefallen als ich den Betrag gesehen habe!
Mir wurde Auch diese fiktive deutsch Steuer mit Steuerklasse 4 abgezogen.
Habe mich dann hier schlau gemacht und dieses Schreiben der EU-Komisssion von Seppinger gefunden. Ich habe ebenfalls von Seite des Miniteriums für Wiirtschaft,Arbeit,Energie und Verkehr des Saarlandes eine e-mail bekommen in der auch von der Möglichkeit berichtet wird, dass das Elterngeld für Grenzgänger anhand des tatsächlichen Nettoentgelts berechnet werden kann.
Heute morgen bin ich nun mit meinen ganzen Unterlagen und dem Antrag auf eine neue Berechnung zur Elterngeldstelle in Saarbrücken gegangen.
Oh Wunder, dort habe ich auch mit jemandem gesprochen, der was von einer Mitteilung der Bundesregierung zu diesem Thema gesagt hat.
Problem: Das ist ja alles noch in der Entstehung und laut Aussage der Sachbearbeiterin ist das Computerprogramm noch nicht auf solche Fälle eingestellt und sie könne mir Auch nicht sagen was das geschehen sollte ( eventuell in 3 bis 4 Monaten).
Außerdem müsste ich dann noch eine Bescheinigung vom französischen Finanzamt bringen in welchem steht wieviel Steuern ich von April 2014 bis März 2015 bezahlt habe. ( Mit der zusätzlichen Aussage sie wüsste überhaupt nicht ob ich so eine Bescheinigung bekommen würde).
Das ist doch die Leute für dumm verkaufen! Klar der Steuerbescheid für 2014 kommt ja bald aber das sind ja die Steuer für das ganze Jahr 2014.
Als ich dann erklärt habe das ich dann für 2015 ja erst nächstes Jahr Steuern Zahlen werde, kam die Aussage: Ja dann machen wir die Berechnung zu dem Zeitpunkt.
Die sind doch nicht ganz dicht! Ich kann doch nicht bis dahin auf die Kohle warten!
Nun meine Frage, wie wurde die Berechnung von eurem Elterngeld anhand des französischen Netto gemacht? Welche Papiere musstet ihr einreichen? Und eventuell könnte mir jemand sagen welche Elterngeldstelle euch diese neue Berechnung gemacht hat.
Hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen.
Dank diesem Forum konnte ich mich ganz gut auf meinen "Krieg" mit der Elterngeldstelle vorbereiten, allerdings bin ich heute wieder auf ein neues Problem gestoßen und hoffe darauf dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Ich möchte euch meinen Fall kurz erläutern:
Ich bin in Deutschland erwerbstätig und in Frankreich wohnhaft. Ich habe in Deutschland Elterngeld beantragt und dies am 23.06.15 Auch bewilligt bekommen. Ich wäre beinahe vom Stuhl gefallen als ich den Betrag gesehen habe!

Habe mich dann hier schlau gemacht und dieses Schreiben der EU-Komisssion von Seppinger gefunden. Ich habe ebenfalls von Seite des Miniteriums für Wiirtschaft,Arbeit,Energie und Verkehr des Saarlandes eine e-mail bekommen in der auch von der Möglichkeit berichtet wird, dass das Elterngeld für Grenzgänger anhand des tatsächlichen Nettoentgelts berechnet werden kann.
Heute morgen bin ich nun mit meinen ganzen Unterlagen und dem Antrag auf eine neue Berechnung zur Elterngeldstelle in Saarbrücken gegangen.
Oh Wunder, dort habe ich auch mit jemandem gesprochen, der was von einer Mitteilung der Bundesregierung zu diesem Thema gesagt hat.
Problem: Das ist ja alles noch in der Entstehung und laut Aussage der Sachbearbeiterin ist das Computerprogramm noch nicht auf solche Fälle eingestellt und sie könne mir Auch nicht sagen was das geschehen sollte ( eventuell in 3 bis 4 Monaten).
Außerdem müsste ich dann noch eine Bescheinigung vom französischen Finanzamt bringen in welchem steht wieviel Steuern ich von April 2014 bis März 2015 bezahlt habe. ( Mit der zusätzlichen Aussage sie wüsste überhaupt nicht ob ich so eine Bescheinigung bekommen würde).
Das ist doch die Leute für dumm verkaufen! Klar der Steuerbescheid für 2014 kommt ja bald aber das sind ja die Steuer für das ganze Jahr 2014.
Als ich dann erklärt habe das ich dann für 2015 ja erst nächstes Jahr Steuern Zahlen werde, kam die Aussage: Ja dann machen wir die Berechnung zu dem Zeitpunkt.

Die sind doch nicht ganz dicht! Ich kann doch nicht bis dahin auf die Kohle warten!
Nun meine Frage, wie wurde die Berechnung von eurem Elterngeld anhand des französischen Netto gemacht? Welche Papiere musstet ihr einreichen? Und eventuell könnte mir jemand sagen welche Elterngeldstelle euch diese neue Berechnung gemacht hat.
Hoffe sehr ihr könnt mir weiterhelfen.
Seiten: 1